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Zu Beginn des Jahres 2025 hat es die Motorradfahrer erwischt. Die Geschäftsleitung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG hat ihnen das Befahren der Nürburgring-Nordschleife während der „Touristenfahrten“ verboten. Man schiebt dabei Sicherheitsüberlegungen in den Vordergrund. Mit Sicherheit kann man damit auch nichts falsch machen. Selbst Ahnungslose können das nicht. Sicherheit wirkt aktuell mit Sicherheit wie ein Zauberwort. Darum wird es von Ahnungslosen gerne verwendet. - Wer kann auch schon gegen Sicherheit sein? - Dumm ist nur, dass man ausgerechnet jenen das Befahren der Nürburgring-Nordschleife verbietet, die für die Wirtschaftlichkeit der Rennstrecke eine geringere Bedeutung haben. Dabei würde man mit Sicherheit mehr Sicherheit für Viele generieren, würde man die „Touristenfahrten“ komplett verbieten. Da Autofahrer auf der Nordschleife während der „Touristenfahrten“ in größerer Anzahl verunglücken als Motorradfahrer, wäre der Sicherheitsaspekt größer. Aber die Anzahl der „Touristenfahrer“ mit Automobilen ist auch größer. Da es bei all diesen Entscheidungen um Geld geht, hat die Geschäftsleitung am Nürburgring die für sie wirtschaftlich uninteressante Gruppe der Motorradfahrer ausgeguckt, um nicht das größere Geschäft mit den Autofahrern zu gefährden. Denn der Unmut der Anrainer über die „Touristenfahrten“ wird mit steigenden Gesamtzahlen größer. Dabei arbeitet man in der Argumentation am Nürburgring offensichtlich dann auch mit den „passenden“ Zahlen, wenn sie denn von irgendwem verlangt werden. Dabei wird aber auch deutlich, dass bei dem, das wohl als „Sachentscheidung“ verstanden werden soll, eine Basis von Ahnungslosigkeit durchschimmert. Aber ich habe – „ahnungsvoll“ – auch noch andere Ideen als die, die in folgendem Titel zum Ausdruck kommt.
Nürburgring: Verbote zeugen von Ahnungslosigkeit!
Motorradfahrer haben bei der Geschäftsleitung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG offensichtlich keine Lobby. Denn wer dieser leitenden Herren hat wohl eine so große Motorrad-Erfahrung, dass reine Sachentscheidungen zu diesem Thema möglich wären? - Aber vielleicht gibt es dazu auch Experten-Gutachten!
Nachdem der Unmut über das Verhalten der „Touristenfahrer“ insgesamt auch im Umfeld des Nürburgrings immer größer geworden ist, wollte man wohl mit dem Verbot der Motorradfahrer bei den „Touristenfahrten“ ein Zeichen setzen:
- Schaut alle her! - Wir favorisieren den Aspekt Sicherheit! - Wir retten Menschenleben! - Wir verbieten den Motorradfahrern das Rasen auf einer Rennstrecke!
Man formuliert das so, wie es von einem der dort tätigen Geschäftsführer (mit großer Erfahrung im Fußball) in der offiziellen Presseinformation vorgetragen wird:
„Die Sicherheit aller Teilnehmer hat dabei für uns oberste Priorität. Wir haben uns die Situation rund um die gleichzeitige Teilnahme von Autos und Motorrädern bei den Touristenfahrten sehr genau angeschaut.Durch die unterschiedlichen Fahrdynamiken kann es zu Missverständnissen zwischen Zwei- und Vierrädern kommen. In diesem Fall sind Motorradfahrer besonders gefährdet, da sie im Gegensatz zu Autofahrern keine Knautschzone haben. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, Autos und Motorradfahrer in Zukunft strikt zu trennen und das Angebot für die Biker neu zu strukturieren, damit sie das Nürburgring-Erlebnis so sicher wie möglich genießen können.“
Natürlich werden keine Zahlen, keine Fakten genannt. Es sind eigentlich auch keine exakten Zahlen offiziell bekannt. Die vorhandene, so genannte Unfallstatistik, ist eigentlich nur ein Stück Papier mit irgendwie zufällig entstandenen Zahlenreihen, die keinerlei Aussagekraft haben.
- Tatsache ist: Der Veranstalter der „Touristenfahrten“ ist gegenüber der Polizei nicht zur Meldung von Unfällen verpflichtet!
- Tatsache ist auch: In der "Race Control" ist die gesamte Strecke einsehbar. Jede Runde der „Touristenfahrten“ wird aufgezeichnet. Grundsätzlich werden aber die Aufzeichnungen nach 24 Stunden gelöscht, so dass selbst Polizei und Staaatsanwaltsschaft keinerlei Möglichkeit einer Kontrolle haben!
Wenn man einmal einen Blick auf die offiziellen Zahlen wirft, so sind – offiziell – bei den „Touristenfahrten“ des Jahres 2024 insgesamt 2 Tote ausgewiesen. Einer davon ist Motorradfahrer. Das war dann – wohl nicht zufällig – ein neuseeländischer Tourist, der wahrscheinlich zum ersten Mal die Nürburgring-Nordschleife befuhr.
Der gehörte damit wohl zu den Fahrern, die aus Selbstüberschätzung und/oder Streckenunkenntnis ihr Leben auf der Nürburgring-Nordschleife verloren.
Der tatsächliche „größte Feind der Motorradfahrer“ auf der Nürburgring-Nordschleife waren eigentlich immer – auch auf dem Grand-Prixs-Kurs - primär (!) die verlorenen Betriebsmittel der Automobile, mit denen die auto-mobilen „Touristenfahrer“ unterwegs waren.
War es nicht der „Grand-Prix-Kurs“ nun speziell vom Veranstalter der „Touristenfaharten“ für Motorradfahrer empfohlen, auf dem – ich glaube es war im September letzten Jahres – dann gleich 7 Motorradfahrer auf den Betriebsmittelspuren von Automobilen zu Sturz kamen?
- Der/die Verursacher konnten übrigen nach meiner Kenntnis nie ermittelt werden, weil sie wahrscheinlich nicht ermittelt werden sollten.
Das wird jetzt wahrscheinlich als „Unterstellung“ gewertet werden, aber kommt der Wirklichkeit sehr nahe. - Am Nürburgring wird eben eine gute – und zufällig – immer passende Öffentlichkeitsarbeit geleistet!
So stellt man auch die Realität in Sachen der aktuellen Bedingungen bei der Haftpflichtversicherung für Automobile so dar, als würde die für die „Touristenfahrer“ auf der Nordschleife nicht zutreffen. Man empfiehlt aber – damit eine Schuldzuweisung ausgeschlossen ist? - den möglichen „Touristenfahrern“ doch bei ihrer Versicherung evtl. nachzuhören.
Eine Empfehlung von Motor-KRITIK:
Man kann auch auf der Internetseite des DSK, des „Deutschen Sportfahrer Kreises“ einmal nachlesen, was dort zum Thema Haftpflichtversicherungen aktuell gesagt wird. - Motor-KRITIK-Leser können einfach HIER KLICKEN(link is external) – aber auch nur den „wichtigen“ Abschnitt aus der DSK-Information nachfolgend lesen:
„Neu ist im kommenden Jahr, dass der DSK einen Teil der Haftpflichtschäden der Teilnehmer bei den Trackdays mit einer separaten Versicherung zusätzlich absichert, weil Änderungen im Bundesversicherungsgesetz direkte Auswirkungen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, sobald ein Fahrzeug auf der Rennstrecke bewegt wird. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei den DSK-Trackdays gibt es bei der Geschäftsstelle.“
Natürlich habe ich auch überlegt, warum es so viele gleichlautende Erklärungen in der Presse zum Verbot für Motorradfahrer als Nutzer der „Touristenfahrer“ auf der Nürburgring-Nordscheife gibt:
Wie man in den aktuellen Fernsehprogrammen lesen oder auf dem Bildschirm wahrnehmen kann, beginnen jetzt die „Feiern“ zu 100 Jahre Nürburgring, dessen Rennstreckenbau bereits im Jahre 1925 begann. Die Eröffnung war dann zwei Jahre später, im Jahre 1927.
Als erster großer Sieger auf der damals neuen Eifel-Rennstrecke wurde – und wird wohl wieder – Rudolf Caracciola auf einem Mercedes-Benz Typ S gefeiert!
- Das war aber am Sonntag, dem zweiten Tag der Eröffnungsrennen. Aber schon am Samstag gab es „damals“ die Eröffnungs-Motorradrennen.
Schnellster Motorradfahrer war in Rennen 2 der Münchner Motorradrennfahrer Toni Bauhofer auf einer 500er BMW mit Boxermotor. Er war natürlich klar schneller, als der Sieger von Rennen 1, dem Düsseldorfer Rennfahrer Toni Ulmen, der dieses Rennen mit einer 350er Velocette gewann.
- Der erste Sieger auf dem Nürburgring am Eröffnungs-Wochenende war also in jedem Fall ein Motorradfahrer!
Da passt es doch, wenn man im Rahmen der aktuell beginnenden Jubiläums-Feierlichkeiten dann den Motorradfahrern nun das Befahren der Nürburgring-Nordschleife während der „Touristenfahrten“ verbietet!
- Mercedes wird auch sicherlich großen Wert darauf legen, bei den vor uns liegenden Feierlichkeiten als erster großer Sieger mit einem Modell der S-Klasse genannt zu werden.
Da kommt doch das Verbot für ein Motorradfahren auf der Nürburgring-Nordschleife doch gerade zur rechten Zeit. - Mit Sicherheit!
Um noch dieser Geschichte „die Krone aufzusetzen“:
In Artikel 3 des Grundgesetzes geht es nur um die Gleichheit vor dem Gesetz. Da wird nicht nur
von Männern und Frauen gesprochen, sondern auch von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben. Es dort auch angeordnet: Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Aber es ist auch zu lesen: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
Ist man vielleicht als Motorradfahrer gegenüber den Autofahrern nun am Nürburgring etwas „behindert“?
MK/Wilhelm Hahne
PS: Übrigens ist das Grundgesetz inzwischen so alt wie mein Motorrad-Führerschein! - Oder umgekehrt!