Endet so eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Wenn einem etwas nicht gefällt, kann man wie s. Zt. - in der „Hoch-Zeit“ des Nürburgring-Skandals – der „Privat-Investor“ Kai Richter, z.B. gegen Wilhelm Hahne eine Strafanzeige erstatten. Da war dann unverzüglich die Staatsanwaltschaft mit einem angepassten Polizeiaufgebot zu einer Hausdurchsuchung bei einem Journalisten unterwegs. - Grundgesetz? - In RLP gilt: „Wir machen es einfach!“ - Warum sollte man nicht mal „auf kleinerer Flamme kochen“, habe ich gedacht – und gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil dessen Verhalten, bzw. das der von ihm verantworteten Behörde, nach einer Anfrage weder journalisten- noch bürgerfreundlich war. Es gab auf begründete Anfragen bei dieser Behörde keine Antwort. Die erfolgte erst, als über eine Online-Seite im Internet die gleichen Fragen das gleiche Amt erreichten. - Was danach passierte, ist nachfolgend zu lesen. - Und die dazu passenden Dokumente findet man im Anhang als pdf-Datei. - Ich bin nicht wütend, kein Wut-, sondern ein ganz normaler Bürger, der aber in seiner Funktion als Journalist schon gegenüber dem Auskunftsverhalten der Behörden eine bestimmte Erwartungshaltung hat. - Darum sei in dem aktuellen Fall auch die Frage erlaubt:

Endet so eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Gab es überhaupt einen Grund dafür? - Nun, ich denke JA! - Und darf an meine Geschichte vom 27. August erinnern. Der Teil, der den Grund – die Gründe - für eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufzeigt, beginnt in der Geschichte erst mit den Sätzen:

„Motor-KRITIK hatte am 29. April 2015 eine Anfrage formuliert, dann am 5. Mai noch mal erinnert, um dann am 7. Mai die Antwort zu erhalten: ...“

Wenn Sie sich nicht erinnern – oder die Geschichte nicht kennen: Der Titel lautete:

„Chef & Kreisbehörde: Niveau-Bestimmung!“ (Einfach auf den Titel klicken.)

Ich habe diese Geschichte meiner Dienstaufsichtsbeschwerde als Begründung angehängt. Der Text dieser Beschwerde lautete exakt:

„Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Jürgen Pföhler

Sehr geehrter Herr Gies,

aus Gründen, die ich in einem Anhang näher darstelle, möchte ich hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den

Landrat des Landkreises Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler

einreichen. Aus Gründen die mir unbekannt sind, hat Dr. Pföhler nicht nur die berechtigte Anfragen eines Journalisten monatelang nicht beantworten lassen...

Zeuge: Jürgen Kempenich, Leiter Presse- und Informationsabteilung seiner Behörde,

...sondern auch, nachdem ich dann meine Anfrage über die Online-Seite „fragdenstaat“ dem Bauamt direkt zugestellt hatte...

Zeuge: Michael Rick, Leiter der Bauabteilung 4.3. der Kreisbehörde Ahrweiler

...diese Anfrage der Firma, die gegen das Landesbaugesetz des Landes RLP verstoßen hat, der Firma CNG, Nürburg, die nach vorliegender Aussage der Presse- und Informations-Abteilung der Kreisverwaltung ohne Baugenehmigung einen mehr als zwei Meter hohen Zaun „im Außenbereich“ erstellen ließ, angeschrieben und um eine Vorgabe der Antwort gebeten, die mir dann am 26. August 2015 , fünf Tage vor dem von „Frag den Staat“ vorgegebenem Endtermin, von der Kreisbehörde Ahrweiler zugeleitet wurde.

Zeuge: Carsten Schumacher, Geschäftsführer der CNG, Nürburg

Ich möchte Sie bitten, diese Angelegenheit zur Objektivierung meiner Angaben selbst näher zu beleuchten, zu bewerten. Nach Auskunft des Innenministeriums (Zitat) „liegt die Kompetenz hinsichtlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler ausschließlich beim Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Ahrweiler, Herrn Horst Gies“.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anlage: Hier finden Sie die detaillierte Begründung zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.“

Dieses Schreiben habe ich – samt Anhang – am 6. September dem Ersten Kreisbeigeordneten – der lt. Auskunft des Innenministeriums in Mainz für die Bearbeitung zuständig ist - per E-mail vorab zukommen lassen, um es am nächsten Tag per Post – und handschriftlich unterzeichnet – nachzureichen.

Am 21. September hat mir Herr Gies eine Antwort zukommen lassen, die ich persönlich als unzureichend betrachte und nicht als Aufarbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde empfinde.

Das ist ein Ausschnitt, der den Inhalt seines Briefes zeigt. Ich habe diesen Brief aber noch, wie auch meine Beschwerde, als pdf-Datei dieser Geschichte angehängt, so dass Sie sich, lieber Leser, selbst ein Bild machen können.

  • Herr Gies antwortet mir „in Vertretung“ auf einem Briefbogen des Landrats.
  • Das Datum ist handschriftlich eingesetzt.
  • Es gibt dazu keine Stellungnahme der Pressestelle.
  • Es gibt auch keinen Hinweis, nach welchen gesetzlichen Regelungen die CNG und die Nürburgring GmbH vor einer Antwort auf meine Fragen an die Pressestelle der Kreisverwaltung um Zustimmung gebeten werden müssten. - Weil sie bei Gesetzesverstößen den Schutz der Behörde genießen?
  • Mir ist auch unverständlich, dass eine Nürburgring GmbH in Insolvenz (seit 2012) zum Zeitpunkt meiner Anfrage Besitzer der Grundstücke am Nürburgring sein kann.

Die Antwort hat eigentlich das Niveau, das ich in meiner o.g. Geschichte als das des Landrates mit Beispielen geschildert habe. - Ist diese Antwort ein weiteres Beispiel dafür?

Zufall ist, dass der Erste Kreisbeigeordnete, der für die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat zuständig ist, genau so wie der Herr Landrat, Mitglied der CDU ist. (CDU = Christlich Demokratische Union)

Interessant ist auch, dass die Sekretärin des Landrats Dr. Pföhler, Frau Jennifer Nehring, in Urlaubsabwesenheit des Leiters der Pressestelle der Kreisverwaltung diesen dann vertritt. - Weil die Pressestelle wohl grundsätzlich „Chefsache“ ist und immer nahe bei ihm sein sollte?

Auch die Antwort des Herrn Ersten Kreisbeigeordneten „in Vertretung“ des Landrats wirkt so, als wäre sie von ihm tatsächlich „in Vertretung“ unterschrieben worden.

  • War der Herr Landrat „nach Diktat verreist“?
  • Wer hat die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich geschrieben?
  • Hat Herr Gies die benannten Zeugen zur Sache befragt?
  • Oder hat er sich nur mit dem Landrat abgestimmt?

Man sollte dazu Frau Jennifer Nehring befragen, die sicherlich auch sagen kann, wann die Antwort auf dem Briefbogen des Landrats an Wilhelm Hahne entstanden ist.

Und wann sie geschrieben wurde. - Um dann bis zum 21. September 2015 in einer Postmappe zu ruhen?

Vielleicht kann sich das Innenministerium in Mainz um Antworten auf diese Fragen bemühen. - Oder wer ist jetzt zuständig?

Um die im Titel gestellte Frage, „Endet so eine Dienstaufsichtsbeschwerde?“, aus meiner Sicht zu beantworten:

  • NEIN!

Ich werde die Leser von Motor-KRITIK über die Fortsetzung dieser Geschichte auf dem Laufenden halten.

MK/Wilhelm Hahne
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