Nordschleife: SGD-Nord-„Anordnung“ 2009

Motor-KRITIK hat bisher der Öffentlichkeit alle wichtigen Unterlagen in Sachen Nürburgring zur Verfügung gestellt, die ihr von den Politikern mit den unterschiedlichsten Argumenten vorenthalten wurden. Noch vor wenigen Tagen gab es – schon im NEUEN JAHR – einen Packen alter Dokumente in Kopie. Von Lesern wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass aber offensichtlich – gerade im Hinblick auf das Bundes-Immissionsgesetz – noch in Sachen Nordschleife eine Lücke bestehen müsse. - Das ist richtig und betrifft jene Unterlage, die ich mit Genehmigung der SGD-Nord in Koblenz um Mitte des Jahres 2014 schon in Koblenz einsehen durfte. - Mehr war nicht zugelassen. - Und das unter Aufsicht. - Motor-KRITIK hat darüber berichtet. - Der Leser-Wunsch war aber für Motor-KRITIK Befehl, und so ist es denn im NEUEN JAHR gelungen, eine Kopie der ersten Anordnung der o.g. Behörde vom 11. Dezember 2009 zu erstellen. Motor-KRITIK-Leser finden sie als pdf-Datei im Anhang zu folgender Geschichte.

Nordschleife: SGD-Nord-„Anordnung“ 2009

Alle Erklärungen die hier folgen, stellen einen Auszug aus der anhängenden Kopie einer amtlichen Unterlage dar, die der (inzwischen insolventen) Nürburgring GmbH im Dezember 2009 zugestellt wurde. Als „Begründung“ - s. Seite 8 - wurde angeführt:

„Die Nürburgring GmbH betreibt in 53520 Nürburg eine ständige Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge nach Nr. 10.17 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (4. BlmSchV). Diese Anlage, die seit dem Jahre 1927 besteht, wurde mit Anzeige vom 30.08.1977 nach §67 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Koblenz (Rechtsvorgängerin der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz) angezeigt. Diese Anzeige wurde durch Feststellungsbescheid vom 11.12.2009 konkretisiert, so dass hinsichtlich der Frage, ob die Betreiberpflichten eingehalten werden, von diesem Bescheid auszugehen ist.“

Wenn man dann z.B. auf Seite 9 liest:

„Aufgrund der Überschreitung der Lärmimmissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm führt der Betrieb der Nordschleife hinsichtlich der Lärmimmissionen zu schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 3 Abs. 1 BimSchG. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“

Auf Seit 10 liest man dann in der Fortsetzung:

„Es ist somit festzustellen, dass die Nürburgring GmbH ihre Betriebspflichen beim Betrieb der Nordschleife nicht erfüllt. Zugleich steht fest, dass ohne eine Anordnung Gesundheitsgefahren bestehen, außerdem durch den Betrieb die Grenze des Zumutbaren überschritten ist.“

Wie oben erwähnt, handelt es sich hier um „Auszüge“, die – so werden die neuen Nürburgring-Besitzer (ab 1. Januar 2015) sicherlich argumentieren – aus dem Zusammenhang gerissen sind. - Das ist richtig! - Darum sollten die Motor-KRITIK-Leser nicht nur diesen interessanten „Anriss“, auch nicht nur die anhängende pdf-Datei in Gänze in Ruhe lesen, sondern auch noch die Dokumente, die ich vor Tagen veröffentlicht habe, bzw. auch die Genehmigung zum Betrieb des Grand-Prix-Kurses, deren Kenntnis mir von der Kreisverwaltung Ahrweiler, geleitet vom Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der in die Insolvenz geführten Nürburgring GmbH – und damit auch den schutzwürdigen Bürgern – vorenthalten werden sollte .

Insgesamt „wird dann ein Schuh daraus“. - Wir sollten auch nicht übersehen, dass die Rennstrecke Nürburgring bisher – da „staatlich“ - praktisch mit dem Wohlwollen der Behörden rechnen konnte, was nicht immer zur Akzeptanz der Realität durch die betroffenen Bürger führte.

Bitte nicht vergessen: Eine Eisenhütte in der Nachbarschaft bringt ebenso Nachteile, wie ein Braunkohle-Kraftwerk. Damit verglichen, ist eine Rennstrecke sicherlich das kleinere Übel. Es gibt eben keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme die nur Vorteile bringt. Immerhin wurde der Nürburgring 1927 mal als – zunächst – eine Arbeitsbeschaffungmaßnahme gesehen, die dann später in eine Art Entwicklungshilfe münden sollte.

Warum dann später – zum Zeitpunkt des Neubaus der Grand-Prix-Strecke – eine bestehende Infrastruktur mit der Auflösung des Bahnhofs Adenau (und dem Herausreißen der Schienen!) zerstört wurde, ist wahrscheinlich ein Geheimnis der Politiker.

Die dann Jahrzehnte später am Nürburgring gleich hunderte von Millionen Euro „in den Sand setzten“, indem sie vollkommen sinnlos und unrealistisch in falscher Richtung in einen Ausbau in einer Größenordnung investierten, der bei einem normalen Bürger eine fachärztliche Untersuchung auslösen würde. - Bei vielen am Projekt „Nürburgring 2009“ beteiligten Politikern wäre sicherlich – mindestens – ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren das Mindeste gewesen, doch das wurde in den meisten Fällen noch nicht einmal aufgenommen, die Einleitung einer Strafverfolgung abgelehnt.

In der Region Nürburgring wurde eben in vieler Hinsicht – mal so, mal so - übertrieben. Man sollte auch im Hinblick auf den so genannten Immissionschutz keine überzogenen Forderungen stellen. Darum bitte die Vorschriften, die jetzt von Motor-KRITIK der interessierten – und betroffenen – Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden, in Ruhe mit den Fakten aus der Realität abgleichen.

Was ist z.B. mit der „nächtlichen Ruhestörung“ bei Rockkonzerten? - Werden die festgesetzten Zeiten und Geräusch-Werte eingehalten?

Was die Rennstrecken betrifft, so ist – wie auf Seite 3 der anhängenden pdf-Kopie zu entnehmen – vom Betreiber spätestens zum 31. März 2017 der Bericht „einer sachverständigen Stelle“ der SGD Nord vorzulegen, der über den Stand der „Lärmminderungstechnik“ unter Einbeziehung der Fahrzeuge informiert. - Das ist zufällig ein Jahr nach der nächsten Landtagswahl.

Bis dahin sollte man Fakten sammeln, um spätestens zu diesem Zeitpunkt – und nicht erst 2017 - argumentativ untermauert einen sachlichen Beitrag zur Verbesserung des Immissionsschutzes an der Rennstrecke Nürburgring leisten zu können. - Aber welche Politiker verdienen da unser Vertrauen?

Motor-KRITIK hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen – bisher quasi als geheim behandelten – Unterlagen dazu mit dieser letzten Veröffentlichung zu diesem Immissions-Thema sicherlich eine wesentliche Voraussetzung geschaffen.

Nun ist auch Zivilcourage bei den betroffenen Bürgern gefordert. - Auch in Nürburg.

Wir sollten – wie von den Politikern immer wieder in anderen Fällen gefordert – auch bei „Nürburgring 2009“ erst einmal die Vergangenheit aufarbeiten, bevor wir unseren Blick nach vorne richten.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Bitte entschuldigen Sie die Scan-Qualität. - Aber der normale Text ist lesbar.

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