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Dann ist das Durcheinander auf den Straßen um den Nürburgring besonders groß! - Aber auch bei denen, die offiziell als Ordnungshüter arbeiten. Nicht nur bei der Planung durch die, die eigentlich mal die Auslöser waren, sondern auch bei denen, die nun ein Chaos auf unseren Straßen zu vermeiden suchen. Motor-KRITIK möchte auf „Differenzen“ zwischen einzelnen Aussagen, zur Theorie – und der Praxis – hinweisen. Eigentlich entsteht so der Eindruck, dass trotz aller gemeinschaftlichen Planungen und „schönen Worte“ wenig passiert, was dem zu erwartenden Chaos Einhalt gebietet. Jeder wird von sich behaupten alles getan zu haben. Aber jeder kocht dabei „sein Süppchen“! - Ene, meme muh! - Und raus bist Du! - Leider ist das aber alles kein Kinderspiel mehr. Darum möchte Motor-KRITIK hier daran erinnern, dass es doch schon genug Erfahrungen aus den Vorjahren gibt. - Und eigentlich sind inzwischen sogar die wirklichen „Touristenfahrer“ betroffen, auf deren Geld der Besitzer des Nürburgring aber angewiesen ist! - Wie sehr, das beweist auch der Veranstalter der „Touristenfahrten“ dadurch, dass er die Probleme zu verschweigen sucht, die seine Kunden durch die veränderten Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen, hart treffen kann!
Nürburgring: Wenn die Karwoche zur „Car-Week“ wird!
Das Dilemma entsteht schon dadurch, dass niemand eine klare Stellung zur Art der Nürburgring-Nordschleife nimmt. - Oder doch?
Das Innenministerium in Mainz hat Motor-KRITIK gegenüber ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die Nürburgring-Nordschleife eine „Privatstraße“ ist. - Ich habe diese Stellungnahme auch veröffentlicht!
Wenn ich aber persönlich mit leitenden Polizeibeamten darüber sprechen wollte, haben die diese „amtliche Einschätzung“ geradezu mit einer Handbewegung beiseite gewischt und festgestellt:
- Die Nürburgring-Nordschleife ist bei Nutzung durch „Touristenfahrten“ eine öffentliche Straße, bei der die Polizei ein Vergehen – oder einen Verstoß - gegen die StVO dann auch rechtmäßig bestraft!
Andere Polizeibeamte machen klar, dass der Veranstalter der „Touristenfahrten“ nicht zur Meldung von Unfällen während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife verpflichtet ist!
- Aber bei der Polizei führt man eine spezielle Unfallstatistik, nur die „Nordschleife“ betreffend!
Die kann doch dann nur einen Alibi-Charakter haben, weil der Veranstalter der „Touristenfahrten“ verständlicher Weise keinerlei Interesse daran hat, die Unfallhäufigkeit während der „Touristenfahrten“ deutlich zu machen.
- In der Realität – gemessen an der tatsächlichen Unfallhäufigkeit - während der „Touristenfahrten“, ist die Nürburgring-Nordschleife während der „Touristenfahrten“ aber wahrscheinlich der bedeutendste „Unfallschwerpunkt“ in ganz Rheinland-Pfalz!
Darum spricht der Veranstalter auch nicht die Haftpflicht-Probleme an, die seinen Kunden entstehen könnten!
Ich persönlich empfinde es als einen besonderen „Gag“, wenn unter dem Datum vom 14. April 2025 in einer Pressemitteilung zu lesen ist:
...„Die Verkehrsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) machen deutlich, dass Autorennen auf öffentlichen Straßen gesetzlich verboten sind. Schon die Planung oder spontane Durchführung eines Rennens sind strafbar. Teilnehmer und Veranstalter solcher Rennen müssen mit hohen Strafen rechnen, darunter Bußgelder, Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen, insbesondere wenn Personen verletzt werden.“...
Wenn die Nürburgring-Nordschleife während der „Touristenfahrten“ nach Polizei-Einschätzung eine „öffentliche Straße“ ist, wie ist dann die Art der Fahrten auf dieser „Rennstrecke“ zu bewerten, wie sie in der Realität tatsächlich erfolgen?
- Macht sich hier etwa auch der Veranstalter strafbar?
Ich habe sie diese Veranstaltung oft, an vielen unterschiedlichen Stellen des Nürburgrings verfolgt und kann aus meinen Beobachtungen nur schließen: Dort werden „Rennen“ gefahren; die „Touristenfahrer“ wissen und glauben auf einer „Rennstrecke“ unterwegs zu sein. So werden auch keinerlei Verkehrszeichen beachtet, die während der „Touristenfahrten“ auch auf der „Nordschleife“ zu finden sind.
- Was ist denn nun die Nürburgring-Nordschleife eigentlich?
Ist die „Nordschleife“ auch während der „Touristenfahrten“ eine Privatstraße? Oder ist diese „Rennstrecke“ dann – auch weil sie lt. Veranstalter unter den Bestimmungen der StVO ablaufen soll - eine „öffentliche Straße“?
- Dann wäre die Polizei allerdings zu einer Verkehrsüberwachung dort geradezu verpflichtet!
Der Höhepunkt der Karwoche, hier im Umfeld des Nürburgrings, ist sicherlich der Karfreitag, den vor Jahren auch ein Marketing-Mitarbeiter am Nürburgring, im Sinne einer besseren Besucher-Frequenz, als „Car-Friday“ zu nutzen versuchte.
- Das ist ihm – wie das Chaos der letzten Jahre zeigt – hervorragend gelungen!
Allerdings hat sich inzwischen dieser Karfreitag in der Eifel zu einer Touristen-Attraktion entwickelt, die nicht nur die „echten“ Touristenfahrer in die Eifel lockt, sondern auch solche, die dann befreit von der Großstadtenge glauben, sich im direkten Umfeld einer Rennstrecke austoben zu können.
Da werden dann auf normalen Landstraße dicke schwarze Streifen als Reifenspuren in den Asphalt gebrannt. Es „quietscht und qualmt“ an allen Ecken. Auch m Umkreis von bis zu 20 Kilometern um den Nürburgring.
Gerne werden aber dann die relativ nahe gelegenen Straßen um den Nürburgring genutzt. Die B 257 nach dem Ort Quiddelbach ist sehr beliebt, wie auch z.B. auch die B 258. am „Virneburger Berg“. Da steigt dann auch schon mal ein Beifahrer aus, um „seinen Piloten“ beim Drift durch die Kurven zu filmen und fotografieren. - Boh, is dat geil!
In Adenau, der „Stadt am Nürburgring“ ist dann der Geräusch-Terror so groß, dass einige Anwohner dann ein paar Tage Urlaub anderswo machen. - Ein Anwohner aus Breidscheid:
„Der Lärm ist einfach unerträglich!“
Dass der „Karfreitag“ zu den gesetzlich geschützten „stillen Feiertagen“ auch in Rheinland-Pfalz gehört, scheint dem „Rennfahrer-Nachwuchs“ (der sich wohl dafür hält!) weitgehend unbekannt.
Die Polizei in Adenau hat sich im Hinblick auf den Einsatz durch Spezialeinheiten in der Karwoche (Osterwoche), speziell für Karfreitag (Car-Friday) verstärkt. Schon in den Vorwochen haben sie im Umfeld des Nürburgring Sondereinsätze durchgeführt.
So z.B. auch am Wochenende vor der Karwoche. - Dazu erschien folgende dann folgende – wie ich finde – eindrucksvolle Pressemeldung, schon nach dem letzten Sonntag, vor Beginn der Karwoche:
„Am heutigen Sonntag, den 13.04.2025, wurden verstärkte Verkehrskontrollen im Bereich des Nürburgrings durchgeführt. Dabei wurden insbesondere technisch veränderte Fahrzeuge kontrolliert.
Durch die Beamten konnte trotz regnerischem Wetter bei insgesamt sechs Fahrzeugen im Rahmen der Verkehrskontrolle ermittelt werden, dass die Betriebserlaubnis erloschen war. Bei einem dieser Fahrzeuge wurde mittels eines Schallpegelmessgerätes festgestellt, dass der Pkw die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene Lautstärke überschreitet. Der genannte Pkw wurde im Anschluss sichergestellt und durch einen Abschleppdienst in Verwahrung genommen. Dort wird er einem Gutachter vorgeführt. Insbesondere in der Region um den Nürburgring kommt es vermehrt zu Beschwerden aufgrund lauter Fahrzeuge. Gegen die Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neben der Überprüfung des technischen Zustandes der Fahrzeuge wurde ebenfalls die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer überprüft. Bei einem Fahrzeugführer ergab sich der Anfangsverdacht, dass dieser unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln steht. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf THC. Dem Betroffenen wurde eine Blutprobe entnommen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges gilt für den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut. Bis zu einem Alter von 21 Jahren und in der Probezeit gilt weiterhin ein Cannabis-Verbot, ähnlich wie beim Alkohol. Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verstärkt die negative Wirkung und ist darum ebenfalls verboten.“
Das müsste eigentlich klar machen, was die Führer eines „getunten“ Kraftfahrzeugs hier in der Eifel – gerade an Karfreitag - erwartet!
Darum wurde diese Geschichte auch im Vorfeld des „Car-Friday“ geschrieben, der hier – trotz aller Warnungen und Vorfeld-Planungen sicherlich noch „Chaos-Charakter“ haben wird.
Das wird nicht nur die Christen beider Konfessionen hier in der Eifel stören, die sich einen „stillen Feiertag“ (lt. Gsetz) sicherlich anders vorgestellt haben, an dem in den Kinos sogar über 700 Filme nicht gezeigt werden dürfen, weil sie von ihrem Inhalt nicht dem Charakter dieses Feiertags entsprechen!
Dazu gehört z.B. auch „Dumm und Dümmerer 2“!
Aber nur im Kino!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Noch ein kleiner Tipp! Allerdings nur für gewerbliche Kunden während der „Touristenfahrten“. Das könnten z.B. Reifenhändler o.ä. Gewerbetreibende sein. Die könnten nämlich die „Touristenfahrten vielleicht als „Versuchsfahrten“ steuerlich absetzen und dann auch die MWSt. geltend machen. Die „Touristenfahrten“ sind nämlich lt. Finanzbehörden eine „touristische Attraktion“, deren Tickets vom Veranstalter mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu versteuern sind. - Das bedeutet für entsprechende steuerpflichtige Nutzer einer solchen Veranstaltung, dass die gezahlte Mehrwertsteuer auch absetzbar ist! - Natürlich muss sie auch auf den Tickets ausgewiesen sein!