BGH

F1 in D: Kein „N“- oder „€“-Problem!

Der SPIEGEL hatte am Montag, 27. Januar, mit einer Meldung zum GP von Deutschland (evtl. am Nürburgring?) einen Stein ins trübe Wasser geworfen. Und viele fischen jetzt darin herum. Jeder Sender, jede Zeitschrift, die etwas auf sich halten, hat in diesen Tagen über die Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten eines F1-Rennens am Nürburgring berichtet. Ein SWR-Redakteur meinte, am 27. Januar abends live im Studio, dass er „minütlich damit rechnet“, dass bei ihm das Telefon klingelt und er dann weiß, was nun passiert. Hier bei Motor-KRITIK wartet man nicht auf einen Anruf, sondern hat in den letzten Monaten (!) still „zur Sache“ recherchiert und ist überrascht, dass die lieben Kollegen vieles nicht mitbekommen haben, weil schon mal jemand im richtigen Moment mit dem richtigen Finger in die falsche Richtung zeigte. - Das Ergebnis der Motor-KRITIK-Recherchen ist:

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4 StR 33/12: „Im Namen des Volkes“

Der Bundesgerichtshof hat meiner Bitte entsprochen und mir heute sein Urteil in der Strafsache gegen Michael Billen, CDU-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Untersuchungsausschusses in Sachen „Nürburgring 2009“ im Mainzer Landtag, u.a. (seiner Tochter) zugehen lassen. Es ist das Urteil in einer Strafsache in der es um die Verletzung von Privatgeheimnissen u.a. und des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen u.a. geht. Damit sich meine Leser ein Bild machen können, wie geheimnisvoll man „das Volk“ informiert, wenn es um ein Urteil im Namen des Volks geht, hänge ich exakt die pdf-Datei unterhalb dieser Geschichte so an, wie sie mir auch vom BGH zugegangen ist.

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Michael Billen: Ein Störfaktor?

Man könnte die Geschichte dieses Politikers, wenn man sie in den letzten Jahren aufmerksam beobachtet hat, auch überschreiben mit: Ein Mann geht seinen Weg. Eigentlich sollten seine Reaktionen auf politische Ereignisse normal empfunden werden, aber sie liegen außerhalb dessen, was im politischen Umfeld heute als Norm empfunden wird. Zur „Norm“ gehört, dass eine Fraktion z.B. einen begründeten (!) Misstrauensantrag geschlossen ablehnt und das als Sieg gefeiert wird. Der „Norm“ zu entsprechen bedeutet nicht, sich gesellschaftlich richtig zu verhalten, sondern pragmatisch eben, angepasst an die Gruppe der Mächtigen. So muss man auch den Beschluss des BGH in Karlsruhe im Fall Billen vom 13. Dezember 2012 entsprechend werten. - Aber leider (der Länge wegen) muss diese Geschichte auch mehr werden als nur eine Aneinanderreihung von Fakten um die Person Billen, weil man Zusammenhänge darstellen muss. - Versuchen muss darzustellen!

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Marktbeherrschende Stellung

Es ist 14 Uhr. Am 8. November 2012. Ich sitze auf dem Gang vor Saal 10 des Oberlandesgerichts in Koblenz. Die Verhandlung soll um 14:30 Uhr beginnen. Zeit zum Nachdenken. Der Verkehr auf der B 9 war auch über die Moselbrücke zügig gelaufen, ich hatte die Innenstadt (an der Mosel entlang) umfahren, gleich einen Parkplatz gefunden und – war zu früh. Es würde heute bei der Verhandlung um die Frage gehen, ob die NAG (Nürburgring Automotive GmbH) als Betreibergesellschaft auch „Herr“ über die Nürburgring-Nordschleife, eine „marktbeherrschende Stellung“  ausgenutzt hat. Ich muss lächeln, wenn ich daran denke, wie unterschiedlich man an diese Frage herangehen kann. Abhängig davon, wer sie wie stellt. - „Da stelle ma uns mal janz dumm...“, sagt Heinz Rühmann in der „Feuerzangenbowle“. - Der Anwalt der Beklagten scheint den Film zu kennen, wie ich später erfahren sollte.

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