DMSB: Mit „Götterdämmerung“ leider überfordert!

Es gab auch Leser die mich gefragt haben: „Was soll das mit der Götterdämmerung?“ Irgendwie ist so eine Frage immer berechtigt, wenn man diesen Begriff eigentlich bisher nur in Verbindung mit einer Oper von Richard Wagner gehört hatte. Oder genauer: Mit der „Tetralogie“, die man als „Ring der Nibelungen“ kennt und die Richard Wagner als ein „Bühnenfestspiel für drei Tage und einen Vorabend“ bezeichnet hat. - Ursprünglich war der Titel übrigens mal: „Siegfrieds Tod“.

Die Idee zu Oper – und Titel – kam und kommt aus der nordischen Mythologie. Eigentlich fand ich den Titel darum auch für die Situation von DMSB und DMSW so passend. Denn in der Myrhologie erlebt man den Untergang der Götter in einem „Weltenbrand“, aus dem dann eine schönere Welt hervorgeht.

  • So hatte ich mir das auch im Fall von DMSB und DMSW erhofft!

Leider war das von mir zu sehr „nordisch“ und zu wenig „deutsch“ gedacht.

Am letzten Tag der „Essen Motor Show“ – am letzten Sonntag - hat sich das Präsidium des DMSB dann noch einmal zusammen gesetzt. So, als hätte es die letzten Entwicklungen in der Realität gar nicht gegeben. Man wollte u.a. die 2024er Preise für Lizenzgebühren diskutieren. - Steigen die nun für 2024 noch mal? - Aber die Sitzung war zu kurz, um etwas Vernünftiges zu beschließen!

  • Damit wäre der Motor-KRITIK-Traum von einer „schöneren Welt“ geplatzt!

Also keine Götterdämmerung in Frankfurt? - Die Lage dort bleibt undurchsichtig. Denn natürlich lässt man sich – von der eigenen Wichtigkeit überzeugt – doch nicht durch einen kleinen Informationsdienst - wie Motor-KRITIK – zu einer Änderung von intelligenten Beschlüssen beeinflussen!

  • Und alle „wichtigen“ deutschen Medien schweigen bisher zum Thema DMSB/DMSW. - Zu unwichtig? - Erklärungsversuch: Es gibt noch keine offizielle Pressemitteilung!

Die öffentliche Darstellung der Entwicklung von DMSB und DMSW im Verhältnis zueinander – und was dieses Verhältnis beeinflusst und verändert – die war erst für die zweite Hälfte Dezember 2023 geplant. - Und dabei bleibt es nun auch!

Damit man beim DMSB nicht vergisst, was u.a. aktuell für die DMSW GmbH geschützt, aber vom DMSB e.V. in seinen Publikationen bisher gerne verwendet wurde:

  • 06.04.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „TLSiM“ = Trauma Life Support in Motorsports als „Word figurative mark“ geschützt.
  • 19.06.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „Race Card“ als „Word figurative mark“ geschützt

Race Card“ (Name der DMSW GmbH geschützt) ist z.B. die Tageslizenz, die vom DMSB für 25 Euro verkauft wird. Damit kann man – so man unter 74 Jahre alt ist – dann ein Rennwochenende bestreiten. - Aber nur bei einer deutschen Veranstaltung, aber auch dann, wenn die im Ausland durchgeführt würde.

RaceCard“, die österreichische Version des dortigen „ÖAMTC“ ist dagegen ganz etwas anderes. Nämlich ein Versicherungsschutz für eine ganze Motorsport-Saison. Die wird den Motorsportlern angeboten, die vornehmlich bei lizenzfreien Veranstaltungen starten wollen und bietet für 65 €  einen zusätzlichen Versicherungsschutz. - Wie gesagt: Für eine ganze Saison!

Die deutsche „Race Card“ ist dagegen nur eine „Tages-Lizenz“, gilt nur für ein Veranstaltungswochenende, schließt allerdings eine Versicherung mit ein und kostet 25 €.

