Das
Thema auf dieser Seite ist die Geräuschimmissionsprognose für die
Nürburgring-Nordschleife, die von der Nürburgring GmbH in Auftrag
gegeben wurde und zum 29. Mai 2009 erstellt wurde. Natürlich ist die
außerordentlich "geheim" .
.
Darum
hat man zu diesem Thema auch nichts in der Öffentlichkeit erfahren. Ich
habe mich dazu ja auch in der Vergangenheit - auf diesen Seiten
nachzulesen - mit Verantwortlichen der Nürburgring GmbH unterhalten.
Dort stellte man sich dumm. Da ich nicht dumm bleiben wollte - und auch
meinen Lesern das nicht zumuten kann - habe ich mich dann um Einblicke
(es können auch zwei Blicke gewesen sein) in das - nennen wir es mal -
Geräusch-Gutachten bemüht. Schon auf der ersten Seite lachte mich der
Hinweis an, dass man daraus nur mit Genehmigung zitieren dürfe. Das
heißt natürlich, dass es dort ein wenig anders formuliert ist, als hier
von mir beschrieben. Aber es ist das Gleiche gemeint. Und ich halte
mich daran. Wobei man mir dann auch bitte nicht vorwerfen sollte, wenn
ich in der Eile - beim Durchlesen von 82 Seiten + Anhang - das Eine
oder Andere nicht richtig verstanden habe. Aber schließlich ist aus
diesem Gutachten z.B. die Lärmschutzwand in Breidscheid entstanden.
Obwohl mir gerade von einer Geschäftsfrau - mit Domizil mitten in
Adenau - zu diesem Thema gesagt wurde, dass es nun viel lauter geworden
ist. Das war auch vorher schon - dazu habe ich geschrieben - von einem
Industrie-Aerodynamiker unter bestimmten "Wind-Voraussetzungen"
erwartet worden. Mich hat diese Äußerung dazu gebracht, noch einmal in
alten Unterlagen zu blättern. Es wird Sie, liebe Leser, vielleicht auch
interessieren, dass ich mich schon vor jetzt 31 Jahren um das Thema
Lärmschutzwände bemüht habe. Ich habe in dieser Zeit auch noch andere
Erfahrungen machen können, die ich jetzt in meine Geschichte sehr gut
einbringen kann. Ich nenne sie:
Nicht 4711 - sondern 4744.1-07
10-06-28/06
- Die
"BeSB GmbH", Berlin ist ein "Schalltechnisches Büro", deren
eigentlicher "Chef" Prof. Dr.-Ing. E. Schaffert ist. (Einzelprokura:
Stefan Becker) - Wie zu ahnen, habe ich diese Angaben nicht aus
dem o.g. Gutachten sondern aus dem Berliner Handelsregister, wo dieses
"Büro" unter HRB 1406 B eingetragen ist.
Warum ich meine
Geschichte so eigenartig beginne liegt darin begründet, dass mich nicht
die 50.000 DM Stammkapital der GmbH (gegründet 1979) interessierte,
sondern warum auf einem Gutachten der eigentliche Chef rechts
unterschreibt. Links, also damit rechtlich wesentlich bedeutender, ist
die Unterschrift des Dipl. Ing. T. Stephan, der wohl in diesem Falle
die Verantwortung für die darin zu findenden Angaben trägt. Damit zieht
sich schon mal der Chef aus der Verantwortung zurück, während der
"Linke" im Gutachten schon an irgendeiner Stelle zum Ausdruck bringt,
dass so manche Angaben - aus welchen Gründen auch immer - mit
Unsicherheiten belastet sind. - Aber die meisten Gutachten sind mit
Garantie ohne Garantie.
Wenn man das weiß, kann man beginnen das
Gutachten zu begreifen. Es wurde auf Veranlassung der Nürburgring GmbH
erstellt, die ihrerseits wohl den Anstoß dazu von der "Aufsicht", der
Struktur- und Genehmigungs-Direkton Nord (SGD Nord) in Koblenz erhalten
hatte. Das genehmigungsrechtlich wichtige Betriebsjahr war das Jahr
1976 gewesen, wobei man davon ausgeht, dass sich in den Jahren danach
die Nutzung der Nordschleife - auch durch den gestiegenen
Touristenverkehr - so stark entwickelt hat, dass an manchen Stellen
Lärmminderungsmaßnahmen angebracht sind.
