Verschiebung „aus dienstlichen Gründen“?

Gestern, am 17. März 2017, sollte am Landgericht in Düsseldorf ein Urteil verkündet werden, zu dem die letzte Verhandlung am 9. Dezember 2016 stattgefunden hatte. Der ersten Verhandlung hatte Motor-KRITIK noch als Zuhörer beigewohnt, um im Interesse seiner Leser zu einer möglichst objektiven Meinungsbildung zu kommen. Weil noch einmal durch eine der Parteien sehr spät ein Schriftsatz eingereicht worden war, hatte man die Urteilsverkündung schon mal vom 10. Februar 2017 auf den 17. März 2017 verschoben. - Dafür gab es immerhin eine verständliche Erklärung. - Gestern fand in der Sache „AZ 15 O 173/15“ aber auch keine Urteilsverkündung statt. Obwohl dieser Termin offiziell verkündet worden war. - Schließlich war in Erfahrung zu bringen, dass dieses Mal die Urteilsverkündung „aus dienstlichen Gründen“ auf den 28. April 2017 verschoben wird. - Dabei müsste das Urteil doch eigentlich vorliegen. Die Richter haben in zwei Verhandlungen beide Seiten gehört, die Beweisanträge und die Schriftsätze der Gegenseite an den Gesetzestexten gemessen. Das Urteil müsste also eigentlich feststehen. - Aber es kommt zu keiner Urteilsverkündung! - Motor-KRITIK staunt:

Verschiebung „aus dienstlichen Gründen“?

Eigentlich sollten meine Leser noch einmal eine „alte Geschichte“ von mir, auf diesen Seiten eingestellt am 20. Feburar 2016 lesen. Sie trug den Titel: „Das ist in diesem Fall nicht relevant“. (Mit einem Klick auf den Titel sind Sie schon da!)

So erhalten Sie einen ersten Eindruck – wenn der bei Ihnen nicht schon besteht - den ich heute mit dieser Geschichte abrunden und zu einem größeren Bild skalieren möchte.

Ich beschrieb damals meine Eindrücke von einer Verhandlung, die vor dem Landgericht Düsseldorf am 19. Februar 2016 durchgeführt wurde, deren erster Verhandlungstermin aber eigentlich schon für den 30. Oktober 2015 angesetzt worden war. So gab es eine erste, aber begründbare Verschiebung.

Bei der Verhandlung, der ich beiwohnte, wurde eine „Entscheidung“ für den 5. April 2016 angekündigt. Ich schrieb damals dazu:

Motor-KRITIK-Einschätzung: Das wird nur ein „Zwischenstop“, nach dem sich Kläger und Beklagte noch einige Monate intensiv „beharken“ werden. - Mal sehen, wer mehr „Federn lässt“.

Das war dann – ist (!) - auch so! - Es gab eine weitere notwendige Verhandlung am 9. Dezember 2016, deren Besuch ich mir aber erspart habe, weil der mich nicht schlauer gemacht hätte. Vom Richter wurde zu diesem Termin aber eine Urteilsverkündung für den 10. Februar 2017 versprochen. - Oder angekündigt!

Aber dann wurde – wie man das als routinierter Rechtsanwalt im Sinne seines Mandanten so macht – im letzten Moment noch ein wichtiger Schriftsatz eingereicht. Da musste dann das Gericht die Urteilsverkündung verschieben. Dieses Mal auf den 17. März 2017. - Das war gestern.

Aber so sehr man sich auch bemühte: Der Vorsitzende Richter war in Verhandlungen und nicht zu erreichen. Aber schließlich gab es die Auskunft:

  • Die Urteilsverkündung wurde „aus dienstlichen Gründen“ auf den 28. April 2017 verschoben!

