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Nennungsergebnis für NLS 6: Wie es zu erwarten war!

Wer nicht zu den Träumern gehört oder vielleicht schon im Oktober in Motor-KRITIK meine Meinung zu diesem letzten NLS-Lauf in der Saison 2024 gelesen hat, der wird nur mitfühlsam genickt haben, wenn er heute auf der offiziellen VLN-Internetseite ab 12:07 Uhr lesen konnte:

„Vorläufige Teilnehmerliste – 56. ADAC Barbarossapreis - Teilnehmer 85“

Das ist die Veranstaltung, die an diesem Wochenende, am Samstag, dem 16. November 2024 auf der Nürburgring-Nordschleife mit der entsprechenden „VLN-Anbindung“ durchgeführt werden soll.

Man hat auch schon diese – wirklich geringe – Anzahl der Teilnehmer in Startgruppen aufgeteilt. Bei diesem Rennen – wenn es denn aufgrund der vielleicht herrschenden Wetterbedingungen überhaupt durchgeführt wird – genügen dann zwei Startgruppen:

  • Startgruppe ROT    41 Teilnehmer
  • Startgruppe GELB  44 Teilnehmer

Mit großer Sicherheit kann man davon ausgehen, dass per Saldo wirklich nur weniger als 80 Teilnehmer in der Startaufstellung zum Rennen stehen werden.

Die Teilnehmer verteilen sich dieses Mal auf insgesamt 17 Klassen. Auch weniger als sonst. Aber es ist eigentlich ein Witz, dass davon 9 Klassen nur mit einem, bzw. zwei Startern besetzt sind.

  • Die V-Klassen, die eigentlich ein Stück Breitensport darstellen könnten, sind alle nur sehr schwach besetzt.

Gegenüber der Ausschreibung gibt es u.a. eine auffallende Änderung, die in einem Bulletin Nr. 1 als vom DMSB genehmigt nun aktuell den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wird:

    • Klaus-Dieter Krüger ist nun Rennleiter
    • Kai Rübenhagen ist nun Stellv. Rennleiter

Vorher – in der Ausschreibung – war das umgekehrt. - Man lächelt leicht beim Lesen, weil diese Änderung vom DMSB am 11.11. genehmigt wurde.

Man schüttelt im Hinblick auf all den Aufwand, den ein Veranstalter bei der Durchführung eines NLS-Rennens betreiben muss, nur still den Kopf.

    • Wer muss hier eigentlich Wem etwas beweisen? - Der Rennstreckenbesitzer dem Rennveranstalter? - Der Veranstalter dem Teilnehmer?

Vielleicht gibt es aber unter den  zu diesem Rennen gemeldeten Teilnehmern auch solche, die sich bei dem aktuell veröffentlichten Teilnehmer-Ergebnis als „Glückspilz“ empfinden, weil sie bei diesem Rennen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Klassensieg „abstauben“ können.

Wenn alles klappt!

Allen eine „Gute Fahrt“
und
"Hals- und Beinbruch"!

Wilhelm Hahne

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Tag der deutschen Einheit: Journalisten arbeiten!

Als ich nach dem Frühstück am 3. Oktober 2024  - Tag der deutschen Einheit - einen Blick in meinen e-Mail-Eingang werfe, stoße ich auf einen Absender, den ich hier nicht erwartete: Philipp Zakowski. Der glaubt einen Grund zu haben, mir zu schreiben:

„Lieber Herr Hahne,

nachdem ich Ihren Bericht über das Grab meines Vaters gelesen habe, möchte ich etwas klarstellen: Offensichtlich war Ihnen nicht bewusst, dass es sich um ein provisorisches Grab handelte. Wir haben beim Steinmetz eine wunderschöne Grabplatte inkl. Grabanlage anfertigen lassen, und mittlerweile ist das Grab fertiggestellt. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Bilder.

Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass Sie nicht einfach unzureichend recherchierte Berichte online stellen. Gerne können Sie mich jederzeit anrufen und nachfragen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.“

(Die e-Mail enthielt auch eine Handy-Nr., die ich aber hier nicht einkopiert habe.)

Natürlich habe ich sofort noch einmal in meine Geschichte dazu geschaut. Sie wurde am 18. September 2024 auf diesen Seiten eingestellt. Da habe ich u.a. Fotos von total verrosteten Deckeln von Grableuchten veröffentlicht. Hätte man die nicht mal nach der Beerdigung des Erich Zakowski Anfang November 2023 beseitigen können? - Zwischen Herbst 2023 und Herbst 2024 liegt ein Jahr!

    • Entschuldigung, wenn ich „unzureichend recherchiert“ habe!

Aber nun sieht das Grab des Erich Zakowski schon sehr ordentlich aus. Ein paar „alte Sachen“, haben – gereinigt – wieder einen neuen Platz gefunden.. - Meine Leser mögen sich selber ein Urteil bilden. Für sie habe ich die Fotos gemacht, die ihnen einen Eindruck vermitteln können.

Weil ich einmal da war, bin ich noch mal zum Grab des Hans Bretz gegangen, der – aus meiner Sicht – der Präsident des ADAC war, der das Ruder dieses Automobil e.V. mit den „gelben Engeln“ in die richtige Richtung bewegt hat, was in diesen Wochen dazu geführt hat, dass der Mitgliederbestand des ADAC die 22 Millionen-Grenze überschritten hat.

    • Die Kosten für die Grabpflege trägt die Tochter des Herrn Bretz, nicht der ADAC!

Weil ich an diesem Feiertag nun einmal unterwegs war, habe ich noch mal – auf der Rückfahrt – einen schnellen Blick auf die Feiertags-„Touristenfahrten“ geworfen.

Dieser Oktober-Tag war nicht gerade freundlich. Mit 10 Grad war es an diesem Tag ein wenig kühl. Da war der Andrang oben an der Nordschleifen-Zufahrt normal. Der vorgelagerte Parkplatz war zwar gut besetzt und auf der langen Geraden – der Rennstrecke - zurück zur Ausfahrt gab es auch den normalen Verkehr. - Keinen Stau!

Einmal unterwegs, habe ich dann auch noch den „Parkplatz Brünnchen“ besucht:

Der Parkplatz war nicht übervoll. Es gab überall Lücken. Leute kamen, Leute gingen. Die Stimmung der Zuschauer war vergleichbar mit der, wie sie bei einem Oldtimer-Rennen herrscht. Man genießt die Vorbeifahrt der Tourenwagen, die „Rennwurst“, das Getränk. Dieser Tag mit „Touristenfahrten“ würde von mir als „Familientag“ eingestuft werden.

Bis ich entdeckte, dass es auf der Rennstrecke sehr ruhig geworden war. Die mit Vater und Mutter angereisten Kinder – oder Jugendlichen – wirkten nicht gelangweilt, sondern sie hatten nun Zeit, ein wenig eigenen Neigungen nachzugehen. Wie wäre es mit ein wenig Laufen oder Turnen an den vorhandenen Rohrkonstruktionen?

Aha! - Die Werbetafel ist nun von einem zahlenden Partner neu belegt. Gerade in so einer Pause wechseln die Zuschauer gerne. Was dann folgte, untermauert vielleicht meine „unzureichend recherchierte“ Geschichte zu den „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife. Erst kam ein Krankenwagen „nur so“ über die Strecke. Dann gab es einen Krankenwagen mit Blaulicht. Dann kam ein BMW mit „Stresis“, dem dann nach angemessener Pause der Abschleppwagen mit dem – abgedeckten! - Unfallwagen folgte. - Also alles wie immer!

Nein, ich werde dazu nicht weiter recherchieren. Mir genügt es, meine letzte Geschichte zum „Touristenfahrer“-Thema – zufällig - mit diesen Fakten zusätzlich/zufällig untermauert zu haben.

MK/Wilhelm Hahne
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Schein & Sein: Zwischen den zwei Welten unterwegs!

Als Journalist ist man das eigentlich immer. Man ist auf der Suche nach dem „Sein“, muss dazu aber eigentlich erst den „Schein“ beiseite räumen. Das fällt oft schwer, da der „Schein“ evtl. stark übergewichtig ist, schon die „öffentliche Meinung“ beeinflusst hat. Da wird einem Journalisten dann auch schon mal nicht geglaubt, wenn er das eigentliche „Sein“ freigelegt hat.

Es gibt Zeitschriften, die eigentlich nur vom „Schein“ der Prominenten leben. Wie es dahinter aussieht, geht niemanden etwas an. Das scheint die Devise zu sein, nach der die Öffentlichkeit mit Informationen gefüttert wird.

Eine besondere Stellung nehmen die Nachrufe ein. Wer stirbt, scheint ein Anrecht darauf zu haben, immer ein guter Mensch gewesen zu sein. Das fällt einem dann besonders auf, wenn man den Verstorbenen besonders gut gekannt hat.

So habe ich mir gestern mal den Nachruf auf Erich Zakowski angehört, wie er auf „youtube“ in der Reihe „Alte Schule“ immer noch zu sehen und zu hören ist. Ich habe mir mal die Zeit genommen. Eine Stunde und fünf Minuten habe ich nur Positives gehört. Eigentlich war das wohl als eine „Hommage“ zu seinem 90. Geburtstag gedacht. Doch Erich Zakowski war wenige Tage vor seinem 90. Geburtstag in 2023 gestorben.

Auch ich habe hier in Motor-KRITIK einen Nachruf geschrieben, der schon im Titel anzudeuten versuchte, dass das Leben des Erich Zakowski nicht unbedingt ein „Zuckerschlecken“ war:

  • „Er ließ nur den Erfolg miterleben“, war bei mir zu lesen!

Erinnert an den Tod von Erich Zakowski wurde ich in diesen Tagen, weil ich mir mal das Grab in Nürburg angesehen habe. - Damit meine Leser den „Anstoß“ verstehen, lasse ich hier zunächst mal aktuelle Fotos vom Grab folgen:

Wenn man in Nürburg den Friedhof betritt, liegt das Grab weiter hinten. Zu erkennen an der Holzeinfassung. So wurde das Grab nach der Beerdigung von Erich Zakowski gegen Ende 2023 hergerichtet. Nun, da sich sein Todestag bald jährt, sieht es eigentlich noch ähnlich aus wie damals. Wenn man nicht genau hinschaut, dann wirkt es so normal, als sei Erich Zakowski erst gestern gestorben.

  Tritt man aber näher, dann wirkt es so, als hätte niemand danach geschaut. Die Deckel der „damals“ aufgestellten Grableuchten sind längst verrostet, die Tannenzapfen und Gewächse längst vertrocknet. Natürlich brennt keine Kerze! - Da wirken dann so aufgelegte Herzen mit sinnigen Sprüchen schon etwas eigenartig. - Oder so, wie man heute Menschen wertet. - Aus dem Auge, aus dem Sinn!

Eigentlich habe ich es im Falle des Erich Zakowski auch so erwartet. Wer würde schon Geld für die Grabpflege oder gar ein teures Herrichten der Grabstätte ausgeben?

Erich hatte mir mal erzählt, mit wem er nur noch spricht, damit die Leute nicht darüber sprechen, dass er nicht mehr mit jemandem spricht. - So wirkt das Grab jetzt auch!

Eigentlich wirkt es so, wie so manches Grab von ehemals gefeierten Motorsport-Helden, wenn sie uns verlassen haben. Große Worte am Grab oder zum Tod – als Nachruf – können kleine, liebevolle Gesten später nicht ersetzen, die beweisen würden, dass man sich gerne erinnert.

