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Nein, das ist nicht der Text aus einer Suchanzeige, sondern der passende Titel zu einer ernsthaften Geschichte: Karl ist eine Dame. Karl ist ihr Nachname. Sie ist Richterin, Vorsitzende Richterin, bei der 4. Zivilkammer beim Landgericht in Mainz. Am 15. Februar 2017, einen Tag nach dem Valentinstag, hatte sie sich mit einer Feststellungsklage mit dem Aktenzeichen 4 O 136/16 zu befassen. Da hatte eine Landschaftsgärtner GmbH, Grünbau, Remagen, das Gericht gebeten festzustellen, dass das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten. Der Kläger muss befürchten, dass seine Forderung, die eigentlich gegenüber der landeseigenen Firma, der inzwischen insolventen Nürburgring GmbH (in Eigenverwaltung!) besteht, evtl. ausfällt, weil das Land seine Forderung gegenüber der Nürburgring GmbH inzwischen mit Hilfe von Insolvenz-Geschäftsführer und Insolvenzverwalter in Höhe von um 300 Millionen als gleichberechtigt gegenüber den anderen Forderungen durchgesetzt hat. Dabei müsste diese Forderung eigentlich als „nachrangig“ eingestuft werden – meint Motor-KRITIK – weil die Zusage der Landesregierung gegenüber „ihrer“ Firma zum Zeitpunkt der Zusage, bzw. Gewährung des Darlehns, eindeutig als nachrangig – von der Landesregierung selbst (!) - eingestuft worden war. - Aber man zieht sich mal wieder hinter das Schutzschild EU zurück. - Ich war zu dieser Verhandlung in Mainz angereist, weil ich befürchten musste, dass dort von den Kollegen die übliche – ganz auf diese Verhandlung zugeschnittene – Berichterstattung erfolgen würde. - Tatsächlich habe ich auch nur eine einzige Kollegin dort getroffen, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse in der Lage wäre, die Situation objektiv zu beurteilen. - Was sicherlich auch dem Gericht schwerfallen wird. - Wie mir dann auch als Beobachter dieses Verfahrens klar wurde – der ich mich seit mehr als einem Jahrzehnt mit den skandalösen Abläufen bei der Schaffung eines „Leuchtturmprojekts“ in der Eifel durch die SPD-Landesregierung von Rheinland-Pfalz beschäftige. - So bleibt mir auch nur die Feststellung:
Karl, blond, langhaarig, sucht Urteil!
Dieser 15. Februar 2017, ein Mittwoch, war ein sonniger Tag. Ich fuhr auch nicht zum ersten Mal in Sachen „Nürburgring 2009“ nach Mainz. Die Leser dieser Geschichte, die auch mein Buch zum Nürburgring-Skandal und -Affäre kennen, wissen das. Mein Buch beginnt mit der Schilderung einer Reise nach Mainz. Mit einem Dreizylinder-Automobil. - Das war im Jahre 2010.
Inzwischen schreiben wir 2017. - Ich war wieder mit einem Dreizylinder-Automobil unterwegs. Das sind Automobile, die von meinen Kollegen als Langstreckenautomobile nicht ernst genommen werden. Weil es auch die Automobilindustrie so sieht.
- Warum haben reine Fortbewegungshilfen in unseren Zeiten keine Bedeutung mehr?
Sie sind kostengünstig und umweltfreundlich. Mir genügen sie zum Reisen innerhalb Deutschlands. Seit deutlich mehr als einem Jahrzehnt fahre ich nur noch Automobile, die alle mit einem kleinen japanischen Dreizylinder-Saugmotor ausgestattet sind, den ich in den 80er Jahren kennen und schätzen lernte. Ich brauche kein Automobil zur Repräsentation. - Um es anders – mit einem Augenzwinkern - zu sagen: Ein gutes Bild braucht schließlich auch keinen protzigen Rahmen!
