Nürburg: Kein Anspruch auf 360° Rundumschutz!

Gemeint ist nicht der Ort, sondern die aktuell wirklich den Ort „überragende“ Nürburg. Sie steht auf einem Vulkan-Basaltkegel von 676,5 Meter Höhe (ü.NHN) und ist damit die „höchste Burg in Rheinland-Pfalz“. Das habe ich im Internet gelesen. Damit ist diese Burg(-Ruine) dann schon eine „Touristen-Attraktion“ von Wirkung. - Anders als z.B. die Achterbahn am Nürburgring, die man nur noch als „Schrott“ bezeichnen kann und heute bestenfalls noch an die „Irrungen und Wirrungen“ einer Landesregierung erinnert, aber eigentlich auch nur als „Baudenkmal“ empfunden wird, das sich „König Kurt“, der Landesfürst, einmal errichten ließ.

Die Nürburg wurde nach ihrem Bau im 12. Jahrhundert von einer „Fluchtburg“ zur „Ritterburg“. Sie hat über die weiteren Jahrhunderte auch schon einiges ertragen müssen. Da waren nicht nur niederländische Truppen „vor Ort“, die sie nicht gerade pfleglich behandelten, es gab später auch schwedische Soldaten, aber sie hat auch französische Truppen erleiden müssen. Danach war sie weitgehend zerstört.

Aktuell – seit 1949 - ist sie im Besitz des „Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz“ und wird von einem Nürburger Ortsmitglied, Hans-Peter Hoffmann, betrieben. Sie zählt inzwischen wieder zu den „Kunstdenkmälern des Kreises Ahrweiler“. Zu Weihnachten leuchtet ein Stern vom 20 Meter hohen „Bergfried“, der zu einem von Touristen gerne besuchten Aussichtsturm geworden ist.

Ich habe Sabine Schmitz, eine Nürburgerin, nicht nur als eine schnelle Tourenwagenpilotin auf der Nürburgring-Nordschleife kennen gelernt, sondern auch als eine energische Verfechterin der besonderen Position der Burg „in“ und „für“ Nürburg. Ohne Zweifel wird dieser Ort derzeit von mehr Leuten wegen der Nordschleife, von vielen aber auch wegen der einmaligen Lage der Burg besucht.

Sabine Schmitz sah die „herausragende“ Position der Burg „damals“ – als sie noch lebte - dadurch gefährdet, dass man im direkten Umfeld der Burg zwei riesengroße Windräder errichten wollte. Sabines Aktivitäten waren nicht im Interesse des damaligen Bürgermeisters, der seine Pläne durch die engagierte Arbeit einer Sabine Schmitz gefährdet sah.

So kam es dann auch damals zum Eklat. Der damalige Nürburger Bürgermeister hat der Sabine Schmitz lautstark mit einem „Besuchverbot des Ortes“ gedroht. Sabine hat darüber gelächelt, ihre Mutter hat deswegen geweint!

Sabine Schmitz ist 2021 gestorben und eigentlich war danach das Thema Windräder in Nürburg nicht mehr wirklich ein Thema. Auch der Bürgermeister ist verstorben – aber nicht das schon viele Jahre zuvor angeleierte Projekt „Windräder in Nürburg“.

Aktuell müsste es eigentlich im Vordergrund stehen, denn bei der Verbandsgemeinde in Adenau liegen aktuell die „alten“ Pläne und u.a. ein „neues“ Lärm-Gutachten aus.

  • Und es gibt eine „Einspruchsfrist“, die es zu beachten gilt! - Wenn man sich evtl. betroffen fühlt.

Man muss nicht unbedingt nach Adenau fahren, sondern kann sich schon eine Meinung bilden, in dem man die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau besucht. (https://www.adenau.de/) Dort findet man – rechts, imit Klick auf eine „grüne Kachel“ - unter dem Titel „Baurecht: Auslegungsverfahren“ dann aber auch, was die bisherige Alleinstellung der Nürburg durch die Aufstellung von zwei 149 Meter hohen Windrädern gefährden könnte, unter dem Titel:

„4. Änderung Bebauungsplan ‚Nürburgring Grand-Prix-Strecke’“

Da ist dann auch u.a. zu lesen:

„in der Zeit vom

Montag, 13.11.2023 – Freitag, 24.11.2023

während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.  

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o.a. Zeitraum hier auf der Homepage der VG Adenau  abrufbar. Klicken Sie dazu einfach auf die von Ihnen gewünschte Unterlage in der obigen Liste.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

    schriftlich (per Post an die o. g. Adresse)
    per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de) oder
    zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Nürburg, den 31.10.2023

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin“

Für meine Motor-KRITIK-Leser würde – allgemein betrachtet – das dort aufgeführte Schallgutachten sicherlich Beachtung finden, weil dort auch auf bestehende Schallgutachten für die Rennstrecken Bezug genommen wird. Darum habe ich auch im Anhang zu dieser Geschichte eine pdf-Datei dieses Gutachtens angehängt.

Wie schon im Titel zum Ausdruck gebracht: Im politischen „Mainstream“ gilt derzeit die These:

  • Auch „herausragende“ Burgen, die einem Ort den Namen gaben, haben in der jetzigen Energie-Situation unseres Landes keinen Anspruch auf einen 360° Rundumschutz!
MK/Wilhelm Hahne

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