Sehr
geehrter Herr Professor,
leider
haben Sie in den Finanzierungswirren der vergangenen Wochen die
Beantwortung meiner Anfrage vom 8. Dezember 2008 vergessen. Zur
Erinnerung füge ich sie noch einmal ein:
Aber so spricht man doch nicht mit einem Landes-Finanzminister, wird sich jetzt ein Staatsanwalt in Mainz denken. Aber vielleicht zuckt sogar ein Lächeln über seine Lippen. (Es guckt gerade niemand.) - Aber natürlich ist die Frage zu klären: Wie kommt der Hahne an ein Zitat aus einer Pressemitteilung, die es nie gegeben hat? Die wurde doch nur so geschrieben, wie jetzt auch "nur so" mal ein paar Hallen gebaut werden. Für den Fall das mal etwas klappt. So ist wohl auch die Aussage des Herrn Finanzministers (die er niemals öffentlich geäußert hat, sondern nur "geheim" vorbereitet wurde!) zu verstehen. - Für den Fall, dass mal etwas klappen würde. Aber es klappte nicht. Und damit war auch die Aussage des Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden und Finanzministers des Landes Rheinland-Pfalz hinfällig. (Aber sie stammt von ihm.)
Natürlich könnte dieser Hahne... - Nein, wieso? - Diese Aussage muss er gestohlen haben! - Oder nicht? - Was macht eigentlich ein Journalist, wenn er seinen Beruf ernst nimmt? - Kennen der Herr Minister nur Journalisten, die eigentlich - nach der unmaßgeblichen Ansicht des Herrn Hahne - keine sind, solche, die am liebsten nur Pressemitteilungen abschreiben? - Das soll doch - bitteschön - dann der Staatsanwalt klären. Schließlich kann man sich als Minister nicht um alles kümmern.
Ist es eigentlich normal, dass wenn jemand etwas klaut, er dann dem das vorhält, dem er das geklaut hat, um ihn zu fragen, ob es ihm gehört. - Oder ist das nicht normal? (Das sollte der Staatsanwalt mal den Herrn Minister fragen.)
Da hat doch dieser "alte Mann aus der Eifel" am 25. Februar 2009 die Frechheit besessen, dem Herrn Finanzminister folgendes E-mail zu senden. Über die Poststelle. Man muss sich das mal vorstellen! Jeder im Ministerium weiß nun, was dieser Hahne... - Oder denkt der vielleicht gar nicht? - Könnte man da nicht vielleicht...? - Aber das soll der Herr Staatsanwalt richten. Der weiß schließlich was er zu tun hat. (Damit ich es nicht vergesse: hier kommt jetzt wirklich das E-mail vom 25.02.09):
Betr.: 80 Mio.-Euro-Überweisung durch Prof. Deubel in die Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider
meldete Ihre Internetseite heute
in der Frühe nur "Error .- Fw-1 at fw0301: Failed to connect to
the WWW server."
Ich wollte Ihnen nämlich eigentlich
ein Fax senden, aber mir fehlten die wesentlichen Daten. Per E-mail
geht es aber sicherlich auch.
Wie ich einer ddp-rps-Meldung vom 17. Februar 2009 entnehme, machte Ihr Minister bei einer Befragung (in Saal 7 des Landtages) eine Reihe von Aussagen, die in der Meldung so dargestellt werden:
"...Deubel räumte am Dienstag im Wirtschaftsausschuss des Mainzer Landtags ein, dass die Nürburgring GmbH 2008 zur Ermöglichung eines Finanzierungsmodells 80 Millionen Euro als Sicherheit auf ein Schweizer Konto überwiesen habe. Der Minister betonte zugleich, das Geld sei im Rahmen eines seriösen Vertrages mit der Firma Pinebeck des Finanzberaters Michael Merten geflossen. Deubel musste aber auch einräumen, dass es gleichzeitig einen Beratervertrag mit Merten über 20 000 Euro pro Monat gegeben habe. CDU und FDP warfen dem Minister vor, Parlament und Öffentlichkeit über die wahren Finanzgeschäfte am Nürburgring zu täuschen. ...
