DMSB: Lizenzierte Fahrer und Sportwarte siegen!

Obwohl mit der Ausstellung einer DMSB-Fahrerlizenz keine Garantie auf einen Sieg verbunden ist, gibt es Fahrer, die auf deutschen und internationalen Rennstrecken damit siegen. Dass Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz auch siegen können, ist eigentlich ungewöhnlich. Der DMSB hat aber inzwischen dafür auch Voraussetzungen geschaffen. - Teure! - Er nutzt dazu das ziemlich provinzielle System seiner Sportgerichtsbarkeit. Dort hat man übersehen, dass sich nicht nur der Sport allgemein weiter entwickelt hat, sondern dass das auch den Motorsport beeinflusst, in dem der DMSB gerne „nach Gutsherrenart“ Regie führen möchte.

Aktuell haben ihm mal wieder die Richter des Frankfurter Landgerichts am 15. November 2023 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 16/23 die Grenzen aufgezeigt. Sie haben den DMSB verurteilt – und er hat damit auch alle Kosten zu tragen:

„...es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten (DMSB) zu unterlassen, gegenüber dem Kläger (Sportwart) im räumlichen Gebiet der Bundesrepuplik Deutschland, Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup teilzunehmen und/oder mit diesem Rallye-Super-Cup E.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt  anzudrohen und/oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger
(Sportwart) eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten (DMSB) zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken….“

Das sind eigentlich die wichtigsten Sätze aus LG-Urteil, dem ich nur – erklärend - grafisch deutlich abgesetzt – die Funktionen von Kläger und Beklagtem hinzu gesetzt habe.

Daraus ergibt sich dann als Ergebnis:

  • Auch mit einer DMSB-Sportwart-Lizenz kann man in Deutschland Siege erringen!

Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass deutsche Sportwarte offensichtlich „aus einem anderen Holz geschnitzt sind“ als deutsche Lizenzfahrer, die sich vom DMSB z.B. - zu ihrer Fahrerlizenz – noch zu einem DMSB-Nordschleifen-Permit „vergattern lassen“, ohne dagegen Einspruch zu erheben und dem DMSB auch durch einen Gerichtsentscheid deutlich machen lassen, dass er in diesem Punkt seine Kompetenzen eindeutig überschritten hat!

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 ganz klar zum Ausdruck gebracht:

„Das streitgegenständliche Verhalten des Beklagten verstößt gegen § 19 Abs. 1 GWB. Im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup E.V. liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung! - Das ist… -

Motor-KRITIK möchte hier nicht alle Details der Urteilsbegründung zitieren und kommentieren, aber darauf hinweisen, dass das Landgericht mehrfach die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2006 erwähnt und zitiert hat. Eigentlich ist diese EuGH-Entscheidungen schon vor so langer Zeit erfolgt, dass sie in ihren Details bis zum DMSB nach Frankfurt durchgedrungen sein sollte. - Und der DMSB ist dazu noch mit Juristen durchsetzt! - Die sollten das wissen!

Das Frankfurter LG-Urteil macht aus Motor-KRITIK-Sicht einen sehr ausgewogenen Eindruck. So kann man darin z.B. auch die Formulierung finden:

„Regelungen, die dem Ziel eines fairen Ablaufs der Sportwettkämpfe dienen, insbesondere die Chancengleichheit der Sportler, ihre Gesundheit, die Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie die ethischen Werte des Sports gewährleisten, können nach dem EuGH grundsätzlich als legitime Ziele in Betracht kommen.“

Ein anderer interessante Absatz im Urteil des Frankfurter Landgerichts ist allerdings:

„Auch andere sportorganisatorische Regelungen, die zwar auch legitime Ziele in Bezug auf die Gewährleistung eines fairen sportlichen Wettbewerbs verfolgen, zugleich aber auch unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für Außenstehende haben, sind einer Prüfung nach dem 3-Stufen-Test nicht von vornherein entzogen.“

Der „3-Stufen-Test“ ist übrigens auch ein Hinweis auf das Meca-Medina-Urteil des EuG aus 2006, wo dieser Test wohl als Vorschlag existiert. Hier in der Eifel habe ich – ehrlich! - zum ersten Mal davon gehört. - Vielleicht geht es dem DMSB in Frankfurt ähnlich.

Was diese Organisation betrifft, so hat der DMSB in diesem Jahr eine Reihe von gefährlichen Niederlagen hinnehmen müssen. - Wenn ich das richtig einschätze:

  • Die nächste Niederlage des DMSB folgt schon bald!

Wie sagte meine Großmutter doch schon vor Jahrzehnten warnend zu mir:

„Hochmut kommt vor dem Fall!“

MK/Wilhelm Hahne

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