2015-09

Regierungs-Forderungen sind nachrangig!

Bereits am 26. Juni 2015 habe ich versucht, die „verkehrte Welt“ zu verdeutlichen, die die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz z.B. durch den Staatssekretär der Mainzer Landesregierung im Finanzministerium, Salvator Barbaro, darzustellen versuchte. Man versucht im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der landeseigenen Nürburgring GmbH Forderungen die sich aus einem EU-Verfahren ergeben – auch(!) – als „vorrangig“ darzustellen. Unter Hinweis auf eine EU-Beurteilung, dass „Fördergelder“ des Landes an ihre GmbH nicht zulässig waren und zurückgezahlt werden müssen. Da sich diese GmbH, die Nürburgring GmbH, aber in Konkurs befindet, kann eine Rückzahlung nur aus der (noch) vorhandenen „Masse“ erfolgen. Aus der müssen aber entsprechend dem deutschen Insolvenzrecht zunächst einmal die vorrangigen Forderungen – z.B. die der Handwerker – beglichen werden. Die Forderungen der Landesregierung werden aber vom Insolvenz-Sachwalter aufgrund der vorhandenen Sachlage überwiegend als „nachrangig“ eingestuft. Da widerspricht dann ein Salvatore Barbaro, als Staatssekretär im Finanzministerium in Mainz tätig, und erfährt dabei – scheinbar – Unterstützung durch die EU-Kommission. - Motor-KRITIK hat auch in diesem Fall als einziges Medium über Anfragen und Antworten der EU-Kommissarin informiert. - Da sich inzwischen die Einstellung der RLP-Landesregierung zur Art ihrer Forderung durchzusetzen scheint, möchte Motor-KRITIK heute noch einmal etwas zur Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage eines EU-Abgeordneten schreiben, aber auch darstellen, warum eigentlich unverständlich ist, dass sich in dieser Sache nicht die Presse mit um die Klärung einer Frage bemüht, deren Antwort die an der Umsetzung des Monster-Projekt „Nürburgring 2009“ beteiligten Handwerker eventuell die Existenz kosten kann. Aber man feiert sich selbst gerne in „bunten Farben“ für guten Journalismus. - Motor-KRITIK-Meinung:

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F1-GP & VLN-6 h-Rennen: Reifen-Dilemma?

Der Formel 1-Freak blickte am letzten Wochenende nach Monza. Am Nürburgring versammelten sich die, die einem 6-Stunden-Rennen mehr abgewinnen können, weil hier die menschliche Leistung (Fahrer- + Boxen-Team) mehr im Vordergrund steht. Auch dann, wenn die Reifen eine besondere Rolle zugewiesen bekommen. Das wurde in der Eifel vom Wetter bestimmt. In Monza von den Stewards. Wenn die Zeitnahme in 1000stel Sekunden erfolgt, dann kann auch die Reifendruckmessung auf 0,01 bar genau erfolgen. Dachte man in Monza. Ob man da auch das Benzin bei einer Temperatur von 15° Celsius einfüllt, der Temperatur, die bei „Dichterechnungen“ als Umrechnungsbasis von Kilogramm Benzin in Liter Benzin dient? - Und hatte Hamilton nicht schon einen Vorteil dadurch, dass er in Monza wasserstoff-blond startete, den Farbstoff schwarz aus seinem Haar entfernt hatte? - Am Nürburgring fuhr man derweil Rennen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen! Man hat natürlich trotzdem die Rundenzeiten in 1000stel Sekunden gemessen. Aber der Luftdruck spielte keine Rolle. Wohl aber die Art der Reifen und ihre Gummimischung. Und so gab es hier und da dann Probleme. In Monza Reglements-, am Nürburgring Entscheidungs-Probleme. - Und wer keine hat, der macht sich welche. - Per Reglement!

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Hat das „Amtsgeheimnis“ eine Chance?

Das hängt auch davon ab, ob der Bürger, Wähler die Entwicklung der Demokratie begreift und deren aktuell schon vorhandenen Möglichkeiten nutzt – oder ob er sich weiter wie „Wahlvieh“ behandeln lässt, die „Macht“ der Politiker akzeptiert, die sich ganz klar als „die da oben“ empfinden, die mit denen, die sie als „die da unten“ empfinden, ihre Macht-Spielchen treiben können. Wenn in Motor-KRITIK in diesen Wochen die Geschichte „Chef & Kreisbehörde: Niveau-Bestimmung!“ veröffentlicht wurde, so wird so eine Geschichte von den Kollegen der überregionalen Presse schnell der Stempel „provinziell“ aufgedrückt. Sie begreifen nicht, dass mit dieser Art – die sich übrigens auch in den Bundespolitik leicht finden lässt – einer demokratischen Entwicklung Einhalt geboten werden soll, die eigentlich dem Bürger erst ein sinnvolles Mitspracherecht ermöglicht, weil bisher „geheim gehaltene“ Absprachen, Vereinbarungen, Verträge nun durch ein „Öffentlichwerden“, die Basis für ein Mitdenken und eventuell regulierendes Eingreifen bieten. - Man sollte dazu vielleicht noch die im Dezember 2014 auf diesen Internetseiten erschienene Geschichte „Tolles Informationsfreiheitsgesetz!“ lesen. Mit einem Klick – HIER – sofort zu erreichen.

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