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Während FIA & DMSB noch nicht gemerkt haben, dass sie „auf einem toten Pferd“ unterwegs sind, ist der Nürburgring-Streckenbetreiber inzwischen „zum gemütlichen Teil“ übergegangen. Man versucht sich in „Sicherheitskonzepten“. Natürlich in Abstimmung – und auf Anregung – mit bekannten Rennfahrern. - Sagt man – und ist dabei so korrekt wie Donald Trump in seinen Äußerungen. - Und verbaut Rasengittersteine auf der Nordschleife, um „Auslaufzonen“ zu schaffen, die der Strecke eine gewisse „Fülle“ geben. Stefan Raab hat den „Maschendrahtzaun“ in die Top-Hits gebracht, da wird es doch ein Mirco Markfort mit „Rasengittersteine“ sicherlich auch in die Charts schaffen. - Es ist erstaunlich, dass selbst Amateure im Motorsport dann zu Spitzenleistungen auflaufen können, wenn sie in den ihnen zugeordneten Aufsichts-“Behörden“ Mitspieler auf gleichem Niveau finden. - Denn auch die „Umbauten“ auf der Nürburgring-Nordschleife finden sicherlich die ungeschmälerte Zustimmung der DMSB-Gewaltigen. Da ist durchaus aktuell „kein Hängen im Schacht“, sondern da startet nun „Günther“ voll durch. - Seit gestern ist z.B. eine sehr farbenfrohe, korrigierte Ausschreibung für 2017 auf den VLN-Seiten zu bewundern. Immer noch ohne DMSB-Genehmigung. - Das gut 14 Tage vor dem ersten Rennen! - Und das Präsidentel, der „Gaudi-Bursch“ und Gesamtsiegabstauber (1998, 24h-Rennen Nürburgring) schreibt in der neuen Ausgabe des Vereinsblattes „Vorstart“: „... wir packen auch einige wichtige Reformen an, die unseren Verband fit für die nächsten 20 Jahre machen werden.“ - Toll! - 20 Jahre DMSB sind eigentlich genug! - Man schaue nur einmal in Sportgerichtsverfahren hinein, wozu das „Vereinsorgan“ der FIA-Repräsentanten dann eine Plattform bietet. - Platter geht‘s nimmer! - „Vorstart“ sollte man in „Frühstart“ umbenennen. Und der ist nun mal strafbar! - Aber beginnen wird doch einfach mal mit den „Fachleuten“ bei der CNG, die kurz vor ihrer ersten großen Veranstalteraufgabe in der Saison 2017 stehen: Sie verantworten die Test- und Einstellfahrten am 18. März 2017. - Schaut man in deren „Ausschreibung“, ist man geneigt das Urteil zu fällen:
CNG? - Kann man in der Pfeife rauchen!
Hier in Motor-KRITIK war zu lesen, warum die CNG – capricorn NÜRBURGRING GmbH – eigentlich zwangsweise in die Rolle eines Veranstalters für die ersten Test- und Einstellfahrten 2017 auf der VLN-Version der Nordschleife gerutscht ist. Zwangsarbeiter sind keine Facharbeiter. - Darum kann man ihnen ob kleiner Versehen auch nicht böse sein. - Oder?
In der Karnevals-Bütt wurde der (derzeitige) Geschäftsführer der CNG sicherlich eine gute Figur machen. Aber den Motorsportlern ist ob seiner „schunkelnden“ Aussagen längst das Lachen vergangen. Wenn sie aber nun in die Ausschreibung zu den Test- und Einstellfahrten schauen, greifen sie besser zu Papiertaschentüchern. - Solche aus Leinen oder Baumwolle machen zwar etwas mehr her, wären aber doch für den notwendigen Zweck zu kostbar. - Tränen lügen nicht!
Wie unterscheidet man eigentlich „Track-Day-Teilnehmer“ von Teilnehmern an „Test- und Einstellfahrten“? - Klar ist eigentlich, dass man an einem solchen Tag nicht als „Taxifahrer“ unterwegs sein sollte. Aber man tickt sicherlich nicht ganz sauber, wenn man annimmt, dass die am 18. März am Nürburgring antretenden Teams auf eine Zeitmessung verzichten werden. - Aber gut: Eine solche träumerische Darstellung ist sicherlich notwendig, wenn man die Versicherungsprämien in „Richtung günstig“ beeinflussen will.
Wenn Sie als Leser noch nicht davon überzeugt waren, dass wirklich die CNG, die russisch bestimmte GmbH mit dem „Lindenblatt capricorn“ (entsprechend der Siegfried-Sage) nun den Veranstalter gibt, dann sollen Sie mit diesem Ausschnitt aus der „Ausschreibung“ begreifen und auch den Helfeshelfer kennen lernen.
Alles ist relativ. Ein Millionär wird das geforderte Nenngeld mit einem „Na und?“ kommentieren. Aber die VLN nimmt eigentlich für sich in Anspruch, den „Basis“-Motorsport in Deutschland zu repräsentieren. - Was mir gleich „rot“ ins Auge sticht, ist die Feststellung:
„Ausdrücklich – Eine Nennbestätigung wird nicht versendet.“
Nach meinem Empfinden kommt so aber nicht unbedingt ein rechtmäßig gültiger Vertrag zustande. Es gibt eine „Absichtserklärung“, aber keine „Bestätigung“ und damit auch keinen „belastbaren“ Vertrag. - Aber das wissen die Vertragsanwälte des DMSB sicherlich besser. - Ich äußere mich auch hier nur als ein Journalist, der durch „rechtsmäßig bestellte Justizsorgane“ gesetzwidrig schon mal – im Juni 2009 – „auf türkische Art“ in die Schranken verwiesen wurde. - Ein „Schuss“, den ich nicht überhört habe. - Aber – meine Leser werden es bestätigen können – der „nach hinten losging“!
