„Nicht angepasste Geschwindigkeit“!

Diese „Tateinheit“ gibt es in der StVO. §3, Absatz 1 und beginnt so: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ...“ - Natürlich findet dieser § nur auf öffentlichen Straßen Anwendung. Zum Beispiel auf Bundesstraßen. Und erfahrene Rechtsanwälte raten ihren Mandanten, nach einem Unfall aus diesem Grund nicht unbedingt gegenüber der Polizei zu kooperativ zu sein. Evtl. wird der den Unfall aufnehmende Polizeitbeamte nämlich ein Bußgeldverfahren wegen eines solchen Vergehens einleiten. Also sollte man dazu am Unfallort nichts sagen. - Aber jemand hat dazu mal etwas gesagt. Weil er auf der Nürburgring-Nordschleife unterwegs gewesen war und dort einen Unfall hatte. Er hielt den Nürburgring für eine Rennstrecke. In jedem Fall für eine Privatstraße. Selbst wenn es eine Bundesstraße – mit der Gültigkeit der StVO wäre, könnte man – weil eine Einbahnstraße – so schnell fahren, wie man es für richtig hält. Dachte er. Selbst wenn das zur Selbstüberschätzung führt. - Darum hat er auch einem nach dem Unfallgrund fragenden Polizeibeamten eine klare Antwort gegeben:

„Nicht angepasste Geschwindigkeit“!

Der Titel passt zwar zur folgenden Geschichte, ist aber eigentlich die Fortsetzung einer Motor-KRITIK-Geschichte vom 7. Februar mit dem Titel, „Nürburgring: Privat- oder Landes-Straße?“.

Ich hatte meine Leser gebeten, mit zur Meinungsbildung beizutragen und wurde offensichtlich richtig verstanden, indem man auch eigene Erfahrungen schilderte, die – wie nachstehend in einem Fall zu lesen sein wird - die Erklärungen aus dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium dann in Frage stellt.

Insgesamt war das Echo aus der Motor-KRITIK-Leserschaft so, dass ich davon ausgehen muss, dass die Darstellung aus dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium nicht ernst genommen wurde.

Einer meiner Leser rief mich aufgrund der am 7. Februar erschienenen Motor-KRITIK-Geschichte spontan an, weil er sich noch gut an einen Unfall erinnerte, den er vor wenigen Jahren auf der Nürburgring-Nordschleife gehabt hatte. Aufgrund einer gebührenpflichtigen Verwarnung und eines in diesem Zusammenhang gezahlten Bußgeldes, ist er der Meinung:

  • Die Nürburgring-Nordschleife ist eine Bundesstraße!

Exakt das war ihm als Erklärung dafür genannt worden, warum er auf einer Rennstrecke nicht nur den Schaden an seinem Fahrzeug zu tragen hatte, nicht nur für einen Leitplankenschaden gerade zu stehen (den dann seine Versicherung übernahm!) , sondern auch ein Bußgeld zu zahlen hatte. Nach Darstellung des zur Polizeiinspektion Adenau gehörenden Beamten, hatte er…

  • ...auf einer Bundesstraße (!) wegen „nicht angepasster Geschwindigkeit“ einen Unfall verursacht.

Und das ist strafbar! Es hat diesen “Unfallfahrer“ auf einer als Einbahnstraße angelegten Bundesstraße dann 30 Euro gekostet. - Das war exakt am 1. August 2011, um 19:45 Uhr, auf der Nürburgring-Nordschleife, an Posten 192, am „Schwalbenschwanz“, im Bereich der Gemeinde Herschbroich gelegen.

Um es noch einmal zu betonen:

Von einem Polizeibeamten im Dienst wurde auf der Rennstrecke Nürburgring-Nordschleife gegenüber einem Unfallverursacher für diese „Straße“ der Begriff „Bundesstraße“ verwendet!

Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren hätte der Verunfaller – und auch sein Sohn als Beifahrer - in diesem Fall ein Schweigerecht gehabt. Aber warum sollte er sich bei einem Unfall auf einer Rennstrecke lächerlich machen, in dem er vielleicht mit der Schulter zuckt? - So hat er dann „gestanden“: Zu schnell gewesen und abgeflogen! - Rund 70 Meter Leitplanken niedergemacht, das Automobil zum Totalschaden verformt. - Und es der Polizei in Adenau dann auch schriftlich bestätigt:

  • „Ich gebe die Ordnungswidrigkeit zu.“

Zu diesem Unfall liegen Motor-KRITIK die Unterlagen vor. (Seite 1 davon finden meine Leser als pdf-Datei im Anhang zu dieser Geschichte!)

Andere Informanten berichteten von Unfällen auf der Nordschleife, die im Polizeiprotokoll auf eine nahe gelegene Landstraße verlegt worden waren. Aber dafür gab es keine Belege. Weshalb aber eine solche Darstellung nicht unglaubwürdiger wird.

Ein anderer Leser informierte Motor-KRITIK nämlich über ein geheimes Gutachten, das – angeblich – auch der Polizeiinspektion Adenau als Basis für die Art der Einstufung von Unfällen auf der Nürburgring-Nordschleife vorliegen soll.

Nein, ich habe den – seit 1. Januar 2017 neuen - Leiter der Polizeiinspektion Adenau nicht dazu befragt, weil er a) neu ist und ich b) ihn nicht mit meinen Fragen nach diesem – bisher geheimen (!) - Gutachten in Verlegenheit bringen wollte, die evtl. seine weitere Karriere gefährden.

Ich habe lange auf anderen Kanälen recherchieren müssen um festzustellen, dass dieses Gutachten schon ein paar Jahrzehnte alt sein muss. Es wurde von einem Staatsanwalt/Oberstaatsanwalt in Koblenz verfasst, den es schon lange in dieser Position dort nicht mehr geben wird.

Nach meinen dennoch erlangten Informationen muss das Datum zu dieser staatsanwaltlichen Wertung der 25. Juni 1979 sein. Der „Gutachter“ hat nach Motor-KRITIK-Recherchen den Namen Dürrstein getragen. Der Grund für diese „Ausarbeitung“ war – eine "Trunkenheitsfahrt". Die Fragestellung war in diesem Fall wohl, ob § 315 c StGB („Gefährdung des Straßenverkehrs“) hier anwendbar wäre..

  • Nun wäre es an der Zeit, dieses „Gutachten“ offen zu legen!

Man sollte sich in politischen Kreisen daran erinnern, dass nicht nur von Transparenz gesprochen, sondern die auch wirklich geschaffen werden sollte! - Wir, die Bürger dieses Landes, Wähler, Steuerzahler, wir – die Öffentlichkeit - sollten uns von den anderen Problemen – oder anderen von den politisch in Mainz aktiven Kräften ins Scheinwerferlicht gehobenen, noch im Entstehen befindlichen weiteren Affären – nicht ablenken lassen.

  • Der Nürburgring und das politische Leuchtturmprojekt „Nürburgring 2009“ sind nach wie vor ein nicht abgeschlossener Problemfall! - Der auch nicht kleiner geworden ist!

Ein Problemfall, der die politische Landschaft – wenn man ihn „entblättert“ - auch entlarvt. Mit dieser Auflösung der Nürburgring-Probleme wird das ganze, als Täuschungsmanöver angelegte „Transparenz-Programm“ der rheinland-pfälzischen Landesregierung noch deutlicher.

Motor-KRITIK bedauert den neuen Leiter der Polizeiinspektion Adenau, der nicht nur entsprechend eines „geheimen“ Gutachtens um Bestrafung der „Täter“ am Nürburgring bemüht sein muss, sondern auch durch Fehler bei der Termingestaltung von Nürburgring-Veranstaltungen – z.B. im Mai/Juni 2017 – schon in naher Zukunft besonders gefordert sein wird. (Motor-KRITIK machte bereits darauf aufmerksam!)

  • Übrigens: Der Nürburgring scheint im Touristenverkehr für die Polizei sehr „attraktiv“:

Der den Unfall am 1. August 2011 aufnehmende Polizeibeamte nahm ihn um 19:45 Uhr als 25. (in Worten: Fünfundzwanzigsten) an diesem Tag (!) zu seinen Unterlagen.

Der Leser, der in Motor-KRITIK die Darstellung des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums gelesen hatte, sich dann bei Motor-KRITIK meldete, fühlt sich eigentlich nun im Recht, die 2011 gezahlten 30 Euro einfach zurück zu fordern.

Das wäre für das Land Rheinland-Pfalz eine billige und eine wohl auf besonderen Fakten beruhende Lösung. Nicht nur die große Oppositions-Partei des Landes ist jetzt in dieser Sache gefordert, sondern auch die Staatsanwaltschaft, da sie im eigentlichen Sinne „Vertreter des öffentlichen Interesses“ sein sollte, das hier sicherlich besteht!

Aber Motor-KRITIK möchte – unabhängig davon - die Anfang Februar 2017 schon einmal gestellte Frage wiederholen:

  • „Nürburgring: Privat- oder Landes-Straße?“

Vielleicht gibt es andere, hier nicht aufgeführte Argumente, die die hier genannten Fakten widerlegen – oder auch bestätigen.

Es sind hier – meine ich – nicht nur die Landtagsabgeordneten als Volksvertreter (!) - und hier besonders die Opposition - und die Staatsanwaltschaft gefragt, sondern auch - wieder einmal - die Motor-KRITIK-Leser.

Wer wäre auch sonst kompetent genug und würde seine durch o.g. Fakten bestätigte Meinung durch eine fadenscheinige Argumentation nicht beeinflussen lassen. (Siehe die auf diesen Seiten am 7. Februar veröffentlichte „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“ durch das „Fach“-Ministerium in Mainz)

Es wird Zeit, dass die hier aufgeworfene Grundsatzfrage zum Thema Nürburgring endlich und eindeutig geklärt wird. Sie wurde bisher „mit nicht angepasster Geschwindigkeit“ bearbeitet!

  • Seit nun rd. 40 Jahren ein „unerledigter Fall“?
MK/Wilhelm Hahne
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