"Sehr geehrter Herr Hahne,
wir vertreten ständig die Interessen der Wiersch-Unternehmensgruppe, Köln, mit der Sie geschäftlich verbunden sind. Erlauben Sie, daß wir uns aus folgendem Grund an Sie wenden:
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe 19/95 vom 08. Mai 1995 unter der Überschrift “Gute Beziehungen³ u.a. über die zur Unternehmensgruppe meiner Mandantin gehörende Globus-Press GmbH & Co. KG mit Sitz in 50767 Köln sowie über deren geschäftsführende Gesellschafter. Der Beitrag enthält eine Reihe von Behauptungen, die weitgehend unwahr und rechtswidrig und deshalb Gegenstand mehrerer Klagen gegen die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG waren.
Der von uns vertretenen Unternehmensgruppe liegt daran, Ihnen mitzuteilen, daß diese Rechtsstreitigkeiten durch eine umfassende Einigung beendet werden konnten.
Dieses Ergebnis ist möglich geworden, nachdem sich die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG in einer Unterlassungserklärung vom 19. Januar 1998 gegenüber unserem Mandanten verpflichtet hat, sämtliche angegriffenen Behauptungen künftig nicht mehr aufzustellen und zu verbreiten.
Die Wiersch-Unternehmensgruppe begrüßt diese Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zahrt
Rechtsanwalt"
Soweit die Information. Leider haben die Parteien vergessen, etwas über mich, Wilhelm Hahne, verlauten zu lassen. Denn in der SPIEGEL-Geschichte wurde ich praktisch als das Werkzeug eines dubiosen Geschäftsmannes dargestellt, das zu dessen Erpressungsversuchen von ihm genutzt wurde. Nun gab es also keine "Erpressungsversuche", keinen dubiosen Geschäftsmann. Welche Rolle spielte ich dann? - Und was sagte ein von der Adam Opel AG veranlaßtes "Gutachten" aus? - Und womit argumentierten die Rechtsanwälte der Herren Gäb, Borghs und der Firma Adam Opel AG in den von ihnen angestrengten Prozessen? -
Für mich kann die Angelegenheit so nicht zu Ende sein. Und ich möchte darum in den nächsten Tagen auch auf ein Urteil "im Namen des Volkes" aufmerksam machen (aus den verschiedensten Gründen!), das mich als Verlierer sieht und das hochgeschätzte Aufsichtsratsmitglied der Adam Opel AG, Hans Wilhelm Gäb, als Sieger.
Ehre, wem Ehre gebührt. - Und darum gibt´s unter der in Motor-Kritik seit heute neu geschaffenen Rubrik "Gerichtssache" auch bald das Urteil von Ende des Jahres 1997. Es wurde vom OLG Koblenz getroffen. - Und betrifft eigentlich auch jeden Journalisten.