Wo wir nun einmal bei den Kosten für „Lizenzen“ sind, wollen wir doch einfach mal die deutschen (DMSB-)Lizenzkosten für eine „Internationale A- und auch B-Lizenz“ denen der Österreichischen „ÖAMTC“ gegenüber stellen:

    • Internationale A-Lizenz: Deutschland 1.345 € - Österreich 623 €
    • Internationale B-Lizenz: Deutschland    923 € - Österreich 400 €

Das vermittelt den richtigen Eindruck! - Der Preisvergleich bezieht sich auf die DMSB-Preise für die Saison 2023, für Österreich sind es schon die Preise für die Saison 2024. - Und natürlich ist bei allen – in Deutschland wie in Österreich – der Versicherungsschutz inklusive.

Da besteht wirklich keine Basis für eine „Götterdämmerung“!

MK/Wilhelm Hahne
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DMSW GmbH/DMSB e.V.: Götterdämmerung in Ffm?

Die letzte Motor-KRITIK-Geschichte, die ein wenig in der Zukunft der bisher scheinbar eng miteinander verbundenen Organisationen, des gemeinnützigen e.V. und der sie ergänzenden GmbH suchend herum stocherte, hat nicht nur in Frankfurt für überhastete Aktionen gesorgt, sondern z.B. auch beim bisher souverän agierenden ADAC in München. Eigentlich hat die Motor-KRITIK-Geschichte eine reale Basis, die aber in einer ersten offiziellen Reaktion des DMSB e.V. gegenüber Motor-KRITIK als ein Teil einer normalen Entwicklung darzustellen versucht wird. Motor-KRITIK möchte daraus nachfolgend nicht nur zitieren, sondern auch auf hier in der Eifel bisher unverständliche Handlungen im Zusammenhang mit dieser – zumindest für uns – neuen Entwicklung hinweisen, die wahrscheinlich – wenn ich an das Leser-Echo denke – nicht nur hier in der Eifel zunächst ein wenig wirr und unverständlich wirkt.

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DMSW: Wegschauen ändert nichts an der Realität!

Leider habe ich den Eindruck, dass meine letzte Geschichte - „Toller Silvester-Knaller im deutschen Motorsport!“ - von einigen Lesern nicht richtig verstanden worden ist. Wenn ich meine Eindrücke von der „Essen Motor-Show“ verarbeite, die ich aus Gesprächen mit Besuchern dort gewonnen habe, so wundert mich das „Nicht-verstehen“ meiner Geschichte nicht. Die Motorsport-Begeisterten scheinen sich in einer „großen Blase“ zu bewegen, in der negative Entwicklungen „von außerhalb“ nicht wahrgenommen werden. So kann man eigentlich davon ausgehen, dass am Ende der „Essen Motor-Show“ so manche Schulter-Einlage einer Anzugjacke platt geklopft sein wird. - Man feiert sich und die, die einen auch feiern. Dabei hat die deutsche Motorsport-Welt – aus meiner Sicht (!) - eigentlich zum Jahresende einen Schock zu verarbeiten, dessen Auswirkungen – zumindest für mich -  nicht absehbar sind! - Aber vielleicht sehe ich das auch ein wenig zu realistisch. Aber wenn ich nicht nur an den DMSB e.V. denke, sondern auch daran, wie der bisher – und mit welchen Mitteln - überhaupt überleben konnte, dann denke ich:

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Toller Silvester-Knaller im deutschen Motorsport!

