10-03-10/09
- In
meiner Dezember-Geschichte aus dem Jahre 2009 ist über einen Unfall im
Jahre 2008 zu lesen: "...es hatte...am 13. Juli 2008, gegen 9:45 Uhr im
Nürburgring-Nordschleifen-Streckenbereich 'Eschbach' einen Unfall
gegeben, dessen Grund umstritten war und ist. Es steht wohl Aussage
gegen Aussage. Hörte ich. Auffallend für mich war, dass dieser Unfall
offensichtlich nicht von der Polizei in Adenau aufgenommen wurde. -
Weil sie nicht angefordert wurde?"
Der gestürzte Motorradfahrer
behauptete, dass praktisch die Vordergabel weggeklappt wäre, weil es
offenbar zu einem Rahmenbruch gekommen war. Der deutsche
Suzuki-Importeur hat eine solche Möglichkeit bestritten. Aber es gab
dann eine Rückrufaktion für die Suzuki GSX - R 1000, Baujahr 2005 -
2006, veröffentlicht vom Kraftfahr-Bundesamt am 27. Januar 2009. Der
Grund ist so beschrieben: "Durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
kommt es zur Überlastung des Rahmens. Es können Risse im Rahmen
auftreten."
Was denn nun? - Ich musste dazu den gestürzten
Motorradfahrer befragen. Bei meinem ersten Kontakt merkte ich, dass die
Zeit für ein offenes Gespräch noch nicht reif war. Also habe ich die
Zeit ins Land gehen lassen, ohne jedoch meine Arbeiten an der
Aufklärung des Falles aufzugeben. Jetzt, zwanzig Monate nach dem
Unfall, da reicht es dem betroffenen Motorradfahrer. Er bestätigt mir
noch einmal seine Wahrnehmung, dass zuerst - durch Rahmenbruch - die
Vorderradgabel wegklappte und er erst dann... - Das alles bei einer
ganz normalen Fahrt über die Nürburgring-Nordschleife. Natürlich
fordert die Fahrer und Maschine. Aber es darf doch - bitte - nicht der
Rahmen brechen. Bei einer Sportmaschine.
Also hat unser
Motorradfahrer sich an Suzuki, bzw. den deutschen Importeur gewendet.
Der hat dann - auf seine Kosten - einen Gutachter beauftragt. Der
Motorradfahrer hatte Suzuki nicht nur über den Schaden informiert,
sondern auch haftbar gemacht. In dem später erstellten Gutachten (AZ:
4854/08) vom 8. September 2008 kommt der Gutachter in einer
"Zusammenfassung" zu dem Schluss:
"Es
lässt sich kein Material bzw. Konstruktionsfehler am
streitgegenständigen Rahmen feststellen. Es ist sehr unwahrscheinlich,
dass der Rahmen - wie vom AS behauptet - bereits vor der Kollision
auseinander gebrochen sein soll und ein Material- oder Fertigungsfehler
für den Unfall ursächlich gewesen sein soll.
Vielmehr
deuten alle Ergebnisse meiner Überprüfungsarbeit und die anschließende
Rahmenvermessung direkt darauf hin, dass es sich hier um einen
Gewaltbruch handelt, der als Folge des enormen Kolisionsvorganges -
beim Einschlag des Motorrades in die Leitplanken - entstanden sein
muss. Sämtliche Details sind den beiliegenden und beschriebenen
Bilderbögen 1 bis 26, Vermessungsprotokollen usw. - die Bestandteile
dieses Gutachtens sind -zu entnehmen."
Schöner
hätte es Suzuki auch nicht formulieren können. Das findet der
Motorradfahrer auch. Und entschließt sich, die TÜV-Organisation mit
einem Gutachten - auf seine Kosten - zu beauftragen. Also wird der
Rahmen dem TÜV übergeben. Soweit ich das feststellen konnte, handelt es
sich um den TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH.
Der will nun
- auf Kosten des Motorradfahrers - richtig gründlich zur Sache gehen.
Schließlich verfügt dieser TÜV auch z.B. über ein Prüflaboratorium für
Werkstoffe. Das war dann so um Mitte 2009.
Am 4. März 2010
hat der TÜV Hessen den vom Motorradfahrer zur Untersuchung übergebenen
Rahmen wieder rückgeliefert. Dem Zustand des Rahmens ist anzusehen,
dass der TÜV Hessen sich gründlich um eine Untersuchung bemüht hat. Es
sind z.B. Stücke heraus geschnitten worden.
Und das Ergebnis:
Unbekannt. - ??? - Es scheint eine "Geheimsache" zu sein. Denn der TÜV
Hessen lehnt gegenüber dem Motorradfahrer die Herausgabe eines
Gutachtens ab. Er lehnt überhaupt den Auftrag ab. - Und nun muss der
Motorradfahrer auch nichts bezahlen. Trotzdem macht der keine
Freudensprünge. Er möchte wissen: Ist ein Gutachten erfolgt? - Na
ja, vielleicht ist schon ein Gutachten erfolgt. - Oder nich? Oder
doch? - Aber der deutsche Suzuki-Importeur ist ein guter Kunde und... -
Also eigentlich möchte man garnichts sagen .-
Scheinbar
hat Suzuki auf das Verhalten des TÜV in irgendeiner Form Einfluss
genommen. Nur so. (Lesen Sie doch mal meine Geschichte "Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum" in
dieser gerade erschienenen Geschichten-Serie.) Also: Der TÜV ist
Dienstleister. Nur: Für wen? - Der Motorradfahrer hat einen Auftrag
erteilt? - Na ja, der TÜV hat ihn abgelehnt. - Zwar nicht sofort,
aber... - Eventuell erst dann, nachdem exakte Untersuchungen ergeben
hatten....? - Warum? - Nur, weil Suzuki ein "guter Kunde" beim TÜV ist?
-
Der Motorradfahrer, mit dem ich aktuell gesprochen habe,
will die Aufklärung. Er wird ein anderes Institut mit der Untersuchung
beauftragen. Vielleicht gibt es da keine Berührungsängste.
Ich
werde den Fall weiter verfolgen. So wie ich auch aktuell heute noch
über die BMW-Handprotektoren berichte, die "kein Schwein mehr
interessiert", wie mir ein guter Freund vorhielt.
Er mag ja Recht haben. Aber ich kenne "Schweine", die sind an bestimmten Dingen interessiert. - Und die werde ich ausgraben.
Ich liebe eben Schweine!
MK/Wilhelm Hahne