Fortsetzung: „…. Spuren mit dem Schwanz verwischen?“

 In Motor-KRITIK war gerade zu lesen, was man alles schreiben kann, ohne irgendwie Aufsehen zu erregen. Wenn sich dahinter z.B. der SWR, der SüdWestRundfunk, verbirgt. Man muss in unserer Gesellschaft von Bedeutung sein, wenn das jeweilige Handeln nicht hinterfragt werden soll. -  Unsere Gesellschaft nimmt es kritiklos hin. Wie das Spurenverwischen des Beauftragten einer Behörde oder des Geschäftsführers einer landeseigenen Gesellschaft, die gerade eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchläuft. - Es wird schon alles seinen Grund haben. - Und wenn still und heimlich ein Firmen-Namen geändert wird: Was soll‘s? - Es wird schon seine Richtigkeit haben! - Dass so nebenbei kleine Handwerker um ein Vermögen gebracht werden, weil angeblich die Insolvenzmasse nicht reicht, während sich andere, erst durch die Insolvenz „ins Geschäft gekommen“ aus der gleichen Insolvenzmasse die Taschen vollmachen. - Es interessiert den normalen Bürger unseres Landes nicht! - Schließlich gibt es Wichtigeres! - Und das sind seine persönliche Interessen. Solange die nicht gefährdet sind… - Soll doch der Fuchs ruhig mit dem Schwanz seine Spuren verwischen. Oder der Löwe. Ist doch gleich wer‘s macht. Hauptsache, er macht es unauffällig und geräuschlos. Die „Allgemeinheit“ nimmt jede „Gemeinheit“ hin, so lange sie als unbedeutend  empfunden wird und ihm keinen Ärger macht. - Nachstehend soll also nur für eine kleine Minderheit der Hinweis erfolgen, dass es im Zusammenhang mit der „Nürburgring-Affäre“ zu einem weiteren Verwischen von Spuren gekommen ist. - Ob das von Bedeutung ist, wird sich erweisen. - Motor-KRITIK ist der Meinung: Man sollte es wenigstens wissen.  - Darum gibt‘s nachfolgend die...

Fortsetzung: „…. Spuren mit dem Schwanz verwischen?“

Inzwischen wird man es auch beim SWR begriffen haben:

  • Die Nürburgring GmbH gibt es nicht mehr!

Darum kann es von daher auch keine neuen Informationen zu aktuellen Geschehnissen an dieser Rennstrecke geben. Der neue Namen unter der alten HRB-Nummer beim Amtsgericht Koblenz ist nun...

  • seit dem 14. Februar 2017: ComNew Betriebs GmbH, Nürburg

Aber der Herr Insolvenz-Sachwalter und sein RA-Kollege, gleichzeitig Geschäftsführer dieser ComNew Betriebs GmbH, haben sich entschlossen, eine weitere Firma, eine Tochter der ehemaligen Nürburgring GmbH, auch in Insolvenz, mit einem neuen Namen zu versehen.

Aus der

  • Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH

wurde am 15. Februar 2017 die

  • AmNew Betriebs GmbH, Nürburg, unter der gleichen HRB-Nr. 22307

Am 27. September 2017 war aus der aktuellen Betreiberfirma des Gesamtbesitz Nürburgring, noch mit dem „Vornamen“ capricorn, dann die

  • Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, Nürburg, HRA-Nr. 21947 geworden.

Der persönlich haftende Gesellschafter dieser KG ist natürlich eine GmbH mit 25.000 Euro Eigenkapital, die man beim Amtsgericht Koblenz unter der HRB-Nr. 25796 findet:

  • Nürburgring 1927 Verwaltungs GmbH, Nürburg

Das ist alles ganz normal. Und normal war es sicherlich auch, dass der Käufer des Nürburgrings, der sich hinter einer in Deutschland gegründeten AG verbirgt, sich als Investor am Nürburgring, dann die vorhandene Firmenkappe „capricorn Besitzgesellschaft GmbH“ und als Betreiber die vorhandene Hülle „capricron NÜRBURGRING GmbH“ überstülpte.

Nachdem er den Kaufpreis für den Nürburgring zur Überraschung vieler Beobachter vorzeitig voll bezahlt hatte, obwohl noch eine Gerichtsentscheidung vor einem Europäischen Gericht aussteht, ließ er sich natürlich zur Absicherung seiner nun bestehenden Ansprüche ins Grundbuch eine

  • Auflassungsvormerkung für die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH

eintragen, die ursprünglich die Rennstrecke einmal kaufen wollte, aber ihre Möglichkeiten überschätzt hatte. Diese durch die Vormerkung gesicherten Ansprüche wurden dann – lt. Grundbucheintragung – an die

  • NBR Ring GmbH & Co. KG, Nürburg, HRA-Nr. 21688 seit dem 7. März 2016

abgetreten. Diese Firma, nun in Koblenz registriert, hatte vorher ihren Firmensitz in Achern, beim Amtsgericht Mannhein unter der HRA-Nr. 706007 zu finden.

Natürlich gehört zu einer solchen GmbH & Co. KG dann auch ein „persönlich haftender Gesellschafter“, die

  • NR Verwaltungs GmbH, Nürburg, beim AG Koblenz unter HRB 25034 registriert.

Der Nürburgring ist nun also, so die Information des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bad Neuenahr-Ahrweiler,

  • im Besitz der NBR Ring GmbH & Co. KG.

Nun braucht aber so eine Rennstrecke auch eine Betriebsgenehmigung. Die wurde dann im Mai 2017 durch die Gewerbeaufsicht dem aktuellen Betreiber, damals noch die capricorn NÜRBURGRING GmbH, erteilt. Sie gilt also jetzt, nach deren Umbenennung für die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, ist zeitlich unbegrenzt und, wie aus der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz zu hören,

„ersetzt in großen Teilen die bisherigen Regelungen“.

Mit dieser „Anordnung“ wurde der Nutzungsrahmen für den Rennbetrieb auf der Grand-Prix-Strecke und der Nordschleife neu festgesetzt.

Zusätzlich sind natürlich die Bedingungen der FIA und des DMSB zu erfüllen. Darum, so sagt der Nürburgring-Betreiber, gibt es jetzt auch über den Winter einige notwendige Umbauarbeiten an den Strecken.

Nun sind Motor-KRITIK-Leser im Detail informiert, können sich ihre Gedanken machen und meine Kollegen haben eine schnell zu erreichende, zuverlässige Vorlage.

MK/Wilhelm Hahne
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