Das Magazin «Stern» hatte auf seiner Online-Seite die 80-Millionen-Euro-Transaktion als gewagte Finanzierung mit angeblich windigen Geschäftspartnern dargestellt, bei der das Land das Geld riskiert habe. «Dies alles ist unrichtig und stellt die Tatsachen auf den Kopf», sagte Deubel und sprach von «Unfug». Die 80 Millionen Euro seien nie in Gefahr gewesen. Es habe stets die Vorgabe gegolten: «Null Risiko, egal was passiert.»
Zudem sprach Deubel von «Lecks» in der Nürburgring GmbH: Dort würden zurzeit «Papiere unters Volk gestreut». Es gebe «eine ganze Menge Leute hier im Land, die alles tun, um das Projekt Nürburgring zu beschädigen und Geschäfte zu verhindern», betonte der Minister.
Nach Darstellung Deubels flossen die 80 Millionen Euro tatsächlich im vergangenen Jahr aus dem Liquiditätsfonds des Landes an die landeseigene Nürburgring GmbH und von dort auf ein Konto der Gesellschaft in die Schweiz. Das Geld sei aber erst nach einer ausführlichen und «nach maximalem Standard» erfolgten Prüfung der Geschäftspartner überwiesen worden.
Die Summe habe zum Nachweis der Finanzstärke des Landes gedient, Dritte hätten nie Zugriff darauf gehabt. Da das geplante Geschäft dann doch nicht zustande kam, sei die Summe Anfang Dezember vollständig zurückgeflossen. Deubel räumte ein, dass dieser Vorgang ungewöhnlich sei, Landesbürgschaften würden sonst als ausreichend gelten. Das Pinebeck-Finanzierungsangebot sei aber für das Land «äußerst attraktiv» gewesen."
80 Millionen Euro sind also aus dem Liquiditätsfonds an die Nürburgring GmbH geflossen und dann von dort auf ein Konto der (Nürburgring-?)Gesellschaft in die Schweiz. Das Konto einer Liechtensteiner Bank, wie man anderswo erfahren kann.
1) Seit
wann unterhält die
Nürburgring GmbH (die als "landeseigen" bezeichnet wird)
ein Konto in der Schweiz?
2) Wenn das Konto nicht der
Nürburgring GmbH gehört: Ist es dann richtig, dass das Konto einer
Liechtensteiner Bank zugerechnet werden muss?
3) Wenn es aber das Konto einer
Liechtensteiner Bank ist: Wieso waren die 80 Mio Euro dann "nie
in Gefahr"? (Aussage Prof. Deubel)
4) War - wie zu hören - bei der
Überprüfung "der Geschäftspartner" nach "maximalem
Standard" u.a. das Landeskriminalamt beteiligt?
5) Da nach meiner Kenntnis derartig
hohe Beträge zur Überweisung in ein Nicht-EG-Land angemeldet werden
müssen: Wem wurde diese Transaktion gemeldet?
6) Wenn das Geld "Anfang
Dezember (2008) vollständig zurückgeflossen" ist: Wieso waren
bei der Hin- und Rücküberweisung keinerlei Gebühren fällig, die
doch eigentlich die Gesamtsumme - wenn sie das Startkonto wieder
erreicht - mindern müssten?
7) Wie hoch waren die
Überweisungskosten und evtl. Provisionen und Bearbeitungsgebühren
beim Hin- und Her-Verkehr?
8) Interessant ist noch die
Tatsache, dass die 80 Millionen Euro "zum Nachweis der
Finanzstärke des Landes gedient" haben. Wieso musste das Land
hier "Finanzstärke" beweisen?
Ich würde gerne der Öffentlichkeit Ihre Antworten ergänzend und erklärend zu den bisherigen Veröffentlichungen in dieser Sache zugänglich machen. - Es wäre nett, wenn ich möglichst schnell von Ihnen hören würde.
Mit
freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Also wirklich, wenn mal so als Politiker darüber nachdenkt. (Ich versuche mich in dessen Lager zu versetzen): Dieser Wilhelm Hahne ist noch nicht einmal Parteimitglied der SPD. Wie kann der derart verständliche Fragen stellen? - Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. - Der muss aber nun dringend... - Schließlich ist ein Minister ein Minister! - Und da traut sich dieser - äh, alte Mann aus der Eifel - sogar die Liechtensteiner Bank in Zürich anzuschreiben. Was denkt der sich eigentlich dabei? - Schließlich gibt es das Bankgeheimnis. (Zu dem übrigens gerade auf den Internet-Seiten des Bundestages eine Notiz zu finden ist, nach der man auch als Liechtensteiner Briefkastenfirma in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen kann.) Muss man da nicht - lieber Herr Finanzminister, den Deutschen Bundestag einfach auflösen? (Sie sollten mal mit Herrn Schäuble sprechen!)
