16. Dezember 2011: Lieber Leser!

Wir, die wir uns derzeit um die Optimierung dieser Internetseiten bemühen, haben in den letzten Wochen viel geschafft. Wir haben die Seiten praktisch für den Leser durchsichtig gemacht. Was Sie heute durch einen Klick erfahren können, habe ich zwar vorher auch abfragen können. Aber warum sollte ich solche Zahlen für meine Leser „geheim“ halten? - Ich bin – anders als Kurt Beck – für eine offene Informationspolitik, die ich nicht zu meinen Gunsten zu optimieren suche.

16. Dezember 2011: Lieber Leser!

Sie sollen sich auf meinen Interntseiten „wie zu Hause“ fühlen. Ich schreibe meine Geschichten für Sie. Sie können entscheiden, werten, ob die Geschichte für Sie von Bedeutung ist. Daran können – vielleicht – andere Leser erkennen, ob man vielleicht doch mal ein Thema anliest, das vielleicht persönlich weniger interessiert.

Wir haben für Sie die „Hitliste“ optimiert, Ihnen auch eine Übersicht über die Kommentare geschaffen. Weil doch interessant ist, wie weit meine Leser meine Auffassung zu einer bestimmten Thematik teilen – oder ob es Argumente gibt, die meine Auffassung in Frage stellen.

Sie können sich mit Ihrer Meinung auch zu Wort melden. Wobei ich Ihnen – wenn ich dazu angeregt werde – sehr gerne antworte.

Aber wesentlich ist immer die Ausgangsbasis: Meine Geschichten. Obwohl ich bestrebt bin, viele Themen der Branche aufzugreifen, möchte ich auch in Zukunft nicht darauf verzichten, das politische „Leuchtturmprojekt“ des Herrn Ministerpräsidenten Beck weiter aufmerksam zu begleiten. Und nachdenklich zu kommentieren. - Mal so, mal so – mal ernst, mal heiter.

Übrigens: Meine „alten“ Geschichten sind jetzt schon bis einschl. 2007 ins neue Format übertragen.

Viele Informationen, die ich manchmal nach geradezu mühsamen Recherchen „einfangen kann“, sind nicht so toll, dass sie als „Futter“ für eine „richtige Geschichte“ reichen. Aber ich möchte sie Ihnen trotzdem nicht vorenthalten. Denn: Was mich interessiert, könnte auch für Sie eine Informationsergänzung sein.

Wussten Sie zum Beispiel, dass die Nürburgring GmbH, zu 90 Prozent im Besitz des Landes,  zwei „ständige“ Geschäftsführer hat, aber solche, die sich eine Arbeitswoche teilen?

Mal ist der eine, Hans-Joachim Koch, „im Dienst“, in der zweiten Hälfte dann Gerd Weisel, der eigentlich als Landes-Beamter in Koblenz seinen Dienst tut. Als Jurist. Fest verbeamtet und nun dem Innenministerium zugeordnet. Geschäftsführer am Nürburgring ist er nur im Nebenjob. Trotzdem:

Ich habe beiden Geschäftsführern (weil ich nicht wusste wer gerade „Dienst hatte“) am 2. Dezember 2011 folgende Fragen gestellt:

„Wieviel der bei Ihnen durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit Ihrer GmbH verbunden Mitarbeiter sind aktuell an Fremdfirmen ausgeliehen?
Werden diese "Leiharbeiter" diesen Fremdfirmen monatlich in Rechnung gestellt?
Werden diese Rechnungen durch umgehende Zahlungen jeweils zuverlässig ausgeglichen?“

Und ich habe – ein wenig provokativ – an das Informationsfreiheitsgesetz des Landes erinnert, das sie – als „Landesfirma“ - zu einer Auskunft verpflichtet.

Die Herren haben genauso reagiert, wie ich es erwartet hatte: Sie haben mir nicht geantwortet. Bis heute nicht. - Aber sie haben – auch wie ich es erwartet hatte - den Innenminister sofort informiert. Darum konnte man schon am 3. Dezember – einen Tag nach meiner Anfrage! - auf dessen Internetseiten lesen:

"Mit der Trennung von Besitz und Betrieb zum 1. Mai 2010 sind im Rahmen eines sogenannten Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse der bei der Nürburgring GmbH beschäftigten Arbeitnehmer auf die NAG übergegangen. Die in Rede stehenden 21 Beschäftigten hatten damals dem Betriebsübergang widersprochen; sie sind nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Beschäftigte der Nürburgring GmbH geblieben. Es handelt sich somit nicht um Mitarbeiter der NAG, die sich ein Rückkehrrecht haben einräumen lassen, sondern weiterhin um Beschäftigte der Nürburgring GmbH. Auf Bitten der NAG hat die Nürburgring GmbH die Arbeitskraft dieser Beschäftigten der NAG zur Verfügung gestellt, die der Nürburgring GmbH die jeweiligen Personalkosten zu erstatten hat. Im Übrigen hat die NAG diese von ihr vertraglich zu zahlenden Personalkosten seit mehr als einem Jahr nicht mehr gezahlt; sie sind ebenfalls Gegenstand des bekannten Mahnbescheids. Es ist damit weiterhin seitens der Nürburgring GmbH gewährleistet, dass diese Beschäftigten in Lohn und Brot stehen.“

Ich hatte also eine Antwort, ohne dass mir die Nürburgring GmbH, vertreten durch zwei (!) Geschäftsführer, auf meine Fragen geantwortet hätte. - Bis heute nicht.

Unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz – und die genannten Fristen - würden sie mir wahrscheinlich am Ende des Monats geantwortet haben. Natürlich unter Hinweis auf den Hinweis des Herrn Innenministers, der auf Hinweis der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH ganz schnell... - So sind Politiker nun mal. Man braucht schon eine umfassende Kindergarten-Erfahrung, um zu nutzbaren Ergebnisen zu kommen. (Meine sammelte ich übrigens bei kath. Ordensschwestern.)

Die Herren würden sogar mir direkt geantwortet haben, wenn – ja wenn sie jetzt nicht diese Geschichte lesen könnten. So werden sie sich in einen Schmollwinkel zurückziehen. - Und sie werden von mir denken, was ich auch von ihnen denke.

Ohne Denken geht es nicht in meinem Beruf. Auch nicht ohne Erfahrung. Da verschafft mir evtl. mein Alter den notwendigen Vorsprung. Und: Mir macht die Arbeit Spaß, während sie von anderen als Belastung empfunden wird.

Natürlich gibt es auch ganz Abgeklärte. Die bereiten ihren Abgang strategisch vor. Ich habe Ihnen schon in diesen Tagen von dem rheinischen Trio Steinkühler/Richter/Lindner berichtet. Hier sage ich mal voraus, was von anderen wohl als Schaukampf von Schwarzen im Tunnel nur schwach wahrgenommen wird. Und sie berichten. Hin und her gerissen. Dabei dient diese ganze PR-Aktion nur einem: Der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. - Sage ich.

Aber eine Trennung ohne einen – zumindest – technischen KO wird schwer. Man darf nicht vergessen, dass ein Großteil der Politiker in Mainz durch das „Vertraulich“- und „Geheim“-Stempeln von Dokumenten zu Mitwissern und damit zu Komplizen geworden sind. Darum werden sie inzwischen auch von ihren Vertragspartnern entsprechend behandelt. - Wer wundert sich da?

Zwar sind manche Passagen in den zwischen der Nürburgring GmbH und der Nürburgring Automotiv GmbH mit ihren Inhabern Kai Richter und Jörg Lindner abgeschlossenen Verträgen nach Aussagen des oben schon erwähnten Juristen Gerd Weisel deutungsfähig, aber nicht die Passage zur Betriebspflicht.

Wenn ich heute – am 16. Dezember 2011 - die vorsichtigen Formulierungen in der „Rhein-Zeitung“ lese, wo man „auf Anfrage unserer Zeitung“ aus dem Innenministerium erfahren haben will, „Es gibt grundsätzlich eine Betriebspflicht für sämtliche Pachtgegenstände am Nürburgring“, dann bedauere ich den schreibenden Kollegen, der offenbar nicht selbst lesen kann, wenn er als Zwischentitel – ganz im Sinne der NAG – formuliert: „Rechtsgrundlage strittig“.

Wenn ich im Pachtvertrag die Seite 15 aufschlage und dort den §11 anlese, dann steht dort:

„Der Pächter ist zum ordnungsgemäßen Betrieb des Pachtobjekts und seiner sämtlichen Pachtgegenstände verpflichtet.“

Unter §1 (auf Seite 5) sind „Pachtobjekt und Pachtgegenstände“ aufgeführt. Da finden sich dann auch mit  „Ring-Werk, der Boulevard, das Event-Center und die Veranstaltungsarena“, die von der „Rhein-Zeitung“ erwähnten Objekte aufgeführt. (Sie werden dort mit „ring°werk, ring°boulevard, ring°arena und Warsteiner-Event-Center“ benannt.) - Wo ist da eine „Rechtsgrundlage strittig“?

