EUROPÄISCHES PARLAMENT heute: Artikel 130

Aus aktuellem Anlass möchte Motor-KRITIK hier eine heute erfolgte offizielle Anfrage an die europäische Kommission veröffentlichen. Wir werden nachfolgend den Text der Anfrage wiedergeben und im Anhang das Original-Formular mit dem Text – den meine Leser schon nachstehend kennen gelernt haben – noch einmal als pdf-Datei anfügen, um zu verdeutlichen, dass hier nicht etwas angenommen, eine Vermutung geäußert, sondern ein Stück Realität dargestellt wird. - Man darf auf die Antworten – über die wir selbstverständlich auch informieren werden – sehr gespannt sein.

EUROPÄISCHES PARLAMENT heute: Artikel 130

Dr. Werner Langen (CDU), Mitglied es Europäischen Parlaments in Brüssel (MdEP) hat heute auf dem für einen solchen Fall vorgesehenen Formular (Artikel 130) eine offizielle Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet, mit deren Antwort die Brüsseler Verantwortlichen in Sachen „Staatliche Beihilfe Deutschlands“ SA.3155 (2012/C) (ex 2012/NN)  ihre Einstellung zu der in diesen Tagen durch Aussagen rheinland-pfälzischer Politiker verdeutlichten Situation klar darstellen können.

Auf diese Antworten darf die deutsche Öffentlichkeit, aber dürfen ganz besonders die durch bisherigen Aussagen der RLP-Politiker besonders betroffenen normalen Gläubiger im Nürburgring-Insolvenzverfahren gespannt sein. - Natürlich auch die Politiker in Mainz!

Und man muss sich fragen: Warum hat die Landesregierung sich nicht selbst um eine Klärung dieser Fragen in Brüssel vorab bemüht?

Hier der Text der Anfrage – den meine Leser im Anhang – auf dem Original-Formular noch einmal als pdf-Datei finden können:

Fragesteller: Werner Langen

Betrifft: Insolvenzverfahren am Nürburgring

Text:
Nach der Insolvenz des Nürburgrings in Rheinland-Pfalz hatte die damalige Landesregierung den Handwerkern und Dienstleistern zugesichert, dass ihre finanziellen Forderungen vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden. Bis heute warten diese jedoch auf ihre Bezahlung. Die rheinland-pfälzische Landesregierung behauptet nun, dass es gegen europäisches Beihilferecht verstosse, wenn das Land als Hauptgläubiger den Handwerkern bei der Bezahlung den Vortritt lasse. Deshalb habe nur die EU die Verantwortung für die Rangfolge der Gläubigerbedienung. Dies gehe auch aus EuGH-Urteilen hervor.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Europäische Kommission:

1. Ist der Kommission die Aussage der Landesregierung Rheinland-Pfalz bekannt?

2. Trifft die Aussage, dass das EU-Beihilferecht Grund für die Reihenfolge der Gläubigerbedienung sein zu?

3. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem EU-Beihilferecht für die Handwerker und Dienstleister, deren Rückstände bis zu 20 Millionen Euro betragen?

Datum: 29.06 2015

gez. Werner Langen

Wie oben angekündigt, finden meine Leser das Original-Formular mit obigem Text als pdf-Datei im Anhang.

Motor-KRITIK möchte so mit dazu beitragen, den Wirr-Warr der unterschiedlichen Argumente von Mainzer Regierungsmitgliedern in unterschiedlichen Medien nicht weiter vergrößern, sondern im Interesse der Gläubiger einer definitiven Klärung zuführen.

MK/Wilhelm Hahne
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