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Zeitzeichen: Mit Herbert Linge stirbt eine Legende!

Er ist gestern, am Freitag, dem 5. Januar 2024, vormittags im Alter von 95 Jahren gestorben. - Herbert Linge. - Da wird dann sicherlich oft bei den Pragmatikern einer neuen Generation zu hören sein: Ein schönes Alter! - Das ist sicherlich nicht falsch, aber wird der Bedeutung eines Herbert Linge für Porsche nicht gerecht. Herbert Linge war nicht nur ein Vertrauter von Ferry Porsche, hat nicht nur den Anfang, die ersten Erfolge, dann den Abstieg und das Wiederaufleben „seiner“ Firma erlebt, er war eine Persönlichkeit, der „seine Marke“ lebte, sich mit „seiner Firma“ identifizierte, sozusagen eine „innere Bindung“ empfand.

Und das in vielen Positionen. Und ohne Studium, ohne Doktor-Titel. Er konnte Porsche in vielen Positionen überzeugend vertreten. Er hat nicht nur bei Porsche – ab 1943 – als Lehrling gearbeitet, er wurde aufgrund seiner Fähigkeiten auch Rennmechaniker, baute in leitender Stellung Auslandspositionen von Porsche – z.B. in den USA – aus, war Rennfahrer, fuhr als „Stuntman“ für Steve McQueen im Film „Le Mans“, bei dem McQueen nicht nur Schauspieler aber auch Co-Produzent war.

Herbert Linge war kein Schauspieler. Auch wenn er 1970 im Film „Le Mans“ zwar zu sehen, aber nicht zu erkennen war. Eigentlich entsprach diese Rolle exakt der, die er in seinem ganzen Leben gespielt hat: Er war für eine breite Öffentlichkeit unauffällig. Aber ohne ihn wäre Porsche nicht in einigen Positionen auffällig geworden.

Herbert Linge arbeitet in der letzten Phase seines Lebens in leitender Position im Porsche-Entwicklungszentrum Weissach. Weissach – die Stadt – die auch sein Geburtsort ist, verdankt ihm übrigens auch, dass das Porsche-Entwicklungszentrum dort gebaut wurde.

Er entwickelte auch das Rettungskonzept für Rennfahrer, dass dann zunächst in Deutschland von der ONS mit der Rettungsstaffel umgesetzt und auch nach Umbenennung in DMSB weiter geführt wurde. Herbert Linge profitierte hier nicht nur von seinen Erfahrungen als Rennfahrer, sondern er fühlte sich auch nach dem Tod seines Team-Kollegen, John Woolfe, in Le Mans 1969 geradezu dazu verpflichtet. Dessen Rennfahrer-Tod war Anlass für ihn, als Rennfahrer nicht mehr anzutreten.

1970 ist er in LeMans aber noch mal einen „Kamerawagen“ gefahren, der darum nicht gewertet wurde. - Er lief auf Platz 9 im Gesamtklassement ein!

Herbert Linge war praktisch für Porsche  auf allen Rennstrecken der Welt unterwegs. Auch der Porsche-Cup war eine Idee von Herbert Linge. Für seine Arbeit um die Sicherheit der Rennfahrer, die schon besonders war, wurde er übrigens auch mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Er hat niemals seine Rennsiege als etwas Besonderes empfunden. Er hat sich – wie das heute üblich scheint – auch niemals „vermarktet“ oder sich vermarkten lassen. Er empfand das, was er jeweils für seinen Arbeitgeber Porsche tat, als „normal“. In allen Positionen seines Berufslebens, in dem er nur einen Arbeitgeber hatte: Porsche! - Aus „moderner“ Sicht unglaublich!

Ich persönlich habe ihn – schon wegen meiner Eindrücke als Porsche-Verkäufer Ende der 50er-Jahre - als eine besondere Persönlichkeit empfunden, wie sie sich zu dieser Zeit eigentlich nur in inhabergeführten Firmen entwickeln konnte.

Als ich heute von seinem Tod erfahren habe, bin ich in ein Zimmer meines Hauses gegangen, wo eine Collage eine Wand ziert, die einer meiner Motor-KRITIK-Leser nicht nur geschaffen, sondern mir auch geschenkt hat.

Nicht nur dieses Bild hängt dort an der Wand, auch mit einer handschriftlichen Anmerkung von Herbert Linge versehen, sondern ich habe auch dort einen Kalender aufgestellt, der für mich  besonders ist, weil er in seiner Art – handkoloriert – sehr gut den Übergang von Porsche in das 20. Jahrhundert verkörpert. Auch dieser Kalender wäre unvollkommen gewesen, wenn dort kein Hinweis auf Herbert Linge zu finden gewesen wäre.

Herbert Linge war einer jener Menschen, die die Automobilhersteller in Deutschland wirklich „nach vorne“ gebracht haben. Für mich ist er vergleichbar mit Rudolf Uhlenhaut, einem bedeutenden und fahrerisch perfekten Entwickler – „damals“ - bei Daimler/Mercedes. - Später war er dort Vorstand.

Ich vergesse nicht, dass Rudolf Uhlenhaut mal in den 50ern mit einem 300er Mercedes auf dem Bergabstück der Nürburgring-Nordschleife – hinunter nach Adenau - an mir „vorbei flog“. Ich fühlte mich eigentlich bis dahin dort auf meiner 125er-Doppelkolben-Puch (mit Doppelvergaser) wie ein König. Jedenfalls machte ich auf der Nordschleife „damals“ jede 500er BMW (R 51/2) „nieder“.

Herbert Linge habe ich als Zuschauer schon – in seiner Bedeutung für Porsche – richtig einschätzen können, als ihn mal neben Ferry Porsche – in einer hellbraunen Wildlederjacke – am Nürburgring („Karussell“) - bei der Beobachtung eines Rennens mit Serien-Porsche erleben konnte. Da fuhr übrigens dann noch ein Eberhard Mahle in der Spitzengruppe mit.

Das waren alles Leute, die man - mit dem was sie machten - ernst nehmen musste. Heute erlebe ich dagegen so manche „Darsteller“ von Positionen in der deutschen Automobilindustrie, die mir eigentlich in ihren Entscheidungen „wie Kinder“ vorkommen, weil sie „unfertig“ wirken..

Das mag an meinem Alter liegen. - Aber aus meiner Sicht zeichnet sich so auch das Ende einer Epoche ab. - Da ist dann der Tod eines Herbert Linge – im „schönen Alter“ – ein Zeitzeichen!

MK/Wilhelm Hahne
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U 1102/23 Kart: Beim OLG Koblenz gibts ein Urteil!

Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Kartell-Senat des Oberlandesgerichts Koblenz am 23. November 2023, ist heute folgendes Urteil ergangen:

Der Rennstreckenbesitzer des Nürburgrings wird verurteilt, der VLN-.Organisation vollen Zugang zu der Rennstrecke in seiner Gesamtheit (ausgenommen Zuschauertribünen und Logen) zu gewähren. Er hat der VLN an mindestens 4 und maximal 7 Rennterminen (zwischen März bis November 2024) mit 2 Nutzungstagen und einem Wochenende mit 3 Nutzungstagen gegen eine maximale Nutzungsgebühr (die im Urteil jeweils benannt ist) die Durchführung von Rennen zu ermöglichen.

Die im Urteil genannten „Miet“-Preise sind Maximalbeträge, für die die VLN jeweils eine Zahlung unter dem Vorbehalt einer teilweisen Rückforderung leisten kann.

Der Senat hat im übrigen den Antrag auf Erlass einer EV (Einstweiligen Verfügung) und die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Nun muss man abwarten, was die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG daraus für ein „Paket schnürt“, das für die VLN dann auch annehmbar ist.

Man sollte sich darüber klar sein: Das Ende dieses Prozesses vor dem OLG Koblenz muss nicht das Ende aller Streitigkeiten sein.

Und der März, als Termin für die Durchführung des ersten Rennens der unter VLN bekannt gewordenen Langstrecken-Serie ist nicht mehr weit.

Und es gibt bis heute – 4. Januar 2024 - keine Ausschreibung, die sich eigentlich für 2024 deutlich von der in den Vorjahren unterscheiden müsste!

Bis jetzt gibt es nur Verlierer in dieser Auseinandersetzung!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Ich habe den Inhalt des Urteils nur kurz – mit meinen Worten – zu einer schnellen Information für meine Motor-KRITIK-Leser zusammengefasst.

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Der Jahreswechsel ist interessant für „Rückrufe“!

Diese Zeit ist sehr oft – auch für die Medien-Schaffenden – eine interessante Urlaubszeit. Man kann evtl. „Brückentage“ nutzen und man weiß eben auch bei der Auto-Industrie, dass die Zeit um Weihnachten/Neujahr eine „stille Zeit“ ist. Darum wird diese Zeit auch gerne für so genannte „Rückruf-Aktionen“ – ganz still - genutzt, weil die – sehr oft – dann nur wirklich die erreicht, die im wahrsten Sinne des Wortes „betroffen“ sind. Es gibt in dieser Zeit, gerade um die Neujahrsfeiern, in den Medien auch „wichtigere“ Themen für die Allgemeinheit.

An diesem ersten „normalen Tag“ des neuen Jahres 2024 – dem 2. Januar 2024 - beherrschen dann auch tatsächlich andere Themen die aktuellen Zeitungsseiten. Meine Lokalzeitung vermeldet z.B. heute am 2. Januar 2024 auf Seite 1:

„Dreyer ruft zur Zuversicht auf!
„FDP-Mitglieder stimmen für Verbleib in der Ampel!“
„Bischof Bätzing spricht Klartext“

und wagt auch einen „Blick in die Glaskugel“ unter der Ankündigung:
„Schlagzeilen, die wir im Kreis Mayen-Koblenz 2024 gerne lesen würden!“
„Randthemen“ auf Seite 1 sind dann außerdem:
„Wellinger hofft auf Tournee-Gesamtsieg“
„Tennis-Duo“ muss bangen“
„Das Bürgergeld ist um 12 Prozent gestiegen“
„Die ‚Stunde der Wintervögel‘ steht an“

Weil auf den 32 Seiten dieser Zeitung von heute nichts über die letzten Rückrufe der Automobilindustrie des Jahres 2023 – um Weihnachten bis Silvester - zu lesen ist, nutze ich dafür mal – nur beispielhaft – meinen Titel Motor-KRITIK. Der ist dann auch passend! - Die Reihenfolge wurde nach Markennamen alphabetisch geordnet.

Ich möchte damit meinen Lesern nur einen Eindruck vermitteln und verzichte auf die Darstellung von Details, wie Stückzahlen und Hintergrund.

Automobil-Rückrufe zwischen 22. und 31. Dezember 2023

Marke/Hersteller

Betroffene Modelle

Rückrufdatum:

Audi

A4, A5, Q3, Q7, Q8

31.12.2023

BMW

2er, 3er, X3, X4

22.12.2023

 

2er, 3er, X3, X4

26.12.2023

 

1er, 3er, X1, X3

31.12.2023

Dodge

Ram 1500 + 2500 Pickup

Ram 3500 Cab. Chassis

22.12.2023

Ford

Kuga

22.12.2023

Jeep

Wagoneer, Grand Wagoneer

 

Mercedes-Benz

C-Klasse, EQE, GLC

22.12.2023

 

S-Klasse, S-AMG 6,3

22.12.2023

Tesla

S, X

22.12.2023

 

S,

23.12.2023

 

X,

31.12.2023

VW

Crafter, Fox, Polo, Up!, Golf Cabrio

31.12.2023

 

Wie man sieht, nutzen die Firmen schon die Feiertage, um – natürlich – ihren gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nachzukommen. - Aber sozusagen unauffällig.

Wenn meine Leser an Details interessiert sind:

Sie können bei RAPEX fündig werden, (Rapid Exchange of Information System), dem Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Man findet aber auch auf der Internetseite der „BauA“ (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), auf der es auch eine deutsche Produktsicherheitsdatenbank gibt, vielleicht ergänzende Details, obwohl eigentlich die Basis – wie bei der EU – die gleiche ist.

Ich wollte mit meiner kleinen Geschichte nur darauf aufmerksam machen, dass die Industrie im Digital-Zeitalter wie selbstverständlich „seelenlos“ geworden ist, sich kaum noch am Kunden, sondern primär am DAX orientiert. - Chip, Chip, hurra!

Was auch darin begründet ist, dass der Aufsichtsrat schon mal einem neuen CEO ein kleines Aktienpaket zum „Start“ übereignet. Wenn der dann das Aktienkapital mehrt, mehrt er auch sein persönliches Einkommen. - You understand?

Und da „Rückruf-Aktionen“ dazu wohl kaum beitragen… -

  • So sind die Rückrufaktionen um Weihnachten und Silvester ganz einfach zu erklären.

Die Industrie würde das den Verbrauchern – ihren Kunden – natürlich gerne ganz anders darstellen!

MK/Wilhelm Hahne
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Ende ‘23 um Nürburg: „Über allen Wipfeln ist Ruh’“

Zum Jahresende macht man sich schon mal ein paar Gedanken mehr. Man liest auch, dass sich andere Gedanken machen und ist oft erstaunt, welch’ kluge Gedanken bei einer solchen Gelegenheit geäußert werden. Oft hört – oder liest – man geradezu Philosophisches da, wo man es gar nicht erwartet hätte.

Ich bin jetzt – kurz vor Jahresende - dann mit „offenen Augen“ durch mein direktes Umfeld gefahren. Das ist nun mal Nürburg, der Nürburgring und das Gebiet , zu dem auch Meuspath gehört. Und ich habe mir ein paar Gedanken – aber dazu auch ein paar Fotos – gemacht.

Wer kein „Gedankenleser“ ist, kann auch nur die Fotos schauen. Sie vermitteln im wahrsten Sinne des Wortes „ein Bild“. Und mehr als ein Bild – mehrere Bilder - vermitteln dann einen Eindruck von der aktuellen Situation am – und um den – Nürburgring:

„Raue Winde ziehn von Norden – und die Sonne scheint nicht mehr!“*

Eigentlich hatte ich gedacht, mit der letzten Geschichte in Motor-KRITIK des Jahres 2023 auch das Kapitel DMSB/DMSW abschließen zu können. Dabei habe ich angenommen, dass man in Frankfurt entsprechend meiner Vorhersage reagiert und kurz vor Jahresende noch eine eigene Darstellung der aktuellen Situation um DMSB/DMSW veröffentlicht. - Assolutamente niente! - Garnichts!

  • So werde ich dieses Thema also dann in 2024 weiter führen müssen!

Doch nun zu meiner letzten „eindrucksvollen“ Autofahrt (mit „Verbrenner“-Allrad!) in 2023:

Es ist natürlich sehr ruhig auf der Rennstrecke am Nürburgring. Auch der Parkplatz am „Brünnchen“ wirkt ohne parkende Automobile sehr trist. Ein Schild an der Einfahrt erinnert – eigentlich wen? - daran, dass es hier ein Landschaftsschutzgebiet gibt. Der Blick durch einen gerade in 2023 neu errichteten zusätzlichen Eisenzaun erinnert nicht daran. Wohl aber eine Kabelrolle daran, dass hier auch in 2024 weiter an der „Digitalisierung“ gearbeitet wird. - Auf das Ergebnis dürfen wir gespannt sein.

An anderer Stelle scheint ein neuer Parkplatz im Entstehen. Weil hier demnächst auch Eintrittsgelder erhoben werden sollen? - Dumme Frage: Bei welchen Rennen? - Die Entscheidung um die Durchführung der NLS-/VLN-Langstreckenserie lässt noch auf sich warten. - Schon zu lange!

Auch in Meuspath wirkt alles – weil sehr ruhig - ein wenig trist. Da ist nun das HRT-Team nach „oben“ verzogen und ein „Raeder“-Sport-Team hat in den ehemaligen HRT-Hallen Platz gefunden. Bei BILSTEIN, obwohl gerade erst eröffnet, wirkt alles sehr öde. Aber richtig traurig sieht es in den unfertigen Hallen aus, aus den schon lange ein „deTomaso“ rollen sollte. - Nun niemals mehr rollen wird! - Ein neues Bauwerk mit „Ruinen-Charakter“!

Um bei „traurig“ zu bleiben: Wer von den vielen Fans des 24h-Rennens kennt eigentlich Peter Geishecker nicht? Er gilt auch als der „Retter“ dieser Veranstaltung, als es mit den Starterzahlen mal dramatisch bergab ging. Er war auch oft der „Strippenzieher“ bei anderen Serien im Hintergrund. Und im Vordergrund wurde er immer – und immer wieder – geehrt. Er war im Vorstand des ADAC Nordrhein in Köln, wo er 2011 ausschied. 2015 hörte ich dann u.a. aus diesem größten ADAC-Regionalverein in Deutschland:

„Der ADAC Nordrhein hat bereits vor vielen Jahren das Gremium Senat eingerichtet. Senatsmitglieder sind langjährige, ehemals ehrenamtlich Tätige, die sich durch ihren hohen Einsatz für den ADAC Nordrhein e.V. verdient gemacht haben. Mit der Berufung zum Senatsmitglied möchte der Verein seine Wertschätzung und seinen besonderen Dank ausdrücken.
Dem ADAC Nordrhein e.V. ist es ein Anliegen, den reichen Erfahrungsschatz langjähriger Ehrenamtlicher, die sich ehemals mit größtem Engagement in die Vereinsarbeit eingebracht haben, zu bewahren und die Verbindung untereinander nicht abreißen zu lassen.“

Man hatte Peter Geishecker als „Senator“ in die Riege der „Ehrenamtlichen“ eingereiht. Hans-Joachim Stuck verlieh ihm – wegen seiner besonderen Leistungen – den „DMSB-Pokal“! - Und, und, und… -

Seit März 2021 liegt „Mr. 24h-Rennen“ nun auf dem Friedhof in Nürburg. - Meine zwei Fotos zeigen, wie sein Grab Ende 2023 aussieht.  Ich schrieb schon in 2022:

„Dieses Grab zeigt die Grenzen der so genannten „Popularität“ auf. - Sie endet offenbar spätestens mit dem Tod!“

Damit möchte ich dann meine Leser – vielleicht – ein wenig nachdenklich zurück lassen!

Wir, die wir leben, schreiten nun hinüber ins „NEUE JAHR 2024“! - Neues Spiel, neues Glück?
Schau’n mer mal!

Ich wünsche meinen Lesern viel Spaß beim „Guten Rutsch ins Neue Jahr“!

Natürlich wünsche ich Ihnen allen Gesundheit, woraus sich - mit ein wenig Willen - dann auch der Erfolg generieren lässt.

Ich melde mich unter der gleichen (Internet-)Adresse dann im nächsten Jahr mit neuen Informationen wieder! - Versprochen!

Aber Sie sollten auch die alten Informationen bitte nicht vergessen! - Und immer richtig zuordnen! - Bitte!

Mit herzlichen Grüßen!
Wilhelm Hahne

*aus „Sehnsucht nach dem Frühling“ von Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874)

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Taktik kann zur Tik-Tak werden, die ins AUS zählt!

Jeder zählt auf seine Weise. Der Eine vorwärts, der Andere rückwärts. Manchmal verlässt man sich aber zu sehr darauf, dass man in der Vergangenheit immer als der Stärkere anerkannt wurde. So wird dann – gerade bei Sportverbänden – oft nach dem Motte gehandelt:

  • Wer nichts zu sagen hat – ist selber schuld!

Und man haut auf die Pauke. Die herrschende Minderheit auf die schweigende Mehrheit. Das geht auch gut. Oft lange gut. Zumal wir in der Politik „Vorbilder“ haben, die diese Praxis beeindruckend beherrschen. - Leider sonst wenig anderes.

Aber jetzt scheint einiges „schief zu laufen“. Da hat ein Sportverband – UEFA – eindeutig überzogen. Zwar nur wenige Vereine – aber es gab immerhin welche – haben aufgemuckt und sind vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

Der hat heute ein klares Urteil gesprochen, das nun in den Medien – aber überall in der gleichen Art – ein Echo findet:

„STERN“: „Im Streit um die Gründung einer Super League im Fußball hat die Uefa vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Die großen Fußballverbände Fifa und Uefa dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.“

 

„FinanzNachrichten.de“: „Luxemburg - Im Streit um die Gründung einer "Super League" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Klägern recht gegeben. Die Vorschriften der Fifa sowie der Uefa über die vorherige Genehmigung von Fußballwettbewerben wie der "Super League" verstießen gegen EU-Recht, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH. Auch ein Verbot für Vereine und Spieler, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sei rechtswidrig.“

 

„Deutschlandfunk“: „Die Super League hat vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg verbucht. Die Richter haben geurteilt, dass die UEFA und die FIFA ihre Monopolstellung im Fußball ausnutzen, wenn sie von Vornhinein Wettbewerbe wie zum Beispiel die Super League verhindern. Das sei „nicht verhältnismäßig“ und stehe zudem im Widerspruch zur Wettbewerbsfreiheit.“

 

„Süddeutsche Zeitung“: „Es gebe keinen Rahmen für die Regeln der Verbände, der gewährleiste, dass die Vorgaben transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig seien. Auch die Regeln, die Fifa und Uefa die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Rechteverwertung der Wettbewerbe einräumen, würden den Wettbewerb in der EU einschränken, hieß es im Urteil. Die Fifa und Uefa würden ihre dominante Marktposition missbrauchen.“

 

„BILD“: „Die großen Fußballverbände Fifa und Uefa dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.“

Es gibt noch mehr dieser Beispiele aktuell im Internet. - Von all’ diesen Medien wird leider übersehen, dass dieses Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für den europäischen Sport ist. Dazu gehört auch der Motorsport. So sind auch FIA und DMSB betroffen. Man hört und sieht aber nichts von deren evtl. Reaktionen! - Oder doch?

Schaut von heute auf die Internetseite des DMSB, so findet man dort folgenden Hinweis:

„Der DMSB RaceClub ist online. Der innovative Online-Marktplatz steht ab sofort exklusiv für alle volljährigen DMSB-Lizenzinhaber unter www.dmsb-raceclub.de zur Verfügung. Die gleichnamige App wird in den nächsten Wochen im App- und Play Store gelauncht.
Ausgewählte Marken bieten über die neue Plattform ihre Produkte für DMSB-Lizenzinhaber zu stark rabattierten Preisen an. Neben dem klassischen Kauf von Waren und Dienstleitungen stellen die „Influencer Deals“ eine innovative und einzigartige Funktion des DMSB RaceClub dar. Weitere Details finden Sie direkt auf www.dmsb-raceclub.de.“

 

Man wertet eine (zu) teure DMSB-Fahrer-Lizenz zu einer „Rabatt-Karte“ ab. Eine „innovative und einzigartige Funktion“ einer DMSB-Fahrerlizenz ist nach Darstellung dieser e.V. z.B. die Vermittlung von „Influencer Deals“!

Unter einem „Influencer“-Video fand ich z.B.den Hinweis:

„Die mit * gekennzeichneten Links zu Produkten sind Affiliate-Links. Wenn du über diese Links einkaufst, unterstützt du damit meine Arbeit. Das heißt, ich erhalte eine kleine Provision.“

Interessant und einbringlich? - Bis heute gibt es aber immer noch keine DMSB-Erklärung für den Hinweis auf der DMSW-Internetseite

„Leider wird die DMSW GmbH zum 31.12.2023 geschlossen“.

Geht der DMSB e.V. evtl. einen anderen Weg? - Wenn JA: Welchen? - Es gibt bis heute keinerlei offizielle Darstellung zur Zukunft dieses e.V., die durch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch besonders gefährdet erscheint.

MK/Wilhelm Hahne
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DMSB: Mit „Götterdämmerung“ leider überfordert!

Es gab auch Leser die mich gefragt haben: „Was soll das mit der Götterdämmerung?“ Irgendwie ist so eine Frage immer berechtigt, wenn man diesen Begriff eigentlich bisher nur in Verbindung mit einer Oper von Richard Wagner gehört hatte. Oder genauer: Mit der „Tetralogie“, die man als „Ring der Nibelungen“ kennt und die Richard Wagner als ein „Bühnenfestspiel für drei Tage und einen Vorabend“ bezeichnet hat. - Ursprünglich war der Titel übrigens mal: „Siegfrieds Tod“.