Ich habe wirklich die Liechtensteiner Bank angeschrieben. Das am 22. März 2009 und zwar so:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
zur Finanzierung - oder Vorbereitung notwendiger Finanzierungsmaßnahmen
- wurden in den letzten Monaten, ausgehend vom Finanzministerium des
Landes Rheinland-Pfalz, größere Summen auf Konten Ihrer Bank
transferiert. Im ersten Fall handelt es sich um 80 Mio Euro, die wohl
von einem Ihrer anderen Kunden, einem Schweizer Staatsbürger (wohnhaft
in Dubai, wo Sie auch eine Niederlassung unterhalten) so gewünscht war.
Nach Angaben des Mainzer Finanzministeriums ist das Geld wieder zurück
geflossen.
In den letzten Wochen erfolgte dann eine weitere Groß-Überweisung, die
allgemein als "Zweiter Versuch" empfunden wurde. Hier handelt es sich
um 95 Millionen Euro, die von einem deutschen Konto auf einem Konto bei
Ihrer Bank landeten. Das ist Fakt.
Am Freitag letzter Woche äußerte sich der Hauptgeschäftsführer der
Nürburgring GmbH, Dr. Walter Kafitz, in einer "offenen Diskussion" mit
Schülern einer 11. Jahrgangsstufe eines regionalen Gymnasiums dazu mit
der Bemerkung:
"...wurden auf unser Konto bei
einer Schweizer
Bank..."
Ich war als zu diesem Treffen eingeladener (freier) Journalist
Ohrenzeuge dieser Aussage und hätte dazu gerne eine Frage von Ihnen
kurz mit JA oder NEIN
beantwortet:
1) Ist die Aussage des Herrn Dr. Kafitz korrekt, wenn man "unser Konto" auf eins der Konten folgender Firmen und GmbHs bezieht, zu denen die "Basis-Firma" des Herrn Dr. Kafitz auf unterschiedliche Art (Beteiligungen, Einfluss auf die Geschäftsführung, u.a.) verbunden ist?
a) Nürburgring GmbH, Nürburg (D)
b) MI-Haus AG, Cham (CH)
c) MI-Haus GmbH, Düsseldorf (D)
d) Mediinvest GmbH, Düsseldorf (D)
e) Motorsport Resort Nürburgring GmbH, Kirsbach (D)
f) Pinebeck Nürburgring GmbH, Usingen (D)
g) Cash Settlement & Ticketing GmbH, Nürburg/Kirsbach (D)
h) IPC International Projekt Realisation GmbH, Wiesbaden (D)
i) Geissler & Trimmel Holding GmbH, Innsbruck (A)
2) Können Sie diesen Vorgang - soweit er Ihnen durch eigenes Handeln bekannt ist - grundsätzlich so bestätigen?
Natürlich gab es keine Antwort. Man stellt so überzeugend den Faktor "Bankgeheimnis" dar. Während - davon bin ich überzeugt - natürlich die Herren Prof. Deubel und Dr. Kafitz längst von der Bank über meine Anfrage informiert wurde. - Was zuviel ist, ist zuviel. - Prof. Deubel fühlt sich verfolgt. Denke ich. Denn er hat die Staatsanwaltschaft in Mainz eingeschaltet und denen passende Unterlagen übergeben.
Und dann stellt sich heraus, dass die 95 Mio noch gar nicht wieder in Deutschland sind. Aber sie lagern sicher in der Schweiz. Und niemand "Fremdes" hat dort einen Zugriff darauf. Sagt Dr. Kafitz. - Der übrigens auch der Meinung ist, dass dieser Hahne "böswillig" ist. - Oder galt sein "böswillig" gar nicht mir?