In meiner ersten Geschichte zu diesem Fall, die Sie inzwischen hoffentlich gelesen haben, habe ich auch eine „Erstveröffentlichung der Staatsanwaltschaft Koblenz“ zitiert. Die stammt vom 23. Januar 2015. In Koblenz prüfte man, ob Robertino Wild, der Angeklagte in aktuellen Düsseldorfer Verfahren, sich mit der zweifachen Übereignung einer Kunstsammlung als Sicherheit – im 2. Fall zur Absicherung einer im Nürburgring-Kaufvertrag vereinbarten – aber nicht gezahlten – Kaufrate, strafbar gemacht hat.

Ich habe es für richtig gehalten, der Staatsanwaltschaft Koblenz den Tipp zu geben, dass in einem anderen Bundesland noch ein Verfahren lief – wegen der gleichen Kunstsammlung – aber in diesem Fall, wie wir wissen, ob die zweifach übereignete Kunstsammlung eigentlich dem, der sie als Sicherheit übereignete, überhaupt zur Gänze gehörte.

Trotzdem hat man in Koblenz das Ermittlungsverfahren „in aller Stille“ (ohne die Öffentlichkeit zu informieren) dann noch in 2016 eingestellt. - Einfach so. - Und das ist auch zulässig!

Und in Düsseldorf findet das Verfahren, in dem es darum geht, ob Robertino Wild tatsächlich der Besitzer der gesamten Kunstsammlung war, die er zwei Mal übereignet hatte, nun kein Ende. - Aus „dienstlichen Gründen“ gibt es keine Urteilsverkündung.

Wer da versucht Zusammenhänge herzustellen, ist wahrscheinlich auf der richtigen Spur!

Das soll nicht zu einer Unterstellung ausarten, aber es gibt schon Zufälle im Leben, die gibt‘s gar nicht! - In der Politik scheint man aber auf solche Zufälle angewiesen zu sein.

Und auf geschickte Helfer, die diese Zufälle herbeiführen.

  • Da stellt ein Insolvenz-Sachwalter schon vor Abschluss des Kaufvertrages durch eine „richtige Darstellung“ der finanziellen Basis des ursprünglichen Käufers sicher, dass der „Gläubiger-Ausschuss“ (bei einer Stimmenthaltung!) dem Abschluss des Kaufvertrages mit einer „capricorn“-Firma zustimmte. - Und keiner anderen.
  • Als der Käufer nicht zahlen kann, gibt es die Aktion des Insolvenz-Sachwalters, die eine Absicherung darstellen soll, aber keine ist. - Obwohl er als Rechtsanwalt eigentlich wissen müsste, wie er so eine Aktion mit entsprechenden Recherchen abzusichern hat.
  • Dieser Insolvenz-Sachwalter zaubert dann einen Russen als Käufer aus dem Hut, der nicht nur in den Vertrag des zahlungsunfähigen Käufers einsteigt, sondern auch dessen Firmenhülle übernimmt. - Gegenüber der EU-Kommission muss wohl der Schein eines Erstverkaufs gewahrt bleiben.

Was sich in der Folge unter „Leitung“ dieses russischen Käufer, dann über eine andere „capricorn-“Firma (ohne „capricorn“) als Pächter am Nürburgring abspielt, hat nichts mit dem zu tun, was von der EU-Kommision als Voraussetzung für einen Nürburgring-Verkauf als bedeutend und wichtig empfunden wurde. - Das kann man im entsprechenden EU-Beschluss vom 1. Oktober 2014 nachschlagen.

Auf Seite 84 heißt es u.a.:

In Absatz 256: ...“plant Capricorn den Bau zusätzlicher Einrichtungen und die Ausstattung der Nordschleife mit HD-Kameras. Ein Teil der Einrichtungen, die im Rahmen von Teilbereich II des ‚Projekts Nürburgring 2009‘ gebaut wurden, wird stillgelegt (z.B. Restaurants). Der ring°racer wird veräußert und die ring°card als Bezahlsystem abgechafft. Im ring°boulevard werden die Retails-Geschäfte zu einem Restaurantkomplex umgebaut.“ ...

