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Wer für sich in Anspruch nimmt Recht zu sprechen, der muss seine eigenen Entscheidungen und sein Verhalten auch mit dem Maß messen lassen, das er bei der Beurteilung der Anderen angelegt hat. Das ist ganz sicher dann angebracht, wenn hier nicht bürgerliches Recht bei dem nicht paragrafengetreuen Verhalten von Bürgern, sondern ein besonderes Sportrecht bei einem scheinbar nicht sportgerechten Verhalten von Sportlern oder den in dieser Sportart tätigen Funktionären angewendet wird. „Sport“-Richter beurteilen hier das Verhalten von Menschen nach Gesetzen, die evtl. ein e.V. selber aufgestellt hat oder so empfindet, wie es im Urteil zum Ausdruck kommt. - Manchmal entsteht dann bei der Betrachtung durch Außenstehende der Eindruck, als wolle man mit der entsprechenden Rechtsentscheidung die eigene Bedeutung – in diesem Fall - im Motor-Sport unterstreichen, indem man ein Exempel statuiert. - Was dann natürlich auch Auswirkungen hat! - In diesem Fall zum Beispiel die, dass ich hier in Motor-KRITIK die Frage stellen möchte:
Wer suspendiert die Verantwortlichen des DMSB?
Eigentlich bin ich beim Stöbern in Meinungen und Darstellungen, warum bei der diesjährigen „Rallye Köln-Ahrweiler“ etwas anders ist – oder sein soll – als bisher, darauf gestoßen, dass hier irgendwie „etwas nicht stimmen“ kann. Ich hatte mich mit der Ausschreibung beschäftigt, bin dabei auf „Bulletin 1“ gestoßen und – glaubte mich zu erinnern. - ??? -
Das hier ist ein Ausschnitt aus der - von der Internetseite zur „Rallye Köln-Ahrweiler“ - für Interessierte zu lesenden Information, in der ich – entsprechend meinem Recherche-Ergebnis zwei Namen rot markiert habe. Weil ich mich zu erinnern glaubte, dass… - Da habe ich dann in dieser Richtung weiter gesucht. Aber selbst die Suchmaschinen waren zu diesem Thema so „dumm“, wie bisher auch die am Geschehen im Motorsport interessierte Öffentlichkeit.
Wie ich mit diesem Screenshot beweisen möchte. - Es lag auch bestimmt nicht am „Familienfilter“. Auch auf der DMSB-Internetseite habe ich zu diesem Thema nichts gefunden. Ich habe es natürlich nicht dabei belassen, sondern es mal mit der natürlichen Intelligenz versucht, wenn schon die künstliche versagt. - Nein, ich habe die beiden oben „rot markierten“ Herren nicht angerufen. Ich möchte nicht den Rest von Idealen zerstören, die diese Herren bisher immer noch dazu gebracht haben, ihre Freizeit dem wirklichen Breitensport zu widmen, der – dank der „Geschäftsideen“ anderer – oft nur noch als ein solcher bezeichnet wird.
Ich erinnere mich noch sehr gut an März 2015, wo ein mit einem DMSB-Permit Nordschleife ausgestatteter SIM-Racer mit einem – darum? - in der Realität entsprechend schlecht abgestimmten Automobil am Streckenabschnitt „Flugplatz“ bei einem VLN-Rennen nicht nur „abgeflogen“, sondern mit Hilfe der vom DMSB an dieser Stelle bei der Streckenabnahme als richtig platzierten Reifenstapel empfundenen „Hilfe“, dann über den hohen FIA-Sicherheitszaun katapultiert worden war und einen Zuschauer getötet hatte.
Erinnern wir uns doch noch an das ablenkende Theater von DMSB & FIA, wo beide, Jean Todt, der angebliche Freund des Vorzeige-Präsidenten des DMSB, und eben jener Hans-Joachim Stuck zu einer im internationalen Motorsport einmaligen Lösung gefunden hatten: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Abschnitten einer Rennstrecke (!) einzuführen.
So hatte es der DMSB-Präsident dargestellt, als er von einem telefonischen Anruf jenes Freundes sprach, der ihm – dem DMSB-Präsidenten – keine andere Wahl ließ, wenn nicht die Nürburgring-Nordschleife eine Schließung in Kauf nehmen wollte. - Der DMSB hat so die „Nordschleife“ gerettet!
Diesen mit ihm abgesprochenen „Rettungsversuch“ hat mir damals Jean Todt, der FIA-Präsident, nicht bestätigen wollen, nachdem ich ihn – in französischer Sprache, also seiner Muttersprache – dazu per E-mail gebeten hatte. - Meine E-mail blieb bis heute unbeantwortet! - Was auch eine eindeutige Antwort ist!
