Sie, liebe Leser, haben die Möglichkeit, sich von der Präzision, Klar- und Eindeutigkeit des in den Räumen des Wirtschaftsministeriums in Mainz am 25. März 2010 abgeschlossenen Betriebsprachtvertrages selbst ein Bild zu machen, indem ich die insgesamt 29 Seiten über das Internet (s.o.) bereit gestellt habe. - Wieso bei der "Eifel-Zeitung"? - Warum nicht? - Ich habe jedenfalls für diese Zeitung die pdf-Datei erstellt und so einem weiten Leserkreis (über den von Motor-KRITIK hinaus) eine eigene Meinungsbildung möglich gemacht.
Eveline Lemke, die Landesvorstandssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte den Vertrag wohl im Internet entdeckt (oder entdeckenlassen) und ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Carl-Bernhard von Heusinger, Koblenz) hat ihn analysiert. So forderte Frau Lemke auf der Basis dieser Analyse auf diesem Pressetermin in Mainz ein wenig entsetzt: „Der Pachtvertrag muss dringend nachgebessert werden“. Schon im Interesse des Steuerzahlers. Man hatte einfach zuviel Lücken und Schlupflöcher entdeckt.
Natürlich könnte man sagen: Vertrag kommt von vertragen. Und wenn sich die Vertrags-Partner... - Aber hier stocke ich schon, weil ich mir die Leute gerne vorher ansehe, mit denen ich Verträge mache. Weil - wie schon gesagt: Vertrag kommt von vertragen. Und ein solcher Betriebspachtvertrag, wie er am 25.März 2010 in Mainz abgeschlossen wurde, kann nur mit einem Knall enden, weil es zu viele Möglichkeiten der unterschiedlichen Deutung und Auslegung gibt.
So kam es auch zu dem Titel dieser Geschichte, die mit dieser Erklärung durchaus noch nicht ihr Ende findet. Denn wer glaubt, dass der hier immer erwähnte Betriebspachtvertrag der Schlusspunkt von endlos langen Vertragsverhandlungen war, wie es der Herr Minister Hering in seinem Vortrag vor Adenauer Bürgern am Abend des dem Abschluss folgenden Tages darzustellen versuchte, der irrt. Denn noch vor dieser Rede am Abend (also am 26. März) hatte es weitere Vertragsunterzeichnungen - zum gleichen Thema - in der "Grüne Hölle" gegeben. Darüber wurde bis heute nicht gesprochen oder geschrieben.
An diesem 26. März 2010 wurde in der Eifeldorfstraße 1 zu Nürburg verhandelt, "wohin sich der Notar auf Ersuchen der Beteiligten begab", wie es im Notarvertrag Nr. 273 der Urkundenrolle des Notar Bernd Kunze, "mit dem Amtssitz in Adenau", heißt. Es ist der gleiche Notar, der am Vortrag den Vertrag "verhandelt" hatte, der in Mainz, Stiftstraße 9, in den Räumen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, den o.e. Betriebspachtvertrag abgeschlossen hatte. Der trägt übrigens (das übrigens nur für die Leute, die gerne über gewisse Dinge nachdenken) die Urkunden-Nummer 264 für 2010.
Wer kann schon einen Notar aus Adenau ersuchen, in die Eifeldorfstraße oben am Nürburgring zu kommen? - Richtig geraten! - Kai Richter durfte da nicht fehlen. Und so liest man denn auch in diesem Vertrag, dass hier ein gewisser Kai Richter, "nachstehend 'der Veräußerer' genannt"... - Moment mal - Was veräußert denn Kai Richter an wen?
Ganz ruhig! - Kai Richter ist an diesem Tag "vollmachtlos" erschienen (aber "dem Notar von Person bekannt") um die "GrundKapital GmbH mit Sitz in Düsseldorf (HRB 61430) ... - Was hat Kai Richter mit der "GrundKapital" in Düsseldorf zu tun? - Antwort: Nichts. Aber so, wie schon mal eine Mitarbeiterin des Notars, vollmachtlos aber dem Notar von Person bekannt, eine Firmengründung vornehmen, einen Geschäftsführer bestimmen kann, so kann vielleicht auch Kai Richter die führende Rolle beim Abschluss eines "Abtretungsvertrags" übernehmen. Schließlich muss aus der GrundKapital in Düsseldorf mal die Nürburgring Automotive GmbH werden. Und da würde dann Kai Richter ein 50 Prozent-Partner.
Also Kai Richter veräußert an - u.a. - Kai Richter, was ihm garnicht gehört? - Nun seien Sie mal nicht so pingelig. Das hat alles seine Ordnung. Da sei der Notar vor - mit Amtssitz in Adenau.
So finden dann auch die Unterschriften auf der letzten Seite zum Betriebspachtvertrag ihre Erklärung, wo die Herren Kenderdine und Obst einen Gesellschafterbeschluss bestätigen, nach dem sie mit sofortiger Wirkung abberufen werden. So wird dann aber noch am 14. April 2010, also deutlich nach dem eigentlichen Vertragsabschluss in Mainz, eine Genehmigungserklärung notwendig. Damit genehmigt ein O. Lindner (ich kann die Unterschrift nicht anders deuten) "alle Erklärungen, die in der vorbezeichneten Urkunde abgegeben wurden". - Eingang dieser Unterlage beim Notar Kunze in Adenau am 19. April 2010.
