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Urteil gegen die „Un-Billen“ der politischen Strömung

Das Landgericht Landau hat am 23. September 2011 im „Fall Billen“ entschieden: Freispruch für Michael Billen. Seine Tochter erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung (!) und eine Verwarnung. Vater und Tochter hatten vor Gericht geschwiegen. Der Staatsanwalt hätte es besser auch.
Das Verfahren gegen die „Sippe“ Billen war genauso wenig politisch motiviert, wie die Ermittlungen in einem Strafverfahren gegen mich, einen Journalisten. - Alles ohne politischen Druck. - Klar!

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