Es gibt für viele Bereiche des Lebens zutreffende Sprüche. Manchmal sind es „Volksweisheiten“, manchmal Aussagen bedeutender Persönlichkeiten. Für mein Gebiet, den Journalismus, gibt es einen „Spruch“, den ich vor Jahrzehnten einmal gehört, aber als sehr wichtig für mich als Journalist begriffen habe: Ein Journalist sollte immer mehr wissen, als er schreibt! - Das habe ich dann auch immer beherzigt. - In dem folgenden – sehr ernsten Fall – habe ich den dann richtig ernst genommen. Eigentlich weiß ich (fast) alles zur sich abzeichnenden Entwicklung, kenne alle bedeutenden Hintergründe und – schweige! - Weil ich – ganz ehrlich – auch die daraus folgenden Entwicklungen derzeit nicht übersehen kann! - Warum sollte ich auch versuchen, etwas zu einer Entwicklung zu schreiben, die ich in ihren Auswirkungen derzeit nicht wirklich abschätzen kann? - Zumal noch andere Dinge  – unkalkulierbar – da hinein spielen. - Also lasse ich es einfach bei der folgenden „nichtssagenden“ Geschichte und dem voll zutreffenden Titel:

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Aerodynamik-Wildwuchs gefährdet den Motor-Sport!

Das hinter uns liegende November-Wochenende brachte uns nicht nur noch einmal ein komprimiertes Angebot an Motorsportveranstaltungen, die auf zwei und auf vier Rädern ausgetragen wurden, sondern es war – so würden es die dafür Verantwortlichen formulieren – ein Motorsport-Angebot der Spitzenklasse! - Immerhin zwei Weltmeisterschaften, bei der in einer noch die Entscheidung fallen musste! - Mit haarsträubenden Szenen – aus meiner Sicht – bei der Moto-GP, wo ein Mensch, ein Fahrer, in bestimmten Situationen hilflos den für ihn unberechenbaren Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik ausgesetzt war. - Wie auch die F1-Fahrer immer wieder über die durch eine überbordende Aerodynamik entstehenden zusätzlichen Gefahrenmomente klagen. - Eine normale Entwicklung im modernen Zeitalter von digitaler Entwicklung hin zur KI? -

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Eilverfahren U 1102/23 Kart: Es gibt nur Verlierer!

Das ist mehr eine Vorhersage, die aus meinem Eindruck entsteht, den ich beim Besuch des Berufungsverfahrens vor dem OLG Koblenz gewonnen habe. Ursprünglich hatte die VLN Sport gegen die Nürburgring 1927 GmbH geklagt. Dieses Verfahren war von der VLN vor dem Landgericht in Mainz gewonnen worden. Erwartungsgemäß war dann die Nürburgring 1927 GmbH, die eigentlich die Interessen der Nürburgring Holding GmbH mit dem wohl dominierenden Anteilseigner, dem russischen Milliardär Viktor Charitonin vertritt, in Berufung gegangen. Die mündliche Verhandlung dazu, wurde vor dem Koblenzer OLG „ausgefochten“. Beide Seiten, Kläger und Beklagte, standen unter Druck. Der Vorsitzende Richter versuchte eine allen zuträgliche Lösung der eigentlich selbst geschaffenen Probleme zu erreichen. Hier wurde deutlich, dass es eigentlich gar nicht um den Sport geht. - Darum bin ich – als Beobachter vor Ort – zu der Meinung gekommen:

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DMSB: Lizenzierte Fahrer und Sportwarte siegen!

Obwohl mit der Ausstellung einer DMSB-Fahrerlizenz keine Garantie auf einen Sieg verbunden ist, gibt es Fahrer, die auf deutschen und internationalen Rennstrecken damit siegen. Dass Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz auch siegen können, ist eigentlich ungewöhnlich. Der DMSB hat aber inzwischen dafür auch Voraussetzungen geschaffen. - Teure! - Er nutzt dazu das ziemlich provinzielle System seiner Sportgerichtsbarkeit. Dort hat man übersehen, dass sich nicht nur der Sport allgemein weiter entwickelt hat, sondern dass das auch den Motorsport beeinflusst, in dem der DMSB gerne „nach Gutsherrenart“ Regie führen möchte.