Wenn zufällig  – irgendwo bei der NAG – Dokumente auf einem Scheibtisch liegen, deren Inhalt dann Tage später als „exklusiv“ irgendwo von bestimmten Medien vermeldet wird, dann muss ich feststellen: Karl-Heinz Steinkühler ist ein cleverer Stratege. Auch, wenn er akutell z.B. die Medien über die Absichten der NAG informiert, bevor die NAG ihren direkten Vertragspartner kontaktet hat. - Da kommt dann Stimmung auf!

Frech, aber mit einer bestimmten strategischen Absicht angelegt. - Und keiner meiner Kollegen hat's gemerkt? - Die lassen sich vor einen bestimmten Karren spannen. - Meine ich. - Und ich ziehe mit meinem Karren eigene Spuren. - Was übrigens „keiner Seite“ gefällt. - Und sogar von manchen Lesern als „arrogant“ empfunden wird.

Ich denke, dass die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen den zwei Vertragspartnern um Vertragsdetails – deren Inhalte so manch' unterschiedliche Deutung (lt. Jurist Weisel) zulassen – nun in die letzte Runde geht. Ich bin weder Ring-, noch Kampf-, noch Schiedsrichter. - Ich werde später einfach das Ergebnis vermelden.

Kurt Beck wird per Saldo nicht so gut aussehen, wie er sich jetzt noch darstellt. Der glaubt ja immer noch an einen wirtschaftlichen Erfolg bei seinem Projekt „Nürburgring 2009“. Aber er hatte ja auch als Einzigster die Finanzierungspläne seines damaligen Finanzministers Deubel verstanden. -

Dumm gelaufen. Aber er kennt auch die evtl. Hintermänner seiner „Partner“ nicht. - Ein Versäumnis des Landeskriminalamtes? - Vielleicht gab es keinen präzisen Auftrag. - Ein Michael Billen kann nicht überall sein. Es gibt nur einen davon. Die anderen „kuschen“, verhalten sich „pragmatisch“.

Vielleicht kann noch die Staatsanwaltschaft in Koblenz helfen, die ihr Ermittlungsverfahren „zur Sache“ langsam abschließen müsste. Zumal... - Aber das habe ich schon mal geschrieben. - Man muss eben versuchen, in Zusammenhängen zu denken. Aber dafür muss man Details kennen.

Jetzt kommt es wirklich darauf an, auf welcher Seite gewisse Aktionen besser koordiniert werden. Man sollte aber bitte in Mainz nicht vergessen, dass es eigentlich in dieser Sache nicht um die Absicherung einzelner Personen, sondern um die einer ganzen Region geht. - Um die Zukunft einer ganzen Region!

Da spielt die Zukunft eines „ring°racer“ wirklich keine Rolle. 14 Millionen? - Peanuts!- Meine Vorhersage: Der wird niemals am Nürburgring laufen. Es gibt dazu auch einen bisher noch unbekannten Hintergrund, der von mir aber schon mal vor langer, langer Zeit angesprochen wurde.

Ich kann die Entwicklung abwarten. Aber es ist schon erstaunlich, was in unseren Landen so alles möglich ist. - Auch, was als „normal“ dargestellt wird. - Ich habe aus den „Einstweiligen Verfügungen“ des Herrn Kai Richter gegen mich eine Menge gelernt.

Wenn z.B. ein Tankstellengroßhandel – auch nach Erinnerung – es für richtig hält mir keine Antwort zu geben, dann überlasse ich das gerne der Kriminalpolizei, die den „Benzinfall“ im Auftrag der Staatsanwaltschaft klärt. - Nur eine Ordnungswidrigkeit? - Nun, wer einem Vergewaltiger bei „Rock am Ring“ intelligent nachsetzt, der wird wohl auch so eine kleine Sache perfekt auflösen.

Und wenn ich in Boos Hinweisschilder am Aussichtsturm fotografiere, dann wundert sich da nur eine Lehrerin, als ich von „ihren“ Kindern erkannt werde. Sie werden es nicht glauben: Ich recherchiere gerade zum Thema Kartbahn am Nürburgring. Dabei bin ich gerade beim 4. Bauantrag angekommen – und habe den Initiator ausgemacht. - Aber es liegt noch viel Arbeit vor mir. - Weil ich ja auch PRIVAT von GESCHÄFT trennen muss. Und evtl. KINDER von einer Frau, wenn es – geschäftlich natürlich – z.B. um's Malen geht.

