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Formel 1-Fahrer: "Herrenfahrer" - die gab es mal!

Da habe ich ein Buch schon wochenlang im Wohnzimmer liegen, blättere, lese abends darin und versuche heraus zu finden, was ich als „alter“ F1-Fan meinen jüngeren Lesern dazu erzählen soll. Denn es genügt nicht, dass ich etwas gut finde, sondern ich muss mir überlegen, welchen Wert der Kauf eines solchen Buches für einen „jungen“ Leser hat. (Meine Leser sind immer jünger als ich!) Wie sollte ich denen  wohl dieses Buch vorstellen…

 

 

...das den „trockenen“ Titel trägt:

„Gesichter der Formel 1 -  Die Sechziger.“

Und dann auch noch voller – „nur“ - Schwarz/Weiß-Fotos? - 168 Seiten in einem Schuber (30 x 24 cm) für 125 Euro? - Da lässt dann so mancher der jungen Fans „die Finger davon“. - Da nutzt auch der Hinweis wenig, dass die SW-Fotos von dem inzwischen lange verstorbenen Dr. Benno Müller sind, der sich - eigentlich Arzt - primär mit den Gesichtern der Formel 1-Fahrer auseinandersetzte und so für die Leser dieses Buches die Möglichkeit schuf, diese „Köpfe“ mit denen der heutigen F1-Elite zu vergleichen.

Ich denke, dass es in dieser „Übergangszeit“ der Formel 1 – den 60ern - die immer deutlicher von Bernie Ecclestone beherrscht wurde - der übrigens auch zum Buch ein Vorwort schrieb - zwar nicht nur noch „Herrenfahrer“ gab, wie ich sie in den 50er-Jahren noch erlebt habe.

Prinz Bira war so einer. Ein „Prinz aus dem Morgenland“, der sich u.a. einen Maserati Formel 1 kaufte, um damit seinen Neigungen nachzugehen. Später hat er dann seine Liebe zum Segeln entdeckt.

  • Heute unvorstellbar: Maserati baute in den 50er Jahren Formel 1-Fahrzeuge in kleiner Serie, die jeder kaufen konnte! - Wie z.B. Prinz Bira.

Jede Zeit, die man bewusst erlebt – weil man in ihr lebt - ist eine „moderne“ Zeit. Die 60er waren schon „moderner“ als frühere Jahrzehnte. Damals wurden aber auch noch Boxentafeln zur Kommunikation mit dem Fahrer verwendet.  

Heute sind viele Formel 1-Fahrer doch zu einem großen Teil sehr junge – aber talentierte - Leute, die aber nur mit Hilfe der Anweisungen per Funk ihres leitenden Ingenieurs, die Schalter und Druckknöpfe im richtigen Moment dann im richtigen Moment richtig betätigen.

  • Aus rein mechanisch funktionierenden leichten Rennwagen wurden Elektronic- und Aerodynamik-“Schwergewichte“!

Natürlich ist auch heute Talent zum Schnellfahren wichtig, aber vielleicht auch die jugendliche Unbekümmertheit, weit über die Grenzen hinaus zu gehen, die eigentlich durch die Physik gesetzt sind. Ohne aerodynamische und elektronische „Wunderhilfen“ wäre ein modernes Formel 1-Fahren einfach unvorstellbar.

Man muss dem Mitherausgeber, Wolfgang Födisch, dankbar sein, dass er nach dem Tod von Dr. Benno Müller dessen Archiv nicht nur übernommen hat, sondern auch pflegt und nutzt. Und das „richtige Händchen“ hat, sich mit einem kundigen Journalisten zu verbinden, der die „Herren“ von damals (fast) alle persönlich gekannt hat. Denn viele von den fast 80 im Buch beschriebenen Piloten sind leider schon tot.

Dazu gehört z.B. auch mein Bruder Hubert, der auch in diesem Fotoband zu finden ist, obwohl er mit dem von ihm gekauften „March F1“, nur ein Rennen in Hockenheim gefahren ist. Er hatte sich mit dem Geld der Springer-Gruppe – und meinem Ersparten – seinen Formel 1-Traum realisiert. Eigentlich hatte er mir mein Geld zurück zahlen wollen. Aber das hat er wohl bis zu seinem Tod 2019 vergessen!

Die Texte zu den phantastischen Rennfahrer-Portraits wurden von Hartmut Lehbrink geschrieben, der damit auch für die Leser eine Basis schuf, ihre heutigen Formel 1-Helden mit denen „von damals“ zu vergleichen. „Damals“ gab es noch mehr „Persönlichkeiten“ unter den Rennfahrern, wenn auch schon in den 60ern nur noch wenige vom „Typ Herrenfahrer“ zu sehen waren.

  • Was treibt eigentlich Männer an, Rennen zu fahren?

Man hat auch nach dem Lesen – dem In-sich-Aufnehmen – dieses „Bilder-Buches“ keine endgültige Antwort. Weil die Formel 1-Szene zu allen Jahrzehnten – damals, wie heute – eine besondere Motorsport-Szene war und ist.

  • Aber ich zumindest habe den Eindruck, dass es „damals“ mehr Sport war. Heute wird die F1-Szene primär vom Geld beherrscht. Und ist – aus meiner Sicht – auch übereglementiert.

