„ring°card“: Geschützt aber wertlos!

Das betrifft nicht nur die „card“, die sich – zumindest am Nürburgring – inzwischen überlebt hat. Auch die Staatsanwaltschaft weiß wohl wenig damit anzufangen. Man hat ermittelt. - Ermittelt man noch? - Die „ring°card“ ist jedenfalls inzwischen für Nürburgringbesucher ohne jeden Wert. Ihre Bezeichnung ist allerdings gesetzlich geschützt und gehörte im KPMG-Angebot (s. Teaser, Seite 35) mit zum Angebot – auch als „Europäische Wortmarke und Logo“. Für die Nürburgring GmbH war das alles ein teurer Spaß. Eine Firma, die Cash Settlement & Ticketing GmbH,war monatelang ohne jeden Geschäftsführer aktiv, hatte bei der „Mutter“ Millionenschulden und wurde (um größeren Ärger zu vermeiden?) still und fast unauffällig liquidiert. - So wurden aus Millionenschulden eine „Null“. Aber: Es gibt bei der inzwischen insolventen Nürburgring GmbH Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, mit wieviel zinsfreier Unterstützung man durch nicht genutzte Kartenguthaben rechnen konnte. - Und dann es gab wohl Ärger, wenn jetzt noch – nach der Liquidation - irgendwann Kartenbesitzer ihr Guthaben zurück forderten. - Man verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - So wurde jedenfalls Motor-KRITIK berichtet. - Grund genug, mal selbst mit einer „ring°card“ an einen Auszahlschalter zu treten. - Lesen Sie nachstehend die ganze Geschichte.

„ring°card“: Geschützt aber wertlos!

Die Cash Settlement & Ticketing GmbH wurde am 15. Juli 2008 ins Handelsregister eingetragen. Ihr erster – und zunächst einziger – Geschäftsführer war Kai Richter, Düsseldorf. Er schien ein Intim-Kenner der Materie zu sein, denn schon am 9. September 2008 hat er einer sicher aufmerksam lauschenden Zuhörerschaft auf dem „SPONSORs Sportstättenforum“ in der Münchner Allianz-Arena nicht nur erklärt

„Warum sich die Betreiber (Anmerkung: am Nürburgring) für 'cashless Payment' entschieden haben“

sondern auch

„Was sich hinter dem 250-Millionen-Euro-Projekt 'Erlebnispark Nürburgring' verbirgt“

und – Achtung!!! -

„Warum Mediinvest 100 Millionen Euro investierte“.

Alles „Erklärungen“, die Motor-KRITIK noch heute interessieren. Aber auch 2008. So haben wir am 26. November 2008 mit einer E-mail um Aufklärung gebeten, aber niemals – bis heute nicht – eine Antwort erhalten.

Auch im Gesellschaftsvertrag vom 7. März 2008 wurde uns nicht unbedingt Aufklärung zuteil. Dort stand (und steht) geschrieben:

„Gegenstand: 1. des Unternehmens sind die Planung, Konzeptionierung und das Betreiben eines kartenbasierten, bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungssystems zur Abrechnung sämtlicher Gästeleistungen und des Verkaufs aller Tickets auf dem Gesamtgelände des Nürburgrings.“

Schon acht Tage nach der Gründung dieser Spezialfirma wurde Herrn Richter mit Hans-Jürgen Lippelt ein weiterer Geschäftsführer zur Seite gestellt. - Eine gelungene Kombination, wenn man die Entwicklung – bis heute straffrei - aber bis hin zu z.T.  staatsanwaltlichen Ermittlungen und zum Landgericht Koblenz - weiter verfolgt hat.

Die Cash Settlement & Ticketing GmbH wurde als e-Geldinstitut von der „Bafin“ (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) klassifiziert und verfügte zunächst über eine Freistellungserklärung gemäß § 2 Abs. 5 Kreditwesengesetz, wonach aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit keine vollumfängliche Aufsicht erforderlich war.

Im April 2013 schrieb mir dann die „bafin“ auf Anfrage:

„Mit Inkraftreten des Gesetzes zur Umsetzung der 2. E-Geldrichtlinie wurde das E-Geld-Geschäft in das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) integriert und die Vorschrift des § 2 Abs. 5 KWG wurde aufgehoben. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft fällt nunmehr unter die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 10 Nr. 10 ZAG, so dass diese Tätigkeit seither erlaubnisfrei war. Das Unternehmen hat seine Freistellung damals dementsprechend zurückgegeben.“

Zwischen 2008 und 2012 machte diese Tochter der Nürburgring GmbH mehr als 4,5 Millionen Euro Verluste, hinzu kamen Kreditforderungen der Mutter von rd. 7,5 Millionen Euro, so dass bei dieser Firma zum Zeitpunkt der Insolvenz der „Mutter“ 12 Millionen Euro in ROT buchmäßig erfasst waren.

Allerdings wurde – natürlich VERTRAULICH – in einem internen Papier von einem bei der Nürburgring GmbH auch kurzfristig beschäftigten (rechnerisch!) „Halbtags-Geschäftsführer“ zum Zeitpunkt 15. März 2012, auf vorhandene Finanzmittel von knapp 1,3 Millionen Euro verwiesen, „die bei Bedarf für Auszahlungen aus Kartenguthaben, die vor dem Betriebsübergang zum 31.12.2010 bestanden, zu verwenden sind“, wie es in seiner „Berichterstattung“ heißt.

