§ 266 StGB: Nicht vergessen!

In diesem Paragraphen geht es um „Untreue“. Das Geschehen um das Projekt „Nürburgring 2009“ bot – und bietet – wohl Anlass, sich aus den verschiedensten Gründen damit zu beschäftigen. Das macht z.B. derzeit das Landgericht Koblenz im Fall von „alten Geschichten“ mit „Tatort Nürburg, Mainz u.a.“. Grund genug, auch einmal an den Gesetzestext zu erinnern: „(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ - Erinnern möchte ich hier in Motor-KRITIK auch an neue Möglichkeiten, die bestimmte „Kenner“ bewusst zu vermeiden suchen. - Meine ich. - Und versuche meinerseits zu erinnern:

§ 266 StGB: Nicht vergessen!

Hier sind die Termine, die in den nächsten Wochen zu diesem Thema (Aktenz.: 2050 Js 37425/10 – 04 KLs) im Landgericht Koblenz, Saal 128, gegen „Ingolf D. u.a.“ wegen „Untreue u.a.“ stattfinden: 17.6., 10 Uhr; 18.6., 9 Uhr; 01.7., 10 Uhr; 02.7. 9 Uhr, 12.8., ?; 13.8., 9 Uhr; 02.9., 10 Uhr; 03.9., 9 Uhr; 09.9., 10 Uhr; 10.9., 9 Uhr; 30.9., 10 Uhr.

Die folgenden Termine werden in Saal 102 abgewickelt: 01.10., 9 Uhr;M 21.10, 10 Uhr, 22.10., ?.

Diese Notiz für diejenigen meiner Leser, die sich einmal selbst – vielleicht im Umfeld von Koblenz wohnend, „ein Bild machen wollen“. Nicht vergessen: Man ist unschuldig, so lange man nicht rechtskräftig verurteilt ist. - Und beim Landgericht hat man mal grob um 100 Verhandlungstage einkalkuliert, weil das alles nicht so einfach ist. - Einen Nachweis zu führen.

Damit es erst garnicht zu einer Anklage kommt, möchte ich z.B. die Herren im Gläubigerausschuss der insolventen Nürburgring GmbH daran erinnern – sozusagen den Hinweis geben - mit ihren Entscheidungen sehr vorsichtig zu sein. Denn die kundigen Anwälte, die in dieser Sache tätig sind, versuchen die Verantwortung für Entscheidungen immer richtig zu delegieren. - Es werden so immer Entscheidungen von anderen. - Wer das einfach so hinnimmt, der muss sich später nicht wundern, wenn andere „klagen“.

Im Fall „Nürburgring 2009“ ist eben manches „kläglich“. Auch das Verhalten von handelnden Personen. Man hatte nicht nur bei der Abwicklung von „Nürburgring 2009“ offensichtlich die Übersicht verloren, sondern auch bei der Einleitung der Insolvenz. - Manches ist und bleibt „diffus“.

Motor-KRITIK möchte daran erinnern, dass Kurt Beck die Insolvenz der Nürburgring GmbH, einer Firma im überwiegenden Besitz des Landes, schon ausrief, bevor von der EU eine Hilfestellung durch die Landesregierung deffinitiv und schriftlich als unzulässig abgelehnt worden war. Sollte die EU einer Hilfe noch zustimmen, nachdem Kurt Beck die Insolvenz ausgerufen hatte?

Kurt Beck wollte die Nürburgring GmbH nach dem Platzen seiner hochfliegenden Pläne endgültig „vom Hals haben“. Das war die Aufgabenstellung für seine Berater. Als die ihm dann die Insolvenz als das „richtige und einzige Mittel“ vorschlugen, da war Kurt Beck garnicht begeistert. Nein, eine Insolvenz wollte er nicht. (Innenminister Lewentz übrigens auch nicht.)

Und so brauchten seine Berater (sein Berater?) einen ganzen langen Tag, um die Herren davon zu überzeugen, dass das die einzig richtige Lösung wäre, zumal man durch die gewählte Insolvenzform (Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung) immer direkt (aber unauffällig!) Einfluss nehmen konnte.

Hat also Kurt Beck mit seiner Zustimmung zu den Berater-Plänen und der Verkündung der Insolvenz gegen § 266 verstoßen? - Es ist eigentlich keine Frage, dass durch die Insolvenz-Entscheidung gegen die „Vermögensinteressen“ des Landes, seiner Bürger und Steuerzahler, verstoßen wurde.

Das wird spätestens deutlich werden, wenn die Verkaufserlöse für die Vermögenswerte der Nürburgring & seiner „angeschlossenen“ GmbH's bekannt und öffentlich werden.

Auf Seite 24 des „Verkaufsangebots“ der KPMG wird der Wert des jetzt zum Verkauf stehenden Nürburgrings so beschrieben:

„Der Wiederbeschaffungswert der Infrastruktur (ohne Marken- und andere IP-Rechte) erreicht einen Betrag von € 700 Mio. unter Berücksichtigung der heute zu erwartenden Kosten für die Errichtung der Nordschleife (analog der Kosten eines Kilometers Autobahn), der indexierten Kosten für die Grand-Prix-Strecke und des Projekts >Nürburgring 2009<.“

Wir sollten diese Rechnung nicht vergessen haben, wenn uns in einigen Monaten der erzielte Verkaufpreis bekannt wird. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden müssen, ob gegen „Unbekannt“ (?) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss. - Man wird sich sicherlich mit einer „demokratischen Entscheidung“ herauszureden versuchen. Aber die Insolvenz war insgesamt negativ, hat Vermögen vernichtet.

