Update 1: „Betrug? - Dummheit? - Un…?“

„Nachtrag & Ergänzung“ sind Vokabeln „von gestern“. Das wurde mir jetzt noch mal klargemacht, als ich die Aussage der CNG, wo von „Besitz“ geschrieben wurde, wenn eigentlich “Eigentum“ gemeint war, ohne weiteren Kommentar übernommen hatte. Was in meiner Geschichte folgte, ließ eigentlich keinen Zweifel daran, was gemeint war. Tatsache ist: Es ist auch rd. fünf Monate nach Zahlung des im Kaufvertrag für den Nürburgring festgelegten „Restbetrages“ - es sind insgesamt „nur“ um 65 Millionen Euro – noch keine Übertragung des Eigentums bei den zuständigen Grundbuchämtern auf den neuen „Besitzer“ erfolgt. Es liegt noch nicht einmal ein Antrag vor. - Selbst Notare verstehen was das ist, wenn ein Käufer, der den Kaufpreis für ein Grundstück auf dessen „Anderkonto“ entrichtet hat, ihn dann um eine „Besitzumschreibung“ bittet. Das ist so falsch, dass es immer so richtig verstanden wird, wie die Feststellung in renommierten Blättern, dass man – nur als Beispiel - „mit 120 Stundenkilometern unterwegs war“. - Natürlich muss das Kilometer pro Stunde (km/h) heißen, aber – so habe ich mir mal von einem Redakteur eines Fachblattes sagen lassen - „es wird immer richtig verstanden.“ - Es gäbe noch andere Beispiele. Nur z.B. im Innenministerium von Rheinland-Pfalz versteht man Details in meiner Geschichte so, wie es ihnen in den Kram passt, hat andere Fakten offenbar überlesen. Nun war der Herr Innenminister auch gerade in Afrika. - Auf einer „Fortbildungs-Reise“? - So gibt es jetzt – nach Veröffentlichung meiner Geschichte vom Innenministerium an Motor-KRITIK den Hinweis, dass der „Besitzer“ derzeit – lt. Pachtvertrag – die CNG ist und man gibt den „Tipp“: "Für alle weiteren Nachfragen sind die Sachwalter die richtigen Ansprechpartner." - Natürlich habe ich diese Anregung dann auch gerne zum Anlass für eine Anfrage beim Insolvenz-Sachwalter, Jens Lieser, Koblenz genommen. - Und natürlich gibt es jetzt hier auch keinen Nachtrag oder Ergänzung. - Meine heutige Geschichte ist nämlich das...

Update 1: „Betrug? - Dummheit? - Un…?“

Nach meiner Geschichte zum Thema Grundbucheintragungen zum Nürburgringverkauf (die bisher nicht erfolgt sind!) ist es so ruhig, wie man die Natur auch vor großen Unwettern erleben kann. Die Situation im Fall des Nürburgring-Verkauf ist ähnlich. - Es in geradezu unheimlich ruhig.

Niemand äußert sich dazu, widerspricht oder bestätigt. Selbst bei der CDU scheint man keinerlei Interesse an einer Offenlegung der derzeitigen Situation zu haben. Denn eigentlich war die Situation, wie sie sich derzeit in „Sachen Grundbuch“ darstellt, auch schon vor der Zeit der SPD-Herrschaft in Rheinland-Pfalz unklar. - Oder so klar, dass man nicht daran rühren wollte.

Das ist eine Katastrophe! Aber auch eine „Kataster-trophe“. In den Katasterämtern ist schnell auszumachen, wo noch „weißes Gebiet“ ist. Damit sind „unklare Verhältnisse“ gemeint. Das betrifft nicht nur die Grundstücke direkt an der Nürburgring-Nordschleife, sondern z.B. auch einige dort vorhandene Brücken.

