"Willkommen
beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz!" ist auf einer
Internetseite zu lesen, die Sie bei Anklicken der Adresse http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de erreichen können. Nachstehend die Erfahrungen eines politisch interessierten Bürgers mit dieser modernen Art einer "Klagemauer".
Dieser
Mann wohnt zufällig im gleichen Dorf wie ich. Wir sehen uns schon mal
zufällig. Manchmal telefonieren wir auch miteinander, weil er sich
(auch) für Motorräder interessiert, ich schon mal seine Hilfe brauche,
da er das Computer-Fachmann über das Wissen verfügt, das mir nun mal
fehlt. Wir beide können uns an guten Oldtimern begeistern. Was nicht
ausschließt, dass wir uns auch über Politik unterhalten. Wir sind da
sicherlich nicht immer einer Meinung, wohl aber in unserer Einschätzung
der Situation am Nürburgring: Das ist eine gigantische - politisch gewollte - Fehlplanung.
Dabei interessiert natürlich, wie es dazu kommen konnte. Also spielte
schon mal in der Vergangenheit der Untersuchungsausschuss in unseren
Gesprächen eine Rolle. Da war eigentlich vorgegeben, dass er jetzt -
nach der Wahl und der neuen Regierungsbildung - mich dann mal gefragt
hat: "Was war denn eigentlich das Ergebnis der Arbeiten im Nürburgring-Untersuchungsausschuss?" - Meine Antwort: "Es hat keinen
Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses gegeben". - Seine Frage:
"Und wie geht es weiter?" - Um nachdenklich die Frage nachzuschieben:
"Hatte der Untersuchungsausschuss etwa nur Alibi-Funktion?" -
Und: "Was kann man denn da machen?"
Eine Petition von öffentlichem Interesse
11-06-19/07
- Nun, die Adresse des so genannten Bürgerbeauftragten war schnell
gefunden. Die Internetseiten auch. Dort findet man auch das Formular
zum Einreichen einer Petition.
Zunächst hat unser politisch
interessierter Bürger aber einmal sein Wünsche und Idealvorstellungen
entsprechend den Vorgaben auf dem Formular gegliedert. Und da ist ihm
schon aufgefallen, dass manche Dinge ein wenig eigenartig wirken. Um
sein Anliegen darzustellen, hat der Bürger 1.000 Zeichen maximal. Es
gibt also Platz für 1.000 Zeichen, um einen Sachverhalt darzustellen.
Für
die Begründung der Bitte oder Beschwerde, bleibt aber nur Platz für 500
Zeichen. - Stimmt da die Relation? - Die Landesregierung scheint es
auch als normal zu empfinden, dass heute jeder Wähler (Bürger) über
einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Und natürlich auch über
einen Drucker. Man kann zwar auch eine Petition auf dem Postweg
einreichen, aber dazu muss man das im Internet zur Verfügung gestellte
Formblatt ausdrucken. Wer weiß, wer kann, wer macht das schon?
Unser
Mann hat es gemacht, hatte die Anfrage vorformuliert, bis er auf die
"Beschränkung" der Zeichenzahl stieß. Also musste er alles passend
machen". Eigentlich ging es ihm darum, dass ein Schlussergebnis der
Arbeiten des "alten" Untersuchungsausschusses der Öffentlichkeit
bekannt würde. Aber es gibt keinen Abschlussbericht. Es gibt auch
keinen "alten" Untersuchungsausschuss mehr. Also müssten jetzt
irgendwelche neuen Leute... - Müsste es dann wieder einen neuen
Untersuchungsausschuss geben?
Er wusste es nicht. Aber er hat dann seine Vorstellung und Wünsche so formuliert, dass das nicht ausgeschlossen wurde.
Ich
habe mir eine Kopie seiner Petition besorgt, der er sich übrigens nur
mit einigen Kniffen (als Computerfachmann) anfertigen konnte, da das
"amtlich" nicht vorgesehen ist. - Wie ich hörte.
Ich schreibe mal wesentliche Passagen seiner Petition ab:
Anliegen:
Hiermit
fordere ich das Land Rheinland-Pfalz auf, den parlamentarischen
Untersuchungsausschuss Nürburgring wieder einzusetzen (oder einen neuen
Untersuchungsausschuss zu bilden) um die in der letzten
Legistaturperiode eingeleitete Überprüfung des Sachverhaltes
ordnungsgemäß abzuschließen und das Ergebnis der Untersuchungen der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählen u.a. die offenen
Fragen bezüglich der Finanzierung des Projektes Nürburgring 2009, der
Auftragsvergabe und der Gestaltung von Pachtverträgen - insbesondere
dem vom 25.3.2010 zwischen der Nürburgring GmbH, der RingWerk GmbH
& Co KG, der Nürburgring Adventure GmbH, der Camp 4 Fun GmbH &
Co KG, der Motorsport Resort Nürburgring GmbH, der Congress- und
Motorsport Hotel GmbH als Verpächter und der Nürburgring Automotive
GmbH als Pächter - incl. der Ergebnisse zu noch laufenden, oder auch
möglichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte erreichen?
