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Viele Wähler werden das aktuell nicht verstehen. Sie haben evtl. Ende Februar eine Partei gewählt, die schon Anfang März vergessen hatte, was sie vor der Wahl versprochen hatte. Wir haben aber auch inzwischen eine neue Zeitrechnung: Nach der Wahl! - Da ich Politiker schon lange genug beobachten und ihr Verhalten in vielen Semestern sozusagen „studieren“ konnte, war es leicht für mich, schon direkt drei Tage nach der Wahl richtig darstellen zu können, wie eine Partei eine andere ködern, an sich binden und gleichzeitig eine „alte Regierung“ nutzen kann, um für den eigenen Start einen scheinbaren Vorteil zu erlangen. Politiker sind eben so „einfach gestrickt“, dass ihre Handlungen eigentlich vorhersehbar sind. Der Wähler von heute sollte sich schon erinnern können, das der Spitzenpolitiker einer Partei einmal äußerte: „Es ist unfair, Politiker an ihren Wahlversprechen zu messen“! - Ich habe Politiker immer an ihren Leistungen gemessen. Das war ein Versuch, sie nicht an ihren Nicht-Leistungen zu messen. Bei Politikern der Jetztzeit wäre das genauso angebracht, wie z.B. bei den CEO’s der deutschen Automobilhersteller, deren „Premium-Denken“ sich zunächst am eigenen Einkommen orientiert. Da erhält dann der Manager eines deutschen „Premium“-Herstellers nur rd. 34.000 Euro pro Tag (bei 365 Tagen im Jahr) als Salär. Dafür muss er dann aber auch nur rd. 20 Prozent der Automobil-Stückzahlen fertigen und ausliefern, für die ein japanischer Manager dann ein um 20 Prozent geringeres Einkommen als er erzielen kann. - Da passt dann der Ausruf: „Alter Schwede!“ - Aber als Provinz-Journalist steht mir so ein weltweiter Vergleich nicht zu. Ich bleibe also mal in der Provinz, wo man auch schon – und nicht erst „seit gestern“ – beobachten kann:
Wenn die Politik ins Spiel kommt, wird alles gut!
Ein intelligenter junger Kaufmann, mit einer guten Vorbildung und einer sehr guten Übersicht über die „Märkte“ sagte schon vor vielen Jahren zu mir:
„Wirklich Journalist sein, ein „richtiger Journalist“, ist eine brotlose Kunst! Wirklich Geld verdienen kann man heute nur, wenn man mit der Politik zusammen arbeitet.“
Das hatte ich da zwar auch schon längst begriffen, aber auch, dass man als Journalist „gut dabei sein kann“, wenn man sich an gewisse „ungeschriebene Spielregeln“ hält. Meine Oma erklärte das so:
„Eine Hand wäscht die andere – und beide das Gesicht!“
Es ist kein Zufall, dass Deutschland in einer „Korruptions-Statistik“ auch im letzten Jahr immer weiter abgerutscht ist.
Es gibt auch Firmen, die sich in ihrer Entwicklung der „modernen“ Entwicklung angepasst haben und durchaus gut damit fahren. Die sind nicht auf den Eingang einer einzelnen SMS angewiesen, die machen auch kein „Kleingeld“ mit Gutachten. Die vermarkten „große Einheiten“, die vielleicht gewisse Politiker nur belasten würden. - Und sie fahren gut damit!
Auch der Verkauf des Nürburgrings war z.B. durch „die Politik belastet“! Man kann es z.B. auch an dem Detail bewerten, das eine EU-Kommission auch nach Jahren (!) noch nicht einem Urteil des EU-Gerichts gefolgt ist und eine abschließende Beurteilung des etwas eigentümlichen Verkaufsprozesses vorgenommen hat.
Vor diesem dann – später mal - öffentlich werdenden Urteil ist natürlich eine Abstimmung mit Bundes- und Landesregierung (RLP) erfolgt! - Wie man abends vielleicht an der Theke einer Eifel-Wirtschaft zu einer solchen „Abstimmung“ kommentierend sagen würde:
„Darauf kann’ste Gift nehmen!“
Natürlich gibt es auch Gründe, warum die Insolvenz in Eigenverwaltung nach mehr als 10 Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist. Es laufen offenbar immer noch Gerichtsverfahren, die nicht abgeschlossen sind. Darum gibt es auch noch keine Abschlussrechnung des Insolvenz-Sachwalters.