Nun wäre zu überdenken: Was macht in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft? - Die schaltet die Polizei ein, ihren "verlängerten Arm". - Weil ich (vielleicht) als "staatspolitscher Gegner" einzustufen bin, wäre es vielleicht auch angebracht, das Landeskriminalamt einzuschalten. Die Polizei "vor Ort" ist natürlich informiert.. Das LKA zusätzlich kann nicht schaden. - Und ab sofort "rauscht" mein Telefon wieder. Zufällig.
So bin ich denn garnicht überrascht, als ich mit meiner Frau vom Friedhof in Nürburg kommend, wo wir auf dem Grab meiner Schwiegereltern (ihrer Eltern) die Blumen gegossen haben, auf meinen Wunsch an meiner normalen Tankstelle, wo ich immer tanke und auch meine Zeitungen und Zeitschriften kaufe, anhalten, um noch mal nach aktuellen neuen Zeitschriften zu schauen; dass mich da der Tankwart anspricht, weil da gerade zehn Minuten vorher die Kriminalpolizei Mayen angerufen hat, um nach mir zu fragen.
Erster Gedanke: Ist die Krimninalpolizei in Mayen so dämlich? - Und ich frage nach Details. Ohne weiteren Kommentar. Um zu Hause mal ins Internet zu schauen, was man dort wohl zur Arbeit der Kripo in Mayen findet. Viel "Kleinkram", aber auch - das liegt mit 1991 aber schon lange zurück, betrifft das Thema "Daum-Prozess" (es stand wohl in DIE WELT):
Der Staatsanwalt wies die "einzigartigen, ungeheuren Vorwürfe" am Dienstag, dem vierten Verhandlungstag, energisch zurück: "Es gab keine illegale Telefonüberwachung." Daums Verteidigung habe sich durch ihre Behauptung "in die Nähe der Straftatbestände Beleidigung und falsche Verdächtigung" begeben. Angerer betonte, dass für alle von der Kriminalpolizei Mayen abgehörten Telefonate der beiden Mitangeklagten Daums richterliche Beschlüsse vorgelegen hätten. Illegal abgehörte Telefongespräche seien sinnlos, weil sie gar nicht in ein Gerichtsverfahren eingeführt werden könnten. Ergo: kein Eigentor der Staatsanwaltschaft.
Daums Anwalt Rolf Stankewitz nannte Angerers Argumentation "falsch, überzogen und anmaßend". Er bleibe bei seinem Vorwurf, die Staatsanwaltschaft lasse das Gericht teilweise mit unvollständigen und widersprüchlichen Akten arbeiten, und verwies auf die erste Zeugenvernehmung. Der Mayener Kriminalhauptkommissar Markus Hilger hatte kurz zuvor eingestanden, dass in die Unterlagen der Telefonüberwachung aus Versehen teils falsche Datumsangaben und Aktenzeichen gekommen seien. Stankewitz nannte dies "eine grobe Schlamperei".
Die verstehen also ihr Geschäft. Und ich kenne auch Leute vom LKA, die ebenfalls (manchmal) so am Rande des Gesetzes vorbei ratschen. (Natürlich haben die gegen das Dienstgeheimnis verstoßen, aber die wussten ja auch nicht mit wem sie sprachen. Denen wird dazu auch nicht mehr einfallen, als dem Herrn Finanzminister: Ein alter Mann aus der Eifel war es.) - Und wenn ich daran denke, dass ich nun seit rd. vier Monaten auf eine definitive Antwort der Deutschen Telekom gewartet habe, ob mein Telefonanschluss (meine Anschlüsse) überwacht werden... - Man hat mich immer wieder vertröstet, so dass ich nun - um weiter zu kommen - den Vorstandsvorsitzenden, Herrn René Obermann, angeschrieben habe. Und es gibt aus seinem "Serviceteam Vorstand" eine (aus meiner Sicht) dümmliche Antwort, auf die ich entsprechend reagiere und um eine definitive Antwort bitte. Die erreicht mich am 31. März 2009, wurde am 30. März in Bonn aufgegeben und lautet so:
"Sehr geehrter Herr Hahne,
vielen Dank für Ihre Schreiben. Sie befürchten, dass Ihre Festnetzanschlüsse und Ihr T-Mobil Anschluss überwacht werden und wünschten die Information, wer Sie und in welchem Zeitraum mit einer richterlichen Genehmigung abhören durfte. Zunächst entschuldigen wir uns, dass Sie so lange auf unsere Antwort warten mussten.
Die Deutsche Telekom und T-Mobile sind gesetzlich verpflichtet, Telekommunikationsmaßnahmen, die von staatlichen Stellen auf entsprechender gesetzlicher Grundlage (Strafprozessordnung, G-10 Gesetz) angeordnet worden sind, umzusetzen. Auskünfte darüber, ob ein Kunde konkret von einer solchen Überwachungsmaßnahme betroffen ist oder war, sind den Telekommunikationsunternehmen nach § 17 G-10 Gesetz nicht gestattet und wären auch nach § 18 G 10-Gesetz strafbar.
Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Richter oder Staatsanwalt die Überwachung Ihrer Telekommunikation angeordnet hat, so empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft für den Bereich Virneburg zu wenden. Als betroffener Bürger haben Sie das Recht über die angeordneten Maßnahmen benachrichtigt zu werden, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszweckes möglich ist (§ 101 StPO). Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen dann Auskunft darüber geben, ob eine Überwachungsmaßnahme an Ihrem Anschluss vorgenommen wurde.
Sehr geehrter Herr Hahne, wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir Ihnen aus den oben genannten Gründen die gewünschte Auskunft nicht erteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. i.A. xxx gez. i.A. xxx"
Achten Sie bitte mal darauf, dass hier zweimal "i.A." unterzeichnet wurde. Schade, dass die Bemerkung fehlt: "Putzfrau nach Diktat verreist". - Die Deutsche Telekom wird also für den Inhalt dieses Briefes niemals gerade stehen, immer eine Ausrede haben. Denn aus dem Inhalt geht eigentlich - für mich ganz klar - hervor: Sie werden abgehört, lieber Herr Hahne. Sonst hätte man doch schreiben können: Sie werden nicht abgehört. Aber man hat bei der Deutschen Telekom in Sachen "Telefon-Abhörmaßnahmen" derzeit wohl "die Hosen gestrichen voll". So ist man so ehrlich wie möglich, ohne aber gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.
Also habe ich den Staatsanwalt angeschrieben. Der residiert in Koblenz. Hier der Inhalt meiner Anfrage:
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz antwortet praktisch umgehend und bitte mich um die Zusendung des gesamten Schriftwechsels mit der Deutschen Telekom: "Im Moment kann ich Ihre Anfrage nicht recht zuordnen." - Schöner kann man kaum Zeit gewinnen. - Ich antworte umgehend:
Betr.: Überwachung
meiner Festnetzanschlüsse und meines T-Mobile-Anschlusses
Ihr
Schreiben vom 02.04.2009 – Aktenzeichen: 2001 AR 120/9
Sehr
geehrter Herr Dr. XXX,
offenbar können Sie sich nicht
vorstellen, dass man sich bei der Telekom so verhält, wie ich es in
meiner „Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen“ beschrieben
habe.
Darum finden Sie als Anlage Kopien, die meinen
Schriftverkehr mit der Telekom von Anfang Dezember 2008 bis Ende März
2009 wiedergeben.
Eigentlich gibt es noch eine interessante
Beobachtung von mir, die ich Ihnen ohne jede Wertung kurz darstellen
möchte:
Mein Computer, noch relativ jung, zeigt seit einiger
Zeit „Ladeschwierigkeiten“. Besonders mein Sicherheitsprogramm
(„Bitfender Internet Security 2008“) wird verspätet geladen bzw.
es bedarf dazu einer besonderen Aufforderung.
Ich habe darum
einen Computer-Spezialisten (der seinen Job als Beruf ausübt)
gebeten, sich meinen Computer einmal anzuschauen und den von
„Bitfender“ in der jüngsten Vergangenheit gesammelten „Schrott“
zu orten und zu vernichten und so sicherzustellen, dass sich nichts
„Krankes“ auf meinem Computer befindet.
Das wurde gemacht.
Doch die Ladeschwäche bleibt. Der Computerspezialist stellte nur
fest, dass die Festplatte meines Computers auch ohne jegliche
Veranlassung unsererseits arbeitete, wie man am Flackern der
Festplattenkontrollleuchte beobachten konnte.
Ich habe dazu
keinen Kommentar abgegeben. Das mache ich auch heute nicht. Aber
vielleicht können Sie sich vorstellen, was ich mir gedacht
habe.