So versucht man zu
dokumentieren, dass ohne eine Schallschutzwand in Breidscheid (Adenau)
im dortigen Umfeld evtl. die Grenzen der Gesundheitsgefährdung
überschritten werden können. Darum wurden da inzwischen, in von der
Politik mit hoher Geschwindigkeit abgewickelten Verfahren (ich
berichtete darüber) um 500.000 Euro verbaut. Was das bringt? -
Natürlich eine Geräuschminderung. Meint man. Wissen tut man das ja erst
hinterher. Dass dann hier - so nebenbei - evtl. ein neuer
Unfallschwerpunkt im Touristenverkehr geschaffen wurde, scheint
niemandem klar zu sein. Man kann von oben kommend, die Kurve nicht
mehr einsehen. - Nur bei Rennen wird man durch Streckenposten und
Flaggenzeichen gewarnt, wenn z.B. auf der Brücke ein Fahrzeug
verunfallt. Was häufiger vorkommt.
Aber das kann alles nicht
Gegenstand eines Gutachtens sein, dass sich mit dem Thema Lärmminderung
befasst. Der Inhalt kommt mir so vor, wie der Nachweis der Festigkeit
einer Autokarosse per Computer. Der kann - wenn er das überhaupt kann -
die statische Festigkeit einer Karosse berechnen. Aber was ist mit der
- nennen wir es - "dynamischen Festigkeit", also dem Verhalten der
Karosse bei Fahrt?
So scheint mir vieles auch in dem
Geräusch-Gutachten ein wenig theoretisch. Von dem was wirklich auf der
Nordschleife passiert hat man wenig Ahnung. Und ich war ein wenig
verwundert, dass man in dem Gutachten, dass doch von Fachleuten für
Laien gemacht wurde, nicht einmal erklärt wird, wie man z.B. einen
Unterschied von 3 dB(A) werten muss. Das hört sich für einen Laien nach
einer kleinen Zahl an, bedeutet aber in der "Lärmpraxis" einen
Unterschied, der auf eine Verdopplung hinaus läuft, wenn es sich um
eine Erhöhung handelt.
Ich weiß, selbst im Besitz eines
Phonmessgeräts und auch in den letzten Monaten oft damit unterwegs -
dass die dB(A)-Zahlen nicht unbedingt den subjektiven Höreindruck
wiedergeben. Ich weiß auch, dass die "Tonhöhen" (Frequenzen) beim
subjektiven Eindruck eine besondere Rolle spielen, obwohl man als
Wissenschaftler mit Fug und Recht behaupten kann, all' diese Eindrücke
hätten im System der dB(A)-Zahlen ihren Niederschlag gefunden.
Man
macht es sich leicht, wenn man darauf verweist, dass man mit den
geforderten Maßnahmen die Geräuschvorschriften des DMSB (Deutscher
Motor Sport Bund) unterstützen möchte. Dazu gehört auch, dass man
empfiehlt, in Zukunft nicht nur die Rennfahrzeuge mit Lärmtranspondern
zur Fahrzeugidentifikation auszustatten.
Das passierte dann
schon in der 25. Kalenderwoche, bei der Durchführung der
"Industriewoche" durch mit den Industriepool. Alle Testfahrzeuge waren
mit solchen Transpondern ausgestattet, die sinnigerweise mit einer
Nummer in Form einer Startnummer (bei Rennen) ausgezeichnet waren. Was
z.B. bei dem hier auch beschriebenen Unfall von Testfahrzeugen im
Straßenverkehr dazu führte, dass sich die Polizei erkundigte, ob nicht
hier vielleicht... - Man sollte den Herren der neuen
Betreibergesellschaft nicht böse sein. Sie haben leider keine Ahnung
von dem, was sie hier verantworten müssen. - Das sei zu ihrer
Entlastung gesagt.
Auch bei der nächsten RCN-Veranstaltung (26.
Juni) müssen alle Einsatzfahrzeuge bei der
RCN-RundstreckenChallenge mit Lärmtranspondern ausgerüstet sein.