- Die Landesregierung kann da schon mit höheren Zahlen rechnen!
Aber das wird sie wenig interessieren, weil das – so wird sie sagen – aus der Insolvenzmasse bezahlt wird. Mit anderen Worten:
- Der Steuerzahler war doch schon vorher von einem Millionen-Verlust betroffen! Er wird immer – in großen Abständen – über Teilbeträge informiert. - Das schockt dann weniger!
Warum von der Landesregierung ein Käufer favorisiert wurde, bei dem man glücklich war, dass er später durch einen Russen ersetzt werden konnte, bleibt das Geheimnis einer – damals – verantwortlichen Ministerpräsidentin.
Die zog dann nach dem ersten Verkauf mit der „Presse“ auf eine Promotion-Tour für einen „tollen“ mittelständischen deutschen Unternehmer durch das Industriegebiet am Nürburgring um seine Bedeutung dann noch einmal in einem Vortrag im „boulevard“ am Nürburgring zu unterstreichen.
Dann gab es die fehlerhafte Aktion des Insolvenz-Sachwalters, als die Ratenzahlungen für den Nürburgring ausblieben. Niemand weiß auch genau, wer dann einen Russen als Käufer des Nürburgring „ausgegraben hat“.
- Man hat auch – jetzt, in der „Neuzeit“ - niemals davon gehört, das es irgendwelche Anstände wegen nicht vorgenommener Sanktionen gegen einen russischen Oligarchen gab.
Wieso auch? - Im Handelsregister ist doch – seit 2024 – nachweisbar, dass die Besitzer des Nürburgrings deutsche Staatsbürger sind! - Das mag für manche Bürger unseres Landes neu sein, ist aber als Realität dem Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz zu entnehmen, wo die „ NÜRBURGRING Holding GmbH“ des/der Besitzer:s nach mehreren durch Deutschland verlaufenden „Umzügen“ und Umbenennungen schließlich mit einer fast unauffälligen Korrektur der Anteilseigner gelandet ist.
- Also ist nun alles gut? - Natürlich! - Warum, das ist bei mir im Titel zu dieser Geschichte nachzulesen.
Ja, aber… - Gemach! - Meine Großḿutter würde das so kommentieren:
"Dat sind doch alles arme Leute! - Dat sind doch eigentlich betrogene Betrüger!"
Heute sollte man das genau so wenig sagen, wie man – offiziell – ein Zigeuner-Schnitzel bestellen sollte. Paprika-Schnitzel geht doch genauso. Wie man auch – unfair? - nicht von gebrochenen Wahlversprechen der Politiker sprechen sollte.
- Hat König Kurt nicht den Gläubigern nach Eintritt der Insolvenz versprochen… - Der arme Mann ist doch wahrscheinlich nur das Opfer von „richtigen“ Politikern geworden!
Obwohl König Kurt mit seinem Spruch, „Wir machen es einfach!“, schon beeindruckend war. Der Geschäftsführer der landeseigenen Nürburgring GmbH konnte damit auch schon mal in „Meetings“ seine Verhandlungspartner beeindrucken, wenn er bei einer „auf der Kippe stehenden“ Entscheidung in Sachen „Nürburgring 2009“ dann fragend die Verhandlungsrunde zum Nachdenken anregte, indem er sagte:
„Sind wird uns nun einig? - Oder muss ich Kurt anrufen?“
Das war eine „schöne Zeit“, sagen die, die davon profitierten. Und es profitierten nicht nur die davon, die wie Profi-Schauspieler auftraten!
Unvorstellbar ist auch, dass z.B. das Forstamt Adenau erst gar nicht mehr zu einem Gutachten vor dem Aufstellen der „FIA-Zäune“ an der Nürburgring-Nordschleife befragt wurde. Natürlich hätten die was zum Thema „Wildwechsel“ zu sagen gehabt. Ein ungenannt bleiben wollender Mitarbeiter des Forstamtes erklärte mir das so:
„Der Chef hat schon mal vorher gegen Planungen oben am Nürburgring argumentiert und dann ‚so Einen von den Politikern drüber gezogen bekommen‘, dass wir heute erst gar nicht mehr gefragt werden. - Die wissen, das jetzt nur noch zugestimmt würde!“
Inzwischen gibt es beim Forstamt einen neuen Chef. Auch bei der Landesregierung. Und am Nürburgring sowieso! - Also heute: Neues Spiel, neues Glück?
