13.12.2014: Lieber Leser!

Für die „grüne Fraktion“ in Mainz ist die Vergangenheit am Nürburgring bewältigt. Daniel Köbler hat sich eindeutig geäußert. Er widmet sich sicherlich ab sofort wieder den für ihn wichtigen Themen: Dienstwagen, reservierter Parkplatz, Platzierung in den Listen seiner Partei für die Landtagswahl 2016. Er schaut eben gerne nach vorne. Für den Schrott hinter ihm – der aus der Vergangenheit – da gibt es schließlich Sachwalter, studierte Juristen, erfahrene Rechtsanwälte. Von denen weiß man – leider, dass sich deren Anschauung schon mal von Fall zu Fall ändert. Es kommt darauf an, ob man – z.B. am Fall eines Strafverteidigers dargestellt – sein Honorar von einem Mörder oder von der Familie des Ermordeten erhält. - Ist ein Rechtsanwalt auf einem anderen Gebiet tätig, ändert sich eigentlich an seiner Einstellung zu einem vernünftigen Honorar nichts. Das ist auch bei Insolvenzverfahren so, wenn ein Rechtsanwalt z.B. als so genannter „Sachwalter“ von einem Insolvenzgericht zu einem Beobachter, Kontrolleur eines Verfahrens bestimmt wurde. Wobei das Insolvenzgericht wieder den Sachwalter kontrolliert. Aber das Gericht ist am Honorar nicht beteiligt. Aber es hat immer die Aufsicht, übt eine Kontrollfunktion aus. (Leider hat man bisher wenig von der Insolvenz-Oberaufsicht in Ahrweiler in Sachen Nürburgring gehört.) Selbst wenn es sich um die Abwicklung einer Insolvenz in Selbstverwaltung handelt ist das so. - Wofür dann ein Insolvenz-Geschäftsführer von den bisherigen Eigner – in diesem Fall also der Landesregierung in Mainz – bestimmt wurde. - Die Insolvenz der (überwiegend) landeseigenen Nürburgring GmbH ist ein solcher Fall, ein besonders schwieriger, weil hier sowohl den Ansprüchen aus dem Insolvenz- als auch EU-Recht Rechnung getragen werden muss. Als „Außenseiter“ muss man manchmal den Eindruck haben, dass mit den Argumenten – hier Insolvenz-, da EU-Recht – gerade so umgegangen wird, wie es irgendwie in den Kram passt – und nicht die Honorare schmälert. - Darum möchte Motor-KRITIK auch eigentlich den oben gewählten Titel ändern. - Weil es in diesem Fall Motor-KRITIK besser in den Kram passt.

13.12.2014: Lieber (Herr) Lieser!

Nun ja, ich habe schon mal einen „Lieser-Brief“ (es war eine E-mail) geschrieben. Und keine Antwort erhalten. Aber das ist nicht ungewöhnlich im Fall Nürburgring. Zumindest im Zusammenhang mit Motor-KRITIK. Man antwortet nur, wenn es sich wirklich nicht umgehen lässt. Evtl. sogar per Einschreiben, wie das letzte Beispiel der Kreisverwaltung Ahrweiler zeigt.

Aber so ein Fall kann dann auch der Landesregierung sehr gut als Argument für ein neues Gesetz dienen - und warum man es – dringend! - zusätzlich braucht: Ein „Transparent“-Gesetz! - Als erstes Land in Deutschland! - Um damit auch die „Schwächen“ des Informationsfreiheitsgesetzes zu mindern.

Wenn Sie, lieber Herr Lieser, sich nicht an eine zuletzt von Ihnen nicht beantwortete Anfrage erinnern können, dann füge ich sie hier noch einmal als Kopie ein. Am 25. Juni 2014 hatte ich z.B. folgende E-mail an Sie gerichtet:

Sehr geehrter Herr Lieser,

als Journalist habe ich an Sie als vom Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesetzter Insolvenz-Sachwalter zu o.g. Verfahren (6 IN 91/92) folgende Fragen:

a) Wieviele Klagen gegen Bauunternehmen und Handwerksfirmen sind
gegenwärtig noch wegen Baumängel am Projekt "Nürburgring 2009" anhängig?
b) Wie hoch ist der Streitwert der Klagen insgesamt?
c) Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Gerichtsverfahren?

Damit keine Rückfragen notwendig sind, habe ich eine Kopie meines für 2014 gültigen Presseausweises angehängt.

Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Keine Antwort. Auch nicht von der Agentur, die Sie mit der Öffentlichtkeits-, bzw. Pressearbeit beauftragt haben, wie Sie bereits das Insolvenzgericht in Ahrweiler am 29. Oktober 2012 informierten.

Ich habe mich dann – wie man bei mir lesen konnte – aus anderen Quellen informiert.

Die von Ihnen angekaufte Pressearbeit erfolgt offensichtlich ganz auf dem Niveau, das Sie - auch mit Ihrer Arbeit im Insolvenzverfahren der Nürburgring GmbH - vorgeben:

„Offen, transparent und diskriminierungsfrei“.

Darum werde ich auch nicht von Ihnen oder Ihrer Agentur zu offiziellen Pressekonferenzen zum Thema „Nürburgring-Insolvenz“ eingeladen, habe mich dann schon mal – weil es mir wichtig schien – selbst einladen müssen.

Um Herrn Pietro Nuvoloni, Ihren Berater in Sachen Öffentlichkeitsarbeit nicht zu überfordern, möchte ich Ihnen heute aus gegebenem aktuellen Anlass ein paar Fragen in aller Öffentlichkeit stellen und Sie um eine zeitnahe Antwort bitten. Die kann natürlich auch gerne über den Umweg „Rhein-Zeitung“ erfolgen, eine wichtige regionale Informationsmöglichkeit, die offenbar von Ihnen und Ihrem Berater medienpartnerschaftlich behandelt wird. - Ich habe sie abonniert.

Dieser „Rhein-Zeitung“ entnehme ich heute, am 13. Dezember 2014, gelesen auf Seite 1:

„...Für eine Kapitalerhöhung bei der Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft (CNBG) seien weitere 10 Millionen Euro auf ein Treuhandkonto geflossen, sagte Ring-Sachwalter Jens Lieser. Damit liege eine sehr solide Finanzierung vor. ...“

Dazu habe ich – auch weil ich ohne Ihre erklärenden Worte offenbar bisher falsch informiert bin – an Sie als erfahrenem Rechtsanwalt folgende Fragen:

a) Hat das bisherige Eigenkapital der Firmen CNBG und CNG, als auch der der NR Holding AG, ebenfalls auf einem Treuhandkonto Platz gefunden?

b) Seit wann wird die Kapitalerhöhung einer Firma auf einem Treuhandkonto eines Insolvenz-Sachwalters platziert?

c) Was wird nun aus der Zusage des Herrn Viktor Martin (Vorstandsvorsitzender der NR Holding AG) gegenüber der CNG, dass sie nach der Kapitalerhöhung, so um den 15. Dezember 2014, mit einer Überweisung von 5 Millionen Euro rechnen kann, um damit ihre eigentlichen Aufgaben ab dem 1. Januar 2015 überhaupt wahrnehmen zu können?

d) Wie verändert sich der Anteil der „GetSpeed GmbH“ (Dr. Axel Heinemann) nach dieser Kapitalerhöhung der CNBG, die bisher nach meiner Kenntnis bei einem Drittel des Gesamt-Eigenkapitals lag?

e) Ist es richtig, dass nun die CNG in einer Rolle als Pächter, ausgestattet mit einem Eigenkapital vom 25.000 Euro, ab 1. Januar 2015 den Betrieb des Nürburgrings sicherstellen soll?

f) Aus welchen Mitteln soll dann in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 – praktisch ohne bedeutende Einnahmen – z.B. die Entlohnung der nicht kleinen Anzahl von noch vorhandenen Mitarbeitern am Nürburgring erfolgen?

g) Wer tritt dann evtl. ab 1. Januar 2015 als Verpächter der Vermögenswerte der insolventen Nürburgring GmbH und ihrer Satelliten auf?

Sie mögen meine Fragen vielleicht als dumm empfinden, aber ich hoffe, dass ich mit Ihren Antworten dann die Leser von Motor-KRITIK intelligent informieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

PS: Vielleicht gibt es auch vorab schon aus dem Leserkreis ein paar Hinweise zur rechtlichen Situation, was z.B. die Platzierung von Eigenkapital der Firma eines Käufers von Insolvenzvermögen betrifft. - Die Information des Herrn Jens Lieser in der „Rhein-Zeitung“ entspricht nicht meinem derzeitigen Wissensstand. - Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

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