„Rock am Ring“: Nun ein Titel ohne Wert?

In einem EV-Verfahren mit mündlicher Verhandlung hat das Landgericht Koblenz Recht gesprochen. „Im Namen des Volkes“. Der Sprecher des klagenden Insolvenz-Sachwalters Jens Lieser, Pietro Nuvoloni sagte dazu: „Wir freuen uns, dass das Landgericht Koblenz unserer Auffassung gefolgt ist.“ - Marek Lieberberg, der beklagte Veranstalter: „Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge.“ - Nach dem Urteil darf Lieberberg nicht ohne Zustimmung seiner bisherigen Geschäftspartner ein Festival unter dem Titel „Rock am Ring“ organisieren. Weder das Ankündigen noch das Bewerben einer Veranstaltung mit diesem Titel ist erlaubt. Bei einem Verstoß drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. - Den Streitwert setzte die Kammer des Landgerichts auf 25.000 Euro fest. - Und Motor-KRITIK stellt nach umfassender Recherche zu diesem Thema die Frage:

„Rock am Ring“: Nun ein Titel ohne Wert?

Der SWR schreibt auf seinen Internetseiten zum Koblenzer Urteil:

„Nach Auffassung der Richter gehören die Rechte an dem Werktitel für das traditionsreiche Event beiden Seiten. Inhaber des geschützten Titels sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Ringgesellschaft als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur beteiligt seien.“

Das konnte natürlich kein Außenstehender wissen, da eine GbR nicht handelsgerichtlich eingetragen wird. Bei Motor-KRITIK tauchten aber dazu ein paar Fragen auf, die wir gerne beantwortet bekommen hätten. Von einem kundigen Mann: Pietro Nuvoloni.

Also ging am 2. Juli (8 Uhr und 14 Minuten) eine E-mai an ihn, mit folgendem Inhalt ab:

Sehr geehrter Herr Nuvoloni,

im Urteil i.o. Sache ist immer wieder von einer GbR die Rede, in der sowohl Marek Lieberberg als auch die Nürburgring GmbH Partner waren.

Nun ist die Existenz einer GbR für mich als Journalist nicht beim Handelsregister recherchierbar. Mir war die Existenz einer solchen Firma auch bisher unbekannt. Es wäre nett, wenn Sie mir als kenntnisreicher Begleiter des o.g. Verfahrens dazu ein paar Fragen beantworten würden:

Wann wurde diese GbR gegründet?
Unter welchem Namen?
Was war der Sinn - oder Geschäftszweck - dieser Gründung?

Vom Gericht wurde nach meiner Kenntnis festgestellt, dass diese GbR über die Insolvenz der Nürburgring GmbH hinaus Bestand hat, also heute noch besteht.

Was ist der Sinn dieser GbR heute?
Wird sie nun - nach dem EV-Verfahren - aufgelöst?

Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar, damit ich meine Recherchen in dieser Sache dann abschließen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Hahne

Nachdem mir sein Auftraggeber, Jens Lieser, der Insolvenz-Sachwalter, auf andere Fragen – schon ein paar Tage älter – auch nicht antwortet, muss ich davon ausgehen, dass Pietro Nuvoloni, der Presse-Lautsprecher jenes Herrn, wahrscheinlich den „Strom abgedreht bekam“. Motor-KRITIK-Anfragen scheinen nicht zum „Stil der neuen Zeit“ zu passen. Da wirft man lieber ein paar netten Kollegen Exklusiv-Bröckchen ohne jeden Wert hin. - Aber exklusiv eben.

Ich muss mich also auf meine Lebenserfahrung stützen. Danach hört eine GbR auf dann aktiv zu sein, wenn bei einem seiner Partner die Insolvenz eintritt. - Was hier der Fall ist. - Das bedeutet, dass man eigentlich nur noch alte Verträge, Vereinbarungen abwickeln darf, aber keine neuen Aufträge und Verträge abschließen kann. Eine solche GbR ist eigentlich so gut wie „tot“. -

Aber auch der Sinn einer solchen GbR – so es sie wirklich gegeben hat – ist unklar. Denn sie kann nichts mit dem eigentlichen Geschäft zu „Rock am Ring“ zu tun gehabt haben. Wozu mag sie gedient haben? (Pietro Nuvoloni hat zusammen mit den Insolvenz-Sachwaltern bis zum Moment der Veröffentlichung dieser Geschichte hier noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden.)

