EU-Brief: Dänisch – Englisch – Deutsch

Ein Brief in Dänisch gedacht, in Englisch geschrieben ins Deutsche übersetzt. Da verzweifeln viele, die vorgeben Englisch zu sprechen. Und man muss feststellen – auch wenn man hört und liest – in welcher Art das in unsere Sprache übersetzt wird, dass die Sprachenvielfalt auf der Welt – nicht nur in Europa - wohl doch eine Gottesstrafe war, die in der Bibel als „babylonische Sprachverwirrung“ beim Turmbau zu Babel geschildert wird. Tatsache ist, dass sich so ein Brief nicht wörtlich übersetzen lässt. Es genügt nicht, eine Menge englischer Vokabeln zu können und die englische Grammatik zu beherrschen. Es gibt eben viele Arten von Englisch: Das normale Umgangs-Englisch, ein Wirtschafts-Englisch, ein Vertrags-Englisch. - Und noch mehr. - Manches ist mehrdeutig, vieldeutig und man muss schon „im Thema sein“, um manche Formulierungsfeinheit zu erkennen. Folglich lohnt sich kaum eine wörtliche Übersetzung. Motor-KRITIK hat erfahrene und routinierte Übersetzer mit einer „Deutung“ des Brieftextes der EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager beschäftigt und in Kenntnis des Gesamtthemas eine Darstellung des Briefinhalts gewählt, die meine Leser nachstehend finden. Natürlich gibt es auch ein paar eingeschobene Hinweise auf – wahrscheinlich – eine nicht zufällige Formulierung, wie man sie nicht nur in Geschäftsbriefen, sondern auch in Briefen von Politikern finden kann. - Damals – wurde lt. Bibel – der Turmbau zu Babel aufgrund der Sprachprobleme nicht vollendet. - Hat das Projekt „Nürburgring 2009“ vielleicht ein wenig Ähnlichkeit mit dem Turmbau zu Babel?

EU-Brief: Dänisch – Englisch – Deutsch

„Der Weiterverkauf an ein russisches Konsortium wird gar nicht erst erwähnt“, lese ich in der „Rhein-Zeitung“, die gleichzeitig verkündet:

„Der Schriftverkehr in englischer Sprache liegt unserer Zeitung vor.“

Das muss dann ein anderer Briefwechsel sein als der, von dem Motor-KRITIK Kenntnis hat.

Motor-KRITIK hat zwei kenntnisreiche Übersetzer gebeten, sich doch einmal um eine vernünftige Übesetzung des Briefes von Frau Vestager an Herrn Dr. Langen (CDU) ins Deutsche zu bemühen.

Das Ergebnis ist so, dass Motor-KRITIK den Inhalt des Briefes auf „eigene Art“ darstellen und „übersetzen“ möchte.

Frau Margrethe Vestager, „Member of the European Commission“ hat in einem Brief ihre Sicht der Dinge zu Bedenken dargestellt, die der EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) ihr gegenüber zum Verkaufsprozess am Nürburgring - auch in einem persönlichen Gespräch – am 25. November 2014 in Straßburg geäußert hat.

Sie fasste ihre Meinung zu den Vorgängen um den Verkauf des Nürburgrings in einem Brief vom 5. Januar 2014 zusammen.

Danach hatte Werner Langen eine Reihe von Bedenken geäußert:

  • Aus seiner Sicht hat die EU-Kommission die vor dem 1. Oktober 2014 in Brüssel vorliegenden Beschwerden nicht objektiv bewertet, da keine eigenen Untersuchungen erfolgten, die den offenen und fairen Charakter des Verkaufsprozesses untersuchten.
  • Eine Verschiebung des Zahlungstermins, für eine Rate von 5 Millionen Euro, die eigentlich im Juli fällig war auf Oktober beweise, dass der Bieter Capricorn über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügt habe, um einen Kauf in der geforderten Größenordnung abzuschließen.
  • Dr. Werner Langen stellt in Frage, ob der Einstieg eines russischen Investors, der nicht am Bieterverfahren teilgenommen hat, überhaupt zulässig ist.
  • Er weist darauf hin, dass es eine Stellungnahme des juristischen Dienstes der EU gibt, die eine klare Beurteilung des Verkaufsprozesses mit transparent, fair und neutral vermeidet.