Mit
freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Anlage: Kopien des Schriftverkehrs mit der Telekom von 12.08 – 03.09
Und - Zack - erhalte ich schon eine Antwort:
Ihre Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Hahne,
vielen Dank für Ihr vorbezeichnetes Schreiben und die beigefügten Unterlagen. Ich hatte mich schon gewundert, wieso die Telekom Sie an die Staatsanwaltschaft Koblenz verweisen kann. Aus dem Schreiben vom 30.03.2009 ergibt sich, dass Sie nur auf die Wohnortzuständigkeit verwiesen wurden.
Mir liegen keine Informationen über Sie betreffende Überwachungsmaßnahmen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Alles klar? - Na ja, mir vielleicht auch. - (Auf meine "Computerlerlebnisse" - unter Zeugen! - ist er erst gar nicht eingegangen.)
Nun kommt - für mich - "belastend" hinzu, dass ich in diesen Tagen noch mal folgende Anfrage an die Pressestelle des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz gerichtet habe:
Betreff: Geschäftsführervertrag Nürburgring GmbH
Sehr
geehrter Herr XXX, (ich
lasse den richtigen Namen des entsprechenden Herrn weg, weil der
wirklich "nichts dafür kann".)
bei mir sind zum im Betreff genannten Thema zwei Informationen
aufgetaucht, die sich zu widersprechen scheinen:
1) Der derzeitige Geschäftsführer, Dr. Walter Kafitz, scheidet zum 31. Dezember 2009 aus der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH aus.
2) Der Geschäftsführervertrag des Herrn Dr. Kafitz endet in diesem Jahr. Er wurde aber relativ aktuell für weitere vier Jahre verlängert.
Welche Version ist Fakt?
a) Die 1)
b) Die 2)
c) Oder kam es zu einer "zusätzlichen" Vertragsverlängerung, obwohl der Vertrag noch nicht in diesem Jahr auslaufen würde?
Das war am 2. April 2009. (Am 1. April - wie passend - hatte übrigens der Herr Hauptgeschäftsführer sein 15jähriges Dienst-Jubiäum!) Bis heute habe ich keine Antwort. - Wenn man davon absieht, dass die Kriminalpolizei in Mayen... - Halt! - die war es nicht, die hat nicht bei der Tankstelle angerufen, denn... - Ich erzähle Ihnen einfach mal, wie das weiter ging:
Da ruft mich der Tankstelleninhaber ein paar Tage nach dem Vorfall (mit dem Anruf der Kripo bei der Tankstelle) an um mir zu sagen, dass er gerade bei der Metro in Koblenz beim Einkaufen von einem Angestellten dort angesprochen worden wurde, ob er vielleicht auch von der Kripo in Mayen... - "Wieso? - Bist du angerufen worden." - "Ja, nicht nur ich, sondern noch andere Leute aus unserem Dorf." (Dieser Metro-Mitarbeiter wohnt in Virneburg.)
Nun ist mir klar, dass nicht die Kripo angerufen hat. Hier versucht jemand einer breiteren Öffentlichkeit klar zu machen, dass es nicht gut ist, mit mir Gespräche zu führen. Wer von der Kripo verfolgt wird... - Und so rufe ich die Kripo Mayen an und fahre nach einem Rückruf sofort zu deren Dienststelle, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Jetzt verstehen Sie sicherlich auch den Titel meiner Geschichte: Prof. Deubel und ich erstatten "Anzeige gegen Unbekannt". - Mal so, mal so. (Wobei - das vermute ich mal - Prof. Deubel keine Anzeige erstattet hat, sondern das dem Staatsanwalt aus "staatspolitischen Gründen" überlässt. Dann kann der Herr Staatsanwalt das Verfahren auch wieder "still" einstellen, ohne jemanden - oder die Öffentlichkeit - zu informieren. Und im Zweifelsfall kann der Herr Prof. immer noch behaupten, niemals... - Wie man das so macht, als Politiker.)
Im Nachhinein stelle ich dann fest, was sicherlich die Kripo bei Ihren Untersuchungen (vor Einstellung des Verfahrens!) auch feststellen wird: Die Anrufe sind einer bestimmten Gruppierung zuzuordnen. Das ergibt sich aus einem bestimmten Vorfall, auf den die Kripo - die ist ja helle - auch noch stoßen wird. (Ich habe versucht sie darüber zu informieren, aber nach acht Versuchen an zwei aufeinander folgenden Tagen aufgegeben.) - Vielleicht hat die Kripo ja auch Angst vor einem Anruf von einer Telefonanlage, von dem ein Staatsanwalt sagt, dass ihm keine Informationen vorliegen, dass die überwacht wird.