Was für die Nordschleife gilt, gilt wohl auch für die von der Öffentlichkeit längst vergessene Südschleife. - Der Ortsbürgermeister von Müllenbach wird wissen, warum er auf meine Anfrage vom 28. September bis heute nicht geantwortet hat. - Aus Sicht der CNBG ist das sicherlich ein lobenswertes Wohlverhalten!

Ein „Insider“ informierte Motor-KRITIK aktuell, dass es offenbar von Seiten des russischen Investors gar kein Interesse gibt, jetzt schnell zu einer Umschreibung im Grundbuch zu kommen.

  • - ??? -

Dieser russische Investor, bzw. die Firma, die lt. Vertrag (den keiner kennt) den Nürburgring gekauft hat, - so die aktuelle Information - hat mit der NBR Ring GmbH & Co. KG, (lt. einem auch unbekannten Vertrag) der die Eigentumsrechte durch die insolventen Nürburgring-Firmen (in überwiegendem Landesbesitz) übertragen wurden (ohne dass eine entsprechende Grundbucheintragung erfolgte!) vertraglich vereinbart, dass er den bisher gezahlten Kaufbetrag von mehr als 65 Millionen Euro, so lange verzinst bekommt (der Zinssatz soll klar über dem aktuell banküblichen liegen), wie der Eigentumswechsel nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

Und da scheint es Probleme zu geben, die der russische Investor dann lächelnd zur Kenntnis nimmt:

  • Er erhält so seinen Millionenbetrag gut verzinst!
  • Er ist so auch nicht zur Zahlung der Grunderwerbssteuer in Millionenhöhe verpflichtet!

Ich habe zwar schon einmal ausführlich und im Detail darüber berichtet, möchte hier noch einmal darstellen, wer der derzeitige Nürburgring-Eigentümer ist, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein.

Dazu möchte ich hier die Antwort einstellen, die ich dazu schon vor vielen Monaten auf meine entsprechende Anfrage von der Staatskanzlei der Landesregierung RLP in Mainz erhielt und auch schon auf Motor-KRITIK eröffentlicht habe – Aber: Nur wenige Leser werden sich erinnern.

„Grundstückseigentümer sind die drei insolventen Gesellschaften: Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH. Mit Vollzugs- und Treuhandvertrag vom 29. Dezember 2014 wurden die gesamten Grundstücke im Eigentum dieser drei Gesellschaften mit Wirkung zum 9. Januar 2015 auf die NBR Ring GmbH & Co. KG übertragen. Im Grundbuch werden aktuell noch die drei insolventen Gesellschaften als Eigentümer ausgewiesen. Die Umschreibung ist aufgrund grundbuchrechtlicher Vorschriften noch nicht vollzogen.“

Man muss sich den letzten Satz sozusagen „auf der Zunge zergehen lassen“:

  • „Die Umschreibung ist aufgrund grundbuchrechtlicher Vorschriften noch nicht vollzogen.“

Worauf natürlich – unausweichlich – die Fragen folgen müssen:

  • Wer ist die NBR Ring GmbH & Co. KG?
  • Wer sind ihre Gesellschafter?

Man versteht die „aktuelle Ruhe“ um so besser, wenn man einmal auf die Gesellschafter-Zusammensetzung und ihre jeweiligen Anteile schaut:

Kommanditisten sind die Capricorn Nürburgring Besitz GmbH (CNBG) – also der russische Käufer - mit 95,1 Prozent
und die NR Treuhand GmbH mit 4,9 Prozent.
Komplementärin ist die NR Verwaltungs GmbH.
Gesellschafter der NR Verwaltungs GmbH ist die NR Treuhand GmbH.
Gesellschafter der NR Treuhand GmbH ist die Schultze & Braun Vermögensverwaltungs GmbH.
Geschäftsführer der NR Treuhand GmbH ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Beck, Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Achern.

Dieses Konstrukt geht sicherlich auf die hervorragende Arbeit von Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser und dem Insolvenz-Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. Schmidt zurück. Da es sich bei der Insolvenz um eine solche „in Eigenverwaltung“ handelt, ist die sicherlich in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister, bzw. der Regierungschefin des Landes erfolgt, denen der Steuerzahler das „Volksvermögen Nürburgring“ anvertraut hatte.