Und damit dann auch alles so richtig "wasserdicht" wird (und eigentlich für den Normalbürger auch unüberschaubar), da gibt es noch ene weitere Genehmigungserklärung zur Urkunde 273/2010. Wie zu lesen, "wurden im Namen der von uns vertretenen Gesellschaft 'GrundKapital GmbH' mit dem Sitz in Düsseldorf im Wege der Vertretung ohne Vertretungsvollmacht Erklärungen nach näherer Maßgabe der vorbezeichneten Urkunde abgegeben". - Wahrscheinlich war die "Richter-Tour" nicht wasserdicht. Aber jetzt sagen die echten Vertreter der Gesellschaft: "Der Inhalt der Urkunde ist uns bekannt. Bei der Unterzeichnung der Genehmigungserklärung liegt eine einfache Abschrift vor. Hiermit genehmigen wir alle Erklärungen, die in der vorbezeichneten Urkunde abgegeben wurden."
Toll! - Inzwischen ist es in Düsseldorf der 20. April 2010 geworden und diese Genehmigungserklärung ist am 26. April 2010 beim Notar Bernd Kunze in Adenau eingegangen.
Wahrscheinlich ist das alles der normale Weg. Sozusagen regierungsamtlich genehmigt und akzeptiert. - Was ist heute schon normal? - Ist es z.B. normal, wenn man in einem Rechtsanwalt-Gutachten zu einem 20 Jahre laufenden Betriebspachtvertrag - über den lange, lange, lange verhandelt wurde (sagt man) - zu lesen ist:
"Unter § 1 des Vertrages werden das Pachtobjekt und die Pachtgegenstände aufgeführt. Hierbei wird nicht unterschieden danach, wem die jeweils einzelnen unter § 1 Abs.1 aufgeführten Bereiche gehören, wer also Verpächter der jeweiligen Betriebe ist.
Zum Teil sind die Betriebe möglicherweise dadurch zuzuordnen, dass in der Präambel genannt ist, welchem Verpächter welcher Betrieb zuzuordnen ist. Allerdings werden hier nur Oberbegriffe der Bezeichnung der Bereiche gebildet, die das Pachtobjekt darstellen, also beispielsweise Rennstrecke oder Offroad-Park. Es hätten allerdings zu jedem einzelnen Bereich Anlagen mit genauer Aufführung der Vermögensgegenstände erstellt werden müssen.
Zwar mag man einwenden, dass dies für die Verpächter deshalb keine Rolle spielt, weil Gesellschafter das Land ist oder jedenfalls ein und derselbe Gesellschafter dahintersteht. Aber auch hier können sich Beteiligungsverhältnisse ändern oder sind bereits jetzt schon anders.
Zudem sind in der Liste der Bereiche Betriebe aufgeführt, die dort zum ersten Mal benannt, ohne dass klargestellt würde, welchem Verpächter diese Betriebe zuzuordnen sind. Dies gilt für WarsteinerEvent-Center, Eifeldorf Grüne Hölle, Personalhaus.
Problematisch ist hierbei, dass nach Pachtende die Pachtgegenstände vom Pächter an die einzelnen Verpächter zurückzugeben sind. Es fehlt allerdings eine genaue Beschreibung der Pachtgegenstände, insbesondere ein Aufzählung der zu den einzelnen Gegenständen gehörigen Vermögensgegenstände. Zudem fehlt es an einer genauen Zuordnung der einzelnen Pachtgegenstände zu den Verpächtern. Daher wird nach Ablauf des Pachtvertrages die Feststellung schwierig, was einst den Pächtern übergeben wurde und von welchem Verpächter und was er demnach zurückzugeben hat."
Lassen Sie mich hier - und das war nur § 1 betreffend - aber schon enden. Schauen Sie, lieber Leser, mal selbst in den Betriebsverpachtungsvertrag. - Vielleicht können Sie dann den Titel meiner Geschichte verstehen. - Vielleicht verstehen Sie ja, was Vielen ewig unverständlich bleiben wird. - Das heißt, auf eine Stelle des Vertrages muss ich Sie unbedingt noch hinweisen:
§ 8, Abs.5: "Der Verpächter wird sich über seine Gesellschafter" (Anmerkung: 90% Land RLP, 10% Landkreis Ahrweiler) "nach Kräften bemühen dem Pächter zur Durchführung des Vertragszwecks sämtliche Leistungen der öffentlichen Hand, seiner privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften oder Dritter Organisationen wie in der Vergangenheit üblich zur Verfügung zu stellen."
Sie verstehen jetzt vielleicht auch - ohne jede weitere Erklärung - warum mir zu dieser Geschichte kein anderer Titel eingefallen ist. - Lassen Sie sich bitte den Inhalt allein dieses Absatzes auf der Zunge zergehen. - Da ist Zunder drin! - Wahnsinn!
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