Gespeichert von wh am
Am 30. März fand ein Arbeitsgerichtsfahren in Kolbenz ein „verschmitztes Ende“, das von seiner ganzen Anlage her eigentlich wie ein Drama in mehreren Akten angelegt schien. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz war daran beteiligt, ohne allerdings offiziell „im Spiel“ zu sein. Man ist zwar mit 51 Prozent an einer GmbH beteiligt, die am Glücksspiel verdient, aber die Landesregierung ist nicht glücksspielsüchtig, wusste die vorliegenden schriftlichen Tatsachen wohl in der richtigen Art zu werten. - Obwohl sie vorher „hart“, auf eine eigentlich dumme Art argumentiert hatte, die für einen Außenstehenden den Eindruck erweckte, als wolle man “sittenwidrige Formulierungen“ als Normalität verstanden wissen. Der strittige Vertrag war zwar mehr als 10 Jahre alt, aber hätten die Akteure mit direkten Mainzer Kontakten „alt aussehen“ lassen, hätte man die Glückskugeln weiter rollen lassen, die ein ehemaliger Geschäftsführer – inzwischen wegen Betrugs vorbestraft - in Bewegung gesetzt hatte. Man hat die Eigendynamik, die die „Glückstrommel“ entwickelt hatte, beim Arbeitsgericht mit weichen Reaktionen gestoppt. Darum gab es auch eigentlich keinen Gewinner. Jede am Arbeitsgericht angetretene Partei wird sich nun als Sieger empfinden. Denn es gab einen Vergleich. Es handelte es sich schließlich auch um einen „Gütetermin“, der von einem jungen Richter mit Perfektion in die richtige Richtung bewegt wurde. Für mich als Beobachter lief bei diesem Termin in Koblenz alles „wie nach Fahrplan“. Die Vertreter der Beklagten, ein Justitiar und ein Rechtsanwalt, gaben sozusagen in einem „Stufenplan“ dem Drängen des Klägers nach. - Was nach dem langen „Vorspiel“ von mir als langjährigem (!) Beobachter eigentlich nicht erwartet worden war. Es war schon aufregend zu beobachten, wie sich die Reaktionen der Beklagten an der Standfestigkeit des Klägers orientierten. - Es war übrigens außer mir nur ein einziger Journalist bei diesem Termin als Beobachter anwesend, der an einem Buch über „Glücksspiel in Deutschland“ arbeitet. - Aber viele Medien haben inzwischen über diese Verhandlung berichtet. Das mit einer Art der Darstellung, von der man sagen könnte: Knapp daneben ist auch vorbei! - Motor-KRITIK möchte am Ende eines immer wieder terminlich verschobenen Termins, „als Notlösung“ auf den 30. März 2017 verlegt, nur feststellen:
AZ 2Ca27/17: Am Ende war nur Freude!
Eigentlich war ich zum Beobachter dieses Arbeitsgerichtsverfahrens, einem Gütetermin am 30. März 2017, durch den Nürburgring-Skandal geworden. Ich war im Laufe der Jahre einigen Verzweigungen gefolgt, da für mich im Laufe der Beobachtungen immer klarer wurde, dass hier nicht ein kleiner harter Kern einen großen Unsinn in die Welt gesetzt hatte, sondern dass dieser Unsinn von vielen kleinen Aktionen begleitet wurden, die von den politischen Akteuren als intelligent und vom eigentlichen Tun ablenkend empfunden wurden.
Da nutzte ein Wirtschaftsminister z.B. seine guten Beziehungen zu einem Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in Koblenz, um einen Verein wie „Freunde des Nürburgrings“ ins Leben zu rufen. So kam dann bei mir ein Hans-Peter Schössler unter Beobachtung. In seinem Umfeld musste dann auch ein Mann wie Staatssekretär Salvatore Barbaro auffallen, der u.a. bei dieser Lotto-Gesellschaft, zu 51 Prozent im Landesbesitz, dem Aufsichtsrat vorsitzt.
Wenn man diesen Kreis, der nicht unbedingt direkt mit dem Nürburgring-Skandal in Verbindung gebracht werden konnte, dann über die Zeit weiter beobachtet, dann ist man auf weitere Ungereimtheiten gestoßen und musste begreifen, dass das Geschehen am Nürburgring eigentlich nur ein Teil der negativen Effekte war, die von einem über die Jahre entstandenen Netzwerk ausgelöst wurde, weil man immer wieder „Löcher stopfen musste“, indem man „neue Löcher“ riss. Landeseigene Gesellschaften können da „beruhigend“ sein.
