KPMG

§ 266 StGB: Nicht vergessen!

In diesem Paragraphen geht es um „Untreue“. Das Geschehen um das Projekt „Nürburgring 2009“ bot – und bietet – wohl Anlass, sich aus den verschiedensten Gründen damit zu beschäftigen. Das macht z.B. derzeit das Landgericht Koblenz im Fall von „alten Geschichten“ mit „Tatort Nürburg, Mainz u.a.“. Grund genug, auch einmal an den Gesetzestext zu erinnern: „(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ - Erinnern möchte ich hier in Motor-KRITIK auch an neue Möglichkeiten, die bestimmte „Kenner“ bewusst zu vermeiden suchen. - Meine ich. - Und versuche meinerseits zu erinnern:

4.885715
Durchschnitt: 4.9 (bei 35 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

RSS - KPMG abonnieren