Man findet auch auf Seite 6 dieses Dokuments den Hinweis:

„Die bislang gültige Planung über die Geschäftsentwicklung der Cash Settlement & Ticketing GmbH bis zum Jahr 2030 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2011 vorgelegt und anschließend beschlossen.“

Man schien dort sehr zukunftsbezogen zu arbeiten. - Auch der CST, wie die Kurzbezeichnung lautete, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, auch von Herrn Ex-Wirtschaftsminister Hering immer wieder gerne als „externer Sachverstand“ zitiert, immer eng zur Seite gestanden. So hat man bescheinigt, dass keine Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung vorgelegen haben. Und sie hat z.B. auch gutachterlich bestätigt, dass, bezogen auf die Kosten der Eröffnungsfeier, „keine überproportionale Kostenbeteiligung der Nürburgring GmbH erfolgte“.

Wer das anders bewertet hatte, war der Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz.

Aber das ist im Jahr 2014 alles „der Schnee von gestern“, zumal die CST inzwischen offiziell nicht mehr zur Diskussion steht, sondern still beerdigt – oder wie es präszise heißt: liquidiert – wurde. Alles im Schlag-Schatten der Insolvenz der landeseigenen Nürburgring GmbH und des stark ablenkenden Nürburgring-Verkaufs.

In diesen Tagen haben wir uns dann mal zwei „ring°card“s besorgt und haben an zwei Tagen mal den Nürburgring besucht.

Eigentlich ist das „Bitburger-Nürburgring-info°center“ so durchsichtig wie sonst kaum etwas anderes am Nürburgring.

Aber es tut schon ein wenig weh im Treppenhaus zu sehen, dass man mit der Beurteilung bei der Verwendung von spanischem Schiefer als „ungeeignet“ in den Treppenanlagen recht behalten hat.

Und eine „tote“ Mediawand, selbst wenn es die größte in Europa oder der Welt ist, macht in Verbindung mit vollkommen leeren Räumen und unbesetzten Tischen einen geradezu trostlosen Eindruck.

Unübersehbar machen – wenn man in Richtung „Boulevard“-Ausgang blickt – ein paar Schilder darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Mai 2014 am Nürburgring wieder mit Bargeld bezahlt werden kann. - Toll!

Rechts vor dem Ausgang steht aber ein „ring°card“-Automat, der inzwischen kaum noch eine Funktion hat. Aber es ist deutlich vermerkt, dass man ihn auch nicht mehr benutzen kann...

...aber man könnte ihn zur Auszahlung von Guthaben nutzen. Oder aber man könnte auch „ring°card“-Service-Stationen oder das „info°center“ dafür in Anspruch nehmen.

Ich bin kein Fan von Automaten und wo ich in diesen Novembertagen eine „ring°card“-Service-Station finden sollte, war mir auch unklar. Also bin ich ins „info°center“...

...gegangen, wo ich mich Tage vorher schon mal umgesehen hatte und auch auf Besucher getroffen war.

Dieses Mal, am 17. November 2014, gegen 11 Uhr war alles leer. Keine Besucher, niemand hinter der auch bei großem Besucherandrang ausreichend langen Theke. Aber darauf gibt’s eine Klingel, wie man sie auch in Hotels an der Rezeption findet.

Sie ist hell und etwas schrill. - Jedenfalls wirkte sie bei der Stille in der Umgebung wach machend. - Von links kam eine freundliche Dame, grüßte und fragte nach dem Begehr.

Ich habe zwei „ring°card“ auf die Theke gelegt und darum gebeten, sie doch einmal auf ihren Wert zu überprüfen und mir – sollte ein Guthaben vorhanden sein – das doch bitte auszuzahlen.“

„Kein Problem!“

Die erste Karte wurde auf ein kleines Gerät gelegt: „Die Karte ist leer.“ - Die zweite Karte wies ein Guthaben von 2,41 Euro auf. - Ein Griff in die Kasse und der Betrag lag vor mir auf dem Tisch. Auf meine Frage: „Ja, die Karten dürfen Sie mitnehmen“ - nachdem die Nürburgring-Mitarbeiterin das Guthaben auf der Karte gelöscht hatte.

„Wünschen Sie dazu einen Beleg?“ - Ich wünschte – und erhielt ihn umgehend.

Keine Komplikationen! - Das wird so einige „ring°card“-Besitzer staunen lassen, die auf einen Schriftwechsel mit negativem Ausgang verweisen können, der als Unterschrift den Namen der Dame trägt, die mich – lt. Beleg – auch bediente.

Kann es sein, dass sich die Einstellung der Nürburgring-Geschäftsleitung über die Monate geändert hat?

Motor-KRITIK kann seine Leser nur auffordern, evtl. jetzt noch einmal um Auszahlung zu bitten und Motor-KRITIK das aktuelle Erlebnis dazu zu schildern. (Bitte mit Belegen!)

Empfehlung von Motor-KRITIK: Sie sollten Ihre Forderung noch vor dem 31.12.2014 stellen, weil zu diesem Zeitpunkt die jetzige Betreibergesellschaft, die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH, (kurz: NBR) auch in Liquidation geht. - So ist das im Kaufvertrag mit Capricorn geregelt. Das ist die Firmenattrappe, die ein reicher russischer Investor zur Zeit als „trojanisches Pferd“ zu nutzen versucht.

Was wirklich dann ab 1. Januar 2015 passiert, das weiß man per heute weder bei der EU, noch wissen es Frau Merkel oder Herr Putin. - Und Motor-KRITIK ist weder Hellseher noch Wahrsager.

Vielleicht wird es eine kleine Silvester-Überraschung. - Mit Raketenfeuerwerk. - Und Rubel und Kopeken!

MK/Wilhelm Hahne
 
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