Nicht alle Beobachtungen die ich machen konnte, konnten immer mit Recherche-Ergebnissen so fest untermauert werden, daß ich darüber mit großer Sicherheit hätte berichten können. Sollte ich über Gutscheine berichten, die jemand drucken ließ und – nach Motor-KRITIK-Rechnung - schließlich einen Gesamtwert von 1 Million dargestellt haben?
Sollte ich von „Sonderauslosungen“ berichten, die irgendwann dann auch der Argumentation in einem Gerichtsverfahren dienten und – wenn man sich mit Details beschäftigte – schon etwas anders empfunden werden konnten, als man das einem Gericht dargestellt hatte.
Warum hat ein Aufsichtsratsvorsitzender einen Geschäftsführer dieser landeseigenen Gesellschaft so lange in Schutz genommen, ihm dann auch – fast unauffällig – als es gar nicht mehr zu vermeiden war, einen guten Anwalt besorgt, wenn doch eigentlich jedem klar sein musste, dass das Verhalten dieses Geschäftsführer nicht unbedingt den klaren Vorgaben entsprach?
Es war dieser Aufsichtsratsvorsitzende, der auch ein Staatssekretär war, der einen anderen Geschäftsführer dieser landeseigenen Gesellschaft bei vollen Bezügen in den „einstweiligen Ruhestand“ versetzte!
Es gab viele Spuren, die sich mehr und mehr als eigentümlich darstellten. Bei den Recherchen bin ich auf die unterschiedlichsten „Kleinigkeiten“ gestoßen und ihnen – soweit mir das möglich war – dann auch nachgegangen. Hans-Peter Schössler, der inzwischen wegen Betrugs rechtskräftig verurteilte Geschäftsführer, hat sich bei allen Parteien, in allen Gesellschaftsschichten, viele Freunde gemacht, indem er recht spendabel war. Es gibt kaum einen Sportklub, der nicht von „einem guten Werk des lieben Herrn Schössler“ berichten könnte.
Kurt Beck war nicht nur ein „Duz-Bruder“ von von Hans-Peter, dem er dann auch persönlich dass Herrn Schössler vom Bundespräsidenten verliehene Bundesverdienstkreuz überreicht hat. Hans-Peter hat auch Kurt zu Gefallen z.B. Büroräume am Nürburgring angemietet, die sonst vielleicht in den „Neubauten“ heute noch leer stehen würden.
Insgesamt kam da eine Menge zusammen. Je weiter ich in – für mich – immer neuen Informationen wühlte, um so überraschter war ich darüber, dass jeder Rechercheversuch – egal in welche Richtung er in diesem System erfolgte – immer zu einem Volltreffer wurde.
Beim Lesen in einer Bilanz dieser landeseigenen Gesellschaft bin ich z.B. auf eine Lehrerin gestoßen, die nicht nur die Präsidentin eines mächtigen Sportbundes ist, der wiederum an dieser GmbH beteiligt ist, die wiederum an diesen Sportbund spendet, der mit diesen Spenden vom Innenministerium bedacht wird, dessen Minister der Schwager – pardon, Ex-Schwager – dieser Lehrerin ist, die eine Schwester des Ex-Wirtschaftsministers war, der eine so gute persönliche Freundschaft mit Kurt Beck pflegte, dass man – die Ehepaare - auch schon mal Weihnachten gemeinsam in einem Lindner-Hotel feierte. - Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. - Aber heute noch bemerkenswert!
Ich möchte mir hier das Aufzählen weiterer interessanter Zusammenhänge ersparen.
So bin ich aber auch auf einen Fall gestoßen, den ich dann im Stillen verfolgt habe und dessen Ende ich gerade am 30. März 2017 – also gestern - vor dem Koblenzer Arbeitsgericht erlebt habe. Auch ein Fall voller Ungereimtheiten, der sich nun – nach einem geschlossenen Vergleich – für mich „in Luft auflöst“. Der aber auch ein schönes Beispiel dafür ist, auf welchen Ebenen es in diesem Land Rheinland-Pfalz eine enge Zusammenarbeit gibt.
Ein Beobachter der Gerichtsverhandlung, aus Frankreich (Lothringen) angereist, den ich auch bei dieser Verhandlung kennenlernen durfte, empfand unser Bundesland als „Rheinland-Filz“. Dabei kannte er sich noch nicht einmal so gut aus, wie ich das (scheinbar) tue.
Ganz bewusst war ich in Koblenz zu früh angereist. Bei der Eingangskontrolle wurde mir nach Vortragen meines Wunsches und einem Blick auf die eigenen Unterlagen erklärt: „Sie sind 40 Minuten zu früh“. Ich erfuhr dann aber auch bei dieser Gelegenheit, dass die Verhandlung nicht wie ich zu wissen glaubte – sozusagen als „Notlösung“ - in Raum A 022 stattfinden sollte, sondern in Raum A 026.
Wie ich aus verschiedenen Kontakten mit dem Arbeitsgericht zu wissen glaube, orientieren sich die Aktenzeichen der jeweiligen Streitfälle an der Kammer, der sie zugeordnet sind. So trägt die Akte zum hier geschilderten Fall:
- Hans-Joachim Schmitz ./. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH das Aktenzeichen 2Ca27/17,
...sollte also vor der 2. Kammer verhandelt werden. Der Vorsitzende der 2. Kammer ist Richter Bloch. Der musste allerdings den letzten Termin platzen lassen, weil er an diesem Tag zu einem Dienstgespräch ins Ministerium nach Mainz bestellt worden war. Zu dem dann auf den 30. März zum dritten Mal verlegten Termin, hätte eigentlich der Rechtsanwalt des Klägers keine Zeit gehabt. Danach war ein Urlaub des Rechtsanwalts geplant, eine Verhandlung wäre erst in vielen Wochen möglich gewesen, aber nun schien man auch beim Arbeitsgericht unter Druck zu kommen und hat dann zu einer „Notlösung“ gefunden.
Der mir nach einem Kontakt mit dem Arbeitsgericht bekannt gewordene Termin war:
- 30. März 2017, Raum A 022, 15:30 Uhr
Nachdem ich die Eingangskontrolle passiert hatte, habe ich zunächst einen Blick auf die Terminanzeigen in der Eingangshalle – gleichzeitig Warteraum – geworfen. Da stand es auch so, wie mir bekannt war. Immerhin war mir aber bedeutet worden, dass die Verhandlung kurzfristig in Raum A 026 verlegt worden war. Also habe ich mir das angesehen. Das wirkte wirklich so wie in letzter Sekunde „umgeswitscht“. Die elektronische Anzeige war mit einem DIN-A4-Blatt überhängt, dem man dann u.a. entnehmen konnte…
...dass tatsächlich hier nun die Verhandlung stattfinden sollte. Ich habe mich dann in einen weiteren Warteraum in der Fortsetzung des Ganges begeben und einem Handwerker beim Einbau einer Tür in ein neues Beratungszimmer zugeschaut. Der arbeitete mir einer so langen Wasserwaage, wie ich sie bisher noch nicht im Leben gesehen hatte. Ich habe mir sagen lassen: „Es gibt noch längere.“
Es gibt eben in so einem Justizzentrum nichts was es nicht gibt. - Auch Überraschungen.
Eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung habe ich mich dann wieder in die Eingangshalle begeben, wo ich eine wartende Gruppe von fünf Personen vorfand. Mit einem Blick hatte ich den Kläger ausgemacht, den ich bisher nur von Google bzw. Zeitungsfotos kannte.
Er sah mich kommen, stand auf, um mich zu fragen – weil ich direkt auf in zuging:
„Und wer sind Sie?“
Ich habe mich vorgestellt und – siehe da – vier von fünf Anwesenden kannten meine Internetseiten und darum auch mich, ohne mich je „in natura“ gesehen zu haben. Man hat mir Platz in ihrer Runde angeboten, aber ich habe mich lieber ein wenig abseits gesetzt. Sonst hätte ich auch nicht das Foto machen können, auf dem meine Leser ganz rechts den Kläger, neben seinem Anwalt sehen; ganz links ist die Frau des Klägers, in einem Gespräch mit einem nach oben strebenden politischen Nachwuchstalent.
Der Kläger hat sich übrigens von mir sagen lassen müssen, dass die Verhandlung in Raum A 026 stattfinden würde. Das hat ihn überrascht. - Sein Anwalt war allerdings informiert.