In den 50ern wurden max. 12 GP’s mit WM-Status gefahren, inzwischen sind daraus 24 GP’s geworden. Aus einer „offenen“ Rennserie, in der es auch Rennen ohne WM-Status gab, wurde in den 70er Jahren eine „geschlossene. Da konnte dann nicht mehr jeder „Herrenfahrer“ mitfahren.
Wenn man in dem zwar teuren – aber auch sehr guten – Formel 1-Buch mit „Gesichtern der 60er“ blättert und an die neue Fahrer-Generation denkt, die nun in diesem Sport unterwegs ist, dann bekommt man schon einen Eindruck davon, wie sich dieser Sport entwickelt hat.

Der Besuch eines Formel 1-Rennens ist heute sehr teuer geworden.Vielleicht sollte man als Fan dieser Sportart schon mal auf einen Rennbesuch verzichten, um sich diesen Bildband zu kaufen. Das ist billiger. Den Text darin findet man übrigens in deutscher und englischer Sprache, die man „als Sprache des Motorsports“ bezeichnen könnte.

Ich habe abends immer wieder nach diesem Buch gegriffen, weil ich mich beim darin Blättern an Ereignisse erinnerte, die mich z.T. auch erschüttert haben. Der Tod von Lorenzo Bandini z.B. 1967 in Monte Carlo oder die Regen-Fahrt eines John Surtees auf einem Ferrari bei einem 1000-km-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife, der bei mir eine „Gänsehaut“ verursachte.

So hat eigentlich jeder Leser etwas von diesem Buch mit Fotos aus den 60ern. Weil jeder beim Blättern, Lesen und Schauen eine andere Ausgangsposition hat.

Dieses Buch hilft auch bei einer eigenen Positionierung in Sachen Motorsport. Auch zur Einschätzung des aktuellen Formel 1-Sports!

  • Wenn man ein „Damals“ in den 60ern mit dem „Heute“ – 2024 - vergleicht.
MK/Wilhelm Hahne

PS: Übrigens ist bald Weihnachten! - Weil mir das einfiel, habe ich jetzt noch schnell diese Geschichte geschrieben! - Wem das Herz voll ist, läuft der Computer über!
Fast vergessen: Das Buch hat „Such“-Nr.: ISBN 978-3-00-074272-9

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Im Hauptsacheverfahren: Russe ./. RLP-Landesgesetz!

Eigentlich wurde die „Wunde“ schon im Eilverfahren gerissen, in dem der Nürburgring-Pächter, eine Tochterfirma der russischen Besitzer-Firma des Nürburgrings, durch das Urteil verpflichtet wurde, der VLN-Organisation, die seit 1977 die VLN-/NLS-Langstreckenserie auf der Nürburgring-Nordschleife betreibt, eine Mindestanzahl an Rennterminen in einem bestimmten Zeitrahmen zuzuteilen.

Damals war ein Streit gerichtlich eskaliert, weil man anstatt der traditionsreichen VLN-/NLS-Serie am Nürburgring eine vom Nürburgring-Besitzer beherrschte NES-Organisation eine neue NES-Langstreckenserie durchführen lassen wollte. Der AvD hatte als Mitgründer der NES dort eine Konkurrenz-Position gegenüber der mehrheitlich von ADAC-Klubs beherrschten VLN-/NLS-Langstreckenserie eingenommen.

Das ist deshalb eigenartig, weil ADAC und AvD als Gründungspartner des DMSB e.V. in diesem Verein „partnerschaftlich“ zusammen arbeiten. Bei der Auflösung der ONS GmbH vor vielen Jahren oder der damit verglichen aktuellen Liquidation der DMSW GmbH, haben diese beiden Klubs sich jedenfalls noch die vorhandenen Geld-Bestände „brüderlich geteilt“. - Natürlich entsprechend ihren GmbH-Anteilen!

  • Das OLG Koblenz sah beim in dieser Sache durchgeführten Eil-Verfahren kein Problem darin, den Nürburgring-Pächer bzw. die Besitzerfirma gerichtlich zu einer Terminzuteilung an die VLN-Organiation zu verurteilen, weil diese Firmen (Bessitzer und Pächter) schon aufgrund des „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“ dazu verpflichtet sind.

Nun geschah das alles in einem so genannten „Eilverfahren“ in 2023. Urteilsverkündung Anfang 2024. Die logische Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgte nun im „Hauptverfahren“ vor dem Landgericht in Mainz am Dienstag, dem 10. Dezember 2024.

Dort machte die „russische Seite“ deutlich, dass sie sich nicht – auf keinen Fall – in ihrer Entscheidungsfreiheit einengen lassen würde, wen sie nun als Veranstalter akzeptieren solle – oder nicht. Sie fühle sich durch nichts gebunden, was ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Zulassung von Veranstaltern behindert oder beschneidet. Die Rechtsvertreter der Besitzerfirma des Nürburgrings deuteten an, dass sie zur Durchsetzung ihrer „Meinung“, das hier in Mainz angelaufene Hauptsacheverfahren durch alle Instanzen treiben würden – evtl. auch hin bis zum Bundesgerichtshof – um – wie sie meinten – „zu ihrem Recht zu kommen“.

