NG-NAG-NBG: Traumtänzer unter sich?

Die „Rhein-Zeitung“ hat heute morgen Details aus dem „Vergleichsvertrag“, wie er benannt ist, zwischen den „NG-Parteien“ und den „NAG-Parteien“ (so die Zuordnung lt. Vertrag) exklusiv Ausschnitte gezeigt und den Inhalt bewertet. Meine Leser mögen entschuldigen, dass ich einen anderen Weg eingeschlagen habe und die Bewertung einem Wirtschaftprüfer überlasse, der nun schon noch „ein paar Tage“ brauchen wird. - Ich werde also erst etwas später – und dann detailiert – zu den einzelnen Vertragspunkten etwas schreiben können. - Trotzdem möchte ich heute auf die Details eingehen, die von mir gestern in „Unterschied zwischen D – DD und DDR“ beschrieben wurden.

NG-NAG-NBG: Traumtänzer unter sich?

Der Nürburgring-Nordschleifen-Fan, Mike Frison, der von einem Düsseldorf Gesellschafter der NAG wegen seiner Fan-Seiten rechtlich angegangene Betreiber der Internetseiten 20.832.com, hat von einer möglichen „Zeitbombe“ gesprochen, die nach den von Motor-KRITIK veröffentlichten Fakten nun für die neue Nürburgring Betriebsgesellschaft tickt.

„Von daher hoffe ich“, schreibt Mike Frison auf seinen Internetseiten, „dass Wilhelm Hahne diesmal komplett daneben liegt. Nur die Erfahrung hat gelehrt, daß die Chancen dazu schlecht stehen.“

Ich möchte  – wenn tatsächlich Zweifel vorhanden sein sollten – die hier mit der folgenden Fotobelegen und kurzen Erklärungen beseitigen:

 

 

Mit diesem Foto möchte ich nur deutlich machen, dass ich auch im Besitz der von der „Rhein-Zeitung“ vermeldeten 25 Vertragsseiten bin.

 

Der Vertrag ist – wie man auf diesem Foto lesen kann – mit „Vergleichsvertrag“ benannt und auf den Seiten 6/7 befindet sich der Passus, bei dem es um die von der NAG abgeschlossenen Verträge geht.

 

 

Im Anhang sind die dort in einer Liste aufgeführten Verträge dann mit „wesentlich“ benannt.

Der „Berater“ des Insolvenzverwalters hatte folgende Empfehlung ausgesprochen...

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..die dann der Insolvenz-Sachwalter auch entsprechend an die Leute weitergegeben hat...

 

... denen man später dann vielleicht mal die Verantwortung für ein zu leichtsinniges Abnicken der Änderung zuschieben kann.

Soviel Beispielhaftes zu den bereits von mir am 29. November beschriebenen Details im Vertrag.

Wie oben erklärt, werde ich mich mit weiteren Details bei meinen Lesern melden, wenn ich die Beurteilung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers in Händen habe, die ich dann mit meinen Eindrücken und Erfahrungen abgleichen kann.

So schnell ich in anderen Fällen bin, so viel Zeit nehme ich mir jetzt. - Ich bitte um Verständnis.

MK/Wilhelm Hahne
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6 Kommentare

Vertrags- und Schuldrecht

In diesem Fall würde mich auch die professionelle Meinung eines Juristen aus den Bereichen Vertrags- und Schuldrecht interessieren.

Informationsquellen

Der Wahnsinn nimmt kein Ende. Kommt diese Kopie des Vertrages eigentlich aus offiziellen Quellen oder wird Ihnen sowas quasi unter der Hand zugespielt? Stichwort Bradley Manning.

Wer sind eigentlich die Gläubiger?

man muss sich wundern und fragen, warum sie disem faulen Vergleich zugestimmt haben? Hier wurden die gleichen Fehler gemacht, wie bei den Entscheidungen, die zuvor getroffen wurden und dieses Dilemma ausglöst haben: Erst haben die Aufsichtsräte ihre Pflichten nicht erfüllt, nun sind es offensichtlich die Insolvenzverwalter und icht im Interesse des Nürburgring und der Öffentlichkeit handeln. So es die rechtliche Möglichkeit gibt, diesen Vergleich anzufechten, möge man sie ergrreifen. Was machen eigentlich die Anwälte des Vereins Ja zum Nürburgring zurzeit? Als zahlendes Mitglied erwarte ich entsprechende Aktionen! Axel J. Zahn NürburgLeaks

ohne kommentar

dazu fällt einem wirklich nicht mehr viel ein. rentner sollen steuern zahlen, die griechen werden von uns unterstützt, die stromtrassen werden von den abnehmern finanziert usw. Quo vadis? deutschland.

Details aus dem „Vergleichsvertrag

Sicher ist es jetzt noch zu früh, ein abschliessendes Urteil über diesen Vertrag abzugeben. allerdings hat die Streichung der Nr. 7 a Abs. 2 durchaus Super-GAU-Potential. Kann man sich bei eigener (Grob-) Fahrlässigkeit später eigentlich auf Grundlagenirrtum berufen? Obwohl kein Jurist, würde ich diese Frage klar mit "nein" beantworten; Fahrlässigkeit gehört bestraft - nur sind die Bestraften am Ende auch wieder die Falschen, nämlich die Steuerzahler.

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