Aktuell haben ihm mal wieder die Richter des Frankfurter Landgerichts am 15. November 2023 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 16/23 die Grenzen aufgezeigt. Sie haben den DMSB verurteilt – und er hat damit auch alle Kosten zu tragen:

„...es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten (DMSB) zu unterlassen, gegenüber dem Kläger (Sportwart) im räumlichen Gebiet der Bundesrepuplik Deutschland, Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup teilzunehmen und/oder mit diesem Rallye-Super-Cup E.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt  anzudrohen und/oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger
(Sportwart) eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten (DMSB) zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken….“

Das sind eigentlich die wichtigsten Sätze aus LG-Urteil, dem ich nur – erklärend - grafisch deutlich abgesetzt – die Funktionen von Kläger und Beklagtem hinzu gesetzt habe.

Daraus ergibt sich dann als Ergebnis:

  • Auch mit einer DMSB-Sportwart-Lizenz kann man in Deutschland Siege erringen!

Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass deutsche Sportwarte offensichtlich „aus einem anderen Holz geschnitzt sind“ als deutsche Lizenzfahrer, die sich vom DMSB z.B. - zu ihrer Fahrerlizenz – noch zu einem DMSB-Nordschleifen-Permit „vergattern lassen“, ohne dagegen Einspruch zu erheben und dem DMSB auch durch einen Gerichtsentscheid deutlich machen lassen, dass er in diesem Punkt seine Kompetenzen eindeutig überschritten hat!

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 ganz klar zum Ausdruck gebracht:

„Das streitgegenständliche Verhalten des Beklagten verstößt gegen § 19 Abs. 1 GWB. Im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup E.V. liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung! - Das ist… -

Motor-KRITIK möchte hier nicht alle Details der Urteilsbegründung zitieren und kommentieren, aber darauf hinweisen, dass das Landgericht mehrfach die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2006 erwähnt und zitiert hat. Eigentlich ist diese EuGH-Entscheidungen schon vor so langer Zeit erfolgt, dass sie in ihren Details bis zum DMSB nach Frankfurt durchgedrungen sein sollte. - Und der DMSB ist dazu noch mit Juristen durchsetzt! - Die sollten das wissen!

Das Frankfurter LG-Urteil macht aus Motor-KRITIK-Sicht einen sehr ausgewogenen Eindruck. So kann man darin z.B. auch die Formulierung finden:

„Regelungen, die dem Ziel eines fairen Ablaufs der Sportwettkämpfe dienen, insbesondere die Chancengleichheit der Sportler, ihre Gesundheit, die Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie die ethischen Werte des Sports gewährleisten, können nach dem EuGH grundsätzlich als legitime Ziele in Betracht kommen.“

Ein anderer interessante Absatz im Urteil des Frankfurter Landgerichts ist allerdings:

„Auch andere sportorganisatorische Regelungen, die zwar auch legitime Ziele in Bezug auf die Gewährleistung eines fairen sportlichen Wettbewerbs verfolgen, zugleich aber auch unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für Außenstehende haben, sind einer Prüfung nach dem 3-Stufen-Test nicht von vornherein entzogen.“

Der „3-Stufen-Test“ ist übrigens auch ein Hinweis auf das Meca-Medina-Urteil des EuG aus 2006, wo dieser Test wohl als Vorschlag existiert. Hier in der Eifel habe ich – ehrlich! - zum ersten Mal davon gehört. - Vielleicht geht es dem DMSB in Frankfurt ähnlich.

Was diese Organisation betrifft, so hat der DMSB in diesem Jahr eine Reihe von gefährlichen Niederlagen hinnehmen müssen. - Wenn ich das richtig einschätze:

  • Die nächste Niederlage des DMSB folgt schon bald!

