Grundbucheintragungen: Problembehaftet?

Ortsbürgermeister werden von den Bürgern gewählt. In Rheinland-Pfalz alle 5 Jahre. Da kann es dann schon mal passieren, dass zwischen zwei Ereignissen, die eine Ortsgemeinde betreffen können, dann z.B. der „alte“ Bürgermeister die Insolvenz eines Vertragspartners erlebt und der „Neue“ den Verkauf der Insolvenzmasse. Nun sind auch die Bürger dieser Ortsgemeinde – man kann Drees auch ein Dorf in der Nähe des Nürburgrings – nennen, irgendwie beteiligt und betroffen. Schließlich geht es um Orts- bzw. Volksvermögen. Denn die inzwischen insolvente Firma, eine landeseigene GmbH, hatte von dieser Ortsgemeinde ein Grundstück gepachtet. Auf 30 Jahre. (Glaubt man im Dorf zu wissen. - Der Insolvenz-Sachwalter schreibt etwas anderes.) Das brachte bisher 13.000 Euro Pacht in die Kasse. Jährlich. Und man hatte auch keine Bedenken, dieses Einkommen irgendwie in Frage zu stellen. Auch der Verkauf der insolventen landeseigenen GmbH hat Bürgermeister und Gemeinderat nicht sonderlich aufgeregt. Denn man hatte ja nur das Grundstück an die insolvente GmbH verpachtet. Und irgendwie würde es schon weitergehen. - Ging es auch. Nach einigem Zaubern, wie man es im Geschäftsleben mit der Beteiligung von Politikern immer wieder erlebt, ist das Pachtgrundstück nach dem Verkauf der insolventen Nürburgring GmbH nun an eine Firma gegangen, deren Firmennamen täuscht. Wo „capricorn“ drauf steht, ist nicht „capricorn“ drin, sondern ein russischer Investor beherrscht die Szene. Und man rätselt, warum dieser Investor das Grundstück, auf dem ein Off-Road-Testgelände durch die insolvente Landes-GmbH eingerichtet wurde, denn diese Sparte des Nürburgringgeschäfts überhaupt gekauft hat. - Auch hier wird es – so oder so – Probleme geben. - Davon soll folgend die Rede sein. - Und man muss die Frage stellen:

Grundbucheintragungen: Problembehaftet?

Unter den Beteiligungsgesellschaften der landeseigenen Nürburgring GmbH tauchten die

„Camp 4 Fun GmbH & Co. KG“
  und
„Camp 4 Fun Verwaltungs GmbH“

zum ersten Mal im Beteiligungsbericht des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 auf. Die für eine Beteiligung von 90 Prozent an beiden Firmen aufgewendete Kapitaleinlage wurde darin mit insgesamt 315.000 Euro ausgewiesen. - Aber es sind größere Summen insgesamt aufgewendet worden.

Weil sich an Fakten über Jahre nichts verändert, möchte ich hier Basis-Fakten aus einer Motor-KRITIK-Geschichte des Jahres 2013 zitieren:

„Als der Landesrechnungshof die Übernahme des „Off-Road-Parks“ durch die Landesgesellschaft Nürburgring GmbH überprüfte, hat den Prüfern wohl der Atem gestockt. In ihrem Jahresbericht 2010 ist dazu ab Seite 99 zu lesen:


„Nürburgring GmbH - überhöhter Kaufpreis für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft


Die Nürburgring GmbH zahlte für den Erwerb von 90 % der Anteile an der Camp4Fun GmbH & Co. KG nahezu 1 Mio. €. Der Kaufpreis war deutlich überhöht. Die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH hatte die Entscheidung über den Kauf der Camp4Fun GmbH & Co. KG nicht sorgfältig vorbereitet und die Kaufpreisfindung nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Trotz erkennbarer Risiken unterblieb eine fundierte Unternehmensbewertung. Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsleitung unvollständig unterrichtet.“


Und man kann am Ende dieser Untersuchung, die ein Einblick in die Art von Geschäftsführung und deren Überwachung durch den Aufsichtsrat vermittelt, in einem „Ausblick“ lesen:

 

„Die Nürburgring GmbH beabsichtigt, den Bereich Fahrerlebnisse neu zu strukturieren. Hierzu soll die Camp4Fun mit der Nürburgring GmbH verschmolzen werden. Angesichts der Verluste von 1,4 Mio. € aus den Jahren 2005 bis 2009 sowie der erwarteten weiteren Fehlbeträge sollte die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH für den Betrieb des Off-Road-Parks ein Konzept zur Verbesserung der Ertragssituation vorlegen und die weitere wirtschaftliche Entwicklung sorgfältig beobachten.“


Jahre später, im Jahre 2012, nach der Insolvenz der Nürburgring GmbH, hat Motor-KRITIK einem Gutachten der Insolvenz-Sachwalter für das Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler entnommen, wie man bei der Nürburgring GmbH dieses neue Konzept umsetzen wollte. Indem man neues Geld den alten Verlusten hinterher geworfen hat.

 

Die Insolvenz-Sachwalter hatten für das Insolvenzgericht ein Gutachten erstellt, praktisch eine „Bestandsaufnahme“ gemacht, in der man auf Seite 20 (Stand Oktober 2012) lesen kann:


„Der Offroad-Park ist von Mitte März bis Mitte Oktober im Betrieb und wird derzeit umgebaut. Die Investitionssumme beträgt 400.000 €. Die Wiedereröffnung steht kurz bevor..Die bisherigen Leistungen des Parks umfassen neben dem reinen Fahren mit einem eigenen Auto unter anderem die Vermietung von verschiedenen Pkw und Quads sowie Trainingsstunden.“


Insgesamt wurden also in dieser Ex-Lavagrube der Ortsgemeinde Drees rd. 1,5 Millionen Euro „verballert“. Zu dieser Erkenntnis muss man kommen, wenn man auf Seite 20 weiter liest:


„Zum Bewertungsstichtag 20. September 2012 liegt der Marktwert der Liegenschaft nach dem anliegenden Gutachten der Jones Lang LaSalle GmbH bei 0,00 €.

 

Da wundert man sich schon, wenn im „Teaser“ (Angebot) der KPMG, im Auftrag der Insolvenz-Sachwalter und des Gläubigerausschusses vorgenommen, auf Seite 44 der „OFFROADPARK“ interessierten Investoren vollmundig als „Verwertungseinheit 06“ angeboten wird.


Es gibt einen Hinweis, nach dem...


„Das Grundstück … mittels Erbbaurecht genutzt“ wird.


Auf Seite 45 findet sich auch ein Satz, der sich auf „Grund und Boden ca. 67.400 m²“ bezieht:


„Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeit bis 2045“.


Das macht stutzig, da man im Gutachten der Insolvenz-Sachwalter vom 29. Oktober 2012 - ebenfalls auf Seite 20 – nachlesen kann:

 

„Der Erbbaurechtsvertrag enthält ein Heimfallrecht bei Insolvenz des Erbbauberechtigten.“

In Kenntnis dieser Fakten habe ich den damaligen Bürgermeister auf diesen Passus hingewiesen und um eine Echo gebeten. - Auch nach weiteren Anschreiben hat es niemals eine Antwort gegeben.

Bis zum 19. November 2013 wurde nach meinen Feststellungen jedenfall ein Heimfallrecht durch die Ortsgemeinde Drees, bzw. ihre Rechtsvertreter, beim zuständigen Grundbuchamt nicht geltend gemacht!

Inzwischen gibt es einen neuen Bürgermeister in dieser Ortsgemeinde. Ich habe ihn um Auskunft gebeten, wie die „Besitzfrage“ dieser ortseigenen Ex-Lavagrube denn eigentlich geklärt wurde. Aber auch der ist entweder gerade auf einer längeren Urlaubsreise oder hält es für richtig, nicht zu antworten.

So habe ich versucht, auf anderen Kanälen an Informationen zu kommen, die die aktuelle Situation nach dem Verkauf der „Insolvenzmasse“ der landeseigenen GmbH, zu der auch lt. Ausschreibung der KPMG auch der „Offroad Park“ als „Verwertungseinheit 6“ gehört, beleuchtet.

Ein scheinbarer Insider ist der Meinung, dass ein Erbbauvertrag bis 2045 nicht dazu gehört und nennt kürzere Laufzeiten. Eigentlich reibt man sich heute schon in der Ortsgemeinde die Hände, dass nach Ablauf dieses Erbbauvertrages dann alle Bauten auf diesem Gelände im Wert von um 500.000 Euro an die eigene Gemeinde fallen.

Außerdem sei die jährlich Pachtsumme bisher – soweit man weiß – auch immer pünktlich (egal von wem) gezahlt worden.

Wenn der Marktwert der Liegenschaft „Camp 4 Fun“ nach einem Gutachten bei 0,00 Euro liegt (s.o.), dann ist die Frage, zu welchem Preis dann die „capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH“ diese Firma der insolventen Nürburgring GmbH mit gekauft hat.

  • Wer ist nun Eigentümer der auf diesem Grundstück errichteten Bauten?
  • Wird dieses „Eigentum“ nun nach Ablauf des Erbauvertrages – und wann – an die Dorfgemeinde Drees fallen?

Auch dieser Fall ist einer von vielen, der die notwendigen Umschreibungen bzw. Eintragungen im Grundbuch erst nach langwierigen Überprüfungen dann möglich macht, wenn sie als sachlich richtig überprüft sind.

Mit dieser weiteren Detailgeschichte zum Thema „Umschreibungen im Grundbuch“ möchte ich nur die Problematik verdeutlichen, mit der die Grundbuchämter zweier Amtsgerichte sich inzwischen seit Monaten beschäftigen müssen.

Wo doch eigentlich eine Umschreibung von Eigentum nach Zahlung einer Kaufsumme kurzfristig erfolgen sollte und im Normalfall auch erfolgt. - Aber seit wann ist am Nürburgring etwas normal?

Zu diesem Thema „Umschreibung“ ist es inzwischen kaum – oder nur sehr schwer möglich – irgendwelche belastbaren Informationen zu erhalten.

Man schweigt und kassiert. - Jeder da – und soviel – wie er kann.

Alle Abläufe bei dieser Abwicklung einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind nicht gerade transparent, sondern werden mehr geheimnisvoll – mit Zustimmung der Landesregierung (?) - unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgewickelt!

MK/Wilhelm Hahne
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