Deutscher Bundestag hat nur „geringe Verspätung“!

Entgegen der von mir auch in meiner Geschichte vom 3. Juni 2025 (Nicht beschlussfähige e.V.-Mitgliederversammlung?) wiedergegebenen „Androhung“ des Referat 4 im Deutscher Bundestag, habe ich noch gestern am Nachmittag (16:49 Uhr) die Antwort zur Thematik „DMSB e.V. und das „Lobbyregister“ erhalten. Die verantwortliche Ministerialrätin des Referats 4 schreibt mir sehr ausführlich zu meiner Anfrage:

...“der von Ihnen angesprochene Interessenvertreter bezieht aktuell die geschäftsjahresbezogenen Angaben im Registereintrag auf das vorletzte abgelaufene Geschäftsjahr, hier 2023. Als Geschäftsjahr wird von diesem Interessenvertreter das Kalenderjahr zugrunde gelegt.
Das Lobbyregistergesetz verlangt die Aktualisierung der geschäftsjahresbezogenen Angaben auf das letzte abgelaufene Geschäftsjahr spätestens sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (§ 3 Absatz 3 Satz Lobbyregistergesetz) . Im vorliegenden Falle läuft diese Frist folglich bis 30. Juni 2025.
Das Bereitstellen des entsprechenden Jahresabschlusses/Rechenschaftsberichts hat nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe f Lobbyregistergesetz unverzüglich nach der Aufstellung zu erfolgen.“...

Danke nach Berlin! - So kann ich denn meine Leser heute schon ergänzend informieren:

Der DMSB e.V. hat also demnach noch keine Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 vorgelegt. Da fragt man sich dann, was die wohl ihren Mitgliedern auf der im Internet stattgefundenen Mitgliederversammlung des Jahres 2025 am Mittwoch, dem 9. April 2025, erzählt haben.

  • Kein Rückblick, keine Vorschau, kein Überblick?

Man sollte aber nicht vorschnell urteilen. Ich habe da mal im „Ehrenkodex“ dieses Vereins – dem DMSB e.V. - nachgelesen, der exakt auf das Jahr 2025 bezogen ist. (Änderungen sind nur durch das Präsidium möglich!):

§ 7 Vertraulichkeit
Ehrenamtlich für den DMSB tätige Personen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DMSB sind gehalten, alle ihnen in Ausübung ihrer Funktion mitgeteilten Informationen als Ausdruck der Loyalität vertraulich oder geheim zu behandeln. Jede Weitergabe von Informationen oder Meinungen muss in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Anweisungen des DMSB erfolgen.“

Man durfte also nach diesen internen Vorschriften keine andere Auskunft zur aktuellen Mitgliederversammlung erwarten, als ich sie - mit diesem einen, einzigen Satz – dann auch meinen Lesern weiter gereicht habe.

Aber man darf zuversichtlich sein. Im „Ehrenkodex“ des DMSB e.V., gültig für das Jahr 2025, ist auch zu lesen:

§ 4 Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft
Der DMSB verpflichtet sich im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einer nachhaltigen Verbandspolitik. Sie soll die Achtung der Umwelt, ökonomische Anforderungen und gesellschaftliche Aspekte angemessen in Ausgleich bringen.

Entsprechend diesem § 4 hat der DMSB e.V. schon zum Ende des Jahres 2023 den Nachfolger der ONS GmbH, die DMSW GmbH aufgelöst. - Das ist in jedem Fall „nachhaltig“!

  • Nichts Genaues weiß ich sonst nicht!

Aber sicherlich werde ich bald – irgendwie – Informationen dazu erhalten, wie sich der DMSB e.V. seine eigene „Zukunftssicherung“ vorstellt.

Ich halte jedenfalls meine Leser – wie sie es gewohnt sind – immer aktuell auf dem Laufenden.

Und die Mitglieder wird das wahrscheinlich auch interessieren!

MK/Wilhelm Hahne

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