Die Idee zu Oper – und Titel – kam und kommt aus der nordischen Mythologie. Eigentlich fand ich den Titel darum auch für die Situation von DMSB und DMSW so passend. Denn in der Myrhologie erlebt man den Untergang der Götter in einem „Weltenbrand“, aus dem dann eine schönere Welt hervorgeht.

  • So hatte ich mir das auch im Fall von DMSB und DMSW erhofft!

Leider war das von mir zu sehr „nordisch“ und zu wenig „deutsch“ gedacht.

Am letzten Tag der „Essen Motor Show“ – am letzten Sonntag - hat sich das Präsidium des DMSB dann noch einmal zusammen gesetzt. So, als hätte es die letzten Entwicklungen in der Realität gar nicht gegeben. Man wollte u.a. die 2024er Preise für Lizenzgebühren diskutieren. - Steigen die nun für 2024 noch mal? - Aber die Sitzung war zu kurz, um etwas Vernünftiges zu beschließen!

  • Damit wäre der Motor-KRITIK-Traum von einer „schöneren Welt“ geplatzt!

Also keine Götterdämmerung in Frankfurt? - Die Lage dort bleibt undurchsichtig. Denn natürlich lässt man sich – von der eigenen Wichtigkeit überzeugt – doch nicht durch einen kleinen Informationsdienst - wie Motor-KRITIK – zu einer Änderung von intelligenten Beschlüssen beeinflussen!

  • Und alle „wichtigen“ deutschen Medien schweigen bisher zum Thema DMSB/DMSW. - Zu unwichtig? - Erklärungsversuch: Es gibt noch keine offizielle Pressemitteilung!

Die öffentliche Darstellung der Entwicklung von DMSB und DMSW im Verhältnis zueinander – und was dieses Verhältnis beeinflusst und verändert – die war erst für die zweite Hälfte Dezember 2023 geplant. - Und dabei bleibt es nun auch!

Damit man beim DMSB nicht vergisst, was u.a. aktuell für die DMSW GmbH geschützt, aber vom DMSB e.V. in seinen Publikationen bisher gerne verwendet wurde:

  • 06.04.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „TLSiM“ = Trauma Life Support in Motorsports als „Word figurative mark“ geschützt.
  • 19.06.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „Race Card“ als „Word figurative mark“ geschützt

Race Card“ (Name der DMSW GmbH geschützt) ist z.B. die Tageslizenz, die vom DMSB für 25 Euro verkauft wird. Damit kann man – so man unter 74 Jahre alt ist – dann ein Rennwochenende bestreiten. - Aber nur bei einer deutschen Veranstaltung, aber auch dann, wenn die im Ausland durchgeführt würde.

RaceCard“, die österreichische Version des dortigen „ÖAMTC“ ist dagegen ganz etwas anderes. Nämlich ein Versicherungsschutz für eine ganze Motorsport-Saison. Die wird den Motorsportlern angeboten, die vornehmlich bei lizenzfreien Veranstaltungen starten wollen und bietet für 65 €  einen zusätzlichen Versicherungsschutz. - Wie gesagt: Für eine ganze Saison!

Die deutsche „Race Card“ ist dagegen nur eine „Tages-Lizenz“, gilt nur für ein Veranstaltungswochenende, schließt allerdings eine Versicherung mit ein und kostet 25 €.

Wo wir nun einmal bei den Kosten für „Lizenzen“ sind, wollen wir doch einfach mal die deutschen (DMSB-)Lizenzkosten für eine „Internationale A- und auch B-Lizenz“ denen der Österreichischen „ÖAMTC“ gegenüber stellen:

    • Internationale A-Lizenz: Deutschland 1.345 € - Österreich 623 €
    • Internationale B-Lizenz: Deutschland    923 € - Österreich 400 €

Das vermittelt den richtigen Eindruck! - Der Preisvergleich bezieht sich auf die DMSB-Preise für die Saison 2023, für Österreich sind es schon die Preise für die Saison 2024. - Und natürlich ist bei allen – in Deutschland wie in Österreich – der Versicherungsschutz inklusive.

Da besteht wirklich keine Basis für eine „Götterdämmerung“!

MK/Wilhelm Hahne
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DMSB: Lizenzierte Fahrer und Sportwarte siegen!

Obwohl mit der Ausstellung einer DMSB-Fahrerlizenz keine Garantie auf einen Sieg verbunden ist, gibt es Fahrer, die auf deutschen und internationalen Rennstrecken damit siegen. Dass Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz auch siegen können, ist eigentlich ungewöhnlich. Der DMSB hat aber inzwischen dafür auch Voraussetzungen geschaffen. - Teure! - Er nutzt dazu das ziemlich provinzielle System seiner Sportgerichtsbarkeit. Dort hat man übersehen, dass sich nicht nur der Sport allgemein weiter entwickelt hat, sondern dass das auch den Motorsport beeinflusst, in dem der DMSB gerne „nach Gutsherrenart“ Regie führen möchte.

Aktuell haben ihm mal wieder die Richter des Frankfurter Landgerichts am 15. November 2023 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 16/23 die Grenzen aufgezeigt. Sie haben den DMSB verurteilt – und er hat damit auch alle Kosten zu tragen:

„...es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten (DMSB) zu unterlassen, gegenüber dem Kläger (Sportwart) im räumlichen Gebiet der Bundesrepuplik Deutschland, Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup teilzunehmen und/oder mit diesem Rallye-Super-Cup E.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt  anzudrohen und/oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger
(Sportwart) eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten (DMSB) zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken….“

Das sind eigentlich die wichtigsten Sätze aus LG-Urteil, dem ich nur – erklärend - grafisch deutlich abgesetzt – die Funktionen von Kläger und Beklagtem hinzu gesetzt habe.

Daraus ergibt sich dann als Ergebnis:

  • Auch mit einer DMSB-Sportwart-Lizenz kann man in Deutschland Siege erringen!

Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass deutsche Sportwarte offensichtlich „aus einem anderen Holz geschnitzt sind“ als deutsche Lizenzfahrer, die sich vom DMSB z.B. - zu ihrer Fahrerlizenz – noch zu einem DMSB-Nordschleifen-Permit „vergattern lassen“, ohne dagegen Einspruch zu erheben und dem DMSB auch durch einen Gerichtsentscheid deutlich machen lassen, dass er in diesem Punkt seine Kompetenzen eindeutig überschritten hat!