Erich Zakowski hat sie sicherlich nicht erwartet, aber ein so deutliches Zeichen von „Vergessen-sein“ hat er eigentlich nicht verdient!

MK/Wilhelm Hahne
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Nürburgring-Beihilfe: Die EU-Kommission sagt dazu:

Bei Motor-KRITIK sind wir ganz still geworden. Die EU-Kommission hat heute etwas zu dem Thema gesagt, das ich schon Ende August noch einmal aufgegriffen hatte. Meine Leser können dort meine Darstellung finden. Aber wenn sie HIER klicken: Husch, sind Sie da! -
Im Anschluss können Sie dann direkt hier weiter lesen. So können meine Leser auch selber zu einer Urteilsfindung kommen. Wie immer ist meine Geschichte zu dem Thema mit menschlicher Intelligenz entstanden.

  • Bei der Pressemitteilung der EU-Vertretung in Deutschland zu diesem Thema bin ich mir da nicht sicher.

Nach einem Gerichtshof-Beschluss am 2. September 2021 erklärt man aktuell am 12. September 2024:

„Nach dem Urteil des Gerichtshofs wird die Kommission nun den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn weiter untersuchen.“

Da unterscheidet sich das Tempo schon deutlich von dem, mit denen in Brüssel Aufträge erteilt wurden, wenn ich z.B. an die Corona-Zeit denke.

Hier folgt nun der Text, den ich in diesem Fall nicht in einen „Anhang“ verstecken wollte:

„Pressemitteilung 12. September 2024 Vertretung in Deutschland Lesedauer: 2 Min

Nürburgring-Rennstrecke: Kommission leitet eingehende Prüfung mutmaßlicher deutscher Beihilfe für den Verkauf ein

Die Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Rennstreckenkomplexes Nürburgring in Deutschland an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH (im Folgenden „Capricorn“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stand. Im Oktober 2014 hatte die Kommission festgestellt, dass die Maßnahme mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stand. Dieser Beschluss der Kommission wurde jedoch am 2. September 2021 vom Gerichtshof für nichtig erklärt.
Die Prüfung der Kommission
Nach der Insolvenz der öffentlichen Unternehmen, die Eigentümer des Nürburgring-Komplexes waren, führten die deutschen Behörden 2014 ein Ausschreibungsverfahren durch und verkauften die Rennstrecke an Capricorn. Im Oktober 2014 stellte die Kommission Folgendes fest:
    1. einige der zugunsten der früheren Eigentümer des Rennstreckenkomplexes ergriffenen Maßnahmen      stellten rechtswidrige staatliche Beihilfen dar, und
    2. der Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn stellte keine staatliche Beihilfe dar.
Am 2. September 2021 bestätigte der Gerichtshof den Beschluss der Kommission von 2014 über die Maßnahmen zugunsten der früheren Eigentümer des Nürburgrings. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um zu prüfen, ob die Ausschreibung für den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn offen, transparent und diskriminierungsfrei war.
Nächste Schritte
Nach dem Urteil des Gerichtshofs wird die Kommission nun den Verkauf des Rennstreckenkomplexes an Capricorn weiter untersuchen. Die Kommission wird insbesondere Folgendes analysieren:
    • ob die Entscheidung, den Nürburgring-Komplex im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu veräußern, dem deutschen Staat zuzurechnen war oder nicht;
    • ob sich verschiedene Aspekte des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere der möglicherweise unverbindliche Charakter der Finanzierungszusage von Capricorn, auf die Transparenz und den nichtdiskriminierenden Charakter des Verfahrens ausgewirkt und Capricorn einen Vorteil verschafft haben;
    • Behauptungen in Bezug auf mögliche zusätzliche staatliche Beihilfen für Capricorn nach der Ausschreibung, die sich aus dem Kaufvertrag und aus Ereignissen im Anschluss an den Verkauf ergeben, wie eine Senkung des Verkaufspreises und einen Zahlungsaufschub.
Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt Deutschland und Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Hintergrund
Nach Artikel 107 Absatz 1
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe dar, wenn die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
    1. die Maßnahme muss von den Mitgliedstaaten aus staatlichen Mitteln gewährt werden;
    2. die Maßnahme muss bestimmten Unternehmen einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschaffen,
    3. der Vorteil muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, und
    4. die Maßnahme muss den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, stellt die Maßnahme keine staatliche Beihilfe dar. Die Kommission kann die Gewährung eines Vorteils ausschließen, wenn der Sachverhalt zeigt, dass der Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen eines wettbewerbsorientierten, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.31550 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.“

Das war es denn! - Von Motor-KRITIK schnellstens nach Erhalt eingestellt!

MK/Wilhelm Hahne

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Nürburgring-Verkauf: „Eine Krähe hackt der anderen…

...kein Auge aus!“ - Das ist ein – auch in diesem Fall – wohl gültiges Sprichwort! - Ich hatte in den letzten Wochen mehrfach in anderen Geschichten – so nebenbei – darüber informiert, dass wohl im August – also noch in diesem Monat – mit einer hoffentlich endgültigen Aussage der EU-Kommission in Brüssel zum Nürburgring-Verkauf zu rechnen ist. Der Europäische Gerichtshof hatte aufgrund auch einer Beschwerde des deutschen e.V. „Ja zum Nürburgring“ geurteilt, dass der Nürburgring-Verkauf wohl nicht nach den offiziell immer wieder betonten Auflagen:

  • Offen, transparent und diskriminierungsfrei

verlaufen sei. Die EU-Kommission wurde gebeten, ihre Verlautbarungen zum Verkauf noch einmal zu überprüfen und zu überarbeiten.

Das war im September 2021! - Die EU-Kommission hätte also eigentlich dazu schon eine angemessene Zeit später ihren „überarbeiteten“ Beschluss verkünden können. Der dann eigentlich so etwas wie „endgültig“ sein sollte.

Nachdem rd. 30 Monate ohne ein Echo der EU-Kommission vergangen waren, hatte der Verein „Ja zum Nürburgring“ dieser Kommission mit einer „Untätigkeitsklage“ gedroht. Das war im April 2024!

Aufgrund der mir bekannten normalen Abläufe, hätte ich spätestens in diesem Monat – also im August 2024 – mit einer entsprechenden Verlautbarung der EU-Kommission zum Nürburgring-Verkauf gerechnet.

Ich kenne zwar das deutsche Sprichwort, das zum Titel dieser Geschichte wurde, aber ich habe mir nicht vorstellen können, dass es auch in diesem Fall zu einem Stück Realität werden würde:

  • Die EU-Kommission hat zwar ihre „alte“ Aussage inzwischen zwar überarbeitet, aber dann im Entwurf zunächst noch mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Bundesregierung abgestimmt. - Und das hat gedauert!

Erst danach wird nun – und man ist in Brüssel offensichtlich dabei – der neue Beschluss der EU-Kommission zum Nürburgring-Verkauf in alle für die EU-Behörde in Brüssel wichtigen Landessprachen übersetzt.

  • Man ist aktuell in Brüssel wohl noch mit der Übersetzung beschäftigt!

So wird eine Veröffentlichung des neuen (!) EU-Kommission-Beschlusses zum Nürburgring-Verkauf, der real im März 2014 erfolgte (!) - wohl erst im nun folgenden Monat September 2024 veröffentlicht werden.

Man hatte eine Veröffentlichung wohl so lange vor sich her geschoben, bis dass auch – so dachte man wohl – der letzte Beobachter der Vorgänge um den Verkauf „eingeschlafen“ oder gar verstorben war.

Ich möchte meine Motor-KRITIK-Leser über den aktuellen Sachstand nur kurz informieren, nachdem ich mich selber – über alle mir zugänglichen Kanäle – ein wenig schlau gemacht hatte.

Wie sich die Situation nach meinen letzten Recherchen darstellt, darf man wahrscheinlich mit einer „samtweichen“ Korrektur rechnen.

Ob die vom Europäischen Gerichtshof – u.a. vom deutschen Kläger „Ja zum Nürburgring“ - dann hingenommen wird, muss abgewartet werden.

  • Motor-KRITIK wird ebenfalls einen interessierten Blick darauf werfen!

Um noch einmal darauf aufmerksam zu machen:

Auch mehr als 10 Jahre nach dem realen Verkauf des Nürburgrings – der schon dumm genug war – wird es einen Prüfungsbericht der EU-Kommission dazu geben, an dem man wahrscheinlich dann den Wahrheitsgehalt eines deutschen Sprichworts überprüfen kann:

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“

Warten wir mal Ende September 2024 ab! - „Gut Ding will Weile haben!“

Wirklich?

MK/Wilhelm Hahne
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Prof. Niefer: „Kann ich Sie mal alleine sprechen?“

Nicht nur der Firmenlenker Prof. Niefer hat mich schon mal „zur Seite genommen“, um von mir meine Meinung zu bestimmten Fragen zu hören. Das sicherlich nicht, weil meine Meinung immer die Richtige war, sondern weil sie sicher sein konnten, von mir wirklich eine „eigene Meinung“ zu hören, an der sie – evtl. - ihre Einstellung zum jeweiligen Problem überprüfen konnten.

  • Ich habe niemals irgendwem gegenüber eine „angepasste Meinung“ geäußert!

Leider ist das in „unseren Zeiten“ so, dass Mitarbeiter einer Firma, gerade gegenüber dem Chef, kaum noch eine Meinung äußern, die der des Chefs widerspricht.

Da aber niemand alles wissen, alles einkalkulieren kann, kommt es so auch schon mal vor, dass Chefs mit ihrer „einmaligen“ Meinung und Einstellung zu einem Problem etwas „daneben liegen“.

  • Aber niemand wird dem dann in seinem direkten Umfeld drein reden. Warum sollte man sich unbeliebt machen?

Mir ist zum Titel dieser Geschichte deshalb Prof. Niefer eingefallen, weil der bei seinen öffentlichen Auftritten sich auch schon mal deutlich gegen die von mir veröffentlichte Meinung ausgesprochen hat. So konnte bei meinen Journalisten-Kollegen der Eindruck entstehen, dass „der Niefer den Hahne nicht mag“! - Wofür alle – sozusagen lächelnd – Verständnis hatten.

Was sie aber nicht wussten war, dass mich ein Prof. Niefer – aber auch andere Vorstände – schon mal zu kurzen „Allein“-Gesprächen gebeten haben, um meine Meinung zu hören. So auch in dem Fall, der mir dazu eingefallen ist, als ich aktuell über folgendes Thema mal nachdachte:

  • Warum ist Mercedes/Daimler heute „Europa-Meister“ in Sachen Pkw-Rückrufe?

Prof. Niefer war ein Mann, der geradezu „pingelig“ auf eine gute Qualität der in Stuttgart gefertigten Fahrzeuge achtete. Er hatte mich auch in einem Dia-Vortrag - speziell für mich -  darüber informiert, welche Vorkenntnisse er aufgrund seiner beruflichen Entwicklung erlangt hatte. Seine eigentliche Stärke war sein Wissen um die Eigenarten der unterschiedlichen Materialien – und wie sie verbaut sein sollten.

Man denke nur an die „Qualitätsrunden“ im Sitzungsraum neben seinem Vorstandszimmer, als es z.B. bei der E-Klasse mal zu Problemen gekommen war.

So etwas wird es wohl heute bei Daimler/Mercedes kaum noch geben, wenn man die hohen aktuellen Rückrufraten von Mercedes-Automobilen – zurück in die Werkstätten - registriert.

