DMSB-Permit „DPN“: Neue Regeln sind wundersam!

Eigentlich hätte der Beginn zur Einführung eines speziellen Permit zum rennmäßigen Befahrens der Nürburgring-Nordschleife schon aufmerksam machen müssen. Der Unfall gleich zu Beginn dieser neuen „Gesetzmäßigkeit“ im Jahre 2015 hätte auch schon Anlass nicht nur zu einer Diskussion, sondern auch zu einer Rücknahme der neuen „Bestimmung“ durch den DMSB e.V. führen müssen. Aber deren damaliger Präsident, Hans-Joachim Stuck, verteidigte den Sinn der Einführung nach dem Unfall - auch der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf einer Rennstrecke - damit, dass man so, und wahrscheinlich nur aufgrund seiner freundschaftlichen Beziehungen zu FIA-Präsident Jean Todt, eine Schließung der Nürburgring-Nordschleife als Rennstrecke verhindert hätte. Der damalige FIA-Präsident hat übrigens auf eine entsprechende Anfrage an ihn – in französischer Sprache – von Motor-KRITIK niemals reagiert. - Auch ein „Freundschaftsdienst“?

DMSB-Permit „DPN“: Neue Regeln sind wundersam!

Es war 2015 zum ersten Mal seit vielen Jahren ein Zuschauer bei einem Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife beim Unfall eines Rennfahrers getötet worden, der dazu noch im Besitz einer der neuen Plastikkarten, DPN (DMSB-Permit Nordschleife), war. - Zufällig war das auch noch ein bekannter SIM-Racer ohne große Rennerfahrung in der Realität.

Die Verteidiger einer DPN argumentierten, dass dieser SIM-Racer schon vorher beim Training und Rennen mit der gleichen Geschwindigkeit den späteren Unfallort „Flugplatz“ ohne besondere Schwierigkeiten passiert hätte. - Das stimmt!

Der eigentliche Grund für den „Abflug“ des DPN-SIM-Racers an diesem Streckenabschnitt war dann auch wohl eine Kombination von fehlender Erfahrung und einer dazu passenden fehlerhaften Fahrwerkabstimmung des Unfallfahrzeugs. Der Fahrer konnte aber – trotz DPN – nun mal keine „fehlerhafte Fahrwerkabstimmung“ korrigieren lassen, weil ihm die richtige – zu seinem Fahrzeug – auch nicht in seiner „Ausbildung“ zur DPN nicht vermittelt werden konnte, die er aufgrund mangelnder Praxiserfahrung auch nicht hatte.

  • So hat der dann – scheinbar von jedweder Verantwortung unbelastet – mit nach erfolgter Ausbildung auf Veranlassung des DMSB erlangter DPN, einen Zuschauer in den Tod geschickt!

Andere „Amateure“ haben danach für weitere „Sicherheitsmaßnahmen“ auf der Nordschleife gesorgt. Leider alles Leute, die nicht in Zusammenhängen denken können, bzw. ihre Ideen durch skurrile Argumente entweder zu bestätigen suchen oder z.B. einen „Abbau“ des kleinen Sprunghügels am Streckenabschnitt „Flugplatz“ einfach leugnen. - Tatsächlich wurde dieser „Hügel“ dort abgeflacht!

Die Auswirkungen waren entsprechend und wurden dann durch eine weitere „Sicherheitsmaßnahme“ im Bereich „Schwedenkreuz“ noch verstärkt. Bei einer Fahrbahnerneuerung hat man dort vor der eigentlich schnellen Linkskurve, einen kleinen „Buckel“ eliminiert, der vorher die Fahrer daran erinnert hatte, dort mal kurz auf die Bremse zu treten.

Nun kommen dort die Rennfahrzeuge – aber auch die „Touristenfahrer“ – schon mit höherem Speed über den „Flugplatz“, beschleunigen bergab(!) dann weiter in Richtung „Schwedenkreuz“ und stellen so – besonders bei den „Touristenfahrten“ – eine besonders hohe Unfallhäufigkeit an diesem Streckenabschnitt sicher.

  • Nun komme man – bitte! - nicht mit einem Hinweis auf eine evtl. vorhandene Polizei-Unfallstatistik bei „Touristikfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife!