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 ganz klar zum Ausdruck gebracht:

„Das streitgegenständliche Verhalten des Beklagten verstößt gegen § 19 Abs. 1 GWB. Im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup E.V. liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung! - Das ist… -

Motor-KRITIK möchte hier nicht alle Details der Urteilsbegründung zitieren und kommentieren, aber darauf hinweisen, dass das Landgericht mehrfach die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2006 erwähnt und zitiert hat. Eigentlich ist diese EuGH-Entscheidungen schon vor so langer Zeit erfolgt, dass sie in ihren Details bis zum DMSB nach Frankfurt durchgedrungen sein sollte. - Und der DMSB ist dazu noch mit Juristen durchsetzt! - Die sollten das wissen!

Das Frankfurter LG-Urteil macht aus Motor-KRITIK-Sicht einen sehr ausgewogenen Eindruck. So kann man darin z.B. auch die Formulierung finden:

„Regelungen, die dem Ziel eines fairen Ablaufs der Sportwettkämpfe dienen, insbesondere die Chancengleichheit der Sportler, ihre Gesundheit, die Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie die ethischen Werte des Sports gewährleisten, können nach dem EuGH grundsätzlich als legitime Ziele in Betracht kommen.“

Ein anderer interessante Absatz im Urteil des Frankfurter Landgerichts ist allerdings:

„Auch andere sportorganisatorische Regelungen, die zwar auch legitime Ziele in Bezug auf die Gewährleistung eines fairen sportlichen Wettbewerbs verfolgen, zugleich aber auch unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für Außenstehende haben, sind einer Prüfung nach dem 3-Stufen-Test nicht von vornherein entzogen.“

Der „3-Stufen-Test“ ist übrigens auch ein Hinweis auf das Meca-Medina-Urteil des EuG aus 2006, wo dieser Test wohl als Vorschlag existiert. Hier in der Eifel habe ich – ehrlich! - zum ersten Mal davon gehört. - Vielleicht geht es dem DMSB in Frankfurt ähnlich.

Was diese Organisation betrifft, so hat der DMSB in diesem Jahr eine Reihe von gefährlichen Niederlagen hinnehmen müssen. - Wenn ich das richtig einschätze:

  • Die nächste Niederlage des DMSB folgt schon bald!

Wie sagte meine Großmutter doch schon vor Jahrzehnten warnend zu mir:

„Hochmut kommt vor dem Fall!“

MK/Wilhelm Hahne
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Nürburg: Kein Anspruch auf 360° Rundumschutz!

Gemeint ist nicht der Ort, sondern die aktuell wirklich den Ort „überragende“ Nürburg. Sie steht auf einem Vulkan-Basaltkegel von 676,5 Meter Höhe (ü.NHN) und ist damit die „höchste Burg in Rheinland-Pfalz“. Das habe ich im Internet gelesen. Damit ist diese Burg(-Ruine) dann schon eine „Touristen-Attraktion“ von Wirkung. - Anders als z.B. die Achterbahn am Nürburgring, die man nur noch als „Schrott“ bezeichnen kann und heute bestenfalls noch an die „Irrungen und Wirrungen“ einer Landesregierung erinnert, aber eigentlich auch nur als „Baudenkmal“ empfunden wird, das sich „König Kurt“, der Landesfürst, einmal errichten ließ.

Die Nürburg wurde nach ihrem Bau im 12. Jahrhundert von einer „Fluchtburg“ zur „Ritterburg“. Sie hat über die weiteren Jahrhunderte auch schon einiges ertragen müssen. Da waren nicht nur niederländische Truppen „vor Ort“, die sie nicht gerade pfleglich behandelten, es gab später auch schwedische Soldaten, aber sie hat auch französische Truppen erleiden müssen. Danach war sie weitgehend zerstört.

Aktuell – seit 1949 - ist sie im Besitz des „Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz“ und wird von einem Nürburger Ortsmitglied, Hans-Peter Hoffmann, betrieben. Sie zählt inzwischen wieder zu den „Kunstdenkmälern des Kreises Ahrweiler“. Zu Weihnachten leuchtet ein Stern vom 20 Meter hohen „Bergfried“, der zu einem von Touristen gerne besuchten Aussichtsturm geworden ist.

Ich habe Sabine Schmitz, eine Nürburgerin, nicht nur als eine schnelle Tourenwagenpilotin auf der Nürburgring-Nordschleife kennen gelernt, sondern auch als eine energische Verfechterin der besonderen Position der Burg „in“ und „für“ Nürburg. Ohne Zweifel wird dieser Ort derzeit von mehr Leuten wegen der Nordschleife, von vielen aber auch wegen der einmaligen Lage der Burg besucht.

Sabine Schmitz sah die „herausragende“ Position der Burg „damals“ – als sie noch lebte - dadurch gefährdet, dass man im direkten Umfeld der Burg zwei riesengroße Windräder errichten wollte. Sabines Aktivitäten waren nicht im Interesse des damaligen Bürgermeisters, der seine Pläne durch die engagierte Arbeit einer Sabine Schmitz gefährdet sah.

So kam es dann auch damals zum Eklat. Der damalige Nürburger Bürgermeister hat der Sabine Schmitz lautstark mit einem „Besuchverbot des Ortes“ gedroht. Sabine hat darüber gelächelt, ihre Mutter hat deswegen geweint!

Sabine Schmitz ist 2021 gestorben und eigentlich war danach das Thema Windräder in Nürburg nicht mehr wirklich ein Thema. Auch der Bürgermeister ist verstorben – aber nicht das schon viele Jahre zuvor angeleierte Projekt „Windräder in Nürburg“.

Aktuell müsste es eigentlich im Vordergrund stehen, denn bei der Verbandsgemeinde in Adenau liegen aktuell die „alten“ Pläne und u.a. ein „neues“ Lärm-Gutachten aus.

  • Und es gibt eine „Einspruchsfrist“, die es zu beachten gilt! - Wenn man sich evtl. betroffen fühlt.

