14.08.17: Liebes Kartell, liebe Betrüger!

Sie favorisieren, weil es „in die Zeit passt“, z.Zt. eine „neue Bewegung“: Mercedes steigt in die Formel E ein. 2019 soll es soweit sein. Auch der „Chef“ gibt sich zeitgemäß: Keine Krawatte, offenes Hemd, Jeans – und ein Millionen-Einkommen und ... -Rückrufe! - Auch Audi ist schon bei der Formel E drin. - Selbst Porsche kann da wohl nicht zurück stehen. - Und Politiker und Öffentlichkeit klatschen Beifall! - Es ist jedenfalls eine gute Marketing-Idee. - In einer Zeit, in der man die Automobilindustrie des Betruges, der Kartellbildung und anderer Gemeinheiten bezichtet, mit einem eleganten Sidestep abzulenken. Und (fast) jeder glaubt zu wissen was die Formel E ist. - Aber eigentlich stammt sie von Albert Einstein. Der ist zwar schon seit mehr als 60 Jahren tot. Seine „Formel E“ stammt aber auch aus dem Jahre 1905, ist also deutlich mehr als 100 Jahre alt. Immerhin war da schon das Automobil erfunden. Damals schuf Albert Einstein die „Formel E“: E = mc2 (Energie ist gleich Masse mal Lichtgeschwindigkeit zum Quadrat). - Das versteht doch jeder so gut, wie die intelligenten Algorithmen der Betrugs-Software für Dieselmotoren. - Immerhin gab es dazu – zur Einstein‘schen Formel - auch schon eine Sonderbriefmarke der Post! - Obwohl jeder begreift, dass man mit Software-Korrekturen aus Dreckschleudern keine „Klima-Engel“ machen kann, sind Politiker mit dem Ergebnis ihrer letzten, intensiven Auseinandersetzungen mit den „Dreckschleuder-Verantwortlichen“ sehr zufrieden. Sie müssen es sein. Weil sie inzwischen – wie in Niedersachsen z.B. direkt – Teil des Komplotts geworden sind, weil sie dort z.B. einen bedeutenden Anteil an einem Automobil-Riesen besitzen, damit eigentlich auch eine Verantwortung übernommen haben, der sie – wie das Beispiel zeigt – nicht gerecht geworden sind. Auch die Politiker in anderen Bundesländer - auch Bundes-Politiker - scheinen sich in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur Automobilindustrie zu befinden. Deren Lobbyisten haben es in den Köpfen der Politiker geschaffen. Nun muss man auch noch erfahren, dass – obwohl der Software-Betrug seit Oktober 2015 offenkundig war – VW-Händler wohl noch im April 2016 Fahrzeuge mit dem berühmt/berüchtigten Dieselmotor vom Typ EA 189 verkauft haben. - Weil es sie „auf Halde“ gab? - Weil man die Produktion nicht so schnell stoppen konnte? - Weil die Kunden auf ihre bestellten Fahrzeuge warteten? - Motor-KRITIK möchte dazu aus eigenem Erleben ein paar interessante Hinweise geben und „die Branche“ erinnern.

14.08.17: Liebes Kartell, liebe Betrüger!

Weil ich mit den Abläufen auf dem Sektor Automobil ein wenig vertraut bin, habe ich mir, nachdem der Betrugsversuch (zunächst) eines großen deutschen Automobilherstellers offenkundig war, natürlich die Frage gestellt, was z.B. mit den Lagerbeständen bei den Händlern passiert.

