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Die „Rhein-Zeitung“ hat heute morgen Details aus dem „Vergleichsvertrag“, wie er benannt ist, zwischen den „NG-Parteien“ und den „NAG-Parteien“ (so die Zuordnung lt. Vertrag) exklusiv Ausschnitte gezeigt und den Inhalt bewertet. Meine Leser mögen entschuldigen, dass ich einen anderen Weg eingeschlagen habe und die Bewertung einem Wirtschaftprüfer überlasse, der nun schon noch „ein paar Tage“ brauchen wird. - Ich werde also erst etwas später – und dann detailiert – zu den einzelnen Vertragspunkten etwas schreiben können. - Trotzdem möchte ich heute auf die Details eingehen, die von mir gestern in „Unterschied zwischen D – DD und DDR“ beschrieben wurden.
NG-NAG-NBG: Traumtänzer unter sich?
Der Nürburgring-Nordschleifen-Fan, Mike Frison, der von einem Düsseldorf Gesellschafter der NAG wegen seiner Fan-Seiten rechtlich angegangene Betreiber der Internetseiten 20.832.com, hat von einer möglichen „Zeitbombe“ gesprochen, die nach den von Motor-KRITIK veröffentlichten Fakten nun für die neue Nürburgring Betriebsgesellschaft tickt.
„Von daher hoffe ich“, schreibt Mike Frison auf seinen Internetseiten, „dass Wilhelm Hahne diesmal komplett daneben liegt. Nur die Erfahrung hat gelehrt, daß die Chancen dazu schlecht stehen.“
Ich möchte – wenn tatsächlich Zweifel vorhanden sein sollten – die hier mit der folgenden Fotobelegen und kurzen Erklärungen beseitigen:
Mit diesem Foto möchte ich nur deutlich machen, dass ich auch im Besitz der von der „Rhein-Zeitung“ vermeldeten 25 Vertragsseiten bin.
Der Vertrag ist – wie man auf diesem Foto lesen kann – mit „Vergleichsvertrag“ benannt und auf den Seiten 6/7 befindet sich der Passus, bei dem es um die von der NAG abgeschlossenen Verträge geht.
Im Anhang sind die dort in einer Liste aufgeführten Verträge dann mit „wesentlich“ benannt.
Der „Berater“ des Insolvenzverwalters hatte folgende Empfehlung ausgesprochen...
.
..die dann der Insolvenz-Sachwalter auch entsprechend an die Leute weitergegeben hat...
... denen man später dann vielleicht mal die Verantwortung für ein zu leichtsinniges Abnicken der Änderung zuschieben kann.
Soviel Beispielhaftes zu den bereits von mir am 29. November beschriebenen Details im Vertrag.
Wie oben erklärt, werde ich mich mit weiteren Details bei meinen Lesern melden, wenn ich die Beurteilung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers in Händen habe, die ich dann mit meinen Eindrücken und Erfahrungen abgleichen kann.
So schnell ich in anderen Fällen bin, so viel Zeit nehme ich mir jetzt. - Ich bitte um Verständnis.
6 Kommentare
Vertrags- und Schuldrecht
Gespeichert von M. Schmitz am
Informationsquellen
Gespeichert von Hans Müller am
Und Landesvater Beck geht demnächst in den Ruhestand!
Gespeichert von Gerdi Hellmann am
Wer sind eigentlich die Gläubiger?
Gespeichert von NürburgLeaks am
ohne kommentar
Gespeichert von albert am
Details aus dem „Vergleichsvertrag
Gespeichert von Cristof Roth am