Wie sagte meine Großmutter doch schon vor Jahrzehnten warnend zu mir:

„Hochmut kommt vor dem Fall!“

MK/Wilhelm Hahne
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Tolles Argument: „Wir leben in einer anderen Zeit!“

Das bekomme ich in letzter Zeit öfter zu hören, weil ich – sichtlich – ein alter Mann bin. Für die „Neunmal-Klugen“ der „jungen Generation“ muss es darum überzeugend scheinen, mit so einem „intelligenten“ Argument arbeiten zu können. Ich kenne ein solches Argument als Nichtraucher schon aus dem Jahr 1963, wo mit „Lord Extra“ versprochen wurde: „Genuss im Stil der neuen Zeit!“ - Ich gehöre nun mal einer Generation an, der auch schon mal ein „Endsieg“ versprochen wurde. So bin ich solchen „Werbeaussagen“ gegenüber immer ein wenig skeptisch, ganz gleich, ob sie nun aus einer Werbeagentur oder einem Propaganda-Ministerium kommen. Leider ist die Gattung der Pressesprecher inzwischen der gleichen Ebene zuzuordnen. - Ausnahmen bestätigen – wie immer – die Regel! - Ich habe persönlich eine andere Wertung: Der Mensch sollte immer Ausgangspunkt für alle Überlegungen sein! - Der Mensch und seine Ansprüche sind im Grunde immer die gleichen geblieben, denn der Mensch hat sich auch in seiner „Konstruktion“ niemals geändert. Seine „Verkleidung“ hat sich geändert, auch evtl. sein Denken, weil das „von außen“ beeinflussbar ist. Nicht beeinflussbar ist aber das „natürliche Empfinden“, das nicht eindeutig „kopfgesteuert“ ist. - Es handelt es sich also auch – vorsichtig zugeordnet – nur um ein…

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Nürburg: Kein Anspruch auf 360° Rundumschutz!

Gemeint ist nicht der Ort, sondern die aktuell wirklich den Ort „überragende“ Nürburg. Sie steht auf einem Vulkan-Basaltkegel von 676,5 Meter Höhe (ü.NHN) und ist damit die „höchste Burg in Rheinland-Pfalz“. Das habe ich im Internet gelesen. Damit ist diese Burg(-Ruine) dann schon eine „Touristen-Attraktion“ von Wirkung. - Anders als z.B. die Achterbahn am Nürburgring, die man nur noch als „Schrott“ bezeichnen kann und heute bestenfalls noch an die „Irrungen und Wirrungen“ einer Landesregierung erinnert, aber eigentlich auch nur als „Baudenkmal“ empfunden wird, das sich „König Kurt“, der Landesfürst, einmal errichten ließ.

Die Nürburg wurde nach ihrem Bau im 12. Jahrhundert von einer „Fluchtburg“ zur „Ritterburg“. Sie hat über die weiteren Jahrhunderte auch schon einiges ertragen müssen. Da waren nicht nur niederländische Truppen „vor Ort“, die sie nicht gerade pfleglich behandelten, es gab später auch schwedische Soldaten, aber sie hat auch französische Truppen erleiden müssen. Danach war sie weitgehend zerstört.

Aktuell – seit 1949 - ist sie im Besitz des „Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz“ und wird von einem Nürburger Ortsmitglied, Hans-Peter Hoffmann, betrieben. Sie zählt inzwischen wieder zu den „Kunstdenkmälern des Kreises Ahrweiler“. Zu Weihnachten leuchtet ein Stern vom 20 Meter hohen „Bergfried“, der zu einem von Touristen gerne besuchten Aussichtsturm geworden ist.

Ich habe Sabine Schmitz, eine Nürburgerin, nicht nur als eine schnelle Tourenwagenpilotin auf der Nürburgring-Nordschleife kennen gelernt, sondern auch als eine energische Verfechterin der besonderen Position der Burg „in“ und „für“ Nürburg. Ohne Zweifel wird dieser Ort derzeit von mehr Leuten wegen der Nordschleife, von vielen aber auch wegen der einmaligen Lage der Burg besucht.

Sabine Schmitz sah die „herausragende“ Position der Burg „damals“ – als sie noch lebte - dadurch gefährdet, dass man im direkten Umfeld der Burg zwei riesengroße Windräder errichten wollte. Sabines Aktivitäten waren nicht im Interesse des damaligen Bürgermeisters, der seine Pläne durch die engagierte Arbeit einer Sabine Schmitz gefährdet sah.