So habe ich schon am 9. Oktober 2015 das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit einer E-mail angeschrieben, mit der ich die sich mir darstellende Situation so geschildet habe:

„Bei den deutschen Händlern stehen derzeit noch sehr viele VW, Audi - oder andere Automobile der "VW-Group" - die mit dem EA 189 ausgerüstet sind und sich auch im Händlerbesitz befinden, ganz gleich auf welche Art sie bezahlt wurden.
Der Besitz dieser Fahrzeuge kann für die Händler existenzgefährdend sein. Also werden diese Händler versuchen, die Fahrzeuge - evtl. auch zu Sonderkonditionen - zu verkaufen.“

Und ich habe die Feststellung getroffen:

„Das kann aber nicht im Sinne Ihrer Behörde sein.“

Und dann die Frage gestellt:

„Was haben Sie von Ihrer Seite aus unternommen, um solche "Verkaufsaktionen" von auf Lager stehenden Neuwagen der VW-Group zu verhindern?“

Und zunächst keine Antwort erhalten. Auf die unangenehme Frage eines Journalisten schien man keine Antwort zu haben.

Einem Leser von Motor-KRITIK wurde dagegen auf seine Anfrage zu dem „allgemeinen Diesel-Thema“ Mitte Oktober 2015 innerhalb von zwei Tagen nach seiner Anfrage vom KBA zum Thema so geantwortet:

„...in unserem Handeln wenden wir die geltenden Vorschriften an. Wir haben eine genehmigungsrechtliche sowie eine verfahrensrechtliche Seite, deren Vorschriften einzuhalten sind und eingehalten werden. Der Hersteller VW hat manipulative Eingriffe in die Motorsteuerung eingeräumt. Die betroffenen Kfz haben die vorgeschriebenen Werte aus eben jenem Grund erreicht.

In Deutschland sind etwa 2,4 Millionen Pkw von den Manipulationsvorwürfen betroffen. Es gilt, das Problem zu beseitigen und die Fahrzeuge in einen den Vorschriften entsprechenden Zustand zu versetzen. Der Hersteller erhält somit zunächst Gelegenheit, dem Zustand abzuhelfen. Nach Aufforderung des KBA hat der Hersteller VW am 7. Oktober 2015 fristgerecht einen Maßnahmen- und Zeitplan zur Beseitigung der Verfehlung vorgelegt. Mit Schreiben vom 15. Oktober erfolgte die Anordnung zur Beseitigung der Manipulation bei allen betroffenen Fahrzeugen. Dafür sind jedoch technische Lösungen erforderlich. Im Falle der 1,6 L Motoren wird eine technische Lösung durch VW ab September 2016 avisiert. Die Fahrzeuge müssen legal den vorschriftsmäßigen Zustand erreichen. Gelingt es dem Hersteller nicht, kann am Ende der Verlust der Genehmigung stehen. Weitere Schritte werden folgen. Betroffene Halterinnen und Halter werden zu gegebener Zeit informiert.

Erlauben Sie mir um der Verhältnismäßigkeit Willen noch folgenden Hinweis: Es handelt sich um 2,4 Millionen betroffene VW-Fahrzeuge der Stufe Euro 5. In Deutschland gab es am 1. Januar 2015 insgesamt noch über 1,1 Millionen Pkw der Stufe Euro 1, rund 6 Millionen Euro 2, rund 6,0 Millionen Euro 3 und rund 16,6 Millionen mit der Stufe Euro 4.

Mit freundlichen Grüßen“

Die präzise Detail-Anfrage von Motor-KRITIK vom 9. Oktober 2015 blieb dagegen ohne Antwort, so dass ich am 25. Oktober 2015 noch einmal nachgehakt habe:

„...es ist im Trubel der Ereignisse wohl Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass meine E-mail (s. Anhang unten) seit mehr als zwei Wochen unbeantwortet ist.

Es wäre nett, wenn Sie einen Teil der Zeit, die wir heute durch die Zeitumstellung gewonnen haben, nun dazu nutzen würden, meine Frage zu beantworten. - Hier folgt die Frage noch einmal, in einer aktualisierten Version:


Was hat das KBA unternommen, um nach dem Erhalt meiner E-mail am frühen Morgen des 9. Oktober 2015 (einem Freitag), solche "Verkaufsaktionen" von auf Lager stehenden Neuwagen der VW-Group zu verhindern?

 

Obwohl wir in den letzten Jahren schon mehrfach Kontakt hatten, Sie um meinen Beruf wissen müssten (den ich bei meiner ersten Anfrage auch genannt hatte), füge ich noch einmal die Kopie meines Presseausweises 2015 im Anhang bei.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne“…

Am 26. Oktober 2015 habe ich dann von der Volkswagen AG nach einer entsprechenden Anfrage von mir erfahren, dass es zu diesem Thema einen „Brief“ an die Händler geben würde. Man sagte mir die Zusendung einer Kopie zu!

Am 27. Oktober 2015 habe ich dann auch eine Antwort des KBA auf meine Anfrage vom 9. Oktober 2015 erhalten. Man schrieb:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

das Handeln der zuständigen Behörden auch im Zusammenhang mit der Behandlung der VW-Abgasmanipulation unterliegt geltenden Rechtsnormen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 15. Oktober 2015 in Anwendung des § 25 Abs. 2 EG FGV die Beseitigung des Mangels angeordnet. Die unzulässige Abschalteinrichtung ist zu entfernen um die Fahrzeuge in den genehmigungskonformen Zustand zu versetzen. Die rechtliche Möglichkeit zur Verhängung eines Verkaufsstopps der Haldenfahrzeuge sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher
Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“

Nun hatte ich mit meiner Anfrage nicht nach der persönlichen Meinung eines Herrn Stephan Immen gefragt, sondern war an einer offiziellen Antwort des Kraftfahrtbundesamtes interessiert. Das ist interessanterweise eine „Unterbehörde“ des Bundesverkehrsministeriums in Berlin, so dass ich es für zweckmäßig hielt, über den „kleinen Umweg“, mit einer direkten Anfrage beim Verkehrsministerium in Berlin eine bessere, klarere, eindeutigere Antwort zu erhalten. So habe ich die dortige Pressestelle mit einer E-mail am 29. Oktober 2015 angeschrieben:

„Sehr geehrte Frau Moosmayer,

ich schreibe Sie im Bundesverkehrsministerium an, da ich von Ihrer "nachgeordneten Behörde" KBA, Flensburg als Journalist a) nicht in einer angemessenen Zeit und b) nicht mit einer "amtlichen Aussage", sondern mit einer offensichtlich privaten Meinung informiert wurde.

Ich darf Ihnen die Abläufe durch Einkopieren meiner Anfrage und dem Ergebnis darstellen: ...“


Das habe ich – mit den Texten die Sie als Leser dieser Internetseite kennen – getan und weiter geschrieben:


„Natürlich habe ich registriert, dass die VW-Händlerschaft mit einem Brief vom 21. Oktober 2015 angewiesen wurde, evtl. Abverkäufe von "betroffenen Fahrzeugen" zu stoppen. - Im Zusammenhang mit meiner Anfrage an das KBA natürlich auch von den Zeitdaten her interessant. - Gab es darum zunächst keine Antwort vom KBA?


Ich wäre dem Bundesverkehrsministerium dankbar, wenn ich von dort - über Sie - eine klare Antwort zu dieser Art der Beantwortung einer begründeten Anfrage eines Journalisten durch die Presseabteilung des KBA erhalten würde.

Herzlichen Dank im Voraus!“

In der Zwischenzeit, exakt am 27. Oktober 2015, hatte ich von VW, entgegen der vorherigen Zusage (!), folgende Information erhalten:

„...Bzgl. Ihrer Anfrage darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Kommunikation zwischen Volkswagen und unserem Handel interner Natur ist. Die Kommunikation erfolgt dabei über unser Handelssystem, einen Brief kann ich Ihnen daher nicht zur Verfügung stellen.“...

Vom Bundesverkehrsministerium in Berlin habe ich auch nach einer Erinnerung am 15. November 2015 bis heute keine Antwort auf meine Anfrage erhalten.

Ich möchte hier meine bis dahin gesammelten Eindrücke für Motor-KRITIK wie folgt - und in einer Empfehlung zusammenfassen.