Aufklärung
der Öffentlichkeit zum Sachverhalt Nürburgring unter dem Gesichtspunkt
- Umgang der Landesregierung mit öffentlichen Geldern - Überprüfung der
Auftragsvergabe - Überprüfung drer Vergabe und Gestaltung von
Pachtverträgen unter Einhaltung von gültigen Vergaberichtlinien der EU
sowie des Kartellrechts.
Gegen wen richtet sich Ihre Beschwerde?
Gegen das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetzt geändert werden?
Nein,
eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich, jedoch ist die Einhaltung
von Vergabe- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu fordern und ggfs.
sind die Pachtverträge - entsprechend den geltenden Bestimmungen -
(nach Aufhebung der evtl. ungesetzlichen Verträge) dann auszuschreiben.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Beschwerde:
Bezugnehmend
auf den Jahresbericht Teil II des Landesrechnungshofes des Landes
Rheinland-Pfalz hätte ich vom Untersuchungsausschuss Antworten zu
folgenden Feststellungen erwartet: "Unwirtschaftliches Handeln und
unzureichende Kontrollen" "Alternativen zu der Gründung der CST hatte
die Nürburgring GmbH nicht geprüft. Sie erstellte auch keine
Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen." "Die Gründung
der CST war nicht notwendig. Hätte die Nürburgring GmbH einen Dritten
unmittelbar mit der Einrichtung und Betriebsführung eines Bezahl- und
Zugangssystems beauftragt, wären Kosten von mehr als 260.000 €
vermieden worden." "Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen
die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es zum
wiederholten Mal, deren Leistungsfähigkeit zu untersuchen." "Der
Businessplan der CST wies bis 2014 auch bei Annahme eines günstigen
Geschäftsverlaufs in der Summe erhebliche Verluste aus. Grundlagen für
die Realisierung von Erträgen lagen nicht vor. In vielen Fällen
handelte die CST unwirtschaftlich." "Die Verpachtung des
Geschäftsbetriebs der CST ist mit erheblichen finanziellen Risiken für
die Nürburgring GmbH und deren Hauptgesellschafter verbunden."
Ich
habe nur die wesentlichen Passagen der eingereichten Petition
abgeschrieben. Auf die gab es dann ein paar Tage später, auf
einem netten Briefbogen des Bürgerbeauftragten des Landes
Rheinland-Pfalz, folgende Antwort:
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,
ich
danke Ihnen für Ihre vorgenannte Eingabe. Zwischenzeitlich hatte ich
Gelegenheit, Ihr Vorbringen im Einzelnen zu sichten und Ihr Anliegen zu
prüfen.
Zu
meinem Bedauern muss ich Ihnen allerdings mitteilen, dass es mir leider
nicht möglich ist, Sie in Ihrem Anliegen, einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss einzusetzen, zu unterstützen. Gemäß § 89 der
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz können nämlich nur
Abgeordnete die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen,
wobei der Antrag mindestens 21 Unterschriften aufweisen muss. Daraus
folgt, dass Bürgerinnen und Bürger die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses nicht beantragen können.
Ich
bitte Sie um Verständnis, dass ich aus den vorgenannten Gründen nicht
für Sie tätig werden kann und daher den Vorgang hiermit bei mir
abschließen muss. Hiermit erübrigt sich auch die von Ihnen gewünschte
Veröffentlichung Ihrer Petition.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter
Nun
will der Petitionseinreicher noch mal den Bürgerbeauftragten darauf
aufmerksam machen, dass es ihm eigentlich nur um die Veröffentlichung
des Ergebnisses des "alten" Untersuchungsausschusses gegangen wäre. Er
will keinen neuen Untersuchungsauschuss, wenn dafür keiner notwendig
ist.
Aber - wie wir inzwischen lernen konnten - es wird nicht ohne einen neuen gehen. Oder alles bleibt so,
wie es eigentlich wohl von bestimmten "Leuchtturm"-Wärtern
gewünscht wird: Still ruht der See, die Fische schlafen.
Aus der
Antwort des Bürgerbeauftragten ergibt sich auch, dass die GRÜNEN keine
Chance haben einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Sie sind
nur mit 18 Abgeordneten im Parlament vertreten. Man braucht aber 21 Unterschriften.
Bleibt also die
CDU: Dort gibt es 41 Abgeordnete. Da die Vorgaben des § 89 zu erfüllen,
dürfte leicht fallen. Nur: Man muss den Antrag im richtigen Moment
stellen, damit der Vorsitz in einem solchen Untersuchungsausschuss
nicht an die SPD fällt. Da wurde die CDU ja schon einmal von der SPD an
der Nase herum geführt. (Kaum einer hat's gemerkt.)
Die CDU kann sicher sein, dass sie mit
der Forderung nach einem neuen Untersuchungsausschuss auch den Wünschen
einer Vielzahl von Wählern entspricht. Die vielleicht so wieder - bei
der nächsten Wahl - zu CDU-Wählern werden.
MK/Wilhelm Hahne
Jetzt
sind Sie gefragt!
Ihre Meinung zu
obigem Beitrag
können Sie mit einem Klick
und ein paar Sätzen loswerden:
Senden
Sie mir ein
e-mail
Danke,
für Ihre Mitarbeit!