So kam es dann auch damals zum Eklat. Der damalige Nürburger Bürgermeister hat der Sabine Schmitz lautstark mit einem „Besuchverbot des Ortes“ gedroht. Sabine hat darüber gelächelt, ihre Mutter hat deswegen geweint!

Sabine Schmitz ist 2021 gestorben und eigentlich war danach das Thema Windräder in Nürburg nicht mehr wirklich ein Thema. Auch der Bürgermeister ist verstorben – aber nicht das schon viele Jahre zuvor angeleierte Projekt „Windräder in Nürburg“.

Aktuell müsste es eigentlich im Vordergrund stehen, denn bei der Verbandsgemeinde in Adenau liegen aktuell die „alten“ Pläne und u.a. ein „neues“ Lärm-Gutachten aus.

  • Und es gibt eine „Einspruchsfrist“, die es zu beachten gilt! - Wenn man sich evtl. betroffen fühlt.

Man muss nicht unbedingt nach Adenau fahren, sondern kann sich schon eine Meinung bilden, in dem man die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau besucht. (https://www.adenau.de/) Dort findet man – rechts, imit Klick auf eine „grüne Kachel“ - unter dem Titel „Baurecht: Auslegungsverfahren“ dann aber auch, was die bisherige Alleinstellung der Nürburg durch die Aufstellung von zwei 149 Meter hohen Windrädern gefährden könnte, unter dem Titel:

„4. Änderung Bebauungsplan ‚Nürburgring Grand-Prix-Strecke’“

Da ist dann auch u.a. zu lesen:

„in der Zeit vom

Montag, 13.11.2023 – Freitag, 24.11.2023

während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.  

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o.a. Zeitraum hier auf der Homepage der VG Adenau  abrufbar. Klicken Sie dazu einfach auf die von Ihnen gewünschte Unterlage in der obigen Liste.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

    schriftlich (per Post an die o. g. Adresse)
    per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de) oder
    zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Nürburg, den 31.10.2023

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin“

Für meine Motor-KRITIK-Leser würde – allgemein betrachtet – das dort aufgeführte Schallgutachten sicherlich Beachtung finden, weil dort auch auf bestehende Schallgutachten für die Rennstrecken Bezug genommen wird. Darum habe ich auch im Anhang zu dieser Geschichte eine pdf-Datei dieses Gutachtens angehängt.

Wie schon im Titel zum Ausdruck gebracht: Im politischen „Mainstream“ gilt derzeit die These:

  • Auch „herausragende“ Burgen, die einem Ort den Namen gaben, haben in der jetzigen Energie-Situation unseres Landes keinen Anspruch auf einen 360° Rundumschutz!
MK/Wilhelm Hahne
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Die letzte Ruhestätte des Erich Zakowski + Umfeld!

Sein Tod hat eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Auch Sicht seiner Familie – seiner Söhne – kam die jedoch etwas zu früh. Intern war angedacht, den Vater zunächst zur letzten Ruhe zu betten, bevor man die Öffentlichkeit informiert. - Das ist dann anders gekommen! - Ich bin mal zum Grab von Erich Zakowski gegangen, weil ich damit wohl auch einem unausgesprochenen Wunsch meiner Leser nachkomme. Ich habe nicht nur sein Grab fotografiert, sondern bin einmal gedankenvoll durch die Grabreihen des kleinen Friedhofs geschritten. Es ist erstaunlich, was einem bei so einer besinnlichen Wanderung an einem Ort die Friedens alles ein- und auffällt. - Das alles gehört zum Umfeld eines neuen Grabes, das nun – zunächst auf einem Holzkreuz – den Namen Erich Zakowski trägt. - Ein anderes Holzkreuz steht seit Jahren unverändert. Das Holz verwittert langsam und erinnert den, der zumindest einen Teil der Hintergründe kennt daran, mal irgendwann darauf aufmerksam zu machen, - Man sollte das alles doch einmal hinterfragen! - Aber eigentlich war ich dort, um meine Leser zu informieren:

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