Manche Leser werden beim Blick auf diesen Ausschnitt sagen: „Und – das ist doch normal.“ - Nur wenn man „nicht normal ist“, unterschreibt man eine Nennung auf der Basis einer solchen Passage in der Ausschreibung zu einer „Test- und Einstellfahrt“. Hört sich „gemütlich“ an. Aber achten Sie mal auf den Satz, nach dem man nicht für Leitplankenschäden, aber für Streckenschäden haften muss.
- Wenn ein Fahrzeug auf der Strecke brennt, verursacht es einen Streckenschaden. Wenn Benzin – oder Diesel – ausläuft: Man verursacht einen Streckenschaden. - Solche Streckenschäden enden dann oft mit einer sechsstelligen Summe auf der Rechnung!
Noch mehr Dynamit enthält der hier gezeigte Ausschnitt aus der Ausschreibung der CNG, wenn man ihn mit einer anderen – an anderer Stelle stehenden Formulierung – in Verbindung bringt und versucht, die CNG-Darstellung zu verstehen.
Versuchen Sie doch mal, diese Formulierung zu verstehen! - Ich hab‘s nicht geschafft. - Und wenn man versucht diesen Teil der Ausschreibung in Verbindung mit den Sicherheitsvorschriften des DMSB zu bringen… - Man muss wohl auf dem „west-östlichen Divan“ sitzen, um das zu begreifen.
Haben Sie schon mal ein den „Sicherheitsbestimmungen“ des DMSB entsprechendes Fahrzeug gesehen, das mit einem funktionsfähigen Airbag ausgerüstet ist? - Aus „Sicherheitsgründen“ verboten! - Haben Sie schon mal ein entsprechend der StZVO-Vorschriften ausgestatteten, dann straßenzugelassenen Tourenwagen gesehen, der mit einem den DMSB-Vorschriften ausgestatteten Sicherheitskäfig oder gar Sicherheitstank ausgestattet war? - Das gibt‘s nicht! - Die StZVO mag das nicht! Aber man besteht auf Airbags und verstellbare Sitzlehnen und ASB und ESP.
Entschuldigung! - Natürlich gibt‘s das am Nürburgring, bei „Leihwagen“, die sicherlich den einen, aber nicht den anderen Vorschriften entsprechen, die etwas zu viel oder zu wenig haben – und trotzdem für den normalen Straßenverkehr zugelassen sind. - Bisher ist das noch nicht aufgefallen! - Aber die CNG macht‘s mit ihrer Ausschreibung zu den Test- und Einstellfahrten am 18. März 2017 besonders deutlich! - Und gefährdet damit das „Leihwagengeschäft“ - der Konkurrenz?
Aber es gibt auch auf einem anderen Formular zu dieser Veranstaltung, die der „erfahrene“ Geschäftsführer der CNG, Mirco Markfort verantwortet, die „Festschreibung“, dass sich das Ganze wohl am 19. März 2017 abspielt. - Man wendet sich als Journalist mit Grausen! - Zum Glück - für die CNG - gibt‘s davon nur noch wenige. - Die auch tun, was auch andere sicher können: Lesen!
Vielleicht gibt es auch nur noch wenige „richtige Leser“. Sonst würde es doch eigentlich keine Nennungen zu den Test- und Einstellfahrten geben. - Oder hat man die abgegeben, „weil es doch schon immer so war“. - Oder doch nicht?
Man sollte auch mit „günstigen“ Vorab-Nennungen vorsichtig sein. Denn aus der Ausschreibung geht klar hervor, dass man das „günstige“ Nenngeld ganz klar verloren hat, wenn die Veranstaltung aus witterungsbedingten Gründen abgesagt werden muss.
Man spart zwar so 400 Euro, um dann – evtl. - gleich 1.000 Euro zu verlieren. Da reist man doch besser ohne Nennung an, um „vor Ort“ dann 1.400 Euro in bar auf den Tisch zu legen. - Abgelehnt wird man sicherlich nicht. Denn der CNG geht‘s um jeden Euro. - Motor-KRITIK-Leser wissen aus der bisherigen Berichterstattung, dass es insgesamt um rd. 80.000 Euro geht!
Um einen Cent streitet man sich da nicht!
Denn der Nürburgring ist immer schon „ein Millionen-Ding“ gewesen. Millionen, die irgendwie verraucht sind, oder die man „in den Sand gesetzt hat“ - oder die man braucht, um ein Image herzustellen, das man als privater Pächter noch niemals vorher hatte. - Wer denkt da nicht an Lindner/Richter?
Die CNG versucht es nun wieder. - Nun „unter neuer Leitung“. - Die so „erfahren“ ist, dass sie nicht einen Samstag von einem Sonntag, einen 18. von einem 19. März unterscheiden kann. - Aber warum sollte man das auch?
- Es ist ein „freies Wochenende“!
Und Mirco Markfort ist so frei! - Wenn er so weiter macht, bestimmt – bald!
In meinem Alter kann man schon 49 Jahre zurück denken. Damals, 1968, landete Salvatore Adamo einen Hit mit dem Titel:
„Es geht eine Träne auf Reisen!“
Ein schöner Titel! - Nicht nur für einen alten Schlager!
MK/Wilhelm Hahne