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Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Kartell-Senat des Oberlandesgerichts Koblenz am 23. November 2023, ist heute folgendes Urteil ergangen:
Der Rennstreckenbesitzer des Nürburgrings wird verurteilt, der VLN-.Organisation vollen Zugang zu der Rennstrecke in seiner Gesamtheit (ausgenommen Zuschauertribünen und Logen) zu gewähren. Er hat der VLN an mindestens 4 und maximal 7 Rennterminen (zwischen März bis November 2024) mit 2 Nutzungstagen und einem Wochenende mit 3 Nutzungstagen gegen eine maximale Nutzungsgebühr (die im Urteil jeweils benannt ist) die Durchführung von Rennen zu ermöglichen.
Die im Urteil genannten „Miet“-Preise sind Maximalbeträge, für die die VLN jeweils eine Zahlung unter dem Vorbehalt einer teilweisen Rückforderung leisten kann.
Der Senat hat im übrigen den Antrag auf Erlass einer EV (Einstweiligen Verfügung) und die Anschlussberufung zurückgewiesen.
Nun muss man abwarten, was die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG daraus für ein „Paket schnürt“, das für die VLN dann auch annehmbar ist.
Man sollte sich darüber klar sein: Das Ende dieses Prozesses vor dem OLG Koblenz muss nicht das Ende aller Streitigkeiten sein.
Und der März, als Termin für die Durchführung des ersten Rennens der unter VLN bekannt gewordenen Langstrecken-Serie ist nicht mehr weit.
Und es gibt bis heute – 4. Januar 2024 - keine Ausschreibung, die sich eigentlich für 2024 deutlich von der in den Vorjahren unterscheiden müsste!
Bis jetzt gibt es nur Verlierer in dieser Auseinandersetzung!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Ich habe den Inhalt des Urteils nur kurz – mit meinen Worten – zu einer schnellen Information für meine Motor-KRITIK-Leser zusammengefasst.