Das würde eine umfangreiche Erklärung notwendig machen, warum die schon über lange Jahre politisch beeinflusst war und eigentlich immer noch ist!

Wenn es nun zu „vereinfachten Permit-Regeln“ gekommen ist, wie vielfach berichtet wird, so liegt das nicht nur darin begründet, dass sich scheinbar intelligente Leute schon lange für eine „Verbesserung“ der ersten Ausführung einer „DPN“-Gesetzmäßigkeit ausgesprochen haben, sondern auch, weil inzwischen für den DMSB e.V. eine Situation entstanden ist, die dort zu vorsichtigem Taktieren Anlass gibt.

  • Man sollte nicht vergessen, dass schon lange eine gutachterliche Beurteilung existiert, nach der der DMSB e.V. gar nicht zu einer Einführung einer DPN berechtigt war!

Die Situation hat sich für den DMSB verschärft, nachdem der 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in einem im Jahre 2022 gesprochenen, rechtsgültigen Urteil (OLG Düsseldorf, Az. 20 U 293) zu der Feststellung gekommen war, dass dieser im wesentlichen vom ADAC e.V. (rd. 21,5 Millionen Mitglieder) bestimmten Verein, niemals hoheitliche Rechte hatte, da sie ihm niemals verliehen worden sind!

Aber noch heute – im Januar 2024 – ist auf den Internetseiten des DMSB in der Rubrik „Unter uns“ zu lesen:

„Als Sporthoheit für den Automobil- und Motorradsport vertritt der DMSB den deutschen Motorsport in den internationalen Verbänden Fédération Internationale de l‘Automobile (FIA),  Fédération Internationale de Motocyclisme (FIM) und FIM Europe. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports in Deutschland nach einheitlichen Regeln und wahrt die Interessen seiner Mitglieder und aller Motorsportler in Staat und Gesellschaft. Er vertritt die Belange des Motorsports im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und gegenüber staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen.“

Das ist also die Selbstdarstellung der DMSB e.V., die leider nicht mit der Feststellung in einem rechtsgültigen Urteil eines OLG überein stimmt.

Aktuell „vereinfacht“ dieser Verein nun „Permit-Regeln“, zu deren Einführung er – nach einer gutachterlichen Beurteilung eigentlich gar nicht berechtigt war.

  • Und alle Medien klatschen Beifall?

Man muss nur einmal einen Blick auf die Entwicklung in den letzten Wochen werfen, in denen sich der DMSB e.V. - ohne das bis heute eine offizielle Erklärung dazu erfolgt wäre – von der ihn aus steuerlichen Gründen begleitenden DMSW GmbH „unauffällig“ verabschiedet hat.

  • Und wie geht es weiter? - Die DMSW GmbH war immerhin der Rechtsnachfolger der ONS GmbH!

Wie ich bereits informierte, hatte die DMSW GmbH in 2020 einen bilanzmäßigen Verlust von 107.824 Euro und 2022 einen von 623.552 Euro ausgewiesen. In 2021 gab es – ein wenig überraschend – einen Gewinn von 49.636 Euro.

Aktuell musste ich bei einer Nachprüfung meiner Recherchen feststellen, dass auch in 2021 schon ein deutlicher Verlust von um rd. 310.000 Euro aufgetreten wäre, hätte es nicht in diesem Jahr – exakt am 26. August – eine stattliche staatliche Beihilfe von 360.132 Euro gegeben!

  • So wird dann auch – vielleicht – die Liquidation der DMSW GmbH zum 31. Dezember 2023 verständlicher!

Inzwischen ist aber ein weiteres „Frankfurter Wunder“ wahrnehmbar. Auch heute – am 23. Januar 2024 – gibt es eine Internetseite der zum 31.12.2023 auch lt. Handelsregister aufgelösten DMSW GmbH, die nicht nur mit einem Copyright für 2024 versehen ist, sondern auch eine Geschäftsführerin ausweist, die es lt. Gesellschafterbeschluss – und Eintrag im Frankfurter Handelsregister – nicht mehr gibt. - Dagegen verblasst sogar das „Wunder von Bern“!