Der Richter war bei unserem Eintreten schon anwesend. Und ich habe dann – allerdings erst später bei der Nachrecherche – eine Erklärung dafür gefunden, warum der Vorsitzende Richter auf dem DIN-A4-Aushang im Gang nicht namentlich genannt wurde.
Die Verhandlung wurde vom Vorsitzenden Richter der 3. Kammer, Tobias Mommer, geführt. Was übrigens außer mir niemand registriert hat.
Der Richter hat dann für‘s Protokoll die Namen der für den Beklagten erschienenen Personen abgefragt und war schon ein wenig erstaunt, dass sich einer davon als Justitiar der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, als Prokurist Christof Röser entpuppte, den ich schon als Namen aus den Bilanzen der Firma kannte. Der in dieser Sache mit dem Mandat betraute Anwalt, Dr. Alexander Birkhahn, war einer der Awälte aus der Dornbach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Koblenz, die zusammen mit der Dornbach Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, zur Dornbach Consulting GmbH gehört, die in Deutschland allein 20 Niederlassungen unterhält und auch unter den Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers in dern Bilanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu finden ist.
Und die „gegen eine kleine Schutzgebühr“ die letzten 10 Jahre der Tätigkeit eines Geschäftsführers Hans-Peter Schössler untersucht haben.
Der Vorsitzende Richter ging schnell auf die „sehr anschauliche und ungewöhnliche“ Klageschrift des Rechtsanwalts ein und gab den Ratschlag:
„Man sollte versuchen, sich von der emotionalen Ebene zu lösen.“
Dann ging es Schlag auf Schlag. Der Richter hatte Verständnis dafür, dass der Kläger einen Entwurf des neuen Geschäftsführers der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, als „nicht absprachegemäß“ empfunden hatte, weil der „statt eines schlanken Dreizeilers“ doch etwas umfangreicher und eben so ausgefallen war, wie man das von Jürgen Häfner, dem neuen Geschäftsführer und einem u.a. ehemaligen Staatsanwalt (also Jurist!) auch eigentlich nicht anders erwarten konnte.
Aber der Vorsitzende Richter empfand doch diesen Entwurf (?) - der übrigens, wie ich später hörte dem Kläger schon von Häfner unterschriftlich vollzogen zur Ergänzung mit seiner Unterschrift zugesendet worden war…
„als einen deutlichen Schritt nach vorn – gegenüber 2006.“
Der Kläger, empfand die gewählte Art, einen eindeutig als „sittenwidrig“ einzustufenden Vertrag durch einen anderen rechtlich zulässigen zu ersetzen, als einen weiteren Versuch ihm „die Luft zu nehmen“ und gleichzeitig selbst rechtlich unangreifbar zu sein..
Der Kläger empfand, wie er es vor Gericht vortrug, den ganzen danach stattgefundenen Schriftverkehr eigentlich „am Thema vorbei“ geführt und sein Anwalt machte noch einmal klar, dass eine übliche Verschwiegenheitspflicht schon im damals geschlossenen Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Vorschlag des Richters:
„Der Vertrag von 2006 ist gegenstandslos!“
Die Beklagtenseite opponierte, dass das so nicht gehen würde. Bestenfalls dürfe die Formulierung lauten: „...wird aufgehoben.“
Nun machte der Kläger darauf aufmerksam, dass wir inzwischen in einer anderen Zeit leben, als damals, als er sich Namen und Adressen von Gewinnern noch aus Telefonbüchern heraussuchen musste. Heute gibt es das Internet und Google und die, die Persönlichkeitsrechts für sich reklamieren, stellen sich selbst bei „facebook“ mit allen Details bloß.
Der Richter konnte sich dem nicht verschließen und stellte fest, dass Hans-Joachim Schmidt als so genannter „Glücksbote“…
„...immer nur der Überbringer der Nachricht gewesen wäre.“
Der Vorsitzende Richter blieb also gegenüber den Beklagten bei seiner grundsätzlichen Einstellung, was dann die dazu brachte, nachdem man Punkt für Punkt „eingeknickt“ war, doch – bitte - die Formulierung einzufügen:
„...auf Vorschlag des Gerichts folgender Vergleich:“
Man braucht das wahrscheinlich als „Feigenblatt“ gegenüber den Politikern in Mainz, weil die über viele Monate in dieser Sache wohl durch die eingeschlagene „harte Gangart“ nicht nur zu einer Verhärtung der Situation geführt hatte, sondern beim Kläger unter dem Eindruck von einer „ausweglosen Situation“, auch zu ungezählten schlaflosen Nächten, wie mir die Frau des Klägers nach der Verhandlung bei einem Cappuccino erzählte.