Hinzu kommt, dass durch das überhastete Anbieten des Nürburgring-Komplexes ein weiterer Schaden zu entstehen scheint. Aber der Insolvenz-Geschäftsführer hat mehrfach deutlich in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass der Ausschreibungstermin (15. Mai 2013) für das Projekt von den fünf Herren des Gläubiger-Ausschusses zu verantworten ist.

Später wird nicht mehr diskutiert werden, dass zur Beschlussfassung in der entsprechenden Sitzung des Gläubigerausschusses in Koblenz eine Menge Arbeit von Seiten der Insolvenz-Verantwortlichen (RA) dazu gehörte, die fünf Herren zu einem einstimmigen (!) Beschluss zu bringen. Es war eine Marathonsitzung von 10 Stunden und bis heute ist unklar, mit welchen Mitteln zumindest drei der Herren geködert oder unter Druck gesetzt – oder nur überredet? - wurden.

Jedenfalls wurde das aus der Sicht der Mainzer Regierung wichtige Ziel erreicht. Die „Schuld“ liegt nun beim Gläubiger-Ausschuss, während Frau Dreyer nachweisen kann, dass sie bei der EU einen Vorstoß in der von einer breiten Öffentlichkeit gewünschten Richtung (Herausnahme der Rennstrecken aus dem Nürburgring-Angebot) unternommen hat. - Schriftlich!

Wie wir wissen, hat die EU inzwischen auch durch Herrn Joaquin Almunia geantwortet. In einem „vertraulichen“ Brief an – Berlin. Denn die Landesregierung in Mainz kann für die EU kein direkter Ansprechpartner sein. - Es läuft also alles so, wie in Mainz geplant. Und die „Dummen“ sitzen im Gläubigerausschuss.

Genau diese Herren müssen auch nach Darstellung aller wichtigen Beteiligten die Entscheidung darüber fällen, wer zu welchem Preis die Vermögenswerte des Nürburgrings, des Landes Rheinland-Pfalz, seiner Bürger und Steuerzahler erhält. - Schon wieder ein Grund, einen Blick auf den § 266 zu werfen, denn in dem Ausschuss befinden sich auch „Amtsinhaber“.

Andere „Amtsinhaber“ haben im Moment schon Probleme z.B. mit dem OFFROAD PARK, wo in einem gültigen Erbbauvertrag (bis 2045) klar vertraglich bestimmt ist, dass im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners Nürburgring GmbH das Land sofort an die Gemeinde Drees zurück fällt. Dieser Passus ist auch dem Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler durch ein Gutachten des Insolvenz-Sachwalters Jens Lieser bekannt. Wenn die Gemeinde, vertreten durch Bürgermeister und Gemeinderat nicht von seinem vertraglich festgelegten Recht Gebrauch macht – und davon muss man ausgehen, wenn man in das Verkaufsangebot der KPMG schaut - dann muss man auch hier die Frage stellen, ob man in einer solchen Situation nicht an den § 266 denken sollte? - Die Frage geht an die Staatsanwaltschaft.

Auffallend ist, dass die Insolvenz-Sachwalter alle Verantwortung in der Sache delegieren. Und sogar noch deutlich zu machen versuchen, wie fürsorglich sie in der Sache handeln. So hat der Insolvenz-Geschäftsführer einen Zivilprozess gegen eine Firma in Düsseldorf eingeleitet, die es in dieser Form schon gut vier Monate nach der urspünglichen Gründung (2011) nicht mehr gab. Die Einleitung eines Prozesses macht zwar einen „guten Eindruck“, scheint aber wenig wirkungsvoll, da die beiden persönlich haftenden Gesellschafter längst (auch seit 2011) ausgeschieden sind. Die Firma hat also inzwischen eine andere Rechtsform, eine andere Firmierung (Namen) und demnächst auch eine andere postalische Adresse. - Das nur als Tipp, Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt.

Auf den Tatbestand, der Anlass zu einer aktuellen Klage gegen die Düsseldorfer Herrschaften war, darauf hatte ich in Motor-KRITIK schon vor Jahren hingewiesen, ohne dass das jemand ernst genommen hätte. (Nachzulesen in meinem 2010 erschienenen Buch zum „Nürburgring-Skandal“.) Passte das damals nicht zu der besonderen Art der Zusammenarbeit von Landesregierung und Investor?

Die Insolvenz-Sachwalter überlassen jetzt sogar – sehr pfiffig! - das Anbieten der Vermögenswerten einer Wirtschaftsprüfungsfirma, der KPMG in Frankfurt. Diese Firma fordert als der von den Insolvenzverwaltern mandatierter Transaktionsberater zu einer Interessenbekundung von möglichen Investoren auf. Sie sind für den Inhalt der evtl. geschönten Darstellung (wie in jedem „guten“ Verkaufsprospekt!) nicht verantwortlich. Auch die Insolvenz-Sachwalter handeln nicht verantwortlich, sondern nur im Auftrag. Niemand der „Wissenden“ garantiert garantiert für irgend etwas.

Die Verantwortung liegt am Ende wieder bei dem immer wieder erwähnten Gläubiger-Ausschuss, jenen Herren, die nicht begriffen haben, dass sie eigentlich nur benutzt werden, um im Fall eines Falles dann zum „Futter“ für die Staatsanwaltschaft zu werden. (s. § 266 StGB)

Die Herren, die im Hintergrund die Fäden gezogen haben, die werden dann längst in den Deckungsgräben verschwunden sein, die sie sich selbst – intelligent und sorgsam – in den davor liegenden Wochen und Monaten von „Fremdarbeitern“ schaffen ließen. - Ohne dass die etwas gemerkt hätten.

Darum sei hier noch einmal gewarnt:

§ 266 StGB: Nicht vergessen!

MK/Wilhelm Hahne

 

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