Nun aber zurück zum eigentlichen Anlass meiner - insgesamt – 300 Kilometer-“Dienstreise“:
Es scheint mir richtig daran zu erinnern, dass ich hier in Motor-KRITIK bereits zu dem jetzt in diesem aktuellen Prozess deutlich werdenden Problem im Jahre 2015 zwei Geschichten veröffentlicht habe, die man sich als Motor-KRITIK-Leser noch einmal in Erinnerung rufen sollte:
- „Landes-GmbH-Konkurs: Verkehrte Welt!“, am 26. Juni 2015
- „Regierungs-Forderungen sind nachrangig“, am 11. September 2015
Achten Sie bitte dabei auf einen Namen: Salvatore Barbaro. - Das ist ein Mann, den die Führung der Landesregierung nun langsam aus der „Schusslinie“ nimmt. - Wie Staatssekretär Barabaro auch vorher schon andere Leute aus der Schusslinie genommen hatte. - Aber das ist Stoff für eine andere Geschichte, die noch geschrieben werden muss.
Sie merken: Während ich ’gen Mainz fuhr, hatte ich Zeit etwas „vorzudenken“.
Ich habe in Mainz dann direkt vor dem Landgericht einen Parkplatz gefunden. Es war auch kein Problem, dank der netten Erklärung an der Pforte, zu Saal 318 im 3. Stock zu finden, wo mir der Aushang sagte, dass ich richtig war.
Es war auch eine „ÖFFENTLICHE SITZUNG“.
Wie so oft – weil das meiner Art entspricht – war ich zu früh. So konnte ich mir z.B. schon ein Bild von der Richterin machen, weil die vorhergehende Verhandlung offenbar zügig beendet werden konnte und sie dann mit schnellem, festen Schritt – und wehender schwarzer Damen-Robe - den Sitzungssaal in Richtung ihres Zimmers verlies.
Sie kam dann später – ohne Robe – auf den Gang zurück, um das Zimmer eines Kollegen zu betreten. Sie klopfte an, bemerkte dann, dass sie dort vielleicht stören würde, entschuldigte sich, wurde aber gebeten da zu bleiben. - Eine Dame mit guten Umgangsformen, dachte ich.
So konnte ich auch den Aufmarsch der Kollegen von Funk und Fernsehen beobachten. Das SWR-Fernsehen war gekommen, um – wie der Kollege sagte - „drei Bilder für die Nachrichtensendung zu machen“. - Der SWR-Rundfunk war durch eine Dame vertreten und zwei junge Kollegen, die das von „sat 1“ entsandte Teams waren, offenbar durch eine dpa-Meldung auf diese Verhandlung aufmerksam gemacht worden.
Sie versuchten mit dem Kläger und seinem Rechtsanwalt noch vor der Verhandlung ein Interview zu führen, was aber abgelehnt wurde. Aber man vertröstete vorsichtig:
„Bestenfalls nach der Verhandlung.“
Während ich die Szene beobachtete fiel mir ein, dass es vor vielen, vielen Jahren hier im Landgericht Mainz passierte, dass mein Vertrauen in die Justiz einen Knacks bekam. - Aber das ist eine andere Geschichte.
Kurz vor der Verhandlung habe ich dann im Zuschauerraum Platz genommen, während meine Kollegen von Funk und Fernsehen schon ganz im Sinne ihrer Redaktionen im Gerichtssaal agierten:
Man braucht schließlich einen, wenn auch – in diesem Fall - kleinen - „Bildteppich“, um den Zuschauer am Abend die Nachrichten überzeugend verkaufen zu können.
Dann betraten die Richterinnen den Saal, und wir haben uns alle erhoben. Eigentlich waren das – neben drei angehenden Juristen - nur Journalisten. Mit einer Ausnahme: Das war ein Mann, der von dieser Verhandlung in der Zeitung gelesen hatte, den das Thema deswegen interessierte – wie er mir sagte - weil hier die Landesregierung verklagt wurde.
Links sieht man hier den Rechtsanwalt des Klägers, der aus Köln angereist war und daneben den Vertreter der klagenden GmbH.
Die Verhandlung dauerte zwar eine Stunde, aber das auch nur, weil man sich umfangreich austauschen musste. Der Kläger hinterfragte die aktuelle Aktion, mit der 80 Handwerker (und nicht nur die) ihre Forderungen an die Nürburgring GmbH dadurch ausgeglichen erhielten, dass sie ihre Forderungen aus der Insolvenz an das Land Rheinland-Pfalz abgetreten hatten.
Der Rechtsanwalt des Klägers fragte zu Recht, auf welcher Rechtsgrundlage die rd. 80 Betroffenen vom Insolvenzverfahren auf eine etwas eigentümliche Art vom Land Rheinland-Pfalz durch Zahlung ihrer Forderungen befriedigt worden waren.
Da gab es von Seiten des Rechtsanwalts der Landesregierung keine überzeugenden Antworten.
Man kann schließlich nicht einfach irgendeinen Betrag in den Landeshaushalt für einen Zweck einstellen lassen, den man im Sinne einer Wählerberuhigung für richtig hält, so dass die Frage berechtigt war:
- Wo ist dafür die rechtliche Grundlage?
Das wusste der Rechtsanwalt – aus Mainz kommend - der die Landesregierung vertrat, nun auch nicht. Nur er war als Vertreter seines Mandanten erschienen.
Man tauschte zwar viele Argumente aus, aber ich hatte den Eindruck, dass man auf allen Seiten eigentlich nur über ein Teilwissen verfügte. Oder anders: Man hatte die „alten“ Geschichten von Motor-KRITIK nicht gelesen.
Karl – meine Leser wissen inzwischen, dass das die blonde Vorsitzende Richterin ist – verwies darauf, dass sogar der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall… -
Die Vorsitzende Richterin, kannte – natürlich – auch die alten Motor-KRITIK-Geschichten nicht. Und vermittelte eigentlich so den Eindruck, dass sie die Interessen der Landesregierung vertrat. Sie konnte der Argumentation des Klägers nicht folgen, der u.a. auf § 826 BGB verwiesen hatte. Da wird das Thema „Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“ behandelt und es heißt dort:
„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“
Damit hatte sie auch nach meiner Auffassung recht, denn die Landesregierung hatte ihre wesentlichen Darlehn erst bei der Nürburgring GmbH platziert, nachdem die Grünbau GmbH ihren Auftrag erhalten hatte.
Die Forderung dieser Firma gegenüber der Nürburgring GmbH war eigentlich klar höher als jetzt zur Debatte steht, wurde wohl von Insolvenz-Sachwalter Lieser auf eine reine Werklohnforderung von knapp 1,2 Millionen Euro herunter gehandelt und in die Insolvenztabelle aufgenommen.
Nun hatte man der Firma angeboten, sich doch mit 200.000 Euro zu bescheiden, da man entsprechend den EU-Bedingungen… - Statt 80 „kleine Gläubiger“, hätte die Landesregierung wohl gerne 81 befriedigt. - Und eine Menge Geld gespart.
Tatsächlich macht man so aber wohl eine effektive Wahlwerbung zu Lasten des Steuerzahlers!
Diese Art von „Befriedigung“ von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren ist sicherlich aus den verschiedensten Gründen ungewöhnlich:
- Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage.
- Sie erfolgt einfach deshalb, weil man dafür eine bestimmte Summe im Haushaltsplan eingestellt hatte. (Was sagt die Opposition dazu?)
- Die Abwicklung ist ungewöhnlich, da mir kein Fall bekannt ist, wo sich ein Gesellschafter einer in Insolvenz geratenen GmbH die Ansprüche der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren abtreten lässt, um dann dafür einzutreten und zahlen zu können.
- Hier auch nicht mit „eigenem“, sondern mit Steuergeld!