Aber es gibt auch deutlich mehr unterschiedliche Modelle und Varianten im Angebot, weil man sonst wohl auch kaum so hohe Produktionszahlen realisieren könnte. - Die noch andere Probleme – z.B. auch im Vertrieb – schaffen.

  • Die Automobilhersteller haben sich eigentlich ihre Probleme, durch den sich auferlegten Zwang nach Wachstum, selber geschaffen!

Ich möchte daran erinnern, dass es – vor Jahrzehnten – bei Mercedes einen Zeitpunkt gab, wo ein Prof. Niefer mir aus gegebenem Anlass – „Kann ich Sie mal alleine sprechen?“ - die Frage stellte:

„Meinen Sie, dass wir unseren Anspruch, Premium-Automobile zu bauen, auch dann noch lange aufrecht erhalten können, wenn wir im Jahr deutlich mehr als 500.000 Automobile fertigen?“

Als ich ihn fragend ansah, hat er seine Frage ergänzt:

„Wir wollen – wir müssen – unsere Produktion in Zukunft schon stark,  noch stärker steigern. Oder wir müssen höhere Erlöse aus ‚qualitativem Wachstum‘ generieren.“

Ich habe „damals“ eine Produktionssteigerung für unbedenklich gehalten, weil man doch trotzdem auch weiter Mercedes-Automobile mit dem Versprechen „Das Beste oder nichts“ anbieten könne. Dabei habe ich mir – ganz ehrlich – aber auch nicht vorstellen können, wie das – nach dem Tod von Prof. Niefer - mal „ausufern“ würde.

Es folgt ein zeitlich weit auseinander liegender Vergleich von Zahlen, die das deutlich machen:

  • Mercedes produzierte im Jahre 1980 insgesamt 429.078 Personenwagen. - Keine 500.000!
  • Im Produktionsjahr 1990 – unter „Niefer-Verantwortung“ waren es schon 574.200 Stück.
  • Im „Corona-Jahr“ – 2022 - lieferte Mercedes  2.043.960 Personenwagen an Kunden aus.

Ich persönlich wundere mich da nicht, wenn inzwischen nur noch die Verkaufspreise und die Vorstands-Einkünfte bei einer Reihe von Automobil-Herstellern „Premium“ sind!

Und zuverlässig – steigen nur die Preise!

MK/Wilhelm Hahne
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Ist SIM-Racing Vergangenheit für ein ADAC-Invest?

Letzten Samstag hatte ich Besuch von einem „alten“ VLN-Kollegen. Er hatte den „Oldtimer-Grand-Prix besucht und war ein wenig enttäuscht. Um die Enttäuschung nicht allzu groß werden zu lassen, hatte er sich wohl entschlossen, einen anderen „Oldtimer“ zu besuchen. - Und den dann zugleich ein wenig zu reizen. - Ich habe das „reizend“ gefunden, als er mir nach seinem ersten Stöhnen über das gerade Erlebte dann – sozusagen provokativ – seine Frage mit einem Vorwurf an mich verband:

„Warum hast du denn in deiner letzten Geschichte nicht gleich die ‚toten Fische‘ mit Namen benannt?“

Da habe ich ihm ein wenig zu den Hintergründen erklärt und mir dann von ihm sagen lassen müssen:

„Aber der große Fisch ist ja gar nicht tot. Er kann ja noch die Flossen bewegen!“

Wo mein VLN-Freund recht hat, hat er recht! - So habe ich mich dann entschlossen, auch meinen vielen anderen Lesern noch eine ergänzende Erklärung in Sachen „SIM-salabim“ nachzuliefern.

Ich hatte im Herbst 2022 einen ADAC-Regionalklub mal angeschrieben, von dem ich wusste, dass er sich an dem Nürburgring-SIM-racing-Spektakel beteiligt hatte und mal ganz einfach nachgefragt.

Die Antwort kam erst nach einem Zwischenbescheid, war aber klar und eindeutig. Der Leiter der Unternehmenskommunikation des ADAC Hessen-Thüringen antwortete mir von seinem Frankfurter Standort aus:

„...Der ADAC ist ein Trägerverein des DMSB. Wir schließen uns als ADAC Hessen-Thüringen (HTH) der Einschätzung des DMSB an und führen E-Sports / Sim Racing als anerkannte Motorsportart. Daher betreiben wir als ADAC HTH auch eine E-Sports Lounge in der Klassikstadt Frankfurt und beteiligen uns mit diesen Simulatoren und Teams am ADAC Digital-Cup."

Ganz unter uns:

  • Nicht nur dieser ADAC-Regionalklub war an der gelöschten Nürburgring-Firma (s. „SIM – salabim: „Besser ein Ende mit Schrecken… „ vom 10. August 2024), der Nürburgring eSports GmbH & Co KG, eingetragen beim AG Koblenz unter HRA 22227, beteiligt, sondern noch zwei weitere ADAC-Regionalklubs.

Alle drei sind aber rechtzeitig ausgestiegen. Auch der ADAC Hessen-Thüringen. Alle drei ADAC-Regionalklubs waren aber auch noch an der:

  • Nürburgring eSports Franchise GmbH & Co. beteiligt, die beim AG Koblenz im Handelsregister unter HRA 22228 eingetragen war.
  • Auch diese zweite Nürburgring eSports-Firma wurde am 8. April 2024 im Handelsregister als „aufgelöst“ und „gelöscht“ vermeldet.

Aber – nicht nur – der ADAC Hessen-Thüringen war da schon in 2023 nicht nur aus dieser, sondern auch aus der von mir am 10. August genannten Firma ausgestiegen!

  • Es war da noch kein Jahr nach meiner Anfrage vergangen!