„Damals“ war ich z.B. auch mal auf einer Pressekonferenz eines Regional-Politikers, der die ausgedruckte Presseerklärung über das Ergebnis der „Konferenz“ schon mitgebracht hatte. Er hatte den Inhalt schon vor Beginn erarbeitet. Der wurde dann nach der Presse-Konferenz“ an die Kollegen. - Und stimmte!
- So geht gute Politik! - Immer alles einstimmig! (Wie vorher be- und abge-sprochen?)
Man braucht, wenn man gut vernetzt ist, auch keine Genehmigungen! - Warum? - Man bekommt sie doch sowieso!
Ich erinnere an den Zaunbau auf dem Parkplatz „Brünnchen“. Der Zaun war fertig gestellt, da war noch keine Genehmigung erteilt! - Aber immerhin wurde – nach einer Motor-KRITIK-Geschichte – ein Antrag eingereicht.
Damit hatte man aber noch keine Zustimmung der Gemeinde Herschbroich, einen Zaun exakt auf die Grundstücksgrenze stellen zu dürfen. Aber der Nürburgring-Pächter hatte bei Einreichung der Baugenehmigung „vorgesorgt“:
Man hatte nicht nur um eine Baugenehmigung für den Bauzaun gebeten, sondern auch darum, noch einen mobilen Imbiss-Stand im Landschaftsschutzgebiet betreiben zu dürfen. - Da ist dann die Bürgermeisterin von Herschbroich „auf die Barrikaden gegangen“, die schon einen Imbiss auf „ihrem Gebiet“ stehen hat – und dafür „fürstlich“ kassiert.
Wunderbarer Weise hat der Antragsteller seinen „Zusatzantrag“ sofort zurück gezogen, nachdem die Bürgermeisterin den Bau des Zauns auf der Grundstücksgrenze erlaubt hatte. - Zufall! - ??? -
Die Baugenehmigung für den Zaun war so kein Problem mehr. Denn ein Genehmigungsverfahren obliegt der „Unteren Naturschutzbehörde“ der Kreisverwaltung Ahrweiler. Meine „offizielle Information“ dazu lautet so:
„Grundsätzlich können Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 69 des Bundesnaturschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zuständig für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten sind als Selbstverwaltungskörperschaften die kreisfreien Städte und Landkreise durch Rechtsverordnung.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft, sind oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen geringer. Verboten sind in LSG insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern. So kann der Umbruch einer Wiese zur Gewinnung von Ackerland untersagt werden, wenn das Gebiet von Grünland geprägt ist. Auch Änderung von baulichen Anlagen, Gewässern und Bepflanzungen sind verboten.
LSG-Verordnungen enthalten in der Regel die Bestimmung, dass die erforderliche Genehmigung von den Verboten nur dann versagt werden kann, wenn die Maßnahme dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderläuft und die Beeinträchtigung des Schutzzwecks nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann. Diese Bestimmung trägt der großflächigen Gebietsausweisung Rechnung.
Von diesen Regelungen kann es Ausnahmegenehmigungen geben, wenn bspw. ein Zaun errichtet werden soll. Diese sind die bei der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde zu beantragen.“
Und natürlich auch zu genehmigen. In diesem Fall wohl eine reine Formsache, weil hinter dem Antragsteller der Käufer des Nürburgrings steht. Da der Besitzer vorher die Landesregierung war… - (Ich möchte hier nicht unnötig Platz verschwenden.)
Wie meine Leser inzwischen wissen, hat der Pächter des Nürburgrings, eine Firma des Besitzers des Nürburgrings, inzwischen Sitzgelegenheiten für Besucher im Streckenabschnitts „Parkplatz Brünnchen“ in Form von großen Betonklötzen eingebaut. In einem Landschaftsschutzgebiet, kurz mit LSG bezeichnet.
