Nach der Wahl: CDU-Landrat Dr. Pföhler

Die Landratswahlen im Landkreis Bad Neuenahr/Ahrweiler sind gelaufen. Klarer Sieger ist die CDU. - Oder sollte man schreiben: Landrat Dr. Pföhler? - Dr. Pföhler war viele Jahre eng über eine Beteiligung seines Landkreises mit dem Schicksal der Nürburgring GmbH verbunden, hat es als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sogar mit gesteuert. - In den Abgrund. - Dr. Pföhler war vor dem Crash (Insolvenz) der Nürburgring GmbH rechtzeitig abgesprungen und hatte dafür einen Verlust von rd. 2 Millionen Euro zu Lasten der Steuerzahler seine Kreises billigend in Kauf genommen. Die Bürger seines Kreises haben geglaubt, es ihm mit einem aktiven Nichtwählen heimzahlen zu können. Die Wahlbeteiligung lag unter 30 Prozent und nimmt so sicherlich eine Sonderstellung unter allen Kreistagswahlen bei rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen ein. Was aber nichts an dem verkündeten Wahlergebnis ändert, nach dem Dr. Jürgen Pföhler für eine dritte Wahlperiode von weiteren acht Jahren mit mehr als 75 Prozent der abgegebenen Stimmen (!) weiter zum Landrat seines Kreises gewählt wurde. Er darf also – in Sachen Nürburgring z.B. - weiter nichts tun. Weil er sonst mit jeder Aktion in dieser Sache daran erinnern würde, dass er in dieser Sache eigentlich niemals etwas anderes war, als der CDU-Erfüllungsgehilfe eines verantwortungslosen und unwissenden (?) SPD-Regierungschefs und seiner Gefolgschaft. - Dr. Pföhler hat den Niedergang einer ganzen Region mit bestimmt. - Und darf sich bei rd. 70.000 Menschen bedanken, die am Sonntag nicht zur Wahl gingen und mit ihrem Verhalten so zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nichts begriffen haben. - Mit Nicht-Wählen kann man nur eins: Nicht wirklich mit entscheiden!

Nach der Wahl: CDU-Landrat Dr. Pföhler

Eine Stunde nachdem der erste Teil dieser Geschichte mit dem Titel „Vor der Wahl: CDU-Landrat Dr. Pföhler im Internet eingestellt worden war, hat die Kreisverwaltung Ahrweiler Motor-KRITIK die Auskunft erteilt, nach der schon knapp zwei Wochen vorher gefragt worden war. - Ohne einen Zwischenbescheid oder gar eine Antwort zu erhalten.

Die Auskunft wurde von mir zwar schon in die letzte Geschichte eingeschoben, soll aber hier noch einmal in voller Länge veröffentlicht werden:

„Sehr geehrter Herr Hahne,
Ihre Anfrage zum FIA-Zaun beantwortet die Kreisverwaltung Ahrweiler wie folgt.
Der zusätzliche FIA-Zaun im Bereich der Unfallstelle am "Flugplatz" wurde nach dem Unfall als zusätzliche, sofortige Sicherheitsmaßnahme errichtet. Die Capricorn Nürburgring GmbH wird die Baugenehmigung kurzfristig beantragen.
Beste Grüße
XX XXXX“

Eigentlich konnte der Kern dieser Aussage schon bei der ersten Fragestellung am 29. April als sicher gelten, aber es hat tatsächlich nach der Veröffentlichung auf diesen Seiten tatsächlich nur ein einziger Leser begriffen, warum Motor-KRITIK am 29. April 2015 fragte:

Sehr geehrter Herr XXX,
es ist manchmal sehr angenehm, seine Gesprächspartner aus einer jahrelangen
Zusammenarbeit zu kennen. Das o.g. Thema hatten wir vor Jahren schon mal.
Daher ist uns dann auch die entsprechende Passage in der Bauordnung von
Rheinland-Pfalz bekannt, nach der Zäune von einer Höhe über zwei Metern im
Außenbereich... -
Ein FIA-Zaun am Nürburgring - an der Nordschleife - erfährt eine solche Zuordnung.
Wie Sie - und auch ich - aus Erfahrung wissen. Meine nachstehenden Fragen können
Sie darum mit einem kurzen Telefonat beim zuständigen Bauamt Ihrer Behörde klären:

   Liegt für den Bau neuer (Zusatz-)FIA-Zäune am Nürburgring ein
   Bauantrag vor?
   Wer hat ihn gestellt? (Das könnte evtl. auch der
   Insolvenz-Sachwalter sein.)
   Wann? (Tag der Antragstellung)
   Wenn JA: Für welche Stellen an der Nürburgring-Nordschleife?
   Ist eine Baugenehmigung durch Ihre Behörde erteilt worden?
   Wenn JA: Für welche Stellen an der Nordschleife?
   Seit wann?  (Tag der Genehmigung)

Ich wäre Ihnen - wie man heute sagt - für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.
Da wir in diesem Jahr noch keinen Kontakt hatten, nenne ich Ihnen hier auch
noch die Daten meines für 2015 gültigen Presseausweises: DJV 12-1-0851-10-3.
Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
freier Motor-Journalist

Natürlich wurde mit der o.g. Antwort nicht alle gestellten Fragen beantwortet, trotzdem kommt zum Ausdruck, dass man alle Abläufe am Nürburgring mit der Nonchalange von Unwissenden betrachtet, bzw. bewusst nicht zur Kenntnis nimmt.

Motor-KRITIK wird nach angemessener Zeit nachfragen, ob inzwischen eine Baugenehmigung – und an wen – erteilt wurde.

Inzwischen hat sich übrigens auch die „Struktur- und Genehmigungs-Direktion Nord“ mit einer Antwort zum Thema „Naturschutzgebiet Quiddelbacher Höhe“, also dem Bereich „Flugplatz“ der Nürburgring Nordschleife gemeldet, zu dem Motor-KRITIK folgende Fragen hatte:

„...ich bin Journalist (DJV 12-1-0851-10-3), konnte Sie leider telefonisch
nicht erreichen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir meine Fragen
zu o.g. NSG kurz beantworten würden:

Hat Ihre Behörde aufgrund eines Befreiungsantrags von den
Verbotsbestimungen des §4 nach Maßgabe des § 38 eine
Befreiung erteilt?
Wenn JA: Für welchen Zeitraum?
Für welchen Absatz in welchem §?
Von wem wurde der Antrag gestellt?

Ich wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar. ...“

Die schnelle Antwort, nach dem ich - zwei Stunden danach – noch erklärende Fotos nachgesendet hatte, die meinen Lesern aus der vorher veröffentlichten Geschichte bekannt sind:

„...vielen Dank für die Übersendung der Bilder. Sowohl das geschlossene Zelt auf der geschotterten Fläche hinter der Götzehütte als auch der Pavillon am Fangzaun zur Rennstrecke befinden sich eindeutig außerhalb des Naturschutzgebietes "Quiddelbacher Höhe".

Der durch die Fotos dokumentierte Zustand dieses Zuschauer- und VIP-Bereichs ist nicht zu beanstanden. Die Zufahrt zu diesem Platz erfolgt zwar durch das NSG, dieser Umstand ist aber in §5 Abs. 2 der NSG-VO eindeutig geregelt: "§ 4 ist weiter nicht anzuwenden auf die ordnungsgemäße Nutzung der Zuwegung zu der bestehenden Schutzhütte (Götzehütte) im bisherigen Umfang".

Beim angesprochenen §4 handelt es sich um die Verbotstatbestände im NSG. ...“

Das ist kurz, sachlich und – fast – richtig. Zumindest nach der Auslegung durch Motor-KRITIK.

Dieses Foto zeigt den Ausschnitt aus einer topographischen Karte des betreffenden Bereichs und es ist klar zu erkennen, dass für die so genannte „Götzehütte“ ein Bereich im Naturschutzgebiet, kurz auch als „NSG“ bezeichnet, ausgespart wurde. Wie auch der Antwort zu entnehmen, kann die Hütte aber mit Fahrzeugen jeder Art (lt. entsprechender „Rechtsanordnung“ der SGD-Nord zählen auf Fahrräder dazu) aber nur durch ein Durchqueren des Naturschutzgebiets erreicht werden.

Die Häufigkeit einer solchen Durchquerung ist – wie auch der Antwort zu entnehmen – im §4 der Rechtsverordnung geregelt, in der es – wie richtig wiedergegeben – heißt:

"§ 4 ist weiter nicht anzuwenden auf die ordnungsgemäße Nutzung der Zuwegung zu der bestehenden Schutzhütte (Götzehütte) im bisherigen Umfang".“

Wenn Audi an den Tagen der Veranstaltung des 24-Stunden-Rennens diese Zufahrt an Tag und Nacht vielfach nutzt, oder für den Aufbau der Partyzelte Lastwagen das Naturschutzgebiet durchfuhren, hat das sicherlich mit „im bisherigen Umfang“ wenig zu tun, sondern hätte einer Ausnahmegenehmigung bedurft, die die SGD-Nord sicherlich ungern erteilt hätte, wenn man sich nicht lächerlich machen will.

Also verfährt man nach dem Prinzip der „drei Affen“: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Die SGD-Nord macht sich hier die alte japanische Weisheit zu eigen:

„Über Schlechtes weise hinwegsehen.“

Bei beiden Behörden, sowohl bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, mit dem nun erneut für acht Jahre wieder gewählten Landrat Dr. Pföhler (CDU) an der Spitze, wie auch bei der SGD-Nord, die mehr SPD-bestimmt ist, scheint man den Grundsatz vergessen zu haben, nach dem vor dem Gesetz alle gleich sind. Alles was mit dem Nürburgring zusammen hängt, scheint eine Sonderbehandlung zu erfahren. - Um auf mögliche Problematiken nicht aufmerksam zu machen?

Die Motor-KRITIK-Geschichte mit dem Titel „Vor der Wahl: ...“ war – wie man deren Text entnehmen kann – praktisch eine „Unvollendete“.

Motor-KRITIK hat heute – und damit aktuell nach den Wahlen - das fehlende Ende mit der Antwort der SGD-Nord nachgeliefert.

Zur Erinnerung: Die Rechtsverordnung zum NSG „Quiddelbacher Höhe“ finden Sie als Anhang zur vorherigen Geschichte.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Nur in Nürburg hat der Landrat Dr. Pföhler bei den gerade stattgefundenen Wahlen eine gerechte Beurteilung seiner Leistungen in Sachen Nürburgring erfahren: Sein einziger Gegenkandidat, Dr. Ritter, erreichte hier 75 Prozent der Stimmen! In Adenau war das Stimmenverhältnis fast ausgewogen um 50%/50%. - Dafür gibt es dort jetzt z.T. rot-weiße Bürgersteige. - Kann man sich jetzt in Nürburg für die nächsten 8 Jahre auf einen „Investitionsstau“ einstellen? - Motor-KRITIK wird das aufmerksam beobachten!

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