Man muss nicht unbedingt nach Adenau fahren, sondern kann sich schon eine Meinung bilden, in dem man die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau besucht. (https://www.adenau.de/) Dort findet man – rechts, imit Klick auf eine „grüne Kachel“ - unter dem Titel „Baurecht: Auslegungsverfahren“ dann aber auch, was die bisherige Alleinstellung der Nürburg durch die Aufstellung von zwei 149 Meter hohen Windrädern gefährden könnte, unter dem Titel:

„4. Änderung Bebauungsplan ‚Nürburgring Grand-Prix-Strecke’“

Da ist dann auch u.a. zu lesen:

„in der Zeit vom

Montag, 13.11.2023 – Freitag, 24.11.2023

während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.  

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o.a. Zeitraum hier auf der Homepage der VG Adenau  abrufbar. Klicken Sie dazu einfach auf die von Ihnen gewünschte Unterlage in der obigen Liste.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

    schriftlich (per Post an die o. g. Adresse)
    per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de) oder
    zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Nürburg, den 31.10.2023

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin“

Für meine Motor-KRITIK-Leser würde – allgemein betrachtet – das dort aufgeführte Schallgutachten sicherlich Beachtung finden, weil dort auch auf bestehende Schallgutachten für die Rennstrecken Bezug genommen wird. Darum habe ich auch im Anhang zu dieser Geschichte eine pdf-Datei dieses Gutachtens angehängt.

Wie schon im Titel zum Ausdruck gebracht: Im politischen „Mainstream“ gilt derzeit die These:

  • Auch „herausragende“ Burgen, die einem Ort den Namen gaben, haben in der jetzigen Energie-Situation unseres Landes keinen Anspruch auf einen 360° Rundumschutz!
MK/Wilhelm Hahne
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NLS-Parkgebühren: Grundsätzlich JA – Aber zu hoch!

Ich hatte vor kurzer Zeit dazu geschrieben und meine Leser gebeten, sich dazu doch einmal zu äußern. Das ist auf die unterschiedlichste Art geschehen. Weil persönliche Kontakte und telefonische Anregungen favorisiert waren, habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Nürburgring-Fans mit fast einer gewissen Angst vor einer öffentlichen Darstellung ihre Meinung nach meinen kleinen Aufruf zurück halten.

Das ist – leider – in der heutigen Zeit nicht ungewöhnlich. Nicht nur zu Nürburgring-Themen. Das macht aber auch deutlich, wie sehr unsere Mitbürger inzwischen durch die unterschiedlichsten Reaktionen mit einer klaren kritischen Äußerung - schon fast verängstigt – zurückhalten. Zumindest dann, wenn die „Gefahr besteht“, dass sie öffentlich wird. - Schade!

Trotzdem – und gerade deshalb – betrachte ich es als meine Aufgabe - als Journalist - die Meinung einer vorhandenen Mehrheit – so mein Eindruck in Sachen Nürburgring-Parkgebühren – auch denen nahe zu bringen, die die Höhe der aktuellen Zuschauer-Belastung zu verantworten haben.

Nun hat es nicht nur mündliche und telefonische Meinungsäußerungen gegeben, sondern auch schriftliche per e-Mail. Eine davon möchte ich hier in vollem Umfang veröffentlichen, weil hier – wie übrigens auch in anderen Meinungsäußerungen mir gegenüber, eine vernünftige Kritik geübt wird, die aus meiner Sicht auch voll berechtigt ist.

Hier nun der ungekürzte Text einer Leser-e-Mail:

„Guten Abend Herr Hahne,

Sie baten in einer Ihrer letzten Artikel um die Lesermeinung zu den Parkgebühren. Gerne möchte ich Ihnen meine mitteilen:

Ich kenne noch die VLN-Rennen, bei denen man nur 5 €-Parkgebühren bezahlen musste. Das war ok.

Ich bin allerdings der Meinung, dass man für eine Anhebung um 100 Prozent auch etwas bieten muss. Und da ist leider gar nichts passiert.

Mit ganz viel Wohlwollen könnte man die „Neuasphaltierung“ des „Brünnchen“ nehmen.

Wenn es regnet, parkt man an den meisten Parkplätzen im Dreck. Und seit der Erhöhung auf 10 € sind die kostenfreien Parkplätze (Wanderparkplatz „Hohe Acht“, Parkbucht gegenüber vom“Brünnchen“ usw.) fast immer voll. Da freuen sich bestimmt die nicht-renninformierten Wanderer.

Der Eintritt ist teurer geworden, die Parkgebühren wurden erhöht. Und irgendwie hat man als Fan davon keinen Mehrwert. - Nichts, gar nichts!

Vielleicht sollte ich noch kurz erwähnen, dass eine Fahrt zum Ring für mich 400 Kilometer  Anreise sind. Und nochmal 400 Kilometer zurück. Da freut sich auch der Tank über jeden gesparten Euro.

Und wenn man regelmäßig Ihre Artikel liest, weiß man dann ja auch, wo das ganze Geld landet.

Mit freundlichen Grüßen“

Ich habe diese e-Mail ausgewählt, weil sie zwar klar und unmissverständlich die Meinung vieler VLN-/NLS-Besucher wieder gibt, auf der anderen Seite aber auch sachlich bleibt.

Das kann ich durchaus nicht von allen Informationen zu diesem Thema sagen, die mich nach meiner Anregung zu einer Meinungsäußerung erreichten.

So darf ich aber davon ausgehen, dass diese einzelne Meinungsäußerung, die für die Meinung von vielen anderen VLN-/NLS-Besuchern steht, die „Macher“ am Nürburgring mit dazu anregt, sich in Sachen Parkgebühren auf die wirtschaftliche Gesamtsituation in unserem Land zu besinnen und bei solchen „Zusatzkosten“, die die Parkgebühren nun mal sind, zur Normalität zurück zu kehren.

MK/Wilhelm Hahne
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Buch-Preis gleich dem einer Touristenfahrer-Runde!