In der Presseinformation zu dieser Veranstaltung heißt es: "RCN Sportleiter und Organisator des dritten Laufes der
Rundstrecken-Challenge Kalle Breidbach gibt vor der Veranstaltung eine
Neuigkeit bekannt: 'Wir fahren zum ersten Mal mit Geräuschtranspondern.
An vier Punkten auf der Nordschleife messen Empfänger damit die
Lautstärke der Autos, und wer zu laut ist, muss von der Strecke.' Die
Grenze liegt bei 132 Dezibel, aber Breidbach ergänzt: 'Das ist ein
erster Probelauf. Das System wird im Laufe des Jahres weiter optimiert
und soll zum Standard auf der Nordschleife werden.'"
Was
z.B. bei den Rennfahrzeugen bedeutet, dass man zwei Transponder an Bord
haben muss: einen Zeitnahme- und einen Lärmtransponder. Die neue
Betreibergesellschaft verweist in ihren Verhandlungen mit den
jeweiligen Veranstaltern darauf, dass eine der Auflagen, die sie als
Auflage zum Betreiben der Rennstrecke gemacht bekamen, die Einhaltung
der Geräuschvorgaben ist. Die Geräuschtransponder zeigen beim Passieren
der jeweiligen Messstation die jeweilige Startnummer an, die
bei Verstößen gegen die Lärmvorschrift dann der Leitstelle bei Start
und Ziel angezeigt werden. Der Rennleiter kann dann so die Lärmverstöße
mit der "Schwarzen Flagge" ahnden, d.h., dass diese Fahrzeuge umgehend
aus dem Rennen genommen werden.
Manche Leute, die diese
"Einschwungphase" der neuen Betreibergesellschaft bewusst miterleben,
träumen davon, dass irgendwann dann mal der Zeitnahme- mit dem
Lärm-Transponder gekoppelt ist. - Das wird ein Wunschtraum bleiben. Aus
den verschiedensten Gründen. Denn es arbeitet ein Zeitnahme-Transponder
nach einem anderen System wie ein Lärm-Transponder. Der
Zeitnahme-Transponder löst beim Überfahren einer in die Fahrbahn
verlegten Leitung einen Implus aus, während der Lärmtransponder mit der
jeweiligen Messstelle per Funk Kontakt aufnimmt.
Natürlich muss
da Strom vorhanden sein. Den gibt es aus einer im Transponder
eingebauten Batterie. Aber die ist in diesem Falle nicht auswechselbar.
Und wie man erst jetzt nach dem Kauf feststellt, hält die auch
bestenfalls eine Saison. Aber dieser Lärmtransponder ist wohl Teil
eines "Pakets", dass man sich von dem Berliner "Schalltechnischen Büro"
verkaufen ließ. - Dumm gelaufen! (Für die Betreibergesellschaft. - Sie
ist aber entschuldigt, weil man dort keine Ahnung - und kein Geld, wie
Herr Jörg Lindner einmal ausführte - haben muss.
Auf der anderen
Seite will (muss?) man die Lärmtransponder demnächst auch bei
Touristenfahrten einsetzen. Man wird sie also auch darum niemals mit
einem Zeitnahme-Transponder koppeln. Wenn man das bisherige
Touristenfahrer-System mit Rundenkarten fortführt, dann würde eine
notwendige Kauktion für die Mitnahme eines solchen Gerätes nicht mehr
in Relation zum Preis für die einmalige Umrundung der
Nürburgring-Nordschleife stehen. Darum arbeitet man - wie ich an
anderer Stelle schreibe - u.a. auch darum an der Einführung eines neuen
Formats für Touristenfahrten. - Leider wird das ohne
Einfühlungsvermögen in die "Kundschaft" betrieben, ohne Wissen um die
Grenzen der Möglichkeiten; es wird die Einführung durch eine Hintertür
versucht. - Und gesetzliche Vorschriften gelten als Legitimation. - Und
man verstößt gleichzeitig dagegen.
Auch dieses
Lärmschutz-Gutachten prangt voller Lügen, wie z.B. der Angabe, dass
allein beim 24-Stunden-Rennen 2008 um 220.000 Besucher an der
Rennstrecke waren. Wobei an dieser Stelle gesagt sein muss, dass sich
das Lärmgutachten, aus dem ich hier nicht zitiere, mit seinen
Untersuchungen und Prognosen nur auf das Gebiet der Nodschleife
beschränkt, also z.B. den Ort Nürburg selbst nur in Randgebieten
erfasst.