Und dann gab es schon vorher - nur wenige Wochen voher - einen Vorfall, den ich nicht ernst genommen habe: Da macht ein Politiker einen Kollegen (von mir) darauf aufmerksam, dass man mit Informationen, die von mir kommen, sehr vorsichtig umgehen müsse. So hätte ich z.B. über eine Sache geschrieben, die einen Besuch bei "seinen Leuten" erforderlich gemacht hätte. Ich hätte auch behauptet diesen Besuch gemacht zu haben. - Aber "seine Leute" würden mich nicht kennen.
Ich habe mich darüber amüsiert, als ich von diesem "Geschwätz" hörte. Ich habe meinem Kollegen noch einmal bestätigt, dass ich tatsächlich die Leute durch persönliche Besuche kenne, die angeblich - lt. Aussagen ihres Chefs - mich nie "live" erlebt haben. - Vielleicht war das ja "damals" (vor Wochen) der Beginn einer besonderen Art von "Schmutzkampagne", die jetzt mit den so genannten "Anrufen der Kriminalpolizei Mayen" ihre Fortsetzung findet.
Sie, liebe Leser, hätten mal mitbekommen müssen wie man sich bei der Kripo Mayen "gewunden" hat, als ich da ganz direkt fragte: "Ermitteln Sie eigentlich gegen mich?" -
Aber die haben praktisch "die Finger gehoben" als es um die Antwort zu der Frage ging: "Haben Sie bei der genannten Tankstelle oder in Virneburg als Kripo Mayen angerufen?" - Mann, die waren richtig beleidigt. So dumm könne man doch nicht sein. - Und das glaube ich denen. Die Leute die ich dort kennen lernen durfte, waren richtig "helle".
Aber ich warte derzeit immer noch auf die Antworten auf meine Anfragen beim Finanzminister in Mainz (s.o.). - Wenn er nicht antwortet? - Nun, dann wissen auch Sie, liebe Leser, was man von Ministern einer Landregierung zu halten hat. Und wie ernst die die Presse und die Öffentlichkeit nehmen.
Aber
natürlich wird es schon irgendein Gesetz geben, dass einem Minister
verbietet... - Siehe Telekom-Auskunft. - Wussten Sie übrigens, dass es
G-10 Gesetze gibt? (Wie sich aus dem Telekom-Schreiben ergibt.) - Die
Bezeichnung G 10 betrifft das Grundgesetz,
Artikel 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Es steht also schon alles drin. - Nur: Wer kennt schon "Art 10" im Wortlaut? Und in meinem Fall: die Auskünfte der Telekom? Und die der Staatsanwaltschaft? Und die Anrufe der Kripo, die nicht von der Kripo kamen?
Übrigens erfolgte meine "Anzeige gegen Unbekannt" wegen "Amtsanmaßung". So etwas ist nämlich nach Aussage der Kripo Mayen strafbar. Wenn man dagegen als Journalist den Finanzminister eines Landes im Falles eines Millionen-Transfers - den keiner versteht - danach fragt... - Keine Antwort. - Es geht um Steuergelder. - Macht das nichts? - Es ist ja für einen guten Zweck? - Es geht um... - Na ja, das Ende des Geschäftsführervertrages würde mich auch interessieren. Aber: Keine Antwort. Dabei ist dieser Finanzminister immer noch im Amt, auch als Aufsichtsratsvorsitzender eigentlich verantwortlich. - Da kann man doch mal antworten, oder?
Oder sollte ich besser mal seine Frau fragen? - Oder doch vielleicht besser seinen Sohn?
Noch nicht einmal ein "alter Mann aus der Eifel" erhält auf eine einfache Frage eine einfache Antwort. - Ja, wo leben wir denn?
Unter uns: Ich lebe in der "Erlebnisregion Nürburgring". (So nannte sich "Nürburgring 2009" auch mal.)
Und Politiker sind ganz feine Leute. - Vor allen Dingen im Wahljahr.
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