Motor-KRITIK hat deshalb auch wegen der „Aufrüstung des LSG mit BK“ (Betonklötzen) dann bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ einmal nach gehört. Der Ordnung halber. Ich habe dabei auf meine entsprechende Geschichte (mit Fotos) hier in Motor-KRITIK verwiesen.
Eine Auskunft (Erklärung) lässt – wegen der Karnevalstage? - noch auf sich warten. Vielleicht erfolgt auch noch – wegen der richtigen Tonlage – eine Abstimmung mit dem Antragsteller. (Wenn denn eine Baugenehmigung überhaupt beantragt wurde.)
Aber ich habe einen Zwischenbescheid von der Kreisbehörde erhalten erhalten:
...„zunächst möchten wir uns für Ihre E-Mail vom 28.02.2025 bedanken und weiter den Eingang dieser E-Mail bestätigen.
Nach Klärung des Sachverhaltes werden wir Ihnen unaufgefordert eine Rückmeldung zu senden.“…
Meine Leser mögen das auch als Zwischenbescheid betrachten. Ich melde mich auf diesen Seiten sofort wieder zu diesem Thema, wenn mir die Stellungnahme der „Unteren Naturschutzbehörde“ bei der Kreisverwaltung in Ahrweiler vorliegt.
Dort leitet zwar nun eine neue Landrätin die Behörde, nachdem der Landrat Dr. Jürgen Pföhler durch sein „besonderes Engagement“ bei der Hochwasser-Katastrophe an der Ahr nicht mehr in dieser Position durch seinen Dienstherrn zu verantworten war. - Er hatte – immerhin! - seinen Porsche gerettet!
Die Mitarbeiter der neuen Landrätin sind natürlich noch die gleichen Beamten und Angestellten, die auch unter dem Juristen Dr. Pföhler ihren Dienst taten und von ihm angelernt wurden!
Gegen Dr. Pföhler hatte ich schon mal vor Jahren ein „Dienstaufsichtsverfahren“ zu beantragen versucht. Das Innenministerium in Mainz war nicht zuständig und hat mich an die „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion“ (ADD) in Trier verwiesen. Die war auch nicht zuständig, hat mich informiert und an den Ersten Beigeordneten des Kreises Ahrweiler verwiesen!
- Der ist zufällig ein Parteikollege von Dr. Pföhler, auch ein Duz-Freund und hat meine Beschwerde – natürlich - als unbegründet abgelehnt.
Dieser Erste Beigeordnete wurde dann nach der Ahr-Hochwasser-Katastrophe auch zum „kommissarischen Ersatz“ für Dr. Pföhler, als der sich – ich glaube krankheitshalber - aus dem Dienst verabschiedet hat. In Kurt Beck hatte der wohl ein großes Vorbild, obwohl der Eine CDU- der Andere SPD-Interessen vertrat.
Zur Qualifikation eines Kurt Beck, der ab der zweiten Hälfte dieses Monats März auch noch mal in einem SWR-Podcast mit sechs Folgen zu hören sein wird, sagt im Jahre 2007 mal ein Dr. Peter Struck – man erinnert sich sicherlich noch an diesen begeisterten Motorradfahrer, der die Sicherheit Deutschlands auch „am Hindukusch verteidigte“:
„Ich sage Ihnen, Kurt Beck kann Kanzler. Man wird sich noch wundern über das, was er noch alles bringen wird."
Peter Struck hat recht behalten. Wir haben uns sicherlich alle sehr gewundert. Wir freuen uns aber vielleicht sogar, das wir ihn niemals als Bundeskanzler erleben mussten. - Das wäre eine tolle „Wundertüte“ gewesen!
Aber in der Politik gibt es – wie wir gerade wieder erleben dürfen – keine Versager. Und wir sollten „so fair sein“, einem Politiker nach einer Wahl keinen Bruch eines Wahlversprechens vorzuwerfen!
Wie das schon Franz Müntefering (SPD) mal empfohlen hat. Der wusste als Politiker eben, wie Politik gemacht wird. - Inzwischen mit „Sondervermögen“!
Et es so, wie et es:
- Wenn die Politik ins Spiel kommt, wird alles gut!
Auch meine Großmutter war schon davon überzeugt, dass sie „die Beste“ ist!