Da stört die russischen Eigner der Rennstrecke auch nicht das „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“ aus dem Jahre 2013, wo man in § 2 lesen kann:

„Dieses Gesetz findet Anwendung auf die folgenden Infrastrukturen des Nürburgrings:
1. Rennstrecke und
2. die für eine bestimmungsgemäße Benutzung der Rennstrecke erforderlichen Einrichtungen.“

In § 3 des RLP-Landesgesetzes ist der „Zugangsanspruch“ geregelt:

„Wer eine in § 2 genannte Infrastruktur betreibt, ist verpflichtet, die diskriminierungsfreie Benutzung der Infrastruktur zum Zwecke
1. des Sports, insbesondere des Breitenmotorsports
2. von Touristenfahrten und
3. von Testfahrten der Automobilindustrie und -zulieferindustrie
gegen angemessenes Entgelt zu gewähren.“

Die Vorsitzende Richterin in Mainz versuchte aktuell eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits zu erreichen. Das wurde durch die anwaltlichen Vertreter des Nürburgrings und die vor Ort befindlichen Geschäftsführer der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, sowie der Nürburgring Holding GmbH klar abgelehnt!

  • Die anwaltlichen Vertreter des russischen Besitzers machten deutlich, dass sie nicht zusichern werden, dass die VLN in den nächsten Jahren noch Zugang zur Rennstrecke erhält oder irgendwie berücksichtigt wird.

Diese Handlung ist zwar vor dem Hintergrund verständlich, dass die vom Besitzer des Nürburgrings bestimmte NES-Organisation im Hintergrund auf den Einsatz einer eigenen Langstreckenserie immer noch lauert. Aber das wird sicherlich kaum irgendein Gericht dieser Welt interessieren.

So werden wir dann in ca. 3 Monaten zunächst das Urteil des LG Mainz in dieser Sache erwarten können, dass sicherlich an der Realität, nicht an den Wünschen eines „mächtigen“ Besitzers einer Rennstrecke orientiert sein wird.

  • „Ohnmacht“ ist auch eine Macht!

So wird man damit rechnen müssen, dass der russische Besitzer des Nürburgrings noch einige Jahre „auf Zeit spielt“. - Denn so lange wird die Serie von Gerichtsverfahren – bis hin zum BGH - dauern.

Wenn der Bundesgerichtshof aufgrund der mehrheitlich vorher gesprochen Urteile – und der klaren Argumentation dazu – ein Verfahren in dieser Sache überhaupt noch annimmt!

Denn jedem vernünftigen und des Lesens mächtigen Menschen, müsste eigentlich ein Blick in das RLP-Landesgesetz genügen!

Wichtig! - Dieses Gesetz gab es schon, als der Russe den Nürburgring praktisch „geschenkt“ bekam!

MK/Wilhelm Hahne
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Wird ein Buckel durch „Wurzel“ „weggeschnobelt“?

Die folgenden Fotos sind an der Nordschleife, an „Pflanzgarten 1“ gemacht, um mal zu schauen, wie dort ein Teil der vom Nürburgring-Besitzer für die diesjührige Instandsetzung der Strecke in der Winterpause genannten 2,5 Millionen Euro an dieser Stelle sinnvoll verbaut werden.

Zu den geplanten Umbaumaßnahmen gab es eine Pressemitteilung der Pächterfirma des Nürburgrings, die darin u.a. verlautete:

„Auf der Nordschleife konzentrieren sich die Asphaltarbeiten in diesem Jahr auf zwei Streckenabschnitte. Im Bereich Pflanzgarten, werden ab der sogenannten Eiskurve 1,15 Kilometer der Strecke saniert. Im Bereich Kesselchen, an der Rechtskurve kurz vor dem Streckenabschnitt „Steilstrecke“, werden 180 Meter Asphalt erneuert. Diese Maßnahmen umfassen die komplette Erneuerung der Asphaltdecke, um die einzigartige Charakteristik der Strecke zu erhalten und gleichzeitig den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.“

Aber es war auch zu lesen:

„Der Zeitplan für alle drei parallel laufenden Maßnahmen ist wieder eng gesteckt“, erklärt Alexander Schnobel, langjähriger Projektleiter für die Bauarbeiten am Nürburgring. „Vor wenigen Tagen fanden hier noch das Saisonfinale der Langstrecken-Serie und der letzte Tag der Touristenfahrten statt – jetzt haben die Baumaschinen die Strecke übernommen. Ziel ist es, zur neuen Saison alles in perfektem Zustand zu übergeben. Wie im Motorsport zählt auch hier: Höchstleistung in Bestzeit, bei jedem Wetter.“

Nun kenne ich den hier erwähnten Herrn Schnobel schon länger, als seine aktuellen Chefs und habe eine Ahnung davon, was der unter:

...“um die einzigartige Charakteristik der Strecke zu erhalten und gleichzeitig den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.“

...versteht! - Der hat schon den „Sprung“ am „Flugplatz“ verniedlichen, die „Welle in der Straße“ vor dem „Schwedenkreuz“ wegen der „Sicherheitsanforderungen“ beseitigen lassen und in der „Links“ nach dem „Knick“ in der „Fuchsröhre“ die Tieferlegung der Straße verantwortet, die nun ein Durchfahren bei Rennen total verändert hat.