Allerdings ist im „aktuellen“ Impressum der nicht mehr existierenden GmbH (AG Frankfurt, HRB 15005) auch zu lesen:

„Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.“

Aber zurück zum DMSB e.V. und seiner Zusatz-Einnahmequelle DPN:

Der Verein bietet zwar schon Ende 2023 eine Ausstellung von Lizenzen für das Sportjahr 2024 an, aber eine Ausstellung der so wichtigen(?) DPN war zum gleichen Zeitpunkt noch nicht möglich!

Ein Sportfahrer, der noch in 2023 eine Lizenz beantragt hatte und nicht zum „digitalen e-Learning“ auf den DMSB-Internetseiten kommen konnte, bei der die richtige Beantwortung der dort gestellten Fragen eine Voraussetzung für die Ausstellung durch den DMSB e.V. ist, der reklamierte das beim DMSB e.V. - Dort wusste man um die Probleme und vertröstete:

  • „Wir arbeiten dran.“ - Und man entschuldigte sich mit dem Hinweis auf einen „externen Dienstleister“.

Dann – vor kurzer Zeit – kann der Sportfahrer die „e-Learning-Seiten“ im Internet des DMSB e.V. erreichen. Er möchte dort dann die für die Erlangung der DPN erforderlichen Fragen beantworten. Das wird ihm aber – und das verwirrt ihn – nach dem Einstieg abgenommen, da ihm mit folgender Anzeige deutlich gemacht wird, was er nicht versteht:

Er hat alle Fragen richtig beantwortet! - Zu 100 Prozent! - Toll? - Der (nicht) „Geprüfte“ ist verwirrt! - Er hat keine Fragen beantwortet!

Hat sich der DMSB e.V. nicht schon direkt nach der Einführung des DPN ein wenig unverständlich verhalten, indem er anerkannten Nürburgring-Spezialisten ohne eine weitere Prüfung die Ausstellung eines DPN verweigerte, aber gleichzeitig bei den vom DMSB beauftragten „Lehr-Firmen“ Ausbilder beschäftigt wurden, die über keine DPN verfügten?  Es wurden „damals“ auch DPN ausgegeben, weil jemand Jemanden kannte, der Jemanden kannte.

Oder die Frau eines Rennfahrers fragte bei Abholung der Fahrerlizenz ihres Mannes in Frankfurt vor Ort nach, ob sie nicht gleich die DPN in der B-Version mitnehmen könne. - Sie hat die „DPN“ zur Verwunderung ihres Mannes erhalten. Dem war sie vorher abgelehnt worden, weil er bestimmte Bedingungen nicht erfüllt hatte.

Wir sollten uns also – gleich ob Fahrer, Teamchef oder Journalist – nicht darüber freuen, dass der DMSB nun die „Freigabe einer neuen, vereinfachten Version zur Erlangung des DPN freigegeben hat“, sondern:

  • Die DPN, eingeführt 2015 durch den DMSB e.V. Frankfurt, hat keinerlei Berechtigung!

Erinnern wir uns doch nur an das erste 24h-Rennen nach Einführung der DPN, bei dem im Rahmenprogramm auch eine internationale TCR-Veranstaltung der FIA lief, bei dem die Fahrer beim rennmäßigen Befahren der Rennstrecke Nordschleife keinerlei DPN brauchten, weil sie von der FIA nicht gefordert wurden.

Die FIA-Meinung:

  • Die DPN ist eine rein nationale Anordnung, die sie als internationale Organisation nicht interessiert!

Bravo! - Denn der DMSB ist schließlich (lt. Gericht!) auch keine „Sporthoheit“!

  • Die Einführung des DPN durch den DMSB e.V. wird also – auch - international als „Provinz-Posse“ empfunden!

Eine frühe Bestätigung des Jahre später ergangenen OLG-Gerichtsurteils in Düsseldorf?

Erleichterte Bedingungen des DMSB e.V. zur Erlangung einer DPN sollte man genauso ernst nehmen, wie eine Geschäftsführerin im aktuellen Impressum der Internetseite einer GmbH, die es beide – lt. Handelsregister – nicht mehr gibt!

Das sind eben die bisher unbekannten „Frankfurter Wunder“!

MK/Wilhelm Hahne
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