Gesamt-Eindruck:

  • Das Kraftfahrtbundesamt, das Bundesverkehrsministerium und das Volkswagenwerk haben zu diesem Thema offenbar eng zusammen gearbeitet (abgestimmt?) und sich in ihren (Nicht-)Angaben gegenüber Motor-KRITIK ergänzt!

Empfehlung an die Staatsanwaltschaft, folgende Fragen zu prüfen:

  • Ist die Einschätzung des KBA-Mitarbeiters, Stephan Immen, richtig, dass es keine rechtliche Möglichkeit zur Verhängung eines Verkaufsstopps für Diesel-Haldenfahrzeuge gab?
  • Wusste Verkehrsminister Dobrindt von der Entscheidung, die begründete Anfrage eines Journalisten zum Thema „Dieselskandal und seine Folgen“ nicht zu beantworten?
  • Hat sich die Pressestelle des Verkehrsministeriums zu meiner Anfrage „von außen“ beraten lassen – und von wem?

Die Beantwortung solcher Fragen empfinde ich aktuell als besonders interessant, nachdem ich am 11. August 2017 in der „Neuen Zürcher Zeitung“ lesen konnte:

„...Warum hat VW nach Bekanntwerden des Skandals Mitte September bis Oktober 2015 gewartet, um entsprechende Verkäufe zu untersagen? Und warum dauerte es bis April 2016, die dennoch erfolgten Verkaufstransaktionen zu stoppen und den Verkäufern entsprechende Zulassungsunterlagen zu verweigern?

Offenbar war der Druck von Händler- und Kundenseite in den ersten Monaten grösser als die Bedrohung durch die aufdeckenden Behörden. Täglich rollten bei VW und den weiteren Konzernmarken Diesel-Neuwagen vom Band, die noch über manipulierte Software verfügten. Kunden warteten auf ihre bereits bestellten Fahrzeuge, weitere waren als Vorführwagen bestellt.

Dennoch ist es schwer verständlich, wieso VW zwar Anfang 2016 mit ersten Rückrufen der manipulierten Autos begann, Verkäufe neuer Fahrzeuge mit dem bekannten Mangel jedoch noch mehrere Monate zuliess.“…

Ich finde die Formulierung der „NZZ“, „Bedrohung durch die aufdeckenden Behörden“, in dem persönlich erlebten Zusammenhang belustigend. - Sogar unsere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, ist der Meinung, die sie am Samstag in Dortmund so formulierte:

„Das, was man da unter den Tisch gekehrt hat oder wo man Lücken in den Abgastests einfach massiv genutzt hat bis zur Unkenntlichkeit, das zerstört Vertrauen.“

Liebes Kartell, liebe Betrüger! - Ich habe gerade gestern auf meinen Internet-Seiten Albert Einstein zitiert, der vor langer, langer Zeit einmal gesagt hat:

„Ich fürchte mich vor dem Tag, an dem die Technologie unsere Menschlichkeit übertrifft. Auf der Welt wird es nur noch eine Generation aus Idioten geben.“

Sie sind auf einem guten Weg! - Inzwischen nutzen Sie sogar seine Formel E!

Albert Einstein hatte sicherlich auch recht wenn er sagte:

„Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.“

Dazu dann die Feststellung von mir als Journalist – auch für Motor-KRITIK:

  • Wir gehören nicht zu den Herdentieren!

Wenn Sie in dem hier dargestellten Fall noch Fragen haben: Ich antworte Ihnen gerne umgehend und schnell! - Natürlich auch der Staatsanwaltschaft!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Noch eine Empfehlung: Würde Günter Ogger‘s Buch, „Nieten im Nadelstreifen“, 1992 erstmals erschienen, nun noch einmal aktuell neu aufgelegt werden, sollte er nicht nur den Inhalt durch die Schilderung aktueller Ereignisse anreichern, sondern auch den Titel nachschärfen.

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