Aber das war hier in Mainz eigentlich nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern es ging in dieser Feststellungsklage darum, ob das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, in dem hier vorliegenden Fall Schadenersatz zu leisten, da aufgrund der vorhandenen Insolvenz-Masse und der Tatsache, dass sowohl der Insolvenz-Geschäftsführer – vom Land RLP mit einer fünfstelligen Summe monatlich für seine Arbeit im Sinne „seiner Chefs“ belohnt (!) - und ein Insolvenz-Sachwalter, der schon beim Verkauf des Nürburgrings unangenehm auffiel, letztendlich dazu entschlossen haben, die Forderung des Landes RLP gegenüber ihrer insolventen „Tochter-Firma“ als gleichrangig zu den anderen Forderungen anzuerkennen. Darum ist damit zu rechnen, dass dann die Grünbau GmbH – mangels Masse – kaum noch Chancen ausrechnen kann, auch nur eine der Forderung annähernd hohe Zahlung zu erhalten.
Anders – und im Ergebnis verständlich formuliert:
- Das Land Rheinland-Pfalz gefährdet auf der einen Seite die Existenz eines mittelständischen Unternehmens – und Arbeitsplätze - während es auf der anderen Seite für „gute Stimmung“ sorgt, indem sie eine Vielzahl von „kleinen Gläubigern“ mit Steuergeldern (!) befriedigt.
Hier vor Gericht ging es aber nicht um die Lösung von ethisch-moralischen Fragen, sondern darum:
- Ist das Land Rheinland-Pfalz als 90 Prozent-Eigner einer praktisch landeseigenen Gesellschaft, deren Konkurs eigentlich – wie in Motor-KRITIK zu lesen – schon überfällig war, in diesem Fall zu einem Schadenersatz verpflichtet?
Die Vorsitzende Richterin Karl hat sich darum – als Juristin – z.B. dann mit der logischen Abfolge aus einem vorliegenden Urteil des Bundesgerichtshofes beschäftigt. Es wurde, wie sie sagte, in einem vergleichbaren Fall gesprochen und schreibt – kurz und knapp beschrieben - angeblich fest:
- EU-Recht geht vor nationalem Recht!
Aber jeder Fall ist anders! (In meinen o.g. „alten“ Geschichten finden man dazu Ansätze. Nur auf den Titel oben klicken – und man ist da!)
Auch der Anwalt des Klägers war eigentlich „auf der richtigen Spur“, nur kannte auch er Motor-KRITIK (die alten Geschichten) nicht.
Was hier in Mainz deutlich wurde, ist aus meiner Sicht eigentlich die Fortsetzung einer Reihe von Skandalen und Affären im Umfeld des Projekts „Nürburgring 2009“.
Während ich vor der Verhandlung auf dem Flur darauf wartete, dass es 11 Uhr wurde, die Zeit, zu dem die Verhandlung angesetzt war, schob ein Justizangestellter ein Wägelchen an mir vorbei, mit dem er innerhalb des Hauses den einzelnen Richtern Akten und Post zustellte. Dort war seitlich ein Aufkleber zu sehen, der das Wappen des Landes Rheinland-Pfalz trug und der Spruch zu lesen war, mit dem der Ex-Ministerpräsident zu seiner Regierungszeit seine „Beschlüsse“ argumentierte:
„Wir machen es einfach!“
Man muss natürlich auf die richtige Betonung – an der richtigen Stelle – achten! - Auch heute gibt es offensichtlich bei der Landesregierung noch Beschlüsse, die nach „Gutsherrenart“ getroffen werden.
Um es nicht zu vergessen: Das Urteil in der Sache mit dem Aktenzeichen 4 O 136/16 wird am 15. März 2017 verkündet. - Die Verzögerung ist urlaubsbedingt. - Die Parteien haben vorher noch Gelegenheit sich zu den zuletzt eingereichten Schriftsätzen vom 8. Februar zu äußern.
Die Vorsitzende Richterin bleibt bemüht, ein gerechtes Urteil zu sprechen, ist noch auf der Suche!
Während die bisherige Tendenz am 15. Februar, dem Tag der ersten Verhandlung aber schon deutlich wurde.
Nicht vergessen: Bis zum 15. März vergehen nicht nur vier Wochen!
Vielleicht kommt das Gericht in dieser Zeit auch noch zu neuen Erkenntnissen.