Damals gab es natürlich viele Meetings, mit denen der DMSB die Verantwortung für scheinbar notwendig werdende Lösungen dann auf einzelne Gruppen – wie z.B. die Fahrer – verlagerte. - Oder doch nicht so ganz, was dann zu Protesten der Fahrer führte.
In diesem Jahr hatte es nun wieder, von der Öffentlichkeit unbeachtet, eine Unfall-Situation, eine Kollision von mehreren Fahrzeugen im Bereich des Streckenabschnitts „Flugplatz“ gegeben, wobei dieses Mal wohl eine „Betriebsmittelspur“ der Anlass war. Bei dieser Veranstaltung wurden vom DMSB die in meiner ersten Darstellung „rot markierten“ Herren als „die Verantwortlichen“ ausgemacht. Nicht, weil sie irgendwie am Unfall beteiligt waren, sondern weil sie im Organisationsteam als “verantwortlich“ dargestellt waren. - Wie jetzt bei der „Rallye Köln-Ahrweiler“.
Im ersten Fall hat der DMSB nun in einem Sportgerichtsverfahren energisch durchgegriffen. Dieses Verfahren wurde nach meinen Berechnungen in jedem Fall vor dem 30. Oktober 2019 abgeschlossen und nach meiner Kenntnis eine „Bestrafung“ vorgenommen, die ich persönlich so empfinde, dass der DMSB damit ein Exempel statuieren wollte:
- Hans-Werner Hilger wurde bis zum 30. Juni 2020,
- Franz Mönch bis zum 31. Mai 2020 von allen sportlichen Ämtern supendiert.
Sie dürfen also bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei DMSB-Veranstaltungen in der Organisation eine leitende Funktion ausüben. In einem „Bulletin 1“ zur „Rallye Köln-Ahrweiler“, das am 30. Oktober 2019 vom DMSB als richtig genehmigt wurde (mit Stempel und Unterschrift), ist aber davon nicht die Rede. Es findet u.a. „nur“ ein DMSB-Deliegierter und ein Technischer Kommissar Erwähnung. („Bulletin 1“ finden meine Leser als pdf-Datei im Anhang zu dieser Geschichte.)
Muss ein solches Exempel-Urteil vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, nachdem es am 26. Oktober 2019 zu einem – auch - „geheim gehaltenen Unfall“ am Ende des VLN-Lauf 9 in dieser Saison kam, bei dem wieder eine bei der DMSB-Streckenabnahme als gut und richtig empfundene „Reifen-Barriere“ vor einer Leitplanke der Auslöser für den „Höhenflug eines BMW M4“ war, über den nur hier bei Motor-KRITIK – auch mit Fotos, die die besondere Gefährlichkeit dieses Unfalls beweisen – berichtet worden war?
- Warum wurde das Urteil gegen die o.g. Herren nicht öffentlich gemacht?
- Warum findet dieses Urteil keinen Niederschlag in „Bulletin 1“ zur „Rallye Köln-Ahrweiler“?
Warum die „Rallye Köln-Ahrweiler“ in diesem Jahr von der Qualität der Besetzung nicht der der Vorjahre entspricht, muss noch geklärt werden. Auf der Suche nach einer Antwort dazu, bin ich auf das Thema zu dieser Geschichte gestoßen. Daraus ergab sich eine Frage, die eigentlich schon lange eine Antwort gefunden haben sollte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich hier mit DMSB und ADAC eine – nennen wir sie mal - um sich „schlagende Verbindung“ gebildet hat, die vornehmlich von persönlichen und geschäftlichen Interessen geleitet wird. Man lobt sich selbst, zeichnet sich gegenseitig mit Titeln und Funktionen aus, neigt zu Extremen. So werden von mir z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der „Nordschleife“ oder die Auszeichnung des DMSB-Ehrenpräsidenten, Hermann Tomczyk, mit dem „DMSB-Pokal“ empfunden.
Tomczyk ist gleichzeitig Sportpräsident des ADAC und war auch in diesem Jahr häufig der „Ersatz“ bei Präsidiumssitzungen des DMSB, bei denen derer eigentlicher Präsident durch Abwesenheit glänzte. Für die Abwesenheit gab es immer einen wichtigen Grund. - Aber ohne die Zustimmung des ADAC-Sportpräsidenten läuft eigentlich beim DMSB sowieso nichts.
Vielleicht ist in diesem hier beschriebenen Fall der Grund aus Sicht des DMSB ohne wesentliche Bedeutung, aber ich erlaube mir trotzdem – zum Abschluss dieser Geschichte – noch einmal die Frage zu stellen, die ich auch im Titel schon ähnlich formulierte:
- Wer suspendiert eigentlich die Verantwortlichen des DMSB?
MK/Wilhelm Hahne
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"Bulletin 1" zur Ausschreibung der "Rallye Köln-Ahrweiler", 8. - 10.11.2019 | 231.91 KB |