Alles aus seiner Sicht, oder derer die ihn beauftragten, sicherlich „Sicherheitsmaßnahmen“, die die Unfall-Schwerpunkte auf der Strecke dann verlagerten. So ist z.B. das „Schwedenkreuz“ bei den „Touristenfahrten“ zu einem neuen Unfallschwerpunkt geworden.

  • Wollte man damit vielleicht eine Krise der deutschen Automobilindustrie verhindern? - Oder so  ähnlich.

Dazu passen jetzt die Fotos, die ich aktuell am „Pflanzgarten 1“ an der Nordschleife machen konnte:

Natürlich ist die dort befindliche Zufahrt für die Baufahrzeuge geöffnet und muss natürlich von einem „Sicherheitsmitarbeiter“ der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG überwacht werden. Ich habe dann mal meine Kamera einen Blick auf die Strecke werfen lassen. Das Ergebnis unterstreicht  meine erwähnten Befürchtungen.

  • Die Baustelle scheint – wie die Fotos zeigen – dann am „großen Sprunghügel“ im „Pflanzgarten“ zu enden.- Oder nicht?

Ich war zu faul, das Stück an der Strecke vorbei hoch zu laufen. Warum auch? - Lassen wir uns einfach überraschen. Ein Russe scheint eben andere Vorstellungen von der „Charakteristik“ der Nürburgring-Nordschleife zu haben, als das Rennfahrer mit Kenntnis derer Eigenheiten haben.

Und Herr Schnobel ist ein Mitarbeiter unter russischer Führung. Er ist schon lange Mitarbeiter am Nürburgring. Das verlangt schon eine gewisse Anpassungsfähigkeit.

Aber vielleicht braucht man auch eine „passende“ Rennstrecke für eine neue Generation von „Touristenfahrern“. Denn nur die bringen „richtig Geld in die Kasse“! - Die richtigen Rennen auf der „Nordschleife“ sind vielleicht nur das dazu passende Marketing!

  • Rennfahrer-Vorstellungen sind da natürlich „von gestern“!

"Hals- und Beinbruch“!

MK/Wilhelm Hahne
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Zum 1. Advent 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D e r  H i m m e l  i s t  r o t !
D i e  E n g e l e i n  b a c k e n.
N ä h e r  r ü c k t  d a s  W e i h n a c h t s f e s t.
U n d  w i r  w a r t e n,  w a r t e n,  w a r t e n.
A u f  d e n  H e i l i g e n   A b e n d.
A l l e   J a h r e  w i e d e r.

Wilhelm Hahne

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Premium-Partner des DMSB e.V. leider insolvent!

Die Anmeldung der Insolvenz in Eigenverwaltung der großen deutschen Hotelkette „ACHAT“ erfolgte heute unter dem Aktenzeichen 4 IN 2454/24 beim Amtsgericht Mannheim.

  • Dort ist diese Hotelkette auch unter der HRB-Nummer 421368 als ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH im Handelsregister eingetragen.

Diese deutsche Hotelgruppe ACHAT war eine sehr schnell – zu schnell? - wachsende junge Hotelgruppe, die allein im letzten Jahr – 2023 – die Neueröffnung von 14 neuen Hotels feiern konnte.

Leider war man aktuell nicht mehr in der Lage, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und hat „die Reißleine gezogen“, wie Kurt Beck es einmal formulierte, als er das selber im Fall der landeseigenen Nürburgring GmbH nur zögernd machte.

Aber auch er ließ eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. So kann dann die Geschäftsführung mit Hilfe eines so genannten – und gerichtlich bestellten – Sachwalters, selbstständig daran arbeiten, das Unternehmen wieder zu sanieren. So will das jetzt auch die ACHAT-Gruppe versuchen.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat aber damals im Fall der Nürburgring-Insolvenz keinerlei Versuch in eine solche Richtung unternommen, war nur bemüht, sich schnellstens durch einen Verkauf von dieser – wohl als Belastung empfundenen – landeseigenen GmbH zu trennen und hat – in Eigenverwaltung – ausschließlich einen Verkauf der Nürburgring-Rennstrecke initiert.

  • Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat sogar eine mögliche Einflussnahme auf die Abwicklung einer Insolvenz in Eigenverwaltung immer abgestritten, hat aber immer einen eigens verpflichteten Insolvenz-Geschäftsführer - gut - bezahlt!

Die Achat Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH versucht jetzt aber – wirklich mit eigener Kraft plus zusätzlicher Hilfe – zu einer Lösung zu kommen, die eine Existenz unter normalen Bedingungen sicher stellt.

Diese Hotelkette beschäftigt derzeit um 1.000 Mitarbeiter, die helfen, insgesamt 50 Drei- und Vier-Sterne-Hotels zu betreiben. So kann man allein in Deutschland zur Zeit um 5.800 Hotelbetten anbieten. Außerdem betreibt man noch ein Hotel in Budapest/Ungarn.

Eigentlich war vorgesehen gewesen, im nächsten Jahr noch mit weiteren Hotels – auch mit einer Ausrichtung auf eine andere Gäste-Klasse – weiter zu expandieren.

  • Die ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH wurde am 19. Januar 1984 gegründet und weist im Handelsregister ein Eigenkapital von 4 Millionen Euro auf.

Den DMSB e.V., der eigentlich mit eigenen Problemen schon genug belastet ist, wird es nicht freuen, wenn ihm jetzt aktuell dann noch einer von drei Premium-Partnern weg bricht.

Zu Situation des DMSB e.V. und seines Umfeldes wird es sicherlich noch vor Ablauf dieses Jahres auch neue Informationen geben, weil dieser Verein durch den Wegfall der DMSW GmbH in eine etwas unglückliche Situation geraten ist, weil dadurch eigentlich nur dadurch die Gemeinnützigkeit des DMSB e.V. gesichert war.

Leider hat es bisher dazu keinerlei offizielle Informationen oder Stellungnahmen gegeben.

MK/Wilhelm Hahne
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Nennungsergebnis für NLS 6: Wie es zu erwarten war!

Wer nicht zu den Träumern gehört oder vielleicht schon im Oktober in Motor-KRITIK meine Meinung zu diesem letzten NLS-Lauf in der Saison 2024 gelesen hat, der wird nur mitfühlsam genickt haben, wenn er heute auf der offiziellen VLN-Internetseite ab 12:07 Uhr lesen konnte:

„Vorläufige Teilnehmerliste – 56. ADAC Barbarossapreis - Teilnehmer 85“

Das ist die Veranstaltung, die an diesem Wochenende, am Samstag, dem 16. November 2024 auf der Nürburgring-Nordschleife mit der entsprechenden „VLN-Anbindung“ durchgeführt werden soll.

Man hat auch schon diese – wirklich geringe – Anzahl der Teilnehmer in Startgruppen aufgeteilt. Bei diesem Rennen – wenn es denn aufgrund der vielleicht herrschenden Wetterbedingungen überhaupt durchgeführt wird – genügen dann zwei Startgruppen:

  • Startgruppe ROT    41 Teilnehmer
  • Startgruppe GELB  44 Teilnehmer

Mit großer Sicherheit kann man davon ausgehen, dass per Saldo wirklich nur weniger als 80 Teilnehmer in der Startaufstellung zum Rennen stehen werden.

Die Teilnehmer verteilen sich dieses Mal auf insgesamt 17 Klassen. Auch weniger als sonst. Aber es ist eigentlich ein Witz, dass davon 9 Klassen nur mit einem, bzw. zwei Startern besetzt sind.

  • Die V-Klassen, die eigentlich ein Stück Breitensport darstellen könnten, sind alle nur sehr schwach besetzt.

Gegenüber der Ausschreibung gibt es u.a. eine auffallende Änderung, die in einem Bulletin Nr. 1 als vom DMSB genehmigt nun aktuell den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wird:

    • Klaus-Dieter Krüger ist nun Rennleiter
    • Kai Rübenhagen ist nun Stellv. Rennleiter

Vorher – in der Ausschreibung – war das umgekehrt. - Man lächelt leicht beim Lesen, weil diese Änderung vom DMSB am 11.11. genehmigt wurde.

Man schüttelt im Hinblick auf all den Aufwand, den ein Veranstalter bei der Durchführung eines NLS-Rennens betreiben muss, nur still den Kopf.

    • Wer muss hier eigentlich Wem etwas beweisen? - Der Rennstreckenbesitzer dem Rennveranstalter? - Der Veranstalter dem Teilnehmer?

Vielleicht gibt es aber unter den  zu diesem Rennen gemeldeten Teilnehmern auch solche, die sich bei dem aktuell veröffentlichten Teilnehmer-Ergebnis als „Glückspilz“ empfinden, weil sie bei diesem Rennen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Klassensieg „abstauben“ können.

Wenn alles klappt!

Allen eine „Gute Fahrt“
und
"Hals- und Beinbruch"!

Wilhelm Hahne

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Tag der deutschen Einheit: Journalisten arbeiten!

Als ich nach dem Frühstück am 3. Oktober 2024  - Tag der deutschen Einheit - einen Blick in meinen e-Mail-Eingang werfe, stoße ich auf einen Absender, den ich hier nicht erwartete: Philipp Zakowski. Der glaubt einen Grund zu haben, mir zu schreiben:

„Lieber Herr Hahne,

nachdem ich Ihren Bericht über das Grab meines Vaters gelesen habe, möchte ich etwas klarstellen: Offensichtlich war Ihnen nicht bewusst, dass es sich um ein provisorisches Grab handelte. Wir haben beim Steinmetz eine wunderschöne Grabplatte inkl. Grabanlage anfertigen lassen, und mittlerweile ist das Grab fertiggestellt. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Bilder.

Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass Sie nicht einfach unzureichend recherchierte Berichte online stellen. Gerne können Sie mich jederzeit anrufen und nachfragen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.“

(Die e-Mail enthielt auch eine Handy-Nr., die ich aber hier nicht einkopiert habe.)

Natürlich habe ich sofort noch einmal in meine Geschichte dazu geschaut. Sie wurde am 18. September 2024 auf diesen Seiten eingestellt. Da habe ich u.a. Fotos von total verrosteten Deckeln von Grableuchten veröffentlicht. Hätte man die nicht mal nach der Beerdigung des Erich Zakowski Anfang November 2023 beseitigen können? - Zwischen Herbst 2023 und Herbst 2024 liegt ein Jahr!

    • Entschuldigung, wenn ich „unzureichend recherchiert“ habe!

Aber nun sieht das Grab des Erich Zakowski schon sehr ordentlich aus. Ein paar „alte Sachen“, haben – gereinigt – wieder einen neuen Platz gefunden.. - Meine Leser mögen sich selber ein Urteil bilden. Für sie habe ich die Fotos gemacht, die ihnen einen Eindruck vermitteln können.

Weil ich einmal da war, bin ich noch mal zum Grab des Hans Bretz gegangen, der – aus meiner Sicht – der Präsident des ADAC war, der das Ruder dieses Automobil e.V. mit den „gelben Engeln“ in die richtige Richtung bewegt hat, was in diesen Wochen dazu geführt hat, dass der Mitgliederbestand des ADAC die 22 Millionen-Grenze überschritten hat.

    • Die Kosten für die Grabpflege trägt die Tochter des Herrn Bretz, nicht der ADAC!

Weil ich an diesem Feiertag nun einmal unterwegs war, habe ich noch mal – auf der Rückfahrt – einen schnellen Blick auf die Feiertags-„Touristenfahrten“ geworfen.

Dieser Oktober-Tag war nicht gerade freundlich. Mit 10 Grad war es an diesem Tag ein wenig kühl. Da war der Andrang oben an der Nordschleifen-Zufahrt normal. Der vorgelagerte Parkplatz war zwar gut besetzt und auf der langen Geraden – der Rennstrecke - zurück zur Ausfahrt gab es auch den normalen Verkehr. - Keinen Stau!

Einmal unterwegs, habe ich dann auch noch den „Parkplatz Brünnchen“ besucht:

Der Parkplatz war nicht übervoll. Es gab überall Lücken. Leute kamen, Leute gingen. Die Stimmung der Zuschauer war vergleichbar mit der, wie sie bei einem Oldtimer-Rennen herrscht. Man genießt die Vorbeifahrt der Tourenwagen, die „Rennwurst“, das Getränk. Dieser Tag mit „Touristenfahrten“ würde von mir als „Familientag“ eingestuft werden.

Bis ich entdeckte, dass es auf der Rennstrecke sehr ruhig geworden war. Die mit Vater und Mutter angereisten Kinder – oder Jugendlichen – wirkten nicht gelangweilt, sondern sie hatten nun Zeit, ein wenig eigenen Neigungen nachzugehen. Wie wäre es mit ein wenig Laufen oder Turnen an den vorhandenen Rohrkonstruktionen?

Aha! - Die Werbetafel ist nun von einem zahlenden Partner neu belegt. Gerade in so einer Pause wechseln die Zuschauer gerne. Was dann folgte, untermauert vielleicht meine „unzureichend recherchierte“ Geschichte zu den „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife. Erst kam ein Krankenwagen „nur so“ über die Strecke. Dann gab es einen Krankenwagen mit Blaulicht. Dann kam ein BMW mit „Stresis“, dem dann nach angemessener Pause der Abschleppwagen mit dem – abgedeckten! - Unfallwagen folgte. - Also alles wie immer!

Nein, ich werde dazu nicht weiter recherchieren. Mir genügt es, meine letzte Geschichte zum „Touristenfahrer“-Thema – zufällig - mit diesen Fakten zusätzlich/zufällig untermauert zu haben.

MK/Wilhelm Hahne
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Schein & Sein: Zwischen den zwei Welten unterwegs!

Als Journalist ist man das eigentlich immer. Man ist auf der Suche nach dem „Sein“, muss dazu aber eigentlich erst den „Schein“ beiseite räumen. Das fällt oft schwer, da der „Schein“ evtl. stark übergewichtig ist, schon die „öffentliche Meinung“ beeinflusst hat. Da wird einem Journalisten dann auch schon mal nicht geglaubt, wenn er das eigentliche „Sein“ freigelegt hat.

Es gibt Zeitschriften, die eigentlich nur vom „Schein“ der Prominenten leben. Wie es dahinter aussieht, geht niemanden etwas an. Das scheint die Devise zu sein, nach der die Öffentlichkeit mit Informationen gefüttert wird.

Eine besondere Stellung nehmen die Nachrufe ein. Wer stirbt, scheint ein Anrecht darauf zu haben, immer ein guter Mensch gewesen zu sein. Das fällt einem dann besonders auf, wenn man den Verstorbenen besonders gut gekannt hat.

So habe ich mir gestern mal den Nachruf auf Erich Zakowski angehört, wie er auf „youtube“ in der Reihe „Alte Schule“ immer noch zu sehen und zu hören ist. Ich habe mir mal die Zeit genommen. Eine Stunde und fünf Minuten habe ich nur Positives gehört. Eigentlich war das wohl als eine „Hommage“ zu seinem 90. Geburtstag gedacht. Doch Erich Zakowski war wenige Tage vor seinem 90. Geburtstag in 2023 gestorben.

Auch ich habe hier in Motor-KRITIK einen Nachruf geschrieben, der schon im Titel anzudeuten versuchte, dass das Leben des Erich Zakowski nicht unbedingt ein „Zuckerschlecken“ war:

  • „Er ließ nur den Erfolg miterleben“, war bei mir zu lesen!

Erinnert an den Tod von Erich Zakowski wurde ich in diesen Tagen, weil ich mir mal das Grab in Nürburg angesehen habe. - Damit meine Leser den „Anstoß“ verstehen, lasse ich hier zunächst mal aktuelle Fotos vom Grab folgen:

Wenn man in Nürburg den Friedhof betritt, liegt das Grab weiter hinten. Zu erkennen an der Holzeinfassung. So wurde das Grab nach der Beerdigung von Erich Zakowski gegen Ende 2023 hergerichtet. Nun, da sich sein Todestag bald jährt, sieht es eigentlich noch ähnlich aus wie damals. Wenn man nicht genau hinschaut, dann wirkt es so normal, als sei Erich Zakowski erst gestern gestorben.

  Tritt man aber näher, dann wirkt es so, als hätte niemand danach geschaut. Die Deckel der „damals“ aufgestellten Grableuchten sind längst verrostet, die Tannenzapfen und Gewächse längst vertrocknet. Natürlich brennt keine Kerze! - Da wirken dann so aufgelegte Herzen mit sinnigen Sprüchen schon etwas eigenartig. - Oder so, wie man heute Menschen wertet. - Aus dem Auge, aus dem Sinn!

Eigentlich habe ich es im Falle des Erich Zakowski auch so erwartet. Wer würde schon Geld für die Grabpflege oder gar ein teures Herrichten der Grabstätte ausgeben?

Erich hatte mir mal erzählt, mit wem er nur noch spricht, damit die Leute nicht darüber sprechen, dass er nicht mehr mit jemandem spricht. - So wirkt das Grab jetzt auch!

Eigentlich wirkt es so, wie so manches Grab von ehemals gefeierten Motorsport-Helden, wenn sie uns verlassen haben. Große Worte am Grab oder zum Tod – als Nachruf – können kleine, liebevolle Gesten später nicht ersetzen, die beweisen würden, dass man sich gerne erinnert.

Erich Zakowski hat sie sicherlich nicht erwartet, aber ein so deutliches Zeichen von „Vergessen-sein“ hat er eigentlich nicht verdient!

MK/Wilhelm Hahne
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Nürburgring-Beihilfe: Die EU-Kommission sagt dazu:

Bei Motor-KRITIK sind wir ganz still geworden. Die EU-Kommission hat heute etwas zu dem Thema gesagt, das ich schon Ende August noch einmal aufgegriffen hatte. Meine Leser können dort meine Darstellung finden. Aber wenn sie HIER klicken: Husch, sind Sie da! -
Im Anschluss können Sie dann direkt hier weiter lesen. So können meine Leser auch selber zu einer Urteilsfindung kommen. Wie immer ist meine Geschichte zu dem Thema mit menschlicher Intelligenz entstanden.

  • Bei der Pressemitteilung der EU-Vertretung in Deutschland zu diesem Thema bin ich mir da nicht sicher.

Nach einem Gerichtshof-Beschluss am 2. September 2021 erklärt man aktuell am 12. September 2024:

„Nach dem Urteil des Gerichtshofs wird die Kommission nun den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn weiter untersuchen.“

Da unterscheidet sich das Tempo schon deutlich von dem, mit denen in Brüssel Aufträge erteilt wurden, wenn ich z.B. an die Corona-Zeit denke.

Hier folgt nun der Text, den ich in diesem Fall nicht in einen „Anhang“ verstecken wollte:

„Pressemitteilung 12. September 2024 Vertretung in Deutschland Lesedauer: 2 Min

Nürburgring-Rennstrecke: Kommission leitet eingehende Prüfung mutmaßlicher deutscher Beihilfe für den Verkauf ein

Die Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Rennstreckenkomplexes Nürburgring in Deutschland an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH (im Folgenden „Capricorn“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stand. Im Oktober 2014 hatte die Kommission festgestellt, dass die Maßnahme mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stand. Dieser Beschluss der Kommission wurde jedoch am 2. September 2021 vom Gerichtshof für nichtig erklärt.
Die Prüfung der Kommission
Nach der Insolvenz der öffentlichen Unternehmen, die Eigentümer des Nürburgring-Komplexes waren, führten die deutschen Behörden 2014 ein Ausschreibungsverfahren durch und verkauften die Rennstrecke an Capricorn. Im Oktober 2014 stellte die Kommission Folgendes fest:
    1. einige der zugunsten der früheren Eigentümer des Rennstreckenkomplexes ergriffenen Maßnahmen      stellten rechtswidrige staatliche Beihilfen dar, und
    2. der Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn stellte keine staatliche Beihilfe dar.
Am 2. September 2021 bestätigte der Gerichtshof den Beschluss der Kommission von 2014 über die Maßnahmen zugunsten der früheren Eigentümer des Nürburgrings. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um zu prüfen, ob die Ausschreibung für den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn offen, transparent und diskriminierungsfrei war.
Nächste Schritte
Nach dem Urteil des Gerichtshofs wird die Kommission nun den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn weiter untersuchen. Die Kommission wird insbesondere Folgendes analysieren:
    • ob die Entscheidung, den Nürburgring-Komplex im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu veräußern, dem deutschen Staat zuzurechnen war oder nicht;
    • ob sich verschiedene Aspekte des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere der möglicherweise unverbindliche Charakter der Finanzierungszusage von Capricorn, auf die Transparenz und den nichtdiskriminierenden Charakter des Verfahrens ausgewirkt und Capricorn einen Vorteil verschafft haben;
    • Behauptungen in Bezug auf mögliche zusätzliche staatliche Beihilfen für Capricorn nach der Ausschreibung, die sich aus dem Kaufvertrag und aus Ereignissen im Anschluss an den Verkauf ergeben, wie eine Senkung des Verkaufspreises und einen Zahlungsaufschub.
Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt Deutschland und Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Hintergrund
Nach Artikel 107 Absatz 1
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe dar, wenn die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
    1. die Maßnahme muss von den Mitgliedstaaten aus staatlichen Mitteln gewährt werden;
    2. die Maßnahme muss bestimmten Unternehmen einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschaffen,
    3. der Vorteil muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, und
    4. die Maßnahme muss den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, stellt die Maßnahme keine staatliche Beihilfe dar. Die Kommission kann die Gewährung eines Vorteils ausschließen, wenn der Sachverhalt zeigt, dass der Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen eines wettbewerbsorientierten, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.31550 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.“

Das war es denn! - Von Motor-KRITIK schnellstens nach Erhalt eingestellt!

MK/Wilhelm Hahne

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Nürburgring-Verkauf: „Eine Krähe hackt der anderen…

...kein Auge aus!“ - Das ist ein – auch in diesem Fall – wohl gültiges Sprichwort! - Ich hatte in den letzten Wochen mehrfach in anderen Geschichten – so nebenbei – darüber informiert, dass wohl im August – also noch in diesem Monat – mit einer hoffentlich endgültigen Aussage der EU-Kommission in Brüssel zum Nürburgring-Verkauf zu rechnen ist. Der Europäische Gerichtshof hatte aufgrund auch einer Beschwerde des deutschen e.V. „Ja zum Nürburgring“ geurteilt, dass der Nürburgring-Verkauf wohl nicht nach den offiziell immer wieder betonten Auflagen:

  • Offen, transparent und diskriminierungsfrei

verlaufen sei. Die EU-Kommission wurde gebeten, ihre Verlautbarungen zum Verkauf noch einmal zu überprüfen und zu überarbeiten.

Das war im September 2021! - Die EU-Kommission hätte also eigentlich dazu schon eine angemessene Zeit später ihren „überarbeiteten“ Beschluss verkünden können. Der dann eigentlich so etwas wie „endgültig“ sein sollte.

Nachdem rd. 30 Monate ohne ein Echo der EU-Kommission vergangen waren, hatte der Verein „Ja zum Nürburgring“ dieser Kommission mit einer „Untätigkeitsklage“ gedroht. Das war im April 2024!

Aufgrund der mir bekannten normalen Abläufe, hätte ich spätestens in diesem Monat – also im August 2024 – mit einer entsprechenden Verlautbarung der EU-Kommission zum Nürburgring-Verkauf gerechnet.

Ich kenne zwar das deutsche Sprichwort, das zum Titel dieser Geschichte wurde, aber ich habe mir nicht vorstellen können, dass es auch in diesem Fall zu einem Stück Realität werden würde:

  • Die EU-Kommission hat zwar ihre „alte“ Aussage inzwischen zwar überarbeitet, aber dann im Entwurf zunächst noch mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Bundesregierung abgestimmt. - Und das hat gedauert!

Erst danach wird nun – und man ist in Brüssel offensichtlich dabei – der neue Beschluss der EU-Kommission zum Nürburgring-Verkauf in alle für die EU-Behörde in Brüssel wichtigen Landessprachen übersetzt.

  • Man ist aktuell in Brüssel wohl noch mit der Übersetzung beschäftigt!

So wird eine Veröffentlichung des neuen (!) EU-Kommission-Beschlusses zum Nürburgring-Verkauf, der real im März 2014 erfolgte (!) - wohl erst im nun folgenden Monat September 2024 veröffentlicht werden.

Man hatte eine Veröffentlichung wohl so lange vor sich her geschoben, bis dass auch – so dachte man wohl – der letzte Beobachter der Vorgänge um den Verkauf „eingeschlafen“ oder gar verstorben war.

Ich möchte meine Motor-KRITIK-Leser über den aktuellen Sachstand nur kurz informieren, nachdem ich mich selber – über alle mir zugänglichen Kanäle – ein wenig schlau gemacht hatte.

Wie sich die Situation nach meinen letzten Recherchen darstellt, darf man wahrscheinlich mit einer „samtweichen“ Korrektur rechnen.

Ob die vom Europäischen Gerichtshof – u.a. vom deutschen Kläger „Ja zum Nürburgring“ - dann hingenommen wird, muss abgewartet werden.

  • Motor-KRITIK wird ebenfalls einen interessierten Blick darauf werfen!

Um noch einmal darauf aufmerksam zu machen:

Auch mehr als 10 Jahre nach dem realen Verkauf des Nürburgrings – der schon dumm genug war – wird es einen Prüfungsbericht der EU-Kommission dazu geben, an dem man wahrscheinlich dann den Wahrheitsgehalt eines deutschen Sprichworts überprüfen kann:

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“

Warten wir mal Ende September 2024 ab! - „Gut Ding will Weile haben!“

Wirklich?

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