Nürburgring: Verschworene Gemeinschaft!

SPD und GRÜNE sind einen Koalitionsvertrag eingegangen. Kein Wunder, dass in diesen Reihen nun niemand mehr eine eigene Meinung hat. Das könnte die Koalition kosten. Und damit – Macht. Also reden alle z.B. so über den Nürburgring, wie man reden muss, wenn man weder die Koalition noch Wahlen gefährden will. Das ergibt viel Unsinn. Weil sich aber auch Insolvenz-Sachwalter und eine Reihe von Rechtsanwälten von einer „guten Meinung“ in Mainz abhängig glauben, haben die sich auch die „Mainzer Thesen zum Nürburgring“ zu eigen gemacht. Es kann durchaus sein, dass sie den Blödsinn den sie verkünden, nun schon so lange wiederholen, dass sie inzwischen selber daran glauben. Aber das macht alles nicht glaubwürdiger. Da gibt es auch Lücken, die man nicht füllen kann und darum einfach übersieht. Jedenfalls entsteht so der Eindruck, dass man sich aufeinander verlassen kann. Einer für Alle. Alle für Einen. - Kurt Beck ist der, dessen Leistungen man verstecken muss, weil wohl niemand in unserem Staat in so kurzer Zeit für so viel Euro so viel Volksvermögen vernichtet hat. - Wie erleben in der Realität, dass die Wahrheit unglaubwürdig geworden ist. Und darum lässt man sich gerne „schöne Geschichten“ erzählen. Zum Beispiel zum Thema:

Nürburgring: Verschworene Gemeinschaft!

Motor-KRITIK hat vor Wochen bei der Kreisverwaltung Ahrweiler darum gebeten, mal einen Blick in ein paar Unterlagen - Genehmigungs-Unterlagen – zum Thema Nürburgring werfen zu dürfen. - Es kam keine Antwort. Auch nach einer Erinnerung nicht.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler hat offensichtlich als CDU-Mitglied ein großes Vorbild: Helmut Kohl. Auch der hat gerne vergessen – oder Gedächtnislücken gehabt – hat versucht unangenehme Dinge „auszusitzen“. Nun hat Motor-KRITIK noch mal in Ahrweiler nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

wie Ihnen durch unsere E-Mail an den Journalistenverband bekannt ist, klären wir zur Zeit, ob und inwieweit wir Informationen weitergeben dürfen bzw. dem gegebenenfalls schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Sobald wir eine Rückmeldung dazu haben, kommen wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jennifer Nehring

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Jennifer Nehring

- stellv. Pressesprecherin - „

Natürlich gibt es „schutzwürdige Interessen Dritter“. Die gibt es auch bei jeder Straftat. Da gibt es immer jemanden, der nicht wissen will, dass er es gewesen ist.

Das ist auch in Sachen Nürburgring der Fall. Dabei hatte ich nur nach Genehmigungen gefragt, die die Kreisverwaltung Ahrweiler erteilt hatte. Motor-KRITIK hätte gerne lt. einer entsprechenden Bitte per E-mail, in folgende Genehmigungen Einsicht genommen:

„ a) Betriebsgenehmigung vom 27. Dezember 2000 (AZ 3.4-139 2/2000) für den GP-Kurs Nürburgring
b) Betriebsgenehmigung vom 27. Juni 2012 (AZ 4.3 BA-07/1111) für das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring 2009
c) Betriebsgenehmigung "ring°racer" (wie bereits mehrfach angefragt) mit mir unbekanntem Aktenzeichen“

Wenn ich in Ahrweiler von der Kreisverwaltung aus schräg über die Wilhelmstraße gehe, erreiche ich das Amtsgericht. Dort, in der Abteilung 6, ist zum Insolvenzverfahren Nürburgring, unter dem Aktenzeichen 6 IN 91/12 z.B. ein Gutachten des Rechtsanwalts Jens Lieser, Koblenz abgelegt, in dem man auf Seite 51 (von 103) unter dem Obertitel „Baurecht“ lesen kann:

„Für das 'Freizeit- und Businesszentrum Nüburgring 2009' (im folgenden FBZ) – gemeint sind die Neubauten Boulevard, Tribüne, ring°werk etc. - hat die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ahrweiler die vorzeitige Inbetriebnahme gemäß § 79 Abs. 1 S. 3 LbauO befristet bis (derzeit) 31. Dezember 2012 zugelassen.“

Wenn man nun durch ein bisher geheim gehaltenes Gutachten erfährt, dass auch eine neue erbaute Tribüne – vorsichtig ausgedrückt – renovierungsbedürftig ist, verstärkt das natürlich das Interesse der Öffentlichkeit, unter welchen Bedingungen dann die Kreisbehörde eine Inbetriebnahme des „FBZ“ wohl nach dem 31. Dezember 2012 erlaubt hat. (Übrigens: Es gibt noch weitere „geheime Gutachten“ zu bisher der Öffentlichkeit verschwiegenen Bauschäden!)

In vorhergegangenen Geschichten ist hier in Motor-KRITIK darauf hingewiesen worden, dass es eine VDI-Norm 6200 gibt, in der geklärt ist, dass zu Baulichkeiten, wie sie mit „Nürburgring 2009“ geschaffen wurden, auch ein exakt geführtes Baubuch gehört.

Für die Kontrolle einer ordnungsgemäßen Führung eines solchen Baubuches, aus dem hervorgehen muss, was zur Aufrechterhaltung der vollen Nutzbarkeit z.B. an Instandssetzungsarbeiten über die Jahre vorgenommen wurde, wäre die Baubehörde des Kreises Ahrweiler verantwortlich.

Aber man stellt sich dort taub, bleibt stumm, versucht mit einer E-mail – wie oben dargestellt - „auf Zeit zu spielen“. Der Landrat versucht über die Zeit zu kommen. Seine Wahlzeit läuft am 30. Juni 2015 ab. - Und wer möchte gerne schon vorher abgewählt werden? (Was natürlich in einem demokratischen Staat möglich ist!)

Wie Motor-KRITIK gerade durch Veröffentlichung eines bisher geheim gehaltenen Gutachtens nachweisen konnte, hat ein Gutachter bereits vor einem Jahr festgestellt, dass die Haupttribüne am Nürburgring, im Zusammenhang mit dem „Boulevard“ neu erbaut, eigentlich abgebaut werden müsste, um dann wieder neu – und dann besser - aufgebaut zu werden.

Was ist in diesem einen Jahr erfolgt? - Gibt es irgendwelche Wartungsarbeiten an der Tribüne, die in einem eigentlich vorgeschriebenen „Baubuch“ erfasst und durch das Bauamt der Kreisbehörde Ahrweiler kontrolliert worden sind? - Offensichtlich hat eine Wartung, wie sie im Sinne der VDI 6200 zu erfolgen hat, bis heute nicht stattgefunden.

Und die Kreisbehörde, die Genehmigungsbehörde Ahrweiler spielt auf Zeit?

Offenbar spielen andere Behörden, spielen auch die der Öffentlichkeit plakativ vorgestellten Käufer (oder doch Pächter?) mit. - Sicherlich im eigenen Interesse.

Ob auch die EU-Wettbewerbskommission mitspielt? - Gibt es überhaupt eine gültige Betriebsgenehmigung für die Neubauten, die im Zuge der Beck'schen Neubau-Großmannssucht für hunderte Millionen Euro erstellt wurden und offensichtlich nur den Wert von Ruinen besitzen?

Ich habe in 2008 einen Beitrag verfasst, der meine „Gedanken zum Lebenszyklus eines Bauwerks – aus gegebenem Anlass“ in Worte fasst. Damals schrieb ich:

„Aber Politiker – gleich welcher Couleur – scheinen auch aktuell einