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„Betrug? - Dummheit? - Unvermögen?“ war eine Geschichte auf diesen Seiten von Motor-KRITIK am 8. Oktober 2016 betitelt, die dann am 14. Oktober ein „Update 1“ erfuhr. - Und nichts regte sich! - Eine solche Ruhe tritt nach meiner Erfahrung nur nach Geschichten ein, die keine öffentliche Aufregung vertragen und die die Betroffenen dadurch zu vermeiden suchen, dass sie „in Deckung gehen“. - Natürlich habe ich versucht, noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aber auch in den Katasterämtern hat man nur wortlos mit den Schultern gezuckt. - Kann es wirklich sein, dass eine Landesregierung den Landtag, seine Bürger, die Wähler, die Steuerzahler „an der Nase herumführt“? - Hat sie dazu die Hilfe z.B. von Insolvenz-Sachwaltern, bzw. Rechtsanwälten in Anspruch genommen und gegenüber der Öffentlichkeit ein Konstrukt aufgebaut, dass nun nach den veröffentlichten Fragen und Fakten von Motor-KRITIK wackelt und knirscht? - Die CDU-Landtagsfraktion (MdL Alexander Licht) hat der Landesregierung am 27. Oktober - wohl aufgrund der Motor-KRITIK-Informationen - eine „Kleine Anfrage“ zukommen lassen. Die Frist zur Beantwortung wurde intern mit 18. November 2016 festgelegt, betrug also rd. drei Wochen. - Die Landesregierung hat diese Frist voll genutzt! - Durch die verwaltungsinternen Abläufe ging die Antwort des verantwortlichen Innenministeriums erst heute, am 22. November 2016 ein. - Die Art der Antworten auf einfache, klare Fragen, unterstreicht noch einmal die Berechtigung der Motor-KRITIK-Fragen von Anfang Oktober: „Betrug? - Dummheit? - Unvermögen?“ - Tatsache ist, dass inzwischen folgende Frage erlaubt sein muss:
RLP-Regierung: Vertrauensmissbrauch?
Zunächst die klare Feststellung von Motor-KRITIK:
- Das Land Rheinland-Pfalz ist aktuell noch Eigentümer des Nürburgrings!
Motor-KRITIK möchte nachfolgend aus der von MdL Alexander Licht in einer „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellten Fragen, aber auch aus den heute erst offiziell werdenden Antworten von Staatssekretär Ronald Stich aus dem Innenministerium zitieren bzw. dessen Antworten im Klartext darstellen.
Die CDU-Fraktion, vertreten durch MdL Alexander Licht, stellte am 27. Oktober 2016 unter dem Betreff:
"Stand des Verkaufsverfahrens der Motorsportstätte Nürburgring GmbH und seiner ehemals dem Land gehörenden Immobilien"
folgende einfache und klaren Fragen an die Verantwortlichen in der Landesregierung:
1. Welche Gesellschaften der ehemals Nürburgring GmbH bestehen noch mit welchen Funktionen?
2. Welche Besitzverhältnisse bestehen derzeit für die einzelnen Liegenschaften der in Insolvenz geratenen Gesellschaften der Rennstrecke?
3. Welche der einzelnen Liegenschaften sind inzwischen durch notarielle Verträge dem Käufer grundbuchlich übertragen?
4. Welche der einzelnen Liegenschaften waren bisher aus welchen Gründen noch nicht an den Käufer der Rennstrecke per Eintrag im Grundbuch übertragen?
Die Landesregierung, vertreten durch ihren verantwortlichen Innenminister Roger Lewentz, ließ darauf am 18. November – unter voller Ausnutzung der ihr gesetzten Frist – durch den o.g. Staatssekretär antworten.
Diese Antwort basiert dann – wie Staatssekretär Stich „i.V.“ schreibt…
„...auf der Grundlage der Angaben des Sachwalters...“
und er beantwortet dann die Fragen 1 bis 4 in scheinbarem Zusammenhang – aber ohne die Fragen, wie meine Leser oben verfolgen können – wirklich zu beantworten.
Zunächst stellt der Herr Staatssekretär fest:
„Neben der Nürburgring GmbH i.E. (NG) bestehen noch deren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften Motorsport Resort Nürburgring GmbH i.E. (MSR), Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH i(CMHN) und Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH. i.L. (NBG)
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der NG, MSR und CMHN dauern weiter an. Die Liquidation der NBG soll voraussichtlich bis Ende 2016 abgeschlossen sein.“
Damit hat er dann zumindest die Frage 1 beantwortet. Für Motor-KRITIK-Leser interessant und zur Gesamtbeurteilung nicht unwesentlich:
- i.E. steht für „in Eigenverwaltung“
- i.L. steht für „in Liquidation“
Zu diesen eigentlich feststehenden Unterschieden zwischen o.g. Bezeichnungen wurde der Öffentlichkeit von Seiten der verantwortlichen Politiker in Mainz in der Vergangenheit so manches Unverständliche erzählt, weil die passenden Details zur jeweiligen Bezeichnung im Insolvenzrecht unmissverständlich nachzulesen sind. - Aber richtig ist wahrscheinlich nur, was z.B. einer Regierungschefin wie Malu Dreyer oder dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Hoch, „in den Kram passt“.
Dann heißt es im Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz weiter:
„Nach Angaben des Sachwalters haben die insolventen Gesellschaften ihr gesamtes unbewegliches und bewegliches Anlagevermögen sowie die immateriellen Wirtschaftsgüter verkauft.
Das Eigentum am beweglichen Anlagevermögen sowie die IP-Rechts wurden übertragen.“
Danach wurde in der „Kleine Anfrage“ nicht gefragt. Vergleichen Sie mal, lieber Leser, die Fragen oben, mit den hier stehenden Antworten.
Zur Erklärung: Die Bezeichnung „IP-Rechte“ steht als Abkürzung für „Intellectual Property“ und bezieht sich in diesem Fall wohl auf Markenbezeichnungen, geschützte geographische Bezeichnungen u.ä. - Wobei hier die Frage entsteht:
- Warum sind im Hamburger Handelsregister aktuell mehrere existierende Firmen zu finden, die in ihrer Firmenbezeichnung die – lt. Insolvenz-Sachwalter mit verkaufte – und dem Eigentümer geschützte Bezeichnung „NÜRBURGRING“ tragen?
Sehr schön formuliert sind dann in der Antwort des Staatssekretärs Stich an MdL Licht folgende Absätze, mit denen man eigentlich nicht mehr und nicht weniger sagt:
- Das Land Rheinland-Pfalz ist aktuell noch Eigentümer des Nürburgrings!
Da ist zu lesen:
„Die Übertragung des unbeweglichen Anlagevermögens ist noch nicht abgeschlossen, da sachenrechtlich die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Exakt darauf hatte Motor-KRITIK in dem o.g. Beitrag vom 8. Oktober 2016 hingewiesen. Und dem Herrn Insolvenz-Sachwalter am 11. Oktober 2016 folgende E-mail zugestellt:
„Sehr geehrter Herr Lieser,
ich hatte beim Innenministerium angefragt, warum rd. 5 Monate nach Erfüllung des Kaufvertrages durch die CNBG, bis heute noch nicht einmal die Umschreibung bei den Grundbuchämtern beantragt ist.
Die Antwort des Innenministeriums: "Für alle weiteren Nachfragen sind die Sachwalter die richtigen Ansprechpartner."
Vorher hatte man mich informiert, dass inzwischen - durch einen gültigen Pachtvertrag - die CNG "Besitzer" des Nürburgrings ist. Meiner Ansicht nach müsste aber nun längst beim Grundbuchamt - bzw. den Grundbuchämtern - eine Umschreibung erfolgt sein. Eigentlich ist doch die CNBG nach Zahlung der "Restsumme" Eigentümer. Wie ich feststellen musste: Leider bisher nicht im Grundbuch.
Sie können sicherlich das Rätsel lösen und die daraus entstehenden Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne“
Der Herr Rechtsanwalt und Insolvenz-Sachwalter hat es für richtig empfunden, darauf nicht zu antworten. - Aber er war gewarnt!
- Brauchte darum das Innenministerium zur Beantwortung einfacher Fragen drei Wochen?
- Musste man dem Insolvenz-Sachwalter Zeit für das Einreichen der Anträge bei den Grundbuchämtern einräumen, um eine „aufschiebende Antwort“ geben zu können?
Immerhin konnte so der Herr Staatssekretär Randolf Stich dem Herrn MdL Alexander Licht heute, am 22. November 2016, weiter mitteilen:
„Die Anträge wurden bei den beteiligten Grundbuchämtern gestellt. Der Sachwalter rechnet in Kürze mit der entsprechenden Umschreibung.“
Um es klar und deutlich zu formulieren:
- Motor-KRITIK rechnet nicht mit einer Umschreibung "in Kürze"!
Tatsächlich wurden inzwischen wirklich die Anträge bei den beteiligten Grundbuchämtern gestellt. - Nicht beantwortet ist die Frage: Wann? -Das Grundbuchamt Daun bestätigt heute:
„...es liegt auf Antrag auf Umschreibung vor.“ (Ich habe den Schreibfehler unverändert gelassen.)
Vom Grundbuchamt Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt es dazu heute – am 22. November 2016 - die Information an Motor-KRITIK:
„...die Anträge sind inzwischen eingegangen und werden bearbeitet. Die Sache ist allerdings recht umfangreich.“
Was bedeutet:
- Die Darstellung des Herrn Liefer gegenüber dem Innenministerium ist reichlich optimistisch.
Denn das gleiche Grundbuchamt hatte Motor-KRITIK im Oktober 2016 mitgeteilt, dass zwar noch kein Antrag vorliegen würde (5 Monate nach Erfüllung des Kaufvertrages und der Pressemitteilung des Herrn Lieser vom 25. April 2016 in dem er mitteilen lässt: „Alle Vermögenswerte gehen jetzt auf die Käuferin über.“!), und informierte Motor-KRITIK exakt am 4. Oktober 2016:
„Nach Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen ist die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt gewöhnlich kurz.“
So möchte Motor-KRITIK dann – einen Zusammenhang herstellend – unterstellen:
- Die Eintragungsvoraussetzungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt!
Dazu habe ich auch in den o.g. Geschichten schon „Anmerkungen“ gemacht.
Nachdem die Fragen des MdL Alexander Licht eigentlich im Wesentlichen nicht oder nur unvollkommen vom für den Verkauf des Nürburgrings verantwortlichen Innenministerium beantwortet wurden, möchte Motor-KRITIK das hier folgend nachholen:
Frage 2: „Welche Besitzverhältnisse bestehen derzeit für die einzelnen Liegenschaften der in Insolvenz geratenen Gesellschaften der Rennstrecke?“
Antwort durch Motor-KRITIK:
Eigentümer, im Grundbuch nachzulesen, ist aktuell immer noch die Nürburgring GmbH, aktuell „i.E.“ und damit die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.
Frage 3: „Welche der einzelnen Liegenschaften sind inzwischen durch notarielle Verträge dem Käufer grundbuchlich übertragen?“
Antwort durch Motor-KRITIK:
Bisher fand keine Übertragung im Grundbuch auf den Käufer statt, so dass der auch aktuell noch nicht als Eigentümer des Nürburgring gelten kann, sondern über einen Pachtvertrag mit einer seiner Tochterfirmen als Pächter agiert.
Frage 4: „Welche der einzelnen Liegenschaften waren bisher aus welchen Gründen noch nicht an den Käufer der Rennstrecke per Eintrag im Grundbuch übertragen?“
Antwort durch Motor-KRITIK:
Die Gründe sind unterschiedlich und z.T. sehr komplex, so dass in absehbarer Zeit kaum mit einer grundbuchlichen Übertragung zu rechnen ist.
Wenn sich die aktuelle Situation aber so darstellt, dann muss die Frage gestellt werden:
- Wer hat die letzten Umbauten an der Nürburgring-Nordschleife in Auftrag gegeben und bezahlt?
Nach geltendem Recht kann das nur der Eigentümer am „unbeweglichen Anlagevermögen“.
- Wer erteilte im Fall des Nürburgring-Umbaus (z.B. am Streckenabschnitt „Flugplatz“‘) tatsächlich den Auftrag an welche Firmen?
- Wer zahlte dann nach erfolgtem Umbau die dafür gestellten Rechnungen?
Das sind aus Motor-KRITIK-Sicht noch nicht gestellte – und darum – auch nicht beantwortete Fragen.
Es wäre langsam an der Zeit, dass die Staatsanwaltschaft in Sachen „Nürburgringverkauf“ ein paar Fragen stellt. - Eine Folge von Pleiten und Pannen, zu denen dann evtl. laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft immer – zumindest für Motor-KRITIK – überraschend eingestellt wurden.
Aber die Staatsanwaltschaft arbeitet am besten im Auftrag des Justizministers, ist Weisungsempfänger. Und der verfügt nur, was der „Regierungsarbeit“ hilft.
Zur Not kann das auch die Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft bei einem Journalisten sein. - Wie man weiß – und ich es erlebt habe!
Ich wollte nicht versäumen, daran am Jahrestag der Landesverfassung (70 Jahre!) zu erinnern, die von Julia Klöckner (CDU) so empfunden wird:
„Die Beratende Landesversammlung war Basis und Wegbereiter für die parlamentarische Demokratie, wie wir sie heute kennen.“
Nur vergisst man schon mal – auf Anweisung (?) - das Grundgesetz, täuscht die Wähler (Wer denkt dabei nicht an Eveline Lemke?) und hält die Bedingungen für das aktuelle Ausscheiden der KPMG aus dem Beratungsvertrag für den Flughafen Hahn „transparent geheim“!
Feine Landesregierung!