Übrigens: Jens Lieser, vielbeschäftigter Rechtsanwalt mit Insolvenz-Abwicklungen, hat auf die Motor-KRITIK-Anfrage vom 11.10 – allerdings abends 17:10 Uhr – bis heute nicht geantwortet. Wenn er eine Erklärung für die derzeitige Situation bei der Insolvenz-Abwicklung hat, für die er verantwortlich ist, werden meine Leser seine Darstellung auch hier auf diesen Seiten finden. - Heute also noch nicht!

Aber auch die CNG hat auf meine ursprüngliche Anfrage vom 4.10. nicht reagiert, obwohl ich nach dem Ausscheiden von Uwe Baldes dann noch mal am 8.10. an die ausstehende Antwort erinnert hatte.

Es herrscht ein „tiefsinniges Schweigen“! - Aber jedem Leser dieser Geschichte müsste nun eigentlich klar sein, warum der russische Investor den Kaufvertrag schon „vorab“ erfüllte. Der Grund ergibt sich aus der o.g. Formulierung:

  • „...mit Wirkung vom 9. Januar 2015...“

Meine „Basis-Geschichte“ hat wohl bei allen, die uns gerne in Sachen Nürburgring das erzählen, was ihnen am besten „in den Kram passt“, eine „kleine Verärgerung“ ausgelöst. Bei „facebook“ war in diesem Zusammenhang am 12. Oktober zu lesen:

„Am Besten verstehen es die Menschen die rund um den Ring leben falsche Wahrheiten anzunehmen und abzuwarten... Aktuell hat es die politisch gesteuerte Presse geschafft das kritische Stimmen total unerwünscht sind und Argumente welche auf fundierten Kenntnissen der Situation basieren zornig niedergeredet werden.“

Auch bei „facebook“ war - auch aktuell - zu lesen:

„Solche Aussagen (Anmerkung: Das bezog sich auf die Motor-KRITIK-Geschichte) sind absolut unbeliebt im Umfeld des Nürburgrings. Ebenso ist der Verfasser Wilhelm Hahne mittlerweile unbeliebt.“

Aber damit kann ich leben! - Ich bin nicht auf der Welt um mir Freunde zu machen. - Aber ich habe Verständnis für das Verhalten der Leute, die nicht meine Freunde sein können. - Ich bin Journalist, nicht PR-Mitarbeiter!

Darum verstehe ich auch – wie bereits geschrieben - warum der russische Investor bei der derzeitigen Situation so ruhig bleibt:

  • Hohe Zinsen für seine Millionen-“Einlage“!
  • Keine Grunderwerbsteuer!

Das bedeutet u.a.: Das Land Rheinland-Pfalz bringt durch die von den Politikern in Verbindung mit dem Insolvenz-Sachwalter eingeleiteten Winkelzüge die eigenen Finanzbehörden um Steuereinnahmen in Millionen-Höhe! - Zu Gunsten eines russischen Investors. - Zum Nachteil der ehrlichen Steuerzahler!

Nun wird der Russe mit einer 95,1-Prozent Beteiligung an der Firma, die ihm vertraglich eine Zinszahlung zugesichert hat, auch nicht die Zinsen an sich selbst aus einer überwiegend ihm gehörenden Firma zahlen. Da taucht dann die Frage auf:

  • Welche geheimen Verträge gibt es sonst noch?
  • Wer zahlt z.B. die Zinsen für die auf einem so genannten „Ander-Konto“ liegenden Millionen?

