"Willkommen beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz!" ist auf einer Internetseite zu lesen, die Sie bei Anklicken der Adresse http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de erreichen können. Nachstehend die Erfahrungen eines politisch interessierten Bürgers mit dieser modernen Art einer "Klagemauer".

Dieser Mann wohnt zufällig im gleichen Dorf wie ich. Wir sehen uns schon mal zufällig. Manchmal telefonieren wir auch miteinander, weil er sich (auch) für Motorräder interessiert, ich schon mal seine Hilfe brauche, da er das Computer-Fachmann über das Wissen verfügt, das mir nun mal fehlt. Wir beide können uns an guten Oldtimern begeistern. Was nicht ausschließt, dass wir uns auch über Politik unterhalten. Wir sind da sicherlich nicht immer einer Meinung, wohl aber in unserer Einschätzung der Situation am Nürburgring: Das ist eine gigantische - politisch gewollte - Fehlplanung. Dabei interessiert natürlich, wie es dazu kommen konnte. Also spielte schon mal in der Vergangenheit der Untersuchungsausschuss in unseren Gesprächen eine Rolle. Da war eigentlich vorgegeben, dass er jetzt - nach der Wahl und der neuen Regierungsbildung - mich dann mal gefragt hat: "Was war denn eigentlich das Ergebnis der Arbeiten im Nürburgring-Untersuchungsausschuss?" - Meine Antwort: "Es hat keinen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses gegeben". - Seine Frage: "Und wie geht es weiter?" - Um nachdenklich die Frage nachzuschieben: "Hatte der Untersuchungsausschuss etwa nur Alibi-Funktion?"  - Und: "Was kann man denn da machen?"

Eine Petition von öffentlichem Interesse

11-06-19/07 - Nun, die Adresse des so genannten Bürgerbeauftragten war schnell gefunden. Die Internetseiten auch. Dort findet man auch das Formular zum Einreichen einer Petition.

Zunächst hat unser politisch interessierter Bürger aber einmal sein Wünsche und Idealvorstellungen entsprechend den Vorgaben auf dem Formular gegliedert. Und da ist ihm schon aufgefallen, dass manche Dinge ein wenig eigenartig wirken.  Um sein Anliegen darzustellen, hat der Bürger 1.000 Zeichen maximal. Es gibt also Platz für 1.000 Zeichen, um einen Sachverhalt darzustellen.

Für die Begründung der Bitte oder Beschwerde, bleibt aber nur Platz für 500 Zeichen. - Stimmt da die Relation? - Die Landesregierung scheint es auch als normal zu empfinden, dass heute jeder Wähler (Bürger) über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Und natürlich auch über einen Drucker.  Man kann zwar auch eine Petition auf dem Postweg einreichen, aber dazu muss man das im Internet zur Verfügung gestellte Formblatt ausdrucken. Wer weiß, wer kann, wer macht das schon?

Unser Mann hat es gemacht, hatte die Anfrage vorformuliert, bis er auf die "Beschränkung" der Zeichenzahl stieß. Also musste er alles passend machen". Eigentlich ging es ihm darum, dass ein Schlussergebnis der Arbeiten des "alten" Untersuchungsausschusses der Öffentlichkeit bekannt würde. Aber es gibt keinen Abschlussbericht. Es gibt auch keinen "alten" Untersuchungsausschuss mehr. Also müssten jetzt irgendwelche neuen Leute... - Müsste es dann wieder einen neuen Untersuchungsausschuss geben?

Er wusste es nicht. Aber er hat dann seine Vorstellung und Wünsche so formuliert, dass das nicht ausgeschlossen wurde.

Ich habe mir eine Kopie seiner Petition besorgt, der er sich übrigens nur mit einigen Kniffen (als Computerfachmann) anfertigen konnte, da das "amtlich" nicht vorgesehen ist. - Wie ich hörte.

Ich schreibe mal wesentliche Passagen seiner Petition ab:

Anliegen:
Hiermit fordere ich das Land Rheinland-Pfalz auf, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss Nürburgring wieder einzusetzen (oder einen neuen Untersuchungsausschuss zu bilden) um die in der letzten Legistaturperiode eingeleitete Überprüfung des Sachverhaltes ordnungsgemäß abzuschließen und das Ergebnis der Untersuchungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählen u.a. die offenen Fragen bezüglich der Finanzierung des Projektes Nürburgring 2009, der Auftragsvergabe und der Gestaltung von Pachtverträgen - insbesondere dem vom 25.3.2010 zwischen der Nürburgring GmbH, der RingWerk GmbH & Co KG, der Nürburgring Adventure GmbH, der Camp 4 Fun GmbH & Co KG, der Motorsport Resort Nürburgring GmbH, der Congress- und Motorsport Hotel GmbH als Verpächter und der Nürburgring Automotive GmbH als Pächter - incl. der Ergebnisse zu noch laufenden, oder auch möglichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte erreichen?
Aufklärung der Öffentlichkeit zum Sachverhalt Nürburgring unter dem Gesichtspunkt - Umgang der Landesregierung mit öffentlichen Geldern - Überprüfung der Auftragsvergabe - Überprüfung drer Vergabe und Gestaltung von Pachtverträgen unter Einhaltung von gültigen Vergaberichtlinien der EU sowie des Kartellrechts.

