CST, Nürburg: Beerdigung im kleinen Kreis?

Die CST, das ist die Cash Settlement & Ticketing GmbH, in deren Gesellschaftsvertrag vom 7. März 2008 geschrieben steht: „Gegenstand: 1. des Unternehmens sind die Planung, die Konzeptionierung und das Betreiben eines kartenbasierten, bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungssystems zur Abrechnung sämtlicher Gästeleitungen und des Verkaufs aller Tickets auf dem Gesamtgelände des Nürburgrings“. - Am 28. Juni 2011 informierte dann die Staatsanwaltschaft Koblenz zum Ermittlungskomplex Nürburgring, dass man ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet habe (2050 Js 24520/11 StA Koblenz). „Die Durchsuchungen laufen.“ Es betraf die „Arbeit“ der CST. - Am 14.02.2013 erklärte der Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft GmbH, der Nachfolgesellschaft der insolventen Nürburgring GMbH: „Wie bei anderen großen Sportstätten hat sich auch am Nürburgring die ring°card als bargeldloses Zahlungsmittel etabliert. Trotz der Liquidation der ehemals dahinter stehenden cash settlement & ticketing GmbH(CST) behält die Karte weiterhin am Nürburgring ihre Gültigkeit.“ - Sonst hat man eigentlich nichts mehr gehört: Motor-KRITIK war das erste Medium, das die Liquidation dieser eigentlich unverzichtbaren (?) Firma bereits am 28. Januar 2013 vermeldet hatte. - Sonst war es um die CST und deren Schicksal seltsam ruhig. Motor-KRITIK hatte aber noch einige Fragen, die offiziell nicht beantwortet wurden. - Also wurde recherchiert.

CST, Nürburg: Beerdigung im kleinen Kreis?

Der erste Geschäftsführer dieser CST war damals Kai Richter, dem dann am 23. Juli 2008 der kaufmännische Direktor der Nürburgring GmbH als weiterer Geschäftsführer, Hans Lippelt, (auch einzelvertretungsberechtigt) folgte.

Kai Richter, die Nr 1 der CST, hat schon am 9. September 2008 auf dem „Sportstättenforum SPONSORs“ in der Münchner Allianz-Arena einem interessierten Publikum erläutert:

„Was sich hinter dem 250-Millionen-Euro-Projekt 'Erlebnispark Nürburgring' verbirgt
Warum Mediinvest 100 Millionen Euro investierte
Warum sich die Betreiber für 'cashless Pament' entschieden haben“

In diesen Ankündigungen kamen nicht nur (zumindest für Motor-KRITIK) neue Zahlen vor, wurden auch bisherige Politiker-Träume als Fakten vorgetragen, so dass ich mich um Aufklärung bemühte. Nachdem meine Bemühungen in München ergebnislos geblieben waren, habe ich am 26. November 2008 Herrn Kai Richter angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Richter,

meine Anfrage betrifft eigentlich Ihre Funktion als Geschäftsführer der Cash Settlement & Ticket GmbH, Nürburg.

Wohl in dieser Funktion haben Sie am 9. September 2008 während eines Sportstättenforums ("SPONSORSs Sportstättenforum") in München einen Vortrag zum Thema "cashless payment" gehalten. Wie ich gestern von der payment Solution AG, München höre, ist dieser öffentlich gehaltene Vortrag jedoch mit einem Copyrightvermerk versehen, so dass man mir von dort den Inhalt korrekterweise nicht übermitteln konnte.Wenn Sie es als Urheber dieses Vortrags verantworten können (evtl. geheime Inhalte?), wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihren oben erwähnten Originalvortrag zugänglich machen würden. Die Zusendung per E-mail in Form eines pdf-Anhangs würde genügen. Wenn Sie Ihre damalige Darstellung noch durch inzwischen neu gewonnene Erkenntnisse ergänzen - oder korrigieren - möchten: Gerne.Ich würde mich freuen von Ihnen einen positiven Bescheid zu erhalten, damit - wie ich es gerne tue - meine Leser in "Motor-KRITIK" umfassend informieren kann. Ich setze bei einer Zusendung durch Sie voraus, dass Sie mit einer teilweisen oder auch kompletten Veröffentlichung Ihres Vortrages einverstanden sind.

Herzliche Grüße aus der winterlichen Eifel
Wilhelm Hahne

Es kam keine Antwort. In 2009 hat Kai Richter dann gegen mich Anzeige erstattet, bzw. erstatten lassen. - Richter hatte wohl etwas gegen Recherchen von neugierigen Journalisten. Und ein Faible für „kommunikative Missverständnisse“. Wie am auch an Beispielen zu „Nürburgring 2009“ feststellen kann. Und an seinen Antworten auf bestimmte Fragen. (z.B. an den „stern“)

Interessant ist, dass der Veranstalter der Münchner Veranstaltung die Firma Payment Solution AG war, mit der die CST dann später einen Managementvertrag, einen Dienstleistungsvertrag zur Buchführung und einen Vertrag zur Abnahme von rd. 1 Million Plastikkarten unterschrieben hat, was nicht nur beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz Kopfschütteln und entsprechende Anmerkungen in einem vertraulichen Bericht für den Mainzer Landtag auslöste.

In einem – ebenfalls vertraulichen - Bericht aus dem Jahre 2012 des Herrn Gerd Weisel, einem durch die Landesregierung in Mainz (Aufsichtsrat) neu hinzugefügten Geschäftsführer bei der Nürburgring GmbH, der auch die Geschäftsführung bei der CST nach dem Ausscheiden des Herrn Kai Richter am 16. Dez. 2011 alleinverantwortlich übernommen hatte, wird die Situation der CST per 12. März insgesamt positiv geschildert und bis zum Jahre 2030 (!) eine entsprechende Gewinnerwartung prognostiziert.

Es wird von Herr Weisel in seinem Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen:

„Die Cash Settlement & Ticketing GmbH wird als e-Geldinstitut klassifiziert und verfügt über eine Freistellungserklärung gemäß § 2 Abs. 5 Kreditwesengesetz, wonach aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit keine vollumfängliche Aufsicht erforderlich ist.“

Tatsächlich hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der CST folgende Freistellung erteilt:

Bekanntmachung
über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 5 des Kreditwesengesetztes (KWG)

Vom 20. Januar 2010

Nach § 2 Absatz 5 KWG mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2009 die nachstehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 4 KWG nach § 2 Absatz 5 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften frei gestellt habe:

Cash Settlement & Ticketing GmbH, Nürburg

Bonn, den 20. Januar 2010

Q 35 - QF 2200 - 2010/0001
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Simon

Da fragt man sich natürlich, was denn da wohl passiert ist, nachdem die CST nun durch die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH Anfang 2013 liquidiert wurde. - Welche Firma nutzt die Plastikkarten (ring°cards) nun weiter? - Hat die neue Firma, die wahrscheinlich nun die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH ist, auch eine entsprechende Freistellungserklärung erhalten oder steht sie gar unter strenger Bankenaufsicht?

Außer Motor-KRITIK hat sich offensichtlich niemand diese Frage gestellt. Motor-KRITIK hat entsprechend nachgefragt und am 30. April 2013 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Hahne,

vielen Dank für Ihre Presseanfrage. Die Cash & Settlement Ticketing GmbH war ein seit dem 23.05.2009 gemäß § 2 Abs. 5 Kreditwesengesetz (KWG) freigestelltes E-Geld-Institut. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der 2. E-Geldrichtline wurde das E-Geld-Geschäft in das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) integriert und die Vorschrift des § 2 Abs. 5 KWG wurde aufgehoben. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft fällt nunmehr unter die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 10 Nr. 10 ZAG, sodass diese Tätigkeit seither erlaubnisfrei war. Das Unternehmen hat seine Freistellung damals dementsprechend zurückgegeben.

Weitere Informationen zur Freistellung nach § 2 Abs. 5 KWG können Sie auch einem Merkblatt der BaFin entnehmen (dort unter C.):

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_12011...

Ob ein drittes Unternehmen später erlaubnisfrei mit dem betreffenden Bezahlsystem tätig war, können wir nicht einschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Gebauer
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Auffallend ist der Satz:

„Das Unternehmen hat seine Freistellung damals dementsprechend zurückgegeben.“

Das Gesetz wurde am 30. April 2011 geändert, Herr Gerd Weisel ist studierter Jurist (seine Frau übrigens Richterin beim LG Koblenz) und dieser Herr argumentiert aber noch im März 2012  mit einer Freistellungserklärung die zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn mehr hatte? - War diese (vertrauliche!) Feststellung etwa für einen dummen Aufsichtsrat bestimmt?

Das stellt auch so manch andere Argumentation in dem „vertraulichen“ Papier infrage. Gegen Ende der vielseitigen „Berichterstattung“ zum Thema CST geht Gerd Weisel z.B. auf Beanstandungen im (auch vertraulichen) Bericht des Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz ein, denen er entweder direkt widerspricht oder durch ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, das er dem Landesrechnungshof zugeleitet hat, als erledigt betrachtet.

Motor-KRITIK hat auch in diesem Fall eine entsprechende Anfrage an den Landesrechnungshof gerichtet und am 21. Mai 2013 folgende detailierte Antworten erhalten:

Sehr geehrter Herr Hahne,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 2. Mai d.J. und bitte nochmals um Verständnis, dass die Beantwortung sich leider ein wenig verzögert hat.

Im Einzelnen:

1. Der Rechnungshof hatte die Betätigung des Landes bei der CST in den Jahren 2008 bis 2009 geprüft, soweit erforderlich aber auch die Jahre 2007 und 2010 mit einbezogen. Die Schlussbesprechung fand am 15. November 2010 statt, der Bericht datiert vom 26. Januar 2011. Die wesentlichen Prüfungsergebnisse sind im Jahresbericht des Rechnungshofs 2011 - Teil II - (Landtagsdrucksache 15/5515 vom 12. April 2011, Tz. 21, S. 16 ff.) veröffentlicht.

2. Im Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren zum Haushaltsjahr 2010 hat diese mitgeteilt, dass die künftige Entwicklung der CST aufgrund der Gesellschafterstellung der Nürburgring GmbH maßgeblich von deren Sanierungsgeschäftsführer und dem Sachwalter gestaltet werden (Landtagsdrucksache 16/2016, S. 15). Mit der Liquidation der CST sind die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vom 16. August 2012 (Landtagsdrucksache 16/1501, S.17) aufgrund des Jahresberichts des Rechnungshofs hinfällig geworden**.

3. Am 1. Februar 2013 (Landtagsdrucksache 16/2023) hat der Präsident des Landtags diesen über ein Schreiben des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 30. Januar 2013. Darin teilt der Minister u.a. mit, dass neuer Geschäftsführer der CST ab dem 27. November 2012 Herr Prof. Dr. Schmidt sei.

4. Die von Ihnen unter Bezugnahme auf nicht genannte Quellen wiedergegebene Behauptung, die Beanstandungen des Rechnungshofs seien (zumindest zum Teil) durch ein Gutachten von Ernst & Young - E&Y - widerlegt worden, ist nicht zutreffend:

Von den (einschließlich der Unterpunkte) insgesamt 47 Feststellungen teilte E&Y in 33 Fällen die Auffassung des Rechnungshofs, zu 5 Feststellungen konnte E&Y keine Aussagen treffen und kam nur in 9 Fällen zu anderen als den vom Rechnungshof weiterhin aufrecht erhaltenen Bewertungen.

Weitergehende Erkenntnisse liegen dem Rechnungshof aus seiner Prüfungstätigkeit nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Arno Strunk
Pressesprecher

Hier in Motor-KRITIK will ich nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, die sich inzwischen auch in vielen Punkten durch die Liquidation der CST erledigt haben, aber interessant ist auch, dass sich Prof. Dr. Schmidt beim Landesrechnungshof in Speyer (aber auch bei der Landesregierung in Mainz) als neuer Geschäftsführer der CST vorgestellt hat. So ist es z.B. auch im so genannten „Vergleichsvertrag“ vom 27.11.2012 zu lesen, tatsächlich wurde der Herr Prof. Dr. Dr. aber in dieser Funktion als Geschäftsführer der CST niemals ins Handelsregister eingetragen.

Ich habe inzwischen in einer anderen Geschichte festgestellt, dass die CST insgesamt 83 Tage ohne jeden Geschäftsführer (rechtlich Veranwortlichen!) existiert hat.

Ich kann das insofern mit großer Sicherheit schreiben, da ich persönlich beim Amtsgericht in Koblenz (Handelsregister) Einsicht genommen habe und ich von dort auch zufällig andere Informationen mitnehmen konnte, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell durch die Insolvenz-Sachwalter (oder andere Befugte) bekannt gemacht worden waren.

Die Liquidation der CST wurde übrigens durch den aktuellen Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft eingeleitet, der zufällig auch Schmidt heißt, zwar auch (aber nur)einen Dr.-Titel trägt – aber kein Professor ist. Auch dabei spielte also – entsprechend den Eintragungen in den amtlichen Unterlagen – Prof. Dr. Dr. Schmidt keine Rolle.

Es ist auffallend, dass in einigen Fällen Situationen und Entwicklungen missverständlich dargestellt werden. Wie z.B. sich auch die vertraulichen Darstellungen eines Herrn Weisel von denen des Landesrechnungshofes an Motor-KRITIK deutlich unterscheiden.

Eigentlich sagt in Sachen Nürburgring jeder, was ihm so am besten in den Kram passt. Leider muss man darum alle offiziellen Informationen hinterfragen. Auch die zur Cash Settlement & Ticketing GmbH.

Schau'n wir mal, was jetzt die Staatsanwaltschaft aus der Ermittlungsakte 250 JS 24520/10 macht. - Seit dem Jahre 2011 habe ich dazu nichts Neues gehört. - Da wird doch wohl noch etwas vor der Verjährung passieren. Hoffe ich. Auch die Liquidation der CST ändert ja nichts an der evtl. Strafbarkeit von bestimmten Handlungen.

Ich werde auf diesen Seiten an die Fortsetzung erinnern, bzw. nicht vergessen, andere Leute daran zu erinnern.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Natürlich muss nach der Liquidation der CST die (insolvente) Nürburgring GmbH auch auf die Rückzahlung aller der CST gewährten Kredite verzichten. Das sind so rd. 7,5 Millionen Euro. - Mehr nicht. - Und man muss für die Guthaben gerade stehen, die sich noch auf den ring°cards von Kunden befinden. - Was übrigens auch ein Käufer des Nürburgrings bei seinem Angebot an die Insolvenz-Sachwalter berücksichtigen sollte. - Denn das ist keine kleine Zahl.
 

**l) Mittelbare Beteiligung des Landes an der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST)
– Vorjahr (Drucksachen 15/5515 Nr. 21, 16/75 S. 3, 16/352 S. 14, 16/785 S. 9, 16/1180 S. 44) –
Der Landtag beschließt:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach Angaben der Nürburgring GmbH eine Dokumentation von Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht bekannt ist.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
a) in den Gesellschaftsgremien darauf hinzuwirken, dass
– Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand der Beteiligung an der CST erstellt werden,
– der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH mindestens vierteljährlich über die wirtschaftliche Lage der CST unterrichtet wird,
– ein aktueller Businessplan der CST vorgelegt wird, der die Folgen der Kündigung des Betriebspachtvertrags berücksichtigt.
b) spätestens im nächsten Schlussbericht zu den Feststellungen des Rechnungshofs hinsichtlich der mit der Verpachtung
des Geschäftsbetriebs verbundenen Risiken für das Land und die Nürburgring GmbH Stellung zu nehmen.


 

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