In Absatz 257: „Außerdem wird sich der Nürburgring nach den Plänen des Erwerbers von einer Tourismusattraktion hin zu einem Technologiecluster und Industriepool wandeln.“ ...

In Absatz 258: ...„Verglichen mit dem gegenwärtigen Geschäftsmodell hat Capricorn ein neues Konzept für die Nutzung der Vermögenswerte entwickelt.“ …

In Absatz 261: „Die Vermögenswerte wurden im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Bietverfahrens zu ihrem dabei ermittelten Marktwert an den Bieter verkauft, der das höchste Angebot mit einer gesicherten Finanzierung eingereicht hat.“ …

Auf Seite 85 ist dann die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen:

In Absatz 262: „Angesichts dessen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass zwischen NG, MSR und CMHN und dem Erwerber der Vermögenswerte, Capricorn, oder seiner Betriebsgesellschaft keine wirtschaftliche Kontinuität vorliegt, so dass diese nicht für etwaige staatliche Beihilfenhaften, die von den Begünstigten zurückgefordert werden müssen.“

In Absatz 263: ...“Sobald der Beschluss der Kommission bestandskräftig wird, überträgt der Treuhänder alle seine Anteile an NewCo an den Erwerber. Wenn der Erwerber jedoch seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Treuhänder die Vermögenswerte veräußern.“ …

Das alles scheint vergessen. Darum auch immer wieder die Aufforderung aus der Politik:

  • „Wir müssen nach vorne schauen!“

Motor-KRITIK möchte an dieser Stelle seinen Lesern das Denken überlassen und der EU-Kommission mal das Denken empfehlen.

Aber Brüssel scheint weit und Urteile, die das Denken in eine bestimmte Richtung beeinflussen könnten, werden „aus dienstlichen Gründen“ verschoben. - Andere eingeschoben.

Aber alles was hier dargestellt wurde, sind eigentlich nur „Splitter“.

Mit einem „Splitter“ möchte ich hier auch enden, einem „Splitter“ den ich Wikipedia unter dem Stichwort „FC Chelsea“ (London) entnommen habe:

„Am 1. Juli 2003 wurde der Verein unter internationalem Aufsehen von Roman Abramowitsch aufgekauft. Der russische Öl-Milliardär hat seitdem mehr als 950 Millionen Euro in neue Spieler investiert.“

Ein weiterer „Splitter“: Roman Abramowitsch ist – aus welchen Gründen auch immer – mal mit einem Hubschrauber das Gebiet in der Eifel abgeflogen, das einer seiner russischen Geschäftsfreunde offiziell gekauft hat – sich Nürburgring nennt - und sich gewundert, dass man ein so großes und gutes Stück Deutschland für den gleichen Preis kaufen kann, den er in England evtl. für einen einzigen Spieler zahlen muss.

Man muss „auf Splitter achten“! - Und auch mal - „aus dienstlichen Gründen“ - ein paar „Splitter“ verschieben. - An die richtige Stelle.

Diese Geschichte soll nur eine Anregung zum eigenen Denken sein. Und das Projekt „Nürburgring 2009“ ist da eine gute Basis! - Lassen Sie sich nicht von neuen Problemen (z.B. Flughafen Hahn) ablenken, bevor die alten (z.B. am Nürburgring) gelöst sind.

Sie müssen nicht unbedingt etwas verschieben! - Auch nicht „aus dienstlichen Gründen“!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Wenn meine Leser zu diesem Termin heute eine Bericht über die ersten Test- und Einstellfahrten 2017 am Nürburgring erwartet haben, so musste ich sie enttäuschen. Der regelmäßige Besuch eines meiner Brüder, der seit langer Zeit schwerkrank danieder liegt, war mir an diesem Wochenende wichtiger. - Aber am nächsten Wochenende…! - „Da beißt die Maus keinen Faden ab!“ (s. auch das „RZ-Dossier“ von heute)

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