Wenn man während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife zuschaut, muss man den Eindruck gewinnen, dass 30 Euro nicht viel Geld sind. Manche Fahrzeuge sieht man im Laufe einer Stunde mehrfach. Wenn ein Fahrer gut – und sein Automobil noch besser ist – schafft der in einer Stunde 4 Runden. Das macht – an einem normalen Wochentag – 120 Euro, die er dann allein an Gebühren zahlen müsste. Hinzu kommen Treibstoff- und Verschleißkosten. An einem Wochenende wird das dann noch einmal um 5 Euro pro Runde teurer.

Als ich vor ca. 45 Jahren – wegen der Nürburgring-Nordschleife – vom Niederrhein in die Eifel zog, ging es mir darum, die entstehenden Kosten beim Besuch der Nordschleife um An- und Abfahrtkosten zu senken. Außerdem war eine Jahreskarte – damals noch in DM – verglichen mit den heutigen Euro-Preisen verdammt günstig. Ich habe hier in den ersten Jahren meines Eifel-Lebens immer eine Jahreskarte gekauft.

Andere - wichtige - Kollegen ließen sich die schenken. Mir ging es aber darum, immer – und in jeder Form – unabhängig von allen Einflüssen der jeweiligen Nürburgring-Besitzer denken und handeln zu können. Auch damals schon – und erst recht in einem aktuellen Zeitrahmen der Teuerung – sind aber die meisten Menschen zu kleinen Rechenkünstlern geworden.

  • Wer an der Nürburgring-Nordschleife den „Touristenfahrern“ zuschaut, muss allerdings nicht diesen Eindruck haben!

Ich habe über die aktuelle Gesamtsituation nachdenken müssen, als mir ein Buch in die Hand geriet, bei dem ich beim Durchblättern an „alte Zeiten“ erinnert wurde. Da stellte sich die Nürburgring-Nordschleife noch ganz anders dar. Und es gab noch eine „Südschleife“, die mit dem Bau des Grand-Prix-Kurses, seit 1984 nur noch für „Kenner“ in Teilstücken wahrnehmbar ist.

In dem Buch von dem ich heute sprechen möchte, gibt es sie noch. In einer Reihe von Fotos ist zu sehen, dass auch hier  - nicht nur auf der Nordschleife - ernsthaft Motorsport betrieben wurde. Und auf der Nordschleife – „damals“ – brauchte es keine Markierungslinien oder gar Sensoren, die ein Überfahren der Fahrbahngrenzen  signalisieren, um dann – evtl. - eine Bestrafung des Fahrers auszulösen.

  • Beim Überfahren der Fahrbahngrenzen „damals“, landete man bestenfalls im Krankenhaus. Wer „Pech hatte“ konnte sich danach noch nicht einmal mehr an seinen Fehler erinnern. - Er war tot!

Das Autoren-Team Michael Behrndt, Jörg-Thomas Födisch, Nil Ruwisch und Rainer Rossbach, haben nach ihrem Verkaufserfolg „Nürburgring-Album“, für die sie im Mai ds. Jrs. mit dem deutschen „Motorsport-Literatur-Preis“ ausgezeichnet wurden, mal wieder einen „Volltreffer“ gelandet, mit dem sie an die guten alten – gefährlichen – Zeiten auf der Nürburgring-Nordschleife erinnern. Auf 180 Seiten bringen sie mit rd. 400 Fotos, viele davon in schwarz/weiß, den interessierten Nürburgring-Fans der Neuzeit, den „alten Nürburgring“ näher, machen „bildhaft“ verständlich,  warum er mal als „Grüne Hölle“ bezeichnet wurde.

Die ihn heute noch so empfinden, haben inzwischen den Rennfahrern ein „Permit“ verordnet, während er für Herrn und Frau Jedermann als „normale Landstraße“ (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) befahren werden kann. Wenn solche Schilder irgendwo stehen, dann um geflissentlich übersehen zu werden. Für die Testfahrer der Industrie werden sie „ins Abseits gedreht“.

Das Buch bringt dem Leser aber nicht nur die „alte Nordschleife“ nahe, sondern erinnert auch mit vielen Farbfotos an die Schönheiten der Eifel und damit des Nürburgring-Umfeldes.

Das alles war nur möglich, weil es schon seit 1865 einen kleinen, feinen Postkarten-Verlag in Adenau gibt, bei dem die Buch-Autoren eine Vielzahl von alten Fotos ausgegraben haben. Das „Verlagshaus Klein“, in dem sich in Stadtmitte die Nachfahren des Gründers immer noch mit Erfolg fotografisch und künstlerisch betätigen.

Am Nürburgring selbst hat man sich schon vor langer Zeit aller „alten Materialien“ entledigt, das alte Archiv aufgelöst. Man ist dort „modern“ und zukunftsorientiert. - Auch bei den Preisen! - Nicht nur bei den Parkgebühren!

Anders bei dem Buch:

  • Im Format – 24 x 24 Zentimeter – und damit, wie man aus der Werbung weiß, quadratisch und gut, kann es jeder Interessierte im Buchhandel für 29,90 Euro erstehen.

Es trägt den Titel „Natur und Technik – Motorsport in der Eifel“ und ist unter der ISBN-Nummer 978-3-9825637-0-1 zu finden. Übrigens, wie ich nachgeschlagen habe, auch im so genannten Versandbuchhandel.

Bitte beehren Sie, lieber Motor-KRITIK-Leser, beim nächsten Einkaufsspaziergang aber besser mal wieder den Buchhändler Ihres Vertrauens. - Der freut sich!

Und Sie dürfen sich darüber freuen, dass dieses interessante Buch zum wohlfeilen Preis von 29,90 Euro zu kaufen ist.

Beim Blättern darin, wurden bei mir Erinnerungen wach. Bei anderen, jüngeren Menschen, entsteht so – vielleicht - aber erst ein „richtiges Bild“ vom Nürburgring, der mit seiner „Nordschleife“ noch heute – trotz seiner inzwischen an ihm erprobten Sicherheitsmaßnahmen - selbst einen DMSB immer noch sehr stark zu beeindrucken scheint!

  • Vorschlag: Auch in Frankfurt sollte man mit Euro 29,90 mal weniger als für eine Runde im „Touristenverkehr“ ausgeben! - Damit man auch hier einen Eindruck erhält.

Selbst die Bundesregierung beklagt einen vorhandenen allgemeinen Bildungsmangel!

MK/Wilhelm Hahne
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