Gegen wen richtet sich Ihre Beschwerde?
Gegen das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetzt geändert werden?
Nein, eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich, jedoch ist die Einhaltung von Vergabe- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu fordern und ggfs. sind die Pachtverträge - entsprechend den geltenden Bestimmungen - (nach Aufhebung der evtl. ungesetzlichen Verträge) dann auszuschreiben.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Beschwerde:
Bezugnehmend auf den Jahresbericht Teil II des Landesrechnungshofes des Landes Rheinland-Pfalz hätte ich vom Untersuchungsausschuss Antworten zu folgenden Feststellungen erwartet: "Unwirtschaftliches Handeln und unzureichende Kontrollen" "Alternativen zu der Gründung der CST hatte die Nürburgring GmbH nicht geprüft. Sie erstellte auch keine Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen." "Die Gründung der CST war nicht notwendig. Hätte die Nürburgring GmbH einen Dritten unmittelbar mit der Einrichtung und Betriebsführung eines Bezahl- und Zugangssystems beauftragt, wären Kosten von mehr als 260.000 € vermieden worden." "Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es zum wiederholten Mal, deren Leistungsfähigkeit zu untersuchen." "Der Businessplan der CST wies bis 2014 auch bei Annahme eines günstigen Geschäftsverlaufs in der Summe erhebliche Verluste aus. Grundlagen für die Realisierung von Erträgen lagen nicht vor. In vielen Fällen handelte die CST unwirtschaftlich." "Die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der CST ist mit erheblichen finanziellen Risiken für die Nürburgring GmbH und deren Hauptgesellschafter verbunden."

Ich habe nur die wesentlichen Passagen der eingereichten Petition abgeschrieben. Auf die gab es dann  ein paar Tage später, auf einem netten Briefbogen des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, folgende Antwort:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

ich danke Ihnen für Ihre vorgenannte Eingabe. Zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit, Ihr Vorbringen im Einzelnen zu sichten und Ihr Anliegen zu prüfen.

Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass es mir leider nicht möglich ist, Sie in Ihrem Anliegen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, zu unterstützen. Gemäß § 89 der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz können nämlich nur Abgeordnete die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, wobei der Antrag mindestens 21 Unterschriften aufweisen muss. Daraus folgt, dass Bürgerinnen und Bürger die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht beantragen können.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aus den vorgenannten Gründen nicht für Sie tätig werden kann und daher den Vorgang hiermit bei mir abschließen muss. Hiermit erübrigt sich auch die von Ihnen gewünschte Veröffentlichung Ihrer Petition.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung

Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter

Nun will der Petitionseinreicher noch mal den Bürgerbeauftragten darauf aufmerksam machen, dass es ihm eigentlich nur um die Veröffentlichung des Ergebnisses des "alten" Untersuchungsausschusses gegangen wäre. Er will keinen neuen Untersuchungsauschuss, wenn dafür keiner notwendig ist.

Aber - wie wir inzwischen lernen konnten - es wird nicht ohne einen neuen gehen. Oder alles bleibt so, wie es eigentlich wohl  von bestimmten "Leuchtturm"-Wärtern gewünscht wird: Still ruht der See, die Fische schlafen.

Aus der Antwort des Bürgerbeauftragten ergibt sich auch, dass die GRÜNEN keine Chance haben einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Sie sind nur mit 18 Abgeordneten im Parlament vertreten. Man braucht aber 21 Unterschriften.

Bleibt also die CDU: Dort gibt es 41 Abgeordnete. Da die Vorgaben des § 89 zu erfüllen, dürfte leicht fallen. Nur: Man muss den Antrag im richtigen Moment stellen, damit der Vorsitz in einem solchen Untersuchungsausschuss nicht an die SPD fällt. Da wurde die CDU ja schon einmal von der SPD an der Nase herum geführt. (Kaum einer hat's gemerkt.)

Die CDU kann sicher sein, dass sie mit der Forderung nach einem neuen Untersuchungsausschuss auch den Wünschen einer Vielzahl von Wählern entspricht. Die vielleicht so wieder - bei der nächsten Wahl - zu CDU-Wählern werden.
MK/Wilhelm Hahne

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