Erst gestern Abend habe ich von einem Urteil des Bundesgerichtshofs erfahren. Und ich frage mich nun nervös, ob ich schreiben durfte, als ich am 26. April die Begriffe Volksverdummung und Volksempfänger benutzte. - „UN“-Wissen schützt nicht vor Strafe! (Wobei ich hoffe, dass sich die United Nations den Begriff „UN“ nicht schützen ließen.) Aber mit allergrößter Wahrscheinlich ist – so wie man bei „VOLKS“-Wagen drauf ist - jetzt eine Prozessflut zu erwarten, weil doch der Markenname „NSU“ für „VOLKS“-Wagen geschützt ist und trotzdem gerade tausendfach (weltweit) – und sogar von einem Gericht – missbraucht wird und die Marke damit negativ belastet. - Auch wenn man sie derzeit gerade nicht nutzt. - Und meine Frau ruft gerade durchs Haus: „Wilhelm, 'FRÜH'-Stück!“ - Dabei trinke ich so „FRÜH“ kein „Kölsch“. - Wenn ich die Äußerungen des Pressesprechers von „VOLKS“-Wagen zu den Unterschieden eines „VOLKS“- DSG-Getriebe hier und in China an meiner Meinung messe und das in Relation zu den „UN“-Mutsäußerungen von „VOLKS“-Wagenbesitzern (hier und in China) stelle, dann muss man sich doch schon die Frage stellen: