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Man könnte die Geschichte dieses Politikers, wenn man sie in den letzten Jahren aufmerksam beobachtet hat, auch überschreiben mit: Ein Mann geht seinen Weg. Eigentlich sollten seine Reaktionen auf politische Ereignisse normal empfunden werden, aber sie liegen außerhalb dessen, was im politischen Umfeld heute als Norm empfunden wird. Zur „Norm“ gehört, dass eine Fraktion z.B. einen begründeten (!) Misstrauensantrag geschlossen ablehnt und das als Sieg gefeiert wird. Der „Norm“ zu entsprechen bedeutet nicht, sich gesellschaftlich richtig zu verhalten, sondern pragmatisch eben, angepasst an die Gruppe der Mächtigen. So muss man auch den Beschluss des BGH in Karlsruhe im Fall Billen vom 13. Dezember 2012 entsprechend werten. - Aber leider (der Länge wegen) muss diese Geschichte auch mehr werden als nur eine Aneinanderreihung von Fakten um die Person Billen, weil man Zusammenhänge darstellen muss. - Versuchen muss darzustellen!
Michael Billen: Ein Störfaktor?
Da läuft so ein juristisches Verfahren inzwischen über Jahre. Es wird nicht danach gefragt, wieviel Geld die Prozesskette den Angeklagten bisher gekostet hat. Das heißt: Ich habe bei Michael Billen schriftlich angefragt, aber leider keine Antwort erhalten, weil der vielleicht vermeiden wollte, mit seiner Antwort weiteres „Öl ins Feuer“ zu gießen.
Michael Billen – und nicht nur er – empfindet das gegen ihn laufende Verfahren als „politischen Prozess“. Auch sein Anwalt hat sich entsprechend geäußert und der Richter hat im ersten Verfahren in Landau auch zum Ausdruck zu bringen versucht, was er von diesem Verfahren hält. - Und er hat auch Ärger bekommen.
Auch die Staatsanwälte haben dann – umgekehrt - die Einstellung des Richters spüren müssen, haben am Ende des Prozesses von „Schmerzensgeld“ gesprochen, das sie nun erhalten müssten und es war eigentlich klar, dass sie in die Revision gehen würden. - Staatsanwälte sind Weisungsempfänger ihrer politischen Chefs.
Es wurde in diesem ersten Prozess auch von Seiten der Verteidigung von „Sippenhaft“ gesprochen, weil die Klage gegen Michael Billen auch eng mit den Anschuldigungen gegen seine Tochter verbunden wurde. - Es geht übrigens um Geheimnisverrat.
Aber es muss auffallen, wie schon im ersten Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft argumentiert wurde. Oberstaatsanwalt Hubert Ströber hatte u.a. erklärt:
Niemand habe so viele Gründe gehabt, Daten weiterzugeben, wie der Eifeler CDU-Abgeordnete, der der damaligen SPD-Landesregierung habe schaden wollen.
Billen „habe schaden wollen“. - So wurde argumentiert. - Inzwischen sind wir Jahre weiter, dass ganze Fiasko von falschen Entscheidungen der Landesregierung – auch hin zu falschen Beratern, Nicht-Investoren – müsste inzwischen auch denen klar sein, die nur ab und zu einmal einen Blick auf das Konstrukt um das Projekt „Nürburgring 2009“ geworfen haben, das in seiner Enstehungsphase niemals eine wirklich kritische Beachtung durch die Öffentlichkeit erfahren hat, weil es eigentlich unverständlich und nicht zu begreifen war. - Ein „Blitzlicht“ schafft kein Panoramafoto.
Begriffen hatten das alles nur die Politiker, die zwar die Entscheidungen zu diesem Projekt verantworten, aber jede Verantwortung ablehnen, weil sie sich durch Gutachten und Businesspläne abgesichert hatten. Die wiederum geheim bleiben müssen, weil sie Betriebsgeheimnisse enthalten. Und geheim war natürlich auch evtl. ein Vorstrafenregister von Vertragspartnern. - Und das sollte es auch bleiben. Schließlich gelten Datenschutz und Persönlichkeitsrecht dann viel, wenn es wem nutzt. Und man nutzt es gerne, um im geeigneten Moment jemand die Grenzen aufzuzeigen.
Es muss absonderlich erscheinen, dass das Verhalten eines Mitglieds im Untersuchungsausschuss, der in einer solchen Situation um Klärung und Aufklärung bemüht sein muss, dann als strafwürdig empfunden und dargestellt wird, wenn er zufällig in den Genuss von Informationen kommt, die seiner Arbeit im Untersuchungsausschuss dienen könnten. Es sollte doch zu den Aufgaben eines Mitglieds im Untersuchungsausschuss gehören, Aufklärungarbeit zu leisten. Ganz gleich, wessen Fehlleistungen dadurch öffentlich werden. - Sollte man denken.
Aber wir haben inzwischen auch erlebt, wie die Arbeit des Untersuchungsausschusses beendet wurde. Natürlich entsprechend den offiziellen Richtlinien. So wie man beim Hallenfußball die Bande nutzt. Alles entspricht dem Reglement.
Und die Unterlagen, die sich im Laufe der Untersuchungszeit angesammelt haben, die kommen ins Archiv. Nachdem sie praktisch aufgelöst wurden, weil die jeweiligen Originale wieder jenen Ämtern und Firmen zugestellt wurden, bei denen sie vorher sichergestellt worden waren. - Alles korrekt. - Und alle Arbeit im UA war vergebens. - Dumm gelaufen! - Wirklich?
Ich habe Anfang März 2009 an einer Sitzung des Arbeitskreises „Wirtschaft und Verkehr“ der CDU am Nürburgring teilgenommen und über das Treffen der CDU'ler mit Kafitz, Lippelt und Konsorten für die „Eifel-Zeitung“ - geschrieben:
„Fragen nach der Art der Finanzierung führten auf den Boden der Tatsachen zurück und verführten den „Wirtschafts- und verkehrspolitischen Sprecher der CDU“, Walter Wirz oftmals dazu, seine nachfragenden Kollegen etwas einzubremsen. Übrigens waren auch nicht alle Mitglieder des Arbeitskreises Wirtschaft und Verkehr „vor Ort“. Durch eine „Doppelbelastung“ - manche Kollegen sind noch im Medienausschuss und waren mit zur CEBIT unterwegs - war man „am Ring“ nur mit „kleiner Besetzung“ angetreten. „Aber“, betonte Walter Wirz, „wir sind voll arbeitsfähig.“
Die Kollegen Billen und Licht vermittelten durch die Art ihrer Fragen auch den Eindruck, nur wurden die durch ein immer wieder von Wirz vorgenommenes „Zurechtweisen“ („Das können wir in der Fraktion besprechen“, oder, „Das ist keine Frage für Dr. Kafitz“) leider abgewertet und der Eindruck vermittelt, dass hier eigentlich der Öffentlichkeit ein gut abgestimmtes Szenario vorgespielt werden sollte.“
Meine Einschätzung war offensichtlich richtig. Und ich erhielt damals auch einen ersten Eindruck vom Detailwissen z.B. des Landtagsabgeordneten Michael Billen, der sich schon damals – nicht erst zur Zeit des Untersuchungsausschusses - darum bemühte, den Kern der Probleme, die um das Projekt „Nürburgring 2009“ entstanden, offen zu legen; das verständlich werden zu lassen, was eigentlich unverständlich war.
Meine Berichterstattung von dieser CDU-Veranstaltung nahmen dann „interessierte Kreise“ zum Anlass, bei mir eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft und Polizei vornehmen zu lassen. Was dann doch ein Medien-Echo auslöste, das eigentlich in Mainz nicht erwünscht war. Und so hat man dann das Verfahren nach ein paar Monaten – und z.B. fünfstelligen Aufwendungen von mir (die in diesem Fall der Deutsche Journalisten-Verband übernahm) - die Ermittlungen „aus Mangel an öffentlichem Interesse“ eingestellt.
Dann gab es eine Zwischenphase, wo ein anderer aus dem am Projekt interessierten Kreis sich in beeindruckenden (kostenmäßig!) juristischen Angriffen versuchte. Als das nicht fruchtete, hat man sich entschlossen, meine Rechercheergebnisse in der Sache „zu übersehen“ und hat es z.B. auch durch entsprechende Einflussnahme geschafft, dass ich z.B. bei den „Öffentlich-Rechtlichen“ nicht mehr stattfinde. - Es kann natürlich auch sein, dass mich ein oder zwei Intendanten einfach nicht mögen. Und ein paar Chefredakteure auch nicht. - Aber die haben einfach keinen Platz in ihren Blättern für Geschichten von mir. - Es kann natürlich auch sein, dass die sich einfach nur pragmatisch verhalten.
Ich habe hier nur die mögliche Taktik politischer Machthaber in meinem Fall erwähnt, weil auch im Fall Billen „taktisch gespielt“ wird. Man spielt „auf Zeit“. - Und für Michael Billen „auf Kosten“. Und der BGH hat entsprechend Recht und Gesetz nun eine (aus seiner Sicht) „kluge Entscheidung“ getroffen: Der Freispruch vom Vorwurf des Geheimnisverrats durch das Urteil des Landgerichts Landau wurde aufgehoben und zu einem neuen Prozess nun dem Landgericht Frankenthal zugeschoben. - Weil man das Gericht in Landau als vorbelastet empfindet.
Der jahrelange Rechtsstreit wird also kostentreibend weitergeführt. Bis dass er „im Sande verläuft“? - Schließlich wird Kurt Beck bald seiner Bauchspeicheldrüsen-Erkrankung wegen seine bisherige Position aufgeben. Und am Nürburgring werkeln Insolvenz-Geschäftsführer und Sachwalter an einem neuen Konzept. - Die Verantwortung für die Zukunft des Nürburgrings liegt jetzt bei ihnen. - Hört man aus Mainz.
Aber der Einfluss der Landesregierung, auf das was am Nürburgring passiert, ist unverändert groß. Auch z.B. über die Staatsanwaltschaften. Was natürlich von denen bestritten wird. Auch durch das Verhalten z.B. des Landeskartellamtes, das im Wirtschaftsministerium (Ministerin Frau Lemke) angesiedelt ist. Auch durch das Verhalten der CDU, deren Fraktions-Chefin , Julia Klöckner, sich jetzt bundespolitisch orientiert (eine mögliche Koalititon muss im Auge behalten werden!), auch durch das taktische Verhalten der Insolvenz-Abwickler, die keinesfalls zufällig in diese Position gebracht wurden.
Der Insolvenz-Geschäftsführer wurde z.B. - wie es im Amtsdeutsch heißt – vom antragstellenden Unternehmen eingesetzt, also von der Nürburgring GmbH, die zu 90 Prozent im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz ist. Das ist – wie man das dann formuliert – eine rein gesellschaftsrechtliche Angelegenheit, die außerhalb der Einflusssphäre des Insolvenzgerichts liegt.
Alles korrekt. - Aber nun wissen wir doch, wenn wir nun noch die Berater in Mainz kennen, wer hier „die Richtlinien der Politik bestimmt“. - Das Kontroll-Zentrum liegt in Mainz.
Rechtsanwalt Lieser dagegen wurde als Insolvenz-Sachwalter vom Insolvenzgericht bestimmt. Aber auch der „vorläufige Gläubigerausschuss“ hat sich einstimmig (!) für die Bestellung des Herrn RA Lieser als Sachwalter ausgesprochen. So war das Insolvenzgericht dann faktisch an diese Entscheidung gebunden. (§ 56a Abs. 2 InsO)
Wenn Sie jetzt, liebe Leser, der Meinung sind, dass das alles nicht in eine Geschichte zur Beschreibung einer Entwicklung eines Prozesses zum Vorwurf eines Geheimnisverrats dazugehört: Doch sie gehört dazu. Und die Mainzer Strippenzieher haben in der Vergangenheit immer wieder davon profitiert, dass gewisse Zusammenhänge in der Öffentlichkeit nicht hergestellt, sondern jeder für sich dargestellt wurde.
Das gibt dann kurze knackige Sachinformationen und entsprechende Meldungen in der Presse. Ganz ohne Meinung. Jeweils eine perfekte journalistische Leistung. Und damit ganz ohne jene Herstellung von Verbindungen, die erst eine Einzelaktion im richtigen Licht erscheinen lassen würde. - Für die Leser.
Beispiel gefällig? - Der Vorsitzende des Gläubigerausschusses und sein Stellvertreter heißen Drawe und Ott. Herr Karsten Drawe ist Leiter der Stabsabteilung „Recht/Grundsatzfragen/Beteiligungsverwaltung“ bei der ISB, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, einer Anstalt des öffentlichen Rechtss, die für das MWKEL, das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (Ministerin Eveline Lemke) tätig ist. Karsten Drawe hängt also direkt an der Nabelschnur der Politik.
Herr Winfried Ott ist Geschäftsführer der TBS in Mainz. Die TBS ist eine gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Technologieberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz und muss der Gewerkschaft „v.erdi“ zugerechnet werden.
Als ich zufällig irgendwo im Land einem anderen Mitglied des Gläubigerausschusses begegne und versuche zu hinterfragen, aus welchem Grund er eine Position dort einnimmt, erhalte ich die aufschlussreiche Antwort: „Das weiß ich auch nicht.“ - Das ist kein Scherz, sondern eine Tatsache und zeigt, mit welcher Akribie auf die richtige Zusammensetzung dieses Ausschusses in Mainz geachtet wurde.
Inzwischen gibt es noch einen zweiten Ausschuss, der nach meiner persönlichen Einschätzung nur der Öffentlichkeit vortäuschen soll, wie sehr man um die Zukunft des Nürburgrings bemüht ist. Der Titel dieses „Beraterkreises“ ist ungefähr: „Arbeitsgruppe Zukunftsmodell Nürburgring“. Da ist dann der Insolvenzgeschäftsführer Prof. Dr. Dr. Schmidt der Vorsitzende, für die Region sind die Herren Verbandsbürgermeister Romes und Heilmann vertreten, für „v.erdi“ der Landesfachbereichsleiter Jürgen Jung. Auch Herr Ott kommt wieder zum Einsatz, der sich bsonders beim MWKEL (s.o.) gut auskennt, weil er im Auftrag von „v.erdi“ alle personalpolitisch wichtigen „Förderungsmaßnahmen“ der von der SPD bestimmten Regierung begleitet. - Und es gibt noch mehr Mitglieder die wenig (oder nichts!) vom Nürburgring verstehen. Insgesamt habe ich 11 Personen ausgemacht. - Natürlich auch jemanden aus dem Ministerium in Mainz.
Dass in diesem „Zukunftsausschuss“ auch ein Hendrik Hering die Interessen der SPD vertritt, sagt eigentlich alles über den Wert dieser Gruppe aus. Dort fallen übrigens keine Entscheidungen, sondern können nur Vorschläge entstehen, die dann vom Gläubigerausschuss genehmigt werden müssen. - Und im Gläubigerausschuss... - (s.o.)
Das sind alles jene kleinen Puzzlestücke, die sich erst beim Zusammensetzen zu einem Bild fügen. Eins dieser Puzzlestücke ist auch das sogenannte „Revisionsverfahren Billen“.
Da gibt es dann die „formellen Rügen“ der Staatsanwaltschaft in Landau, wie z.B. Verstoß gegen § 261 StPO, Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG, aber natürlich auch Sachrügen. Natürlich inzwischen wohl auch solche des Generalbundesanwalts. - Leider waren dazu keine Details in Erfahrung zu bringen.
Ein Überraschung war der Beschluss des BGH in Karlsruhe vom 13. Dezember trotzdem nicht. Er passt ins Bild. Da ich in dieser Geschichte schon eine persönliche Wertung vorgenommen habe, möchte ich die Darstellung der Pressestelle des BGH vom gleichen Tag hier ungekürzt als Kopie anhängen:
„Nr. 209/2012
Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter müssen neu verhandelt werden
Das Landgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten, einen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten, vom Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und zur Verletzung von Privatgeheimnissen freigesprochen. Gegen die ebenfalls angeklagte Tochter hat es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt – lediglich – wegen Verletzung von Privatgeheimnissen ausgesprochen.
Nach den Urteilsfeststellungen veranlasste die als Polizeibeamtin im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehende Angeklagte am 16. November 2009 Abfragen im polizeiinternen Informationssystem POLIS zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH, der Betreibergesellschaft der Rennstrecke am Nürburgring. Sie gab mehrere im Rahmen der Abfrage erstellte, mit polizeiinternen ID-Nummern versehene Ausdrucke am 20. November 2009 an ihren Vater weiter. Dieser war Mitglied des vom rheinland-pfälzischen Landtag eingerichteten Untersuchungsausschusses "Nürburgring GmbH", der sich mit der gescheiterten Finanzierung für die Erweiterung der Rennstrecke um einen Vergnügungspark und mit der vergeblichen Suche nach einem privaten Betreiber der Anlage befasste. Am 23. November 2009 wurden in zwei Tageszeitungen unter Angabe der jeweiligen ID-Nummer POLIS-Eintragungen zu zwei Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH veröffentlicht.
Das Landgericht hat sich nicht davon überzeugen können, dass der Angeklagte seine Tochter zur Abfrage der Daten im polizeilichen Informationssystem bewegt oder sie hierbei unterstützt hat. Auch hat es sich keine Gewissheit von der Weitergabe der Daten an die Presse gerade durch den Angeklagten oder von einem hierauf gerichteten Vorsatz seiner Tochter verschaffen können. Das Landgericht hat daher die Angeklagte nicht auch wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt und beim Angeklagten eine Strafbarkeit insgesamt verneint.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil hinsichtlich beider Angeklagter aufgehoben, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts rechtlicher Überprüfung nicht standhält, und die Sache an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen. Die Vorwürfe müssen daher umfassend neu verhandelt werden.
Urteil vom 13. Dezember 2012 – 4 StR 33/12
LG Landau (Pfalz) - 7100 Js 16 132/09 1 KLs 1 Ss 95/11 – Urteil vom 22.09.2011Karlsruhe, den 13. Dezember 2013
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501“
Natürlich enthält sogar meine Information, dass die Veröffentlichung am gleichen Tag erfolgte (mich erreicht sie um 18:05 Uhr) schon wieder eine Art der Wertung, denn im Vorfeld wurde mir aus Karlsruhe bedeutet, dass die Schnelligkeit mit der mich eine Presseinformation erreicht, von der Dauer der Beratung abhängt, für die sich das Gericht natürlich Zeit nehmen müsse.
Die Verhandlung begann ensprechend er Terminierung um 11 Uhr. Da sich das Gericht offensichtlich gut vorbereitet hatte, konnte sehr schnell die Presse-Info das Haus in Karlsruhe verlassen. Und lassen Sie sich bitte nicht davon täuschen, dass man die Pressemitteilung mit 13. Dezember 2013 datiert. - Menschen sind eben fehlerhaft.
Wie man auch mit vielen Detailschilderungen zum Projekt „Nürburgring 2009“ feststellen kann. Der Journalist der die - das Verfahren gegen Billen (u.a) auslösenden - POLIS-Abfragen (mit ID-Nummer!) veröffentlichte, hat vor Gericht von seinem Aussagerecht Gebrauch gemacht. Warum er in seiner Darstellung die ID-Nummern mit veröffentlichte, wurde auch nicht geklärt.
Obwohl ich zu den Journalisten gehöre, die gerne auch Details ihrer Recherchen veröffentlichen um für die Leser glaubhaft zu sein (wie z.B. durch die 'Veröffentlichung der Liegplatz-Nummer einer Yacht), hätte ich wohl kaum die ID-Nummern von POLIS-Abfragen veröffentlicht, schon um meine Informanten zu schützen. - Aber man kann aus solchem Fehler einem Journalisten keinen Vorwurf machen. - Es muss auch solche geben.
Was Michael Billen betrifft, so muss demnächst (in einigen Monaten) das Landgericht Frankenthal (ein Strafverteidiger ist für den Angeklagten vor Gericht Pflicht) darüber befinden, ob Billen z.B. in Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben, als Mitglied des Landtages und Untersuchungsausschusses und somit eigentlich in Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben gehandelt hat. - Braucht man dafür Jahre? - Muss man als engagierter Politiker dafür durch eine hohe Belastung mit Gerichts- und Anwaltskosten bestraft werden?
Mit Reden hätte Michael Billen sicherlich mehr Geld verdienen können als mit seiner ihm nun vorgeworfenen Arbeit. - Dafür gibt es Beispiele.
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