Sie werden über das Ergebnis später lesen. Manches dauert eben länger. Wie z.B. auch eine Antwort auf meine Anfrage zur Durchführung der DTM auf dem Nürburgring in 2012. Ich wusste zwar wann verhandelt wurde und hatte in „angemessenem zeitlichen Abstand“ meine Anfrage gestartet, blieb aber „aus Versehen“ - wie man sagt – lange ohne Antwort.

Entschuldigung! - Sage ich in Richtung NAG. Ein „Gast“ hatte sich schon bei mir über meine „lange Leitung“ beschwert. Ich stelle also fest: Die Durchführung eines DTM-Laufes auf dem Sprintkurs des Nürburgring in 2012 ist gesichert. - Zufrieden?

Ich möchte allen - auch Ihnen, lieber Leser,  noch „Fröhliche Weihnachten“ wünschen und einen „Guten Rutsch“ ins neue Jahr. -

Also gönnen Sie mir mal ein paar Tage Pause. (Wenn ich das ohne etwas zu schreiben durchhalte!)  Ich verspreche Ihnen jedenfalls:

Fortsetzung folgt!
Wilhelm Hahne
 

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6 Kommentare

Definition eines "ordnungsgemäßen Betriebs"?

Das wird meiner Ansicht der durchaus strittige Punkt in den vertraglichen Vereinbarungen sein. Zumal es keinen Sinn macht diverse Facilities, koste es was es wolle (im wahrsten Sinne des Wirtes), offen zu halten.

frohe Weihnachten

hallo Herr Hahne! an dieser Stelle erst einmal ein großes Dankeschön für die umfassende Berichterstattung zum Thema Nürburgring (es gab von Anfang der '70 bis Mitte/Ende der '80 Jahre des letzten Jahrhunderts wenige größere Motorsportveranstaltungen die ich dort nicht besucht hatte) und allem was drum herum so anfällt, was ja - leider - recht viel ist momentan. Leider wird das Thema ja von den großen Medien nicht so wirklich wahrgenommen. Gönnen Sie sich ein paar freie Tage und ich freue mich um so mehr im kommenden Jahr wieder von Ihnen zu hören, es gibt - glaube ich - noch viel zu berichten in den nächsten Monaten. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! mit freundlichen Grüßen Markus Ludemann

...koste es was es wolle!

Hallo Herr Schmitz, die Formulierung im Vertrag ist wörtlich - ich zitiere sie noch einmal: „Der Pächter ist zum ordnungsgemäßen Betrieb des Pachtobjekts und seiner sämtlichen Pachtgegenstände verpflichtet.“ "...und seiner sämtlichen Pachtgegenstände..." - Was kann daran strittig sein? - Abgesperrte Pachtgegenstände sind sicherlich nicht als "ordnungsgemäß betrieben" zu bezeichnen. Sie haben natürlich Recht wenn Sie sagen, dass es wenig Sinn macht... - Natürlich. Es machte - wie die Entwicklung zeigt - auch wenig Sinn, hier hunderte Millionen (Euro!) zu verbauen. Und selbst wenn man Teile schließt, so müssen sie beheizt, gepflegt, gewartet werden. - Auch das kostet Geld. Die heutigen privaten Betreiber haben nicht nur die Situation "vor Ort" gekannt, sie haben auch in der Sache mitentwickelt und -beraten. Lt. Darstellung von Kai Richter auf einer Betriebsversammlung (vor wenigen Wochen) hat er schon 2007 von den "geschönten" Besucherzahlen gewusst. Bei einem Meeting zu diesem Thema schwenkte Herr Nuss-Kaltenborn (Nürburgring GmbH) - nach Schilderung von Kai Richter! - ein Papier mit den "echten" und "veröffentlichten" Zahlen. Der wurde daraufhin von Geschäftsführer Dr. Walter Kafitz "zur Ordnung" gerufen: "Wollen Sie uns alle ins Gefängnis bringen?" - Richter wusste also um den "Schwindel", den man nach der Übernahme des Nürburgringbetriebs selbst weiter geführt hat. (s. z.B. Truck-GP-Zahlen 2011). Es wurde also mit den gleichen Methoden weiter gearbeitet. Nun versucht man sich offensichtlich mit Hilfe eines "Profis" (s. seine Darstellung auf den Internetseiten seiner Firma in meiner Geschichte) in eine gute Ausgangsbasis für Verhandlungen bzw. eine Prozessführung zu bringen. - Man spricht zuerst mit den Medien - und dann mit dem Vertragspartner. Damit dessen Argumente (ohne Medien-Multiplikator) schwächer wirken. - So einfach ist das. Herzliche Grüße Wilhelm Hahne

Hallo Herr Hahne!

Hallo Herr Hahne! Ich lese immer wieder gerne ihre Ausführungen. In der Regel denken Sie immer, wie ein Schachspieler, etliche Schritte weiter und kommen so zu Schlüssen, die anderen nicht auffallen und erstaunlicherweise oft treffend sind. Hier aber irren Sie.: „Der Pächter ist zum ordnungsgemäßen Betrieb des Pachtobjekts und seiner sämtlichen Pachtgegenstände verpflichtet.“ Diese Regelung ist leider gar nicht klar. Ich will jetzt nicht Seitenlang mit Rechtsbegriffen um mich werfen. Nur soviel. „Ordnungsgemäß“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf daher zur Konkretisierung näherer Spezifizierung. Da das im Vertrag nicht gemacht wurde (handwerklicher Fehler), ist der unbestimmt Rechtsbegriff auslegbar. Und da es hier nicht darum geht, was wir gerne im Vertrag lesen würden, oder was man während der Vertragsverhandlungen besprochen hat, sondern wirklich nur darum was da konkret steht und dieses „ordnungsgemäß“ genau betrachtet wirklich nichts konkretes aussagt, kann man diesen Rechtsbegriff unendlich dehnen. Man könnte z.B. als Pächter der Auffassung sein, dass schon dann eine ordnungsgemäßer Betrieb vorliegt, wenn man den Pachtgegenstand keiner artfremden Verwertung zuführt, z.B. aus dem Boulevard als Flaniermeile keine Mülldeponie macht. Es ist nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, zu welch verqueren Auslegungen man kommen kann die immer noch innerhalb der Rechtsnorm liegen. Und wenn man das nachträglich konkretisieren will, dann wird man lange vor Gericht streiten müssen. Und letztlich entscheidet dann ein Richter über diese Sache, der von der Materie i.d.R. keine Ahnung hat. Deswegen gibt es so oft unverständliche Urteile. Viel wichtiger aber ist noch dass, was im Vertrag nicht steht. Da steht nämlich kein Wort von einem dauerhaften Betrieb (nächster handwerklicher Mangel). Und was im Vertrag nicht konkret geregelt oder verboten ist, ist zunächst einmal erlaubt. Den Rest klären später Juristen und Gerichte. Und genau das habe die Pächter vor, so die Verlautbarung, nämlich Bedarfsöffnung. Alles völlig im Rahmen des Vertrages. Wenn das Land dagegen anstinken will, dann werden sie viel Klagen müssen und vermutlich verlieren. Ich wünschte auch, es wäre anders, aber so ist es nun mal. Ein schönes Fest und ein gutes Neues Jahr im voraus. Martin Korth

Pflichten des Pächters

Hallo Herr Korth, Sie haben sicherlich Recht, dass in diesem Vertrag "vieles nicht steht". Ich habe aber im §11 ("Pflichten des Pächters") in Absatz 6, folgende Passage gefunden: "Der Pächter wird während der Laufzeit dieses Vertrages keinen anderen Geschäftszweck bzw. Aktivitäten verfolgen und das Pachtobjekt nicht anders nutzen als dies derzeit durch den Verpächter erfolgt." Ich hätte das vielleicht schon in meinem ersten Kommentar ergänzend hinzufügen müssen. - Oder reicht das nach Ihrer Einschätzung rechtlich auch noch nicht? Mich interessiert Ihre Einschätzung sehr, da Sie offensichtlich wissen wovon Sie sprechen und schreiben. Als "normaler Mensch" denke ich vielleicht zu "normal" - aus Ihrer speziellen Sicht zu naiv. Herzliche Grüße Wilhelm Hahne

Vertragliche Vereinbarung im Falle einer Zuwiderhandlung

In jedem Vertrag sollte eigentlich auch geregelt sein, was im Falle einer Zuwiderhandlung durch eine der Vertragsparteien geschieht. Wie sieht es denn diesbezüglich bei den hier genannten Verträgen aus? Problematisch gestaltet sich jedoch schon der Punkt, wie von Herrn Korth und mir angesprochen, dass bereits der Begriff des "ordnungsgemäßen Betriebs" nicht näher spezifiziert wurde. Was mich wieder zu der Frage bringt, wie es um die Professionalität der durch die Landesregierung beauftragten Rechtsberater steht, und ob offensichtliche "Fehler" wie dieser auch wirklich solche sind.

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