Es ist aber auch interessant, sich in Verbindung mit der eigentlich irgendwann fälligen Grunderwerbsteuer einmal mit dem §13 dieses Gesetzes zu beschäftigen:

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

§ 13 Steuerschuldner

Steuerschuldner sind
1. regelmäßig: die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen;
2. beim Erwerb kraft Gesetzes: der bisherige Eigentümer und der Erwerber;
3. beim Erwerb im Enteignungsverfahren: der Erwerber;
4. beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren: der Meistbietende;
5. bei der Vereinigung von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an einer Gesellschaft in der Hand
a) des Erwerbers: der Erwerber;
b) mehrerer Unternehmen oder Personen: diese Beteiligten;
6. bei Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft: die Personengesellschaft;
7. bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 vom Hundert an einer Gesellschaft: der Rechtsträger, der die wirtschaftliche Beteiligung innehat.

Das bedeutet in der Praxis, dass nach § 13 GrEStG alle an einem Erwerbsvorgang (s. o.) beteiligten Personen als Gesamtschuldner – also Käufer und Verkäufer gleichermaßen - haften. Das Finanzamt wendet sich zunächst an denjenigen, der sich vertraglich zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet hat. In der Regel ist dies der Erwerber.

  • Allerdings: Zahlt dieser nicht, wird das Finanzamt den Veräußerer zur Grunderwerbsteuer heranziehen!

Die CNBG müsste eigentlich Eigentümer des Nürburgrings sein, ist aber im Grundbuch nicht als solcher eingetragen. Dafür ist sie dann aber mit 95,1 Prozent an einer GmbH & Co. KG beteiligt, die Eigentümer des Nürburgrings ist, nachdem ihr das Eigentum am Nürburgring mit einem „Vollzugs- und Treuhand-Vertrag“ übertragen wurde. (Achten Sie mal auf die „95“ in Absatz 7 des § 13 GrEStG.) Also eigentlich ist der russische Investor jetzt gleich zweimal Eigentümer des Nürburgring, ohne es auch nur einmal – nachweisbar - durch eine Grundbucheintragung zu sein.

„Dat is doch wirklich geil!“, sagt mir ein Nürburgring-Fan, dem ich das erklärt habe.

Nicht nur wegen dieser scheinbar vorhandenen nicht ungünstigen Voraussetzungen hält es Motor-KRITIK für möglich, dass der russische Investor seine Investitionen in der Eifel auf einen gewissen Zeitrahmen begrenzen wird. Er wird sich – und das ist unter Berücksichtigung der insgesamt unklaren Gesamtsituation absehbar – aus der Eifel wieder zurückziehen.

  • Motor-KRITIK-Vorhersage: Zum Ende des Jahres 2020.

Und wer wird dann die Grunderwerbsteuer zahlen? Sie wurde in Rheinland-Pfalz zum 1. März 2012 durch den Finanzminister Carsten Kühl von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent angehoben.

Auch bis zum Jahr 2020 wird keine Eigentumsübereignung im Grundbuch stattgefunden und der russische Käufer keine Grunderwerbsteuer gezahlt haben.

So wird der russische Investor wohl seine Kaufsumme zurückfordern. - Müssen!

Darauf einen doppelten Wodka!

„Будем здоровы!“ -

(„Darauf, dass wir gesund werden!“ - ist zwar eine unpräzise, aber hier exakt zutreffende Übersetzung.)

MK/Wilhelm Hahne

Update 2: Die Abläufe beim Flughafen Hahn werden sicherlich anders sein, aber – per Saldo – auch so verlaufen, wie es die Landesregierung von Rheinland-Pfalz mit dem „Verkauf“ des Nürburgrings beispielhaft vorgeführt hat. - Transparent, unverständlich und vertraulich. - Für normale Bürger unbegreiflich! - Politiker bilden eine Ausnahme! - Auch hier wird man per Saldo hunderte Millionen „in den Sand setzen“. - Вздрогнем! (Übersetzung:: „Zucken wir zusammen!“) So ein Spruch geht eigentlich nur in Verbindung mit einem Wasserglas voll Wodka! - Dabei könnte der Käufer für den Flughafen Hahn dieses Mal aus der Eifel kommen. - Aber Wodka geht immer!

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