In der „Rheinischen Post“ ist zu lesen:

„Jedenfalls könne es über die Frage der geistigen Urheberschaft Marek Liebergs nach der Gerichtsentscheidung keine Zweifel mehr geben, hieß es in einer Stellungnahme.“

Es gibt nach dem Gerichtsentscheid auch keine Zweifel daran, dass die „Wortmarke“ (!) „Rock am Ring“ seit dem Jahr 1993 für die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt ist. Inzwischen bis 2023. Aber das Koblenzer Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass es sich bei der Bezeichnung „Rock am Ring“ um einen schutzfähigen „Werktitel“ handelt.

Schauen wir doch mal in den Angebots-Teaser der KPMG, unter welchem Begriff „Rock am Ring“ dort den interessierten Kaufinteressenten durch den in dieser Sache klagenden Insolvenz-Sachwalter angeboten wurde:

Auf Seite 34 findet man unter „WORTMARKEN“ auch „Rock am Ring“.

Dumm gelaufen. Die Insolvenz-Sachwalter haben also selber „Rock am Ring“ als „Wortmarke“ empfunden und bewertet, sonst wäre sie ja nicht unter diesem Begriff im Angebot gewesen. Da versteht man Pietro Nuvoloni umso weniger, wenn er sich freut, „dass das Landgericht Koblenz unserer Auffassung gefolgt ist.“ - ??? -

Das Gericht hat argumentiert, dass der „Werktitel“ (!) „Rock am Ring“ schon länger, nämlich seit 1986, spätestens aber seit 1991 rechtlichen Schutz genieße, und setze sich damit gegenüber der Marke durch. - Hat sich deswegen die Nürburgring GmbH die Wortmarke „Rock am Ring“ 1997 unter der Register-Nr. 39739614 für folgende Waren schützen lassen? - Es folgt eine Kopie aus der „Schutzurkunde“:

„Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Spielkarten; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.“

Es war die Nürburgring GmbH, die den „Markenschutz“ dafür beantragt hat, die gleiche GmbH, die auch den Markenschutz für „Rock am Ring“ seit 1993 für Marek Lieberberg ohne Widerspruch hinnahm. - Niemand scheint das „damals“ gestört zu haben. - Und niemand kannte die GbR! - Und die besteht trotz Insolvenz der Nürburgring GmbH immer weiter fort? - Ja, was macht sie denn? - Nun: Ihr steht lt. aktuellem LG-Urteil nun das Werktitelrecht an „Rock am Ring“ zu. - Und was macht sie nun mit dem Werktitel nach dem Urteil? - Nichts!

Denn nicht nur für Marek Lieberberg ist nun – nach dem Gerichtsurteil - der Titel unbraucbar geworden, sondern auch für die Nürburgring GmbH, bzw. für den neuen Käufer des Nürburgrings. Er kann sich den Werktitel – wie man das an der Basis so schön formuliert – „in die Haare schmieren'“. Denn Market Lieberberg, lt. Gerichtsbeschluss – der natürlich „vorläufig ist – ist nun lt. „Rhein-Zeitung“...

„einer der zwei Väter“ - für den Titel „Rock am Ring“.

Der wird sicherlich die Nutzung des Titels auch den Klägern – oder dem neuen Käufer – in Zukunft nicht mehr erlauben. - Dafür erhält der nun 50 Prozent vom Gewinn vom neuen Veranstalter an der Rock-Veranstaltung, und nicht mehr 35 Prozent wie bisher. - Sollen wir wetten, dass der in Euro in 2015 weniger bekommt als der alte Teilhabe 2014 bei einem Anteil von 35 Prozent.

Eine tolle Leistung des Insolvenz-Sachwalters und aller Beteiligten an dieser ersten „konzertierten Aktion“ die deutlich machte, dass wir es mit „den neuen Herren am Ring“ mal wieder mit Amateuren zu tun haben. Man hat einen wertvollen Titel durch ein (teures) Gerichtsurteil zerstören lassen und einen neuen geschaffen, zu dem knapp vor dem Gerichtsurteil in der in Berlin erscheinenden Wochenzeitung „der Freitag“ zu lesen war:

„Nächstes Jahr findet das Rock am Ring nun nicht mehr „am Ring“, also dem Nürburgring, statt und vielleicht darf es gar nicht mehr so heißen. Das wird dieser Tage entschieden. Vor Gericht. Unterdessen lassen die Nürburgring-Betreiber sich von der Veranstalterkonkurrenz mit Grüne Hölle – und das ist nun wirklich der dämlichste Name für ein Festival seit Krach am Bach – ein neues Mega-Open-Air hinklotzen. Es wäre nach Rock’n’Heim der zweite durchaus relevante Zuwachs der Open-Air-Industrie in zwei Jahren – eine ganze Reihe mittelprächtiger Provinzversuche sind da schon gar nicht mitgerechnet. Ob das der Markt überhaupt noch hergibt oder ob die bisher ständig noch steigenden Besucherzahlen und Preise für mehr oder weniger seelenlose Kommerzfestivals irgendwann ausgereizt sind, wird sich bald herausstellen.“

Entweder ist man in der Berliner Redaktion sehr kenntnisreich und kennt „Krach am Bach“ wirklich oder man hat sich an einem Joke versucht, für den Motor-KRITIK nachfolgend den Beweis liefert, dass es „Krach am Bach“ wirklich gibt. . In der Eifel. - Nur wenige Kilometer vom Nürburgring entfernt, kann man in diesen Tagen lesen:

 

Damit wären wir dann eigentlich beim Thema, das für 2015 hier noch mit einem Fragezeichen versehen wird:

„Krach am Ring“?

Schau'n wir mal, was die Genehmigungsbehörde für den GP-Kurs am Nürburgring (wozu das Fahrerlager gehört), die Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler im nächsten Jahr beim „Grüne Hölle Rock“, vom 5. - 7 Juni 2015 zu beanstanden hat. Seit einer Woche hat sie auf eine Anfrage von Motor-KRITIK zur Betriebsgenehmigung für den Grand-Prix-Kurs nicht geantwortet. - ??? -

Es ist den Verantwortlichen bei der Genehmigungsbehörde in Bad Neuenahr-Ahrweiler bisher auch nicht aufgefallen, dass in der Betriebsgenehmigung (AZ 3.4-139 2/2000) vom 27. Dezember 2000 nur zwei Nächte für Musikveranstaltungen genehmigt sind. - In diesem Jahr waren es mehr, wie man an den Fingern einer Hand abzählen kann.

Immerhin haben jetzt alle Konzertveranstalter einen geschützten Werktitel ohne Wert mehr.

Aber ganz vorsichtig: Im LG-Urteil ist auch vermerkt:

„Das Gericht hat mit ihrem Urteil nur eine vorläufige Entscheidung getroffen, bei der sie zur Beurteilung des Sachverhalts auf eine Auswertung derjenigen Unterlagen angewiesen war, die die Parteien in dem unter besonderer Beschleunigung zu betreibenden Eilverfahren vorgelegt haben.“

Aber ob zur gleichen Thematik ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird, weiß man heute noch nicht. Das ist sicherlich auch nicht notwendig, weil der Titel jetzt schon so und so zerstört und damit wertlos ist.

Was für die Zukunft eine Menge Hoffnung weckt. - Oder? - Man muss eben nur nach vorne schauen! - Inzwischen ein wenig weiter. Nicht auf den 9. sondern auf den 23. Juli 2014. Dann will die EU in Brüssel nun – nach weiterem Verschieben – sich zum Thema Capricorn als Käufer des Nürburgrings entscheiden. - Es scheint auch denen in Brüssel immer schwerer zu fallen.

Inzwischen ist es allen – auch denen in Brüssel - klar geworden, dass es eine „heiße Entscheidung“ wird. Viele klagen jetzt schon. - Es wird dann viele Klagen geben. Einige wohl auch vor Gericht.

Auch der Präsident des Landesrechnungshofes hat bei seinem aktuellen Ausflug von Speyer, seinem Dienstsitz, nach Mainz, den „interessierten Kreisen“ dort mitteilen müssen, dass sie wohl erst im September mit dem in den Medien schon „angedrohten“ kritischen Bericht seines Amtes rechnen können. Denn natürlich hatte man den in den Bericht betoffenen Ministerien und Politikern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Und die will noch mit den Erkenntnissen der Behörden abgeglichen sein.

Die Herren Hering und Kühl, beide SPD und wohl besonders betroffen, wird die Verschiebung des Veröffentlichungstermins nicht stören. Weil ihnen das die Möglichkeit einer punktgenauen Öffentlichkeitsarbeit einräumt. - Je später, je besser.

Die „Neuen“, die sich schon als Käufer des Nürburgrings empfinden (ohne es bei der noch fehlenden „Bestätigung“ durch die EU zu sein), die haben mit ihrer klaren Verhandlungstaktik (mit „Dollarzeichen in den Augen) bei „Rock am Ring“ einen eindrucksvollen Frühstart hingelegt. -

Es wäre doch gelacht, wenn man bis zum 1.1.2015 nicht auch noch andere Dinge wertlos machen könnte.

Natürlich muss man die dann noch von der vereinbarten Kaufsumme absetzen. - Ist doch klar!

MK/Wilhelm Hahne

 

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