Die EU-Wettbewerbskommissarin stellt dann nachfolgend – unter Berücksichtigung der Argumente, die bereits am 25. November 2014 in Straßburg diskutiert wurden – fest:

  • Die EU-Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 1. Oktober 2014 festgestellt, dass die Mehrheit der staatlichen Beihilfemaßnahmen am Nürburgring nicht den europäischen Vorschriften entsprechen und darum zurückgefordert werden müssen.
  • Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass in einem Fall, in der eine solche Rückzahlung nicht stattfinden kann, die betroffenen Unternehmen den Markt verlassen müssen und liquidiert werden sollen.
  • Im Fall Nürburgring waren die Begünstigten der Beihilfe bereits vor der Entscheidung der EU-Kommission mit all ihren Vermögenswerten an Dritte verkauf
  • Aufgabe der Kommission war in diesem Fall sicherzustellen, dass der neue Eigentümer nicht mit dem Nutznießer der Beihilfen in irgendeiner Form verbunden war.
  • Außerdem war zu überprüfen, ob der Verkaufsprozess in einem transparenten Verfahren abgelaufen ist und die Vermögenswerte zum Marktpreis verkauft wurden.
  • Der Verkaufsprozess selbst wurde nach deutschem Insolvenzrecht abgewickelt.

Die EU-Kommission hat nach ihrem Empfinden aus Deutschland alle Informationen erhalten, die zur Beurteilung und Überprüfung notwendig waren. Nach Einschätzung von Frau Vestager hat die EU-Kommission ihre Entscheidung in voller Unabhängigkeit und in voller Übereinstimmung mit der Aufgabe als Hüterin der Verträge durchgeführt.

Angebliche Mängel, die die nicht ausreichenden finanziellen Ressourcen des Käufers betrafen, konnten nicht berücksichtigt werden, da sich die Bewertung der Kommission auf das Kaufdatum im März 2014 bezog.

Die Tatsache, dass nach der Entscheidung der Kommission ein drittes Unternehmen einen Anteil an der Firma des Käufers übernommen hat, kann nicht Teil der Analyse sein die die EU-Kommission zur Bestimmung der letzten Beihilfen durchgeführt hat. - Meint Frau Vestager.

Daher ergibt sich aus der Sicht von Frau Verstager kein Grund, den Verkaufsprozess erneut zu prüfen, bzw. den Verkaufsprozess insgesamt in Frage zu stellen.

Im letzten Absatz des Briefes fasst die EU-Wettbewerbs-Kommissarin noch einmal ihre Sicht der Dinge in wenigen Sätzen zusammen. Dazu hier ein Foto des Originaltextes speziell dieses Abschnittes...

und die Dame, the „Member of the European Commission, stellt fest:

Lassen Sie mich schlussendlich bestätigen, dass die Kommissionsentscheidung vom 1. Oktober 2014 angenommen wurde, in dem sie der Empfehlung der kommissionseigenen Rechtsabteilung folgte, wie es wie es bei internen Prozessen erforderlich ist. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kommissionsentscheidung, die einen Gegenbeweis der angeklagten Beschwerden beinhaltet, öffentlich gemacht werden wird, nachdem die Vereinbarungen der Geheimhaltungsklauseln geregelt sind, was derzeit bearbeitet wird.

Um dann mit dem Satz zu enden:

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Natürlich ist dieser Brief – anders als Beschlüsse deutscher Staatsanwaltschaften – handschriftlich unterzeichnet:

Nach dem Empfinden von Motor-KRITIK hat Frau Vestager in ihrem eigenen Interesse nur verdeutlicht, dass die Entscheidung der EU-Kommission nur die Situation vor dem 1. Oktober 2014 betreffen konnte. Da gab es noch keinen Einstieg eines russischen Konsortiums.

Sie selbst hat ihre Arbeit offiziell erst am 1. November 2014 aufgenommen. Und es mutet schon eigenartig an, dass eine „Vereinbarung der Geheimhaltungsklauseln“ nun inzwischen im vierten Monat nach Bekanntgabe des Beschlusses immer noch nicht veröffentlicht ist, weil die Unterlage nach Darstellung der EU-Kommissarin „derzeit bearbeitet wird“.

Der Brief ist vom 5. Januar 2015 datiert!

Wenn die „Rhein-Zeitung“ nach dem Studium dieser Meinungsäußerung empfindet...

„...Damit ist nun auch der Weg für Klagen offen.“

...so ist das für Motor-KRITIK nicht verständlich.

Dieser Zeitpunkt ist nach unserer Auffassung erst dann gekommen, wenn der Beschluss vom 1. Oktober 2014, der in seinem Originalzustand (ohne geschwärzte Stellen) schon hier bei Motor-KRITIK einzusehen ist, im offiziellen EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Dass das auch im 4. Monat nach der Beschlussfassung in Brüssel noch nicht erfolgt ist, sollte nachdenklich machen. Und so kommt gerade dem letzten Abschnitt des Briefes besondere Bedeutung zu.

Mit dieser Darstellung und „Übersetzung“ (im wahrsten Sinne des Wortes!), hoffe ich die Motor-KRITIK-Leser gut informiert zu haben.

MK/Wilhelm Hahne
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