Ihr Mann hatte den „sittenwidrigen“ Vertrag in 2006 nur – sozusagen zwangsweise – unterschrieben, weil ihn der damalige Geschäftsführer nur unter der Bedingung in Altersteilzeit gehen lassen wollte, dass er unter diesen „Knebelvertrag“ seine Unterschrift setzte.
Mein Eindruck: Hans-Peter Schössler hatte ein falschen Eindruck von seinem „Glücksboten“. Er war wohl davon überzeugt, dass dieser Mann etwas gegen ihn in der Hand hatte. Er wollte darum wohl nur zu seiner persönlichen Sicherheit diesen „unmöglichen“ Vertrag, der u.a. Hans-Joachim Schmitz verpflichtete, jeden Kontakt zu Journalisten sofort zu melden, wenn er nicht regresspflichtig gemacht werden wollte.
Dieser Vergleich ist nicht der Sieg eines Klägers über einen Beklagten, sondern ein Sieg der Vernunft, zu dem auch das mehrfache Nachgeben eines Beklagten geführt hat, der sich in der derzeitigen Situation seines in Mainz beheimateten Mehrheitseigners keinen zusätzlichen „Krieg“, das Aufmachen einer weiteren Frontlinie mit Grabenkrieg erlauben konnte.
Ich habe in meinem Cappuccino-Gespräch nach der Verhandlung feststellen müssen, dass der „Glücksbote“ ein sehr emotionaler Mensch und kein „Grabenkrieger“ ist, dessen Wissen über seinen eigentlichen Tätigkeitsbereich nur wenig hinaus ging. Ich musste feststellen, dass ich über mehr Hintergrundwissen in Sachen Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verfüge, als ein Hans-Joachim Schmitz.
Und mit Motor-KRITIK gibt es keinen Vertrag, in dem über Betriebs- und Geschäftsabläufe dieser Firma Stillschweigen vereinbart ist.
Ich habe übrigens auch schon beim Bundespräsidialamt nachgefragt, wieso ein rechtmäßig verurteilter Betrüger immer noch ein Bundesverdienstkreuz tragen kann. - Von dieser Sache werden wir noch hören!
Ich habe Herrn Schmitz bei unserem Gespräch nach der Verhandlung gebeten, doch mal mit einer kleinen Geschichte meinen Lesern seine Arbeit von damals – unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte und Datenschutzverpflichtungen, auch im Hinblick auf die neuen vertraglichen Vereinbarungen – an kleinen Beispielen zu verdeutlichen.
Hans-Joachim Schmitz hat mir diese Geschichte zugesagt. Sie wird sofort nachdem sie bei mir eingegangen ist, auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Da ich 40 min zu früh in Koblenz war, die Verhandlung nur 20 min in Anspruch nahm, konnte ich mir auch noch mal 30 min Zeit für ein Gespräch nehmen, mir einen klaren Eindruck verschaffen.
Nach dem was ich heute den Medien zu dieser Verhandlung entnommen habe, kann ich mich nur wundern, woher diese Kollegen ihre Insider-Kenntnisse von dieser Verhandlung haben, bei denen keiner von diesen „Berichterstattern“ wirklich vor Ort war.
Wie war z.B. in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen?
„...teilt Lotto auf Anfrage mit.“
Um der Geschichte dann den aus ihrer Sicht den „richtigen Touch“ zu geben, in dem man als Abonnent lesen kann:
„Schmitz hat das akzeptiert.“
Wenn man die Entwicklung hin zu diesem „Vergleich“ verfolgt hat, würde ich sagen:
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist „eingebrochen“, ist zurück gerudert, hat zur Realität zurück gefunden!
Hans-Joachim Schmitz hat diesen Vergleich auch nicht als Sieg empfunden, sondern nur Freude, Erleichterung über den Vergleich empfunden, der jetzt den Druck von ihm nimmt, der ihm bisher den Schlaf nahm.
Das geschah unter der einfühlsamen Führung eines Vorsitzenden Richters, der immer die richtigen Worte fand, die Beklagten an die Hand nahm und in die Realität zurück führte.