Und wussten Sie, dass bei der VLN bis zu 220 Teilnehmer
in Training und Rennen antreten? - Und beim 24-Stunden-Rennen
befinden sich bis zu 230 Fahrzeuge gleichzeitig auf der Strecke. - Das
habe ich im Geräusch-Gutachten gelesen. Und mal gerechnet: Die
Gesamtstrecke ist dann rund 25 Kilometer (m. GP-Kurs) lang, so dass
theoretisch alle 108 Meter ein Rennfahrzeug unterwegs sein müsste.
Wenn
dann - was im Gutachten zunächst richtig dargestellt ist - bei der
"Rallye Köln-Ahrweiler" nur jeweils eine halbe Runde von "Döttinger
Höhe" bis "Breidscheid" gefahren wird, so gehen die Berliner
Theoretiker sozusagen im Sinne einer worst-case-Betrachtung (Ausdruck
für den ungünstigsten anzunehmenden Fall)
davon aus, dass eine ganze Runde gefahren wurde. - Zur Erläuterung für
die Berliner Lärm-Fachleute: Wenn ich in einer Gastwirtschaft allen
eine Runde ausgebe, dann ist das teurer, als wenn ich nur der Hälfte
der Gäste eine Runde spendiere. - Beim Lärm scheint das anders zu sein.
Oder man rechnet einfach mal so. - worst-case eben. -
Es kommt
in dem Gutachten aber auch zum Ausdruck, das der Lärm an der
Nordschleife nicht mit dem Lärm auf einem FLughafen zu vergleichen ist.
- Wie richtig! - Die Nordschleife ist schon deswegen nicht mit
z.B. dem Flughafen Hahn zu vergleichen, weil in Hahn nicht die
vorhandenen Lärmvorschriften auf Anweisung des Herrn Minister Hering
zur Anwendung kommen. (Wenn das irgendwem noch nicht aufgefallen ist!)
- Aber an der Nordschleife werden evtl. spezielle lärmbezogene
Betrachtungen für wohnmäßig genutzte Umfelder empfohlen. - Aus
lärmmedizinischer Sicht.
Und man deutet an, dass die Errichtung
von Lärmschutzwänden - wenn sie denn notwendig sind - zu den
Grundpflichten eines Betreibers von Rennstrecken gehören. So könnte man
sich auch eine insgesamt um 1,5 Kilometer lange Lärmschutzwand im
Bereich "Quiddelbacher Höhe/Flugplatz" vorstellen. Auch bei "Meuspath"
ist für die Berliner Experten die Érrichtung einer rd. 1000 Meter
langen Lärmschutzwand denkbar. Und dann könnte man noch im Bereich
"Adenau" linksseitig gut 1000 Meter mit einer Lärmschutzwand
in Richtung Adenau abdichten.
Alles
was in diesem Gutchten berechnet wurde, geschah unter Berücksichtigen
einer gleichmäßigen Mitwindwetterlage, so habe ich nach dem Lesen
behalten. Was immer das ist. Ich erinnerte mich bei dieser Gelegenheit,
mich schon im Jahre 1979 mit den Vor- und Nachteilen von
Lärmschutzwänden beschäftigt zu haben. In Unterlagen, die die
Staatsanwaltschaft bei der Hausdurchsuchung bei mir wohl übersehen
hatte, habe ich dann eine Notiz vom 28. August 1979 gefunden, wo ich
mit einem Professor Carl Kramer von der Fachhochschule Aachen über die
Problematik von Lärmschutzwänden an Autobahnen geplaudert habe. Cramer
arbeitete damals an einem Forschungsvorhaben, wo er in der Zeitphase
unseres Gesprächs gerade mit der Instrumentierungsphase des Projekts
für den Winter befasst war - und auf den Winter wartete. - ??? - Er
erklärte mir: "...Wir hoffen im Verlaufe des Winters einige recht
interessante Messungen zum Verhalten solcher Lärmschutzwände zu
erhalten. Wir müssen auf den Winter warten, weil wir dann die uns
besonders interessierenden Nord-Nordwest-Windrichtung haben und der
Wind aus dieser Richtung dann auch stetiger weht.
Und er
vertröstete mich: "Die Dinge sind noch nicht so weit und so abgeklärt,
dass man damit schon an eine nicht so fachlich befasste Öffentlichkeit
gehen könnte."
Ich hatte in dem Gespräch auch erfahren, dass zur
gleichen Zeit ein Dr. Ulrich bei der BAST in Köln (Bundesanstalt für
Straßenwesen) ein Forschungsvorhaben über die Abgaskonzentration in der
Nähe von Straßen, die mit Lärmschutzwänden ausgerüstet sind, leitete.
Am 28. August 1079 war Dr. Ulrich aber leider auf einer Dienstreise im
Ausland. Und Prof. Kramer hatte mir schon angedeutet, dass er nicht
glaube, dass ich da schon Aussagen erhalten würde. "Weil es da immer
einer besonders sorgfältigen Auswertung bedarf und weil man aus einer
einzelnen Messung nicht ein relevantes Zufalls-Ergebnis herauspicken
kann. Und vielleicht daraus falsche Schlussfolgerungen zieht."
So
habe ich damals den Fall auf Wiedervorlage gelegt und erst jetzt wieder
hervorgekramt. Wobei mir interessant erscheint, dass man von diesen
Untersuchungen nach Abschluss niemals etwas in der Öffentlichkeit
gehört hat. - Aus welchen Gründen?
Ich hatte jetzt auch Prof.
Kramer noch einmal per E-mail angeschrieben, das aber als nicht
zustellbar zurückkam. - Na ja, unser damaliger Kontakt ist ja auch 31
Jahre her. - Ich schreibe deshalb so ausführlich über meinen damaligen
Kontakt, weil die Ergebnisse der damaligen Untersuchungen (und auch
danach) heute wahrscheinlich von allgemeinem Interesse wären. Wo wir
inzwischen mit Lärmschutzwänden aller Orten zugebaut werden. - Das
Thema Abgaskonzentration in der Nähe von Lärmschutzwänden sollte z.B.
die Gastronomie in Breidscheid interessieren. Und meine lieben Kollegen
von der Fachpresse auch, denen ich hiermit gerne eine kostenlose
Vorlage liefere. - So könnten die doch mal beweisen, wie gut sie als
Journalisten sind.
Wenn man aber dort nicht zu einem Ergebnis kommt, werde ich mich wieder um den Fall kümmern. - Aber zurück zum Gutachten.
Wichtig
ist den Gutachtern aus Berlin, an der Nordschleife dort zu messen, wo
es bei Rennen "langes Vollgas" gibt, weil das die höchsten dB(A)-Werte
ergibt. Bei der "gewerblichen" Nutzung der Nordschleife steht nicht nur
das Motorengeräusch, sondern auch das "Kurvenquietschen" mit auf der
Liste der Geräuschquellen, die zusammen genommen den Lärm erzeugen, den
man nicht möchte. Und man geht in dem Gutachten von Reifenquietschen in
jedem der 52 Kurvenabschnitte aus.
Überhaupt, so stellt man
fest, kam es im Verlaufe der Jahre zu einer Verschiebung der
Nutzungsintensität vom Motorsport in Richtung gewerblicher Betrieb.
Wenn ich die Zahlen aus dem Gutachten richtig behalten habe, betrug die
Anzahl der Touristen-Rundenfahrten im Jahre 1976 rd. 102.000 (einschl.
der Industriefahrten, die damals noch im Publikumsverkehr durchgeführt
wurden), während aktuell um 300.000 Runden für Touristenfahrten und
30.000 Runden für Industriefahrten, Fahrtrainings usw. gezählt wurden.
Man
ist in Berlin der Meinung (im Gutachten), das der Lärm eines normalen
Serienautomobils damals wie heute gleich ist, obwohl die Motorleistung
gegenüber früher deutlich gestiegen ist. Aber, so meinen die
Theoretiker in Berlin, die Lärmschutzbestimmungen hätten sich auch
verbessert, so dass sich die Industrie hier anpassen musste. - Und wie!
- Bei einer ganzen Reihe von Serienfahrzeugen wird heute ein so
genanntes Klappensystem verbaut, mit dem die Fahrzeuge im für die
Abnahme erforderlichen Messbereich innerhalb der gesetzhlichen Normen
liegen. Im darüber liegenden Drehzahlbereich öffnen dann die Klappen,
damit der Motor freier atmen kann und die Leistung bringt, die im
Prospekt dem Kunden versprochen wurde.
Wenn aber in Zukunft ein
nomaler Serien-Sportwagen auf der Nordschleife bei "langem Vollgas"
eine der Messstellen passiert, so wird er wohl zu laut sein und von der
Betreibergesellschaft von der Bahn geholt werden. Meine Empfehlung:
Sich die Messdaten von der Betreibergesellschaft und den Vorgang selbst
schriftlich (!) bestätigen lassen und das Auto von einem Rechtsanwalt
der Herstellerfirma sofort zur Verfügung stellen lassen. Gegen
Erstattung des Kaufpreises.
Übrigens wird die Genauigkeit des
Gutachtens durch die Genauigkeit der Eingangsdaten und die Genauigkeit
der Ausbreitungsrechnung bestimmt. Und je vorgenommener
Stichprobenmessung und der möglichen Streuungen, sind die im Gutachten
ermittelten Schallwerte leider mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor
behaftet. Und wenn es regnet, dann ist natürlich alles sowieso leiser.
Aber an wieviel Tagen es regnet, kann man leider auch nicht
vorhersagen. (Kachelmann sitzt ja noch!) Also gelten alle im
Gutachten genannten Werte für Schönwetterveranstaltungen. (Wenn es
regnet kann man ja die Lärmschutzwand in Breidscheid wieder abbauen.)
Und natürlich konnte nicht der Bewuchs um die Rennstrecke
berücksichtigt werden. Auch nicht die Dämpfungswirkung durch Bebauung.
Natürlich dämpfen (wahrscheinlich) auch die Leitplanken. Und dann
gibt es noch Messdifferenzen bei unterschiedlicher Windwetterlage.
Man
stellt also gegen Schluss fest, dass unter Berücksichtigung aller
Einflussgrößen der reale Krach an der Nordschleife niemals größer sein
kann als in diesem Gutachten dargestellt. - Na, das ist doch was!
Was
die Gutachter übersehen haben: Im Sommer, wenn nach einem kühlen
Eifelmorgen die Temperaturen stark ansteigen, dann kommt es durch die
dadurch ausgelöste Leitplankendehnung zu starken Knallgeräuschen. Unter
Zugrundelegung einer worst-case-Situation sollte man da vielleicht an
eine Schließung der Rennstrecke im Sommer denken. Oder einen Abbau der
Leitplanken. Denn auch bei immer wieder vorkommenden Unfällen, wenn
Automobile mit lautem Knall in die Leitplanken einschlagen, kommt es zu
einem Erschrecken von Mensch und Tier. Auch hier fehlt im Gutachten ein
entsprechender worst-case-Ansatz. Wobei gesundheitsmedizinisch hier
vielleicht ein anderer Ansatz angebracht wäre als im vorliegenden
einfachen Lärmschutz-Gutachten.
Man sollte also noch einmal ein
neues Gutachten veranlassen. Vielleicht unter Berücksichtigung der
durchschnittlichen Regen- und Sonnentage und der statistisch
ausgewiesenen Unfallhäufigkeit. - Aber nur dann, wenn diese Statistik
(ausnahmsweise?) nicht gefälscht ist.
MK/Wilhelm Hahne
PS:
Ich kann mich übrigens nicht erinnern, die von RCN-Sportleiter, Kalle
Breidbach, genannte Dezibel-Zahl von 132 im Gutachten irgendwo gelesen
zu haben. - Aber jede dort genannte Zahl ist richtig. Oder auch nicht.
Je nach Windrichtung. Oder Wetterlage. - Man sollte das mal mit
Minister Hering oder Kurt Beck abklären. - Immerhin handelt sich ja
wohl beim Nürburgring um ein "Leuchtturmprojekt" der Landes-Regierung.
- Man müsste nur noch klären, wer nun neuer Leuchtturmwärter ist. -
Deubel is out!
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