Mein „VLN-Freund“ hatte also recht:

  • Wenn die ADAC-Regionalklubs die „Flossen“ des „großen Fisch“ ADAC e.V. in München sind, dann ist da tatsächlich noch Leben vorhanden.

Obwohl er nicht „gezuckt hat“, als die DMSB-Wirtschafts GmbH eingestellt und aufgelöst wurde. Bis heute gibt es dazu noch keine offizielle Erklärung. Aber die „Anregung“ für den DMSB zur Auflösung der DMSW GmbH kam in diesem Fall wohl auch vom ADAC in München, wie ich inzwischen mehr als zu ahnen glaube.

Wenn meine Leser ein kleines Stück nach oben – in dieser Geschichte – schauen, dann stoßen sie auf die Aussage des Leiters des Leiters der Unternehmenskommunikation des ADAC HTH – an die ich hiermit noch einmal erinnern möchte:

„Der ADAC ist ein Trägerverein des DMSB.“

Kann es vielleicht sein, dass der ADAC lebt und der DMSB e.V. „zuckt jetzt mit den Flossen“?

MK/Wilhelm Hahne
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„Sein Humor schillert in den düstersten Farben“!

Das schrieb ein – nein - nicht Dieter, nicht Rainer, sondern ein Michael Braun über Wilhelm Busch. Sein Beitrag findet sich im Archiv des Deutschlandfunks und wurde am 6. August 2008 veröffentlicht. Braun klopfte nicht auf den - sondern er schrieb über Wilhelm - Busch.

Dieser Wilhelm Busch, aus heutiger Sicht ein toller, sehr guter Satiriker, hat mal geschrieben:

„Denn der Mensch als Kreatur, hat von Rücksicht keine Spur.“

Tatsächlich ist – beispielhaft - in der vom DMSB genehmigten Ausschreibung zum 24h-Rennen Nürburgring des Jahres 2024 zu lesen:

„Nach Ablauf der 24 Stunden werden zunächst ohne Rücksicht auf die zurückgelegte Rundenzahl alle nachfolgenden Fahrzeuge beim Überfahren der Ziellinie abgewinkt.“

Ohne Rücksicht! - Nach (!) Ablauf der 24 Stunden! - Nun war aber in der Realität das 24h-Rennen 2024 tatsächlich aber Stunden vorher abgewunken und beendet worden. Mit der schwarz/weiß-karierten Flagge. - Ein Verstoß gegen den mit den Teams abgeschlossenen Vertrag!

Und es gab Ärger, einen Protest. Denn eigentlich hätte das Rennen – meint man – nur mit einer „roten Flagge“ und dann auch nur unterbrochen werden dürfen. - Oder war die Uhr des Rennleiters defekt? - Irgendwer, irgendwas tickte da wohl nicht ganz sauber!

  • Das musste nun durch das Sportgericht des DMSB am 10. Juli geklärt werden.

Deutlich vorher, am 6. Juni war hier in Motor-KRITIK vermutet worden:

„Vor dem Sport-Gericht werden sich nun der Veranstalter (ADAC) und Rennleiter (Walter Hornung) sicherlich auf eine Vorschrift des DMSB berufen wollen:


Art. 22 Vorzeitiges und verspätetes Zeigen der Zielflagge
Wird die Zielflagge vorzeitig gezeigt, so ist dieser Zeitpunkt für die Wertung maßgebend. Wird die Zielflagge nach der vorgeschriebenen Rundenzahl oder nach der Höchstdauer des Wettbewerbs gezeigt, so gilt für die Wertung der Zeitpunkt, zu welchem der Wettbewerb hätte enden müssen.‘

 

Das ist übrigens ein DMSB-Einschub, der vorgenommen wurde, nachdem es zu versehentlichen Fehlentscheidungen gekommen war, weil ein „Vorzeige-Promi“ zu früh oder zu spät – oder das falsche Fahrzeug abgewunken hatte.“

Derzeit ist nur klar, dass man nichts weiß. Man kennt jetzt zwar – wahrscheinlich - die Entscheidung des DMSB-Sportgerichts, aber das Urteil und seine Begründung liegen noch nicht in schriftlichen Form vor.

Es waren nicht die „Böhse Onkelz“, die das Urteil gesprochen haben, sondern die haben nur irgendwann mal gesungen:

„War′s das schon? Kann das alles ein?
Was kommt danach? Wann ist's vorbei?
Wer kennt die Antwort auf diese Fragen?“

...und die zu der Feststellung kamen:

"Wieder mal ′nen Tag verschenkt.“

Alles richtig! - Aber das Urteil des DMSB-Sportgerichts ist wichtiger! Und die Worte des Vorsitzenden dieses Sportgerichts, Rainer Wicke, haben Bedeutung. - Dazu ist aktuell auf der Internetseite des ADAC Nordrhein, der – nicht zufällig - das 24h-Rennen auch in diesem Jahr auf dem Nürburgring wieder veranstaltete, u.a. - auch nicht zufällig - zu lesen:

„Das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes hat in seiner Sitzung vom 10. Juli den Berufungsantrag des Teams Rowe Racing zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Rainer Wicke stellte in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest, dass das Rennen korrekt mit der schwarz-weiß-karierten Flagge gestoppt worden sei. Ein Rennleiter habe grundsätzlich Schaden von Teilnehmern, Zuschauern und anderen Beteiligten fernzuhalten. Es liege daraufhin in seiner Kompetenz, ein Rennen auf diese Weise zu beenden. Außerdem habe die Prüfung der Zeitnahme ergeben, dass sich der Rennsieger nicht geändert hätte, wenn nach 50 Runden statt der schwarz-weiß-karierten, die rote Flagge genutzt worden wäre.“

Rainer Wicke hat also festgehalten: Das Rennen wurde „gestoppt“! - Und nicht beendet? - Läuft das Rennen vielleicht noch? - Und niemand hat’s gemerkt? - Fortsetzung im nächsten Jahr?

Wilhelm Busch hätte vielleicht zu dem Urteil und seiner bisher bekannten - angeblich mündlichen -  Begründung gesagt:

„Das Gute - dieser Satz steht fest -
Ist stets das Böse, was man läßt.“

Warten wir also besser mal auf die schriftliche Urteilsbegründung, die leider per heute noch nicht auf den Internetseiten des DMSB zu finden ist. - Eile mit Weile!

Um mit Worten aus Goethes Faust zu erinnern:

„Denn (nur), was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“

MK/Wilhelm Hahne
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Der DMSB sollte die Öffentlichkeit gut informieren!

Schon Wochen vor Jahresende wurde hier bei Motor-KRITIK das Ende der Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienst GmbH verkündet, die eigentlich die Fortsetzung der alten ONS GmbH unter neuem Namen war. - Niemand hat’s gemerkt?

Motor-KRITIK hatte auch dazu geschrieben. Und der DMSB hatte eigentlich das Ende der Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienst GmbH dann auch deutlich werden lassen, indem man noch heute auf deren Internetseiten – mit einem Copyright für 2024 – diese DMSW GmbH zum Ende des Jahres 2023 feststellen lässt:

„Leider wird die DMSW GmbH zum 31.12.2023 geschlossen.
Wir haben gerne im Motorsport gearbeitet und danken allen für die gute Zusammenarbeit.“

Sonst hat es bis heute keine Meldung dazu gegeben. Wer mehr zufällig auf die „alte“ Internetseite  stößt, findet zwar die exklusiven Informationen von Motor-KRITIK bestätigt, aber steht sonst so da, wie der „Ochs am Berge, - eins – zwei – drei...“!

  • Hinter den Kulissen hört man es zwar rascheln, aber es tut sich nichts!
  • (Natürlich wird Motor-KRITIK rechtzeitig informieren!)

In einem anderen Fall hätte man auch besser geschwiegen, als eine offizielle Information zu verbreiten, die eigentlich so – wie sie in der auch auf der Internetseite „auf den ersten Klick“ zu lesen ist – nicht wirklich stimmt.

Da ist unter dem 26. Juni 2024 unter „News“ zu lesen:

„Ausbildung für Sportwarte der Streckensicherung ab 2026 verbindlich“

Das ist eine klare Aussage, die sicherlich eine Reihe von Interessierten dazu gebracht hat, ein wenig weiter zu lesen. Da wurde die Aussage im Titel so untermauert:

„Um die Sicherheit im Motorsport weiter zu erhöhen, werden bei DMSB-genehmigten Motorsportveranstaltungen in Deutschland ab dem Jahr 2026 nur noch ausgebildete Sportwarte zum Einsatz kommen.

Um die Sicherheit im Motorsport weiter zu erhöhen, werden bei DMSB-genehmigten Motorsportveranstaltungen in Deutschland ab dem Jahr 2026 nur noch ausgebildete Sportwarte zum Einsatz kommen.“

Man wiederholt sich also, um diesen scheinbaren Beschluss des DMSB auch damit weiter zu verdeutlichen. - Und führt dann aus:

„Der Deutsche Motor Sport Bund führt dazu eine disziplinspezifische Lizenzpflicht für Sportwarte der Streckensicherung (SdS) ein. Damit folgt der DMSB in der Professionalisierung der Sportwarteausbildung Ländern wie Großbritannien oder Frankreich, wo bereits seit einigen Jahren nur noch ausgebildete und lizenzierte Sportwarte bei Veranstaltungen eingesetzt werden.

Neben der erheblichen Sicherheit“… usw., usw., usw. …. -

Irgendwann kommt dann der Hinweis: „Zum Download“. - Danach geht es aber „im Text“ weiter:

„Praxistaugliche Ausbildung der Sportwarte der Streckensicherung
Bei der Umsetzung in der Ausbildung greift der DMSB auf die Erfahrungen zurück, die im Rahmen der bisherigen freiwilligen Ausbildung der Sportwarte der Streckensicherung gesammelt wurden. Dabei wurde insbesondere“… usw., usw., usw.

Alle meine Informanten – und überhaupt alle, die sich danach – warum auch immer – aufregten, die hatten das „Download“ nicht genutzt! - Darum stelle ich hier bei Motor-KRITIK ein Foto ein das zeigt, was man gesehen hätte, wenn man der Aufforderung zum „Download“ gefolgt wäre:

Danach gibt es eine Menge Motorsport-Veranstaltungen, die vom DMSB nicht genehmigt werden müssen. - Wenn man ernst nimmt, was in der Information des DMSB eigentlich verkündet wurde:

...“werden bei DMSB-genehmigten Motorsportveranstaltungen in Deutschland ab dem Jahr 2026 nur noch ausgebildete Sportwarte zum Einsatz kommen.“

Mein persönlicher Eindruck: Der, der die Öffentlichkeit im Auftrag des DMSB informierte, hatte auch nicht zum „Download“ geschaltet.

  • Bei 60 Prozent aller vom DMSB genehmigten Arten von  Motorsportveranstaltungen besteht KEINE PFLICHT, nur noch ausgebildete Sportwarte einzusetzen!

Zur Qualität des DMSB insgesamt möchte ich mich nach der Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit auf der „Döttinger Höhe“, nach der Einführung einer Permit-Kunststoffkarte speziell für die Rennstrecke Nürburgring und anderen Ungereimtheiten in Verbindung mit solchen „Ungereimtheiten“ hier nicht äußern.

Jeder sollte sich selber ein Bild machen können. Darum auch dieses „Puzzle-Stück“ zur Arbeit des DMSB.

In den nächsten Wochen und Monaten wird dazu noch mehr zu vermelden sein! - Versprochen!

MK/Wilhelm Hahne
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Trips-Erinnerungen verführen zum Lesen und – Essen!

Als der Postbote dreimal klingelte, war ich schon überrascht, dass der mir ein relativ schweres kleines Päckchen in die Hand drückte. Ich hatte – soweit ich mich erinnerte – nichts bestellt. Entsprechend neugierig habe ich es ausgepackt.

Ein Buch! - Ein Buch? - Bis ich heraus fand, dass es sich eigentlich um eine Beleg-Exemplar handelte. Ich hatte mal einem Kollegen erzählt, dass ich mich noch gut daran erinnern würde, dass ich den Berghe von Trips – wie wir ihn nannten – noch in der Frühzeit seiner motorsportlichen Betätigung – in den 50ern - auf einer BMW R 51/2 gesehen habe und erstaunt war, wie geradezu elegant der mit diesem Motorrad auf der Nürburgring-Nordschleife unterwegs war.

So eine R 51/2 hatte ich mal gefahren, weil mein Vater sie sich gekauft hatte. Aus meiner Sicht ein schreckliches Motorrad, mit Fahreigenschaften, die bei vielen Käufern wohl wegen des Marken-Namens geschönt wurden. - BMW! -

Ich habe damals dafür plädiert, dass dieses Motorrad aus der Garage verschwand. Mein Vater war erst damit einverstanden, als es dann auch Probleme mit den Kipphebeln gab. Die waren aus Aluminium gefertigt und es gab Probleme bei der Ölversorgung dadurch, dass sich Ölbohrungen mit Aluabrieb zusetzten. - Aber ich schweife ab!

Das Buch, das ich gerade ausgepackt habe, bringt 2,3 Kilogramm auf die Waage. Es ist in einem festen „Schuber“ verpackt und meine Kollegen, Jörg-Thomas Födisch und Jürgen Schneider haben auf 352 Seiten von bestem Papier dann mehr als 100 Zeitzeugen zu Wort kommen lassen, um den Lesern, die in Überzahl sicherlich niemals die Möglichkeit hatten, Graf Berghe von Trips persönlich zu erleben, diesen begnadeten Rennfahrer und sympathischen diesen Menschen ein wenig näher zu bringen. Und das nicht nur in einer einseitigen Schilderung.

  • Das Leben des Wolfgang Graf Berghe von Trips war vielseitig und bunt. Und der Graf war eine Rennfahrere-Persönlichkeit, wie es sie heute nicht mehr gibt! - Auf der Buchrückseite ist zu lesen: „Er war einfach ein großer Junge, von einem mitreißenden Schwung, ein Mann voller Ideale, ein Mann, dem die ganze Welt offenstand, ein Mann voller Hoffnungen und Träume.“

Will man Lesern, die ihn niemals kennen lernen durften, da er sehr früh – 1961 - bei einem Unfall mit einem Ferrari F1 in Monza verstarb, ein stimmiges Gesamtbild von dieser deutschen Rennfahrer-Persönlichkeit vermitteln, dann geht das sicher in der hier gewählten Form am besten. Man lässt diesen Mann  sozusagen „von allen Seiten“ – und von vielen unterschiedlichen Zeitzeugen – „beleuchten“.

Diese Beiträge werden in ihrer Wirkung durch die beigefügten vielen Fotos – in SW und Farbe – noch aussagekräftig unterstrichen. - Hier ein kurzer fotografischer Blick ins Buch:

 

 

 

Eigentlich könnte auch ein Buch darüber geschrieben werden, welche Reisen inzwischen der so genannte „Trips-Nachlass“ genommen hat. Es gibt da nämlich eine „Gräflich Berghe von Trips’sche Sport-Stiftung. Der Sitz dieser Sportstiftung war natürlich Burg Hemmersbach, wo die Grafen-Familie auch lebte.

Aber die Stiftung hat inzwischen ihren Sitz wechseln müssen, wobei die Erinnerungstücke unterschiedliche Plätze fanden.Man findet sie jetzt sowohl in Hamburg (Museum Prototyp) in Nürburg (im „ring°werk“) und auf Schloss Loersfeld bei 50171 Kerpen, dem neuen Sitz der Stiftung. Dort findet man auch Möbel, Gemälde und Rennsport-Exponate des Grafen.

Aber eigentlich ist dieses Schloss Loersfeld inzwischen zum Treffpunkt von Feinschmeckern geworden. Man hat zwar in diesem Jahr den Michelin-Stern verloren, aber das Essen dort muss schon sehr gut sein, wenn man sich an den Preisen orientiert.

Ein Drei-Gänge Menue kostet 94 Euro und man kann sich als Gourmet dort auch ein Sechs-Gang-Menue für 154 Euro gönnen. Natürlich kann man dort auch „nur“ ein Hauptgericht zu sich nehmen. Wie wäre es mit einem Lammrücken zu 52 Euro?

Nun verstehen meine Leser sicherlich auch den Titel zu dieser Buchbesprechung. Die bedarf aber noch einer Ergänzung, die man auch nicht im Buch findet:

  • Gäste des Restaurants sind zum kostenlosen Besuch der Exponate aus dem Trips-Nachlass eingeladen!

Wenn man sich mit dem Kauf des hier vorgestellten Buches begnügt, kann man sehr viel Geld sparen. Es ist – wie hier vorgestellt im Schuber – zu einem Preis von 50 Euro, plus Versandkosten, auch bei „Amazon“ zu kaufen. Aber natürlich auch in jeder guten Buchhandlung. Die wird es sicherlich gerne für einen Interessierten bestellen, weil es – und das ist bei Büchern dieser Art eigentlich normal – nicht unbedingt „auf Lager“  ist.

Für solche Interessenten sei hier noch vermerkt: ISBN 978-3-00-074273-6, erschienen bei der virto GmbH, D-53545 Linz.

MK/Wilhelm Hahne
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