Termin vom dem LG Köln am 1. Juni 2011: Um mich als Journalist verständlich zu machen, versuche ich es nachstehend mal mit einer „märchenhaften“ Umschreibung bei der Schilderung einer Gerichtsverhandlung, weil sonst  das „Atmosphärische“ - aus meiner Sicht - nur schwer zu vermitteln ist.

Weil es nach meinem Eindruck offensichtlich möglich ist, unter dem Schutz einer vorgeschobenen „Privatsphäre“ journalistische Darstellungen von der Realität ins Märchenhafte zu verschieben, hätten es sicherlich in der heutigen Zeit auch die Gebrüder Grimm in Deutschland schwer. Das fiel mir so ein, während ich in Köln ein Gericht sachlich argumentieren hörte. Und das auf der Basis u.a. einer Einstweiligen Verfügung, die nach meiner festen Überzeugung eigentlich keine Basis hatte. - Aber lassen Sie, lieber Leser, mich einfach mal mit ein paar Worten aus einem bekannten Märchen der Gebrüder Grimm beginnen:

...von Pfefferkuchen fein...“

11-06-19/05 – Ein moderner, gut ausgebildeter Medienanwalt würde da in Vertretung der Hexe (ich meine die aus dem Märchen „Hänsel und Gretel“ der Gebrüder Grimm) „in der Sache“ vor Gericht wahscheinlich jetzt, in 2011, argumentieren: „Diese Schilderung ist für das Verständnis des Lesers bei der beschriebenen Situation nicht notwendig, sondern stellt einen Eingriff...“, usw., usw. - Hexen hätten es heute wirklich besser als damals, meine ich.

Ich kam mir vor dem Landgericht Köln schon ein wenig wie im Märchen vor, wo eben an diesem Tag u.a. wegen einer Einstweiligen Verfügung (der Eilbedürftigkeit wegen ohne mündliche Verhandlung ergangen) verhandelt wurde, die Sätze zum Inhalt hatten, die ich so gar nicht geschrieben hatte. Aber der Herr Rechtsanwalt hatte es so verstanden und auch verstanden, das dem Gericht genauso verständlich zu machen.

Ach! - Nach dem Widerspruch meines Anwalts war das auch dem Gericht deutlich geworden. Wieso? - Der gegnerische Anwalt gibt sich überrascht, weil er genau das, was nicht in meiner Geschichte steht, aber so empfunden hat, weil das auch der normale Leser so empfinden würde. - Meint er.

Ach! - Das Gericht hat Bedenken? - Na, dann stellt der Rechtsanwalt eben das, was er dann als „Hilfsanträge“ empfindet und so bezeichnet. Wem will er eigentlich damit helfen, wenn damit eigentlich eine neue Anklage gegen mich – zufällig ein Journalist – entsteht, die keine Basis in meiner schriftlichen Darstellung hat?

Ich hatte eine mir bekannt gewordene Geschäftsadresse einer Dame besucht und festgestellt, dass hier mal zufällig nicht nur die Dame ein Geschäftsunternehmen betrieben hatte, das ich beschreiben wollte, sondern eine ganze Familie gewohnt hat. Das Familienoberhaupt hat mit Immobilien zu tun, hat das, was wohl mal „sein Haus“ war, dann auch als Handelsobjekt betrachtet und nach einer kleinen Aufwertung (sicherlich nicht mit Verlust) verkauft. Wie man das so mit Häusern macht, wenn man die als Handelsobjekt, als „Ware“ betrachten kann. Geschäftlich eben.

Nun war in diesem Haus aber wohl auch ein Stück „Privatsphäre“ verbaut, die ich so – auch nicht aus der Schilderung einer Dame, die dort nun wohnt – empfinden konnte. Man hatte sich offensichtlich – wenn ich den Rechtsanwalt richtig verstehe – in einer „Privatsphäre“ bewegt, der man sozusagen durch die Geschäftsadresse einen „geschäftlichen Touch“ gegeben hatte. Vielleicht ist heute ja so etwas besonders reizvoll, oder um es im Stil junger Dynamiker zu sagen: „Supergeil!“ - Wer weiß das schon? -

Wie soll ich das wissen (und verstehen), der ich doch einer anderen Generation entstamme, die eigentlich der der Gebrüder Grimm näher ist, als irgendein moderner Manager, Yacht- und Villenbesitzer der „neuen Generation“. Auch die verfügen zwar mit dem Kauf solcher Objekte über einen bedeutenden Teil ihres Vermögens, aber sehen das nicht geschäftlich. Obwohl über ihre geschäftliche Bonität vielleicht nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vielleicht sogar in einem Landtag – öffentlich - diskutiert wurde.

Was sollte ich als Journalist eigentlich anderes tun, als die offizielle „Geschäftsstelle“ einer Dame in der Art zu beschreiben, wie das auch die Gebrüder Grimm in „Hänsel und Gretel“ gemacht haben: „... von Pfefferkuchen fein...“ -

Vor dem Haus stehend, habe ich mir auch die Frage gestellt: „Wer mag der Herr wohl in diesem Hause sein?“ - Ich hatte dort geklingelt. Und es wurde mir aufgetan. - Gab es das Geschäft nicht mehr? - Wo steckt jetzt "Kunst & Design", eine Firma, von der (auch noch aktuell nachzuklicken) in "Facebook" zu lesen ist, dass sie der "Arbeitgeber" einer Dame ist, die sich dort als "selbstständig" bezeichnet? - 

Ich habe Fragen, die sich mir auch als Journalist stellten, dannim Interesse meiner Leser auch so beantwortet, wie ich das für das Gesamtverständnis (also auch der Details, die ich in Geschichten vorher auf meinen Internetseiten veröffentlich hatte) für richtig und notwendig hielt. Schließlich bestand bei der Größe und (Euro-)Umfang des Projekts am Nürburgring ein öffentliches Interesse. Schließlich hatte der Landesrechnungshof nicht nur einmal festgestellt, was sich in der letzten Version dann so liest: "Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es zum wiederhlten Mal, deren Leistungsfähigkeiten zu untersuchen." - Wer hatte Fehler gemacht, möchte die Öffentlichkeit wissen. Da interessieren dann auch Details, weil die ein grobes Bild dann schon im Detail verfeinern können. - Meine ich.

Der gegnerische Rechtsanwalt sagt: Nein! - Aber der hatte in einem Termin vorher auch schon (über den ich berichtet habe) dem Gericht Unwahrheiten vorgetragen ( z.B. ich hätte den Namen einer Motoryacht genannt – was nicht stimmt) oder den Inhalt verzerrende Kopierausschnitte dem Gericht vorgelegt (ich berichtete bereits darüber). - Weil es in seine Taktik passt? - Weil mündliche Unwahrheiten vor Gericht weniger wiegen, als realistische Darstellungen in Schriftform?

Soll ich mich nun auch taktisch und trickreich verhalten, weil das die Gegenseite auch tut? - Ich bin und bleibe Journalist, informiere sachlich über Fakten. Aber da gibt es eben ein paar Fakten, die einigen Herren nicht in ihr buntes Bild passen. Muss man denn geltendes Recht zu nutzen versuchen, um einen Journalisten ruhig zu stellen, wenn man selbst ein gutes Gewissen hat?

Das Kölner Landgericht hat am 15. Juni 2011 ein Urteil in der Sache verkündet. - Ich kenne es noch nicht im Detail, sondern weiß nur durch einen Anruf meines Anwalts, dass es mir in einem Teil Recht gegeben, in einem anderen Teil das Recht meinem Gegenpart zugesprochen hat. - Ich werde, wenn mir das Urteil  in Schriftform vorliegt, natürlich über das Ergebnis berichten.

Die Verhandlung am 1. Juni über eine andere EV ging wie das „Hornberger Schießen“ aus: Der Anwalt nahm einen Punkt seiner Vorwürfe zurück, wir – d.h. mein Anwalt und ich – haben dann unseren Widerruf gegen einen zweiten Punkt der „Anklage“ zurückgenommen. Damit ist diese EV dann abgehakt. Die Parteien tragen jeweils die hier entstandenen Kosten selber.

Aber es gibt noch eine Reihe von Punkten (in weiteren EV's) die in den nächsten Monaten vor Gericht zur Klärung anstehen. Ich bin in der Reihe der Leute, die bisher Abmahnungen oder EV's von einer bestimmten Düsseldorfer Familie erhielten wahrscheinlich der Einzige, der nicht nach der ersten gerichtlichen Drohgebärde (oder wie soll man das nennen?) „die Klappe gehalten“, sondern weiter berichtet hat. - Weil ich Journalist bin und kein Kaufmann und eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit empfinde, die leider so bei den überregionalen Medien nicht unbedingt überall empfunden wird. - Weil die Eifel Provinz ist?

Aber ich kann es einem Kaufmann nicht verdenken, wenn er sein Haus verkauft, sich (vielleicht) dafür eine Yacht zulegt und ein paar Titel (in Informationen – auch – seiner Firma), die ihm lt. gültigen Verträgen und Handelsgerichtseintragungen eigentlich nicht zustehen. - Ich habe darüber berichtet. Das ist vielleicht nicht normal in einer Zeit, in der es zur Normalität geworden ist, Doktortitel in Frage zu stellen. - Wird damit nicht auch die „Privatsphäre“ verletzt?

Sollte man also lächelnd darüber hinwegsehen, weil doch auch...? - Tut mir leid: Wenn ich bei meinen Recherchen zu Feststellungen komme, die eine in der Sache ungenügend informierte Öffentlichkeit zur Beurteilung der Gesamtsituation helfen kann, werde ich die Fakten auch veröffentlichen.

Mit dieser Haltung bin ich dann auch nach der Verhandlung im Landgericht Köln nach Hause gefahren. Vor dem Landgericht standen Fahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen und … - also „das ganze Programm“. Grund: Eine Frau wollte sich aus einem der obersten Fenster des Gerichtsgebäudes stürzen. Sie hatte wahrscheinlich allen Grund dazu, so wird sie es jedenfalls in dem Moment wohl empfunden haben.

Und ich? - Ich glaube an das Gute im Menschen und an das Recht und die Pressefreiheit. Und Ministerpräsident Kurt Beck stimmt mir zu. (Zumindest in offiziellen Erklärungen.) - Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ich habe nicht weiter darüber nachgedacht, habe in einer kleinen Konditorei auf der Luxemburger Straße (der Straße, an der das Landgericht liegt) noch ein paar Mohrenköpfe gekauft und bin wieder in die Eifel gefahren.

Das ist so ein Stück Provinz, deren Abgeschiedenheit gerne von gewissen Kreisen genutzt wird, um ihre Art von Geschäften zu betreiben. Da kann man mal meinen alten Freund Jacques Berndorf fragen, der schon eine Reihe von „Eifel-Krimi“ geschrieben hat, die alle einen ernsten, gut recherchierten Hintergrund haben. So geht das wirklich in der Eifel zu. Zwar mit weniger Toten als in den „Eifel-Krimis“, was aber Fremde nicht hindert, die evtl. vorhandene Naivität der Einheimischen und die Abgeschiedenheit der Region (von der Weltpresse) auszunutzen.

Jacques Berndorf, den ich auch seit Jahrzehnten als Michael Preute (privat) kenne, war nämlich eigentlich mal Journalist, schildert in seinen Büchern immer ein Stück Realität. - Wie ich heute. - Ich habe bis heute aber noch keinen Krimi und auch noch  Märchenbuch geschrieben. Wohl ein Sachbuch zum Thema „Nürburgring 2009“. 

Der Anwalt der Gegenseite (s.o.) hätte es auch wohl gerne zum Lesen. Das hat er zumindest in einem Schriftsatz wissen lassen. Weil die Richter des Landgerichts Köln auch ein Exemplar meines Sachbuches über meinen Anwalt erhalten haben.

Was mich ein wenig irritiert: Direkt nach Erscheinen meines Buches Mitte August 2010 war aus dem weiten Firmenverbund im Umfeld der Nürburgring GmbH versucht worden, ein Exemplar dieses Buches „mit dem üblichen Buchhandelsrabatt“ (oder so ähnlich) direkt beim Verlag zu erstehen. Der hat den Auftrag ablehnen müssen, weil im Buchhandel die „Preisbindung der 2. Hand“ sozusagen Gesetz ist.

So hat dann die Firma, die den Inhalt möglichst schnell kennen wollte, dann bei einer nahe bei Nürburg liegenden Tankstelle (die auch -zig Buchtitel anbietet und vertreibt) angefragt, ob man auch mein Buch vorrätig hätte. Die Antwort war: JA.

Da hat man dann Jemanden vorbei geschickt und ein Buch gegen Barzahlung (natürlich mit Quittung!) erstanden. Ich würde also davon ausgehen, dass nicht nur die Chefs dieses privaten Unternehmens nun den Inhalt meines Buches seit August 2010 kennen, sondern dass wahrscheinlich auch schon mal ein Anwalt einer bekannten Bonner Sozietät einen Blick hineinwerfen durfte.

Wenn ihn der Inhalt wirklich so interessiert, weil durch ihn dem Leser auch wirklich viele Fakten im großen Spiel der Politik vermittelt werden, dann sollte er mal seinen Mandanten fragen. - Oder eins kaufen.

Vielleicht versteht er dann auch, warum ich so manches nicht so recht verstehen kann, wenn ich Einzelaktionen in einem Zusammenhang betrachte. Die Realität kann manchmal wirklich „märchenhaft“ sein. - Aber ich bin deswegen nicht „grimm-ig“.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Mein Buch mit der ISBN-Nr. 978-3-9810588-2-6 sollte eigentlich zum Preis von 24,90 € in jeder guten Buchhandlung zu erhalten sein. Wenn nicht: Schreiben Sie mich kurz an. Ich lasse es Ihnen durch eine Buchhandlung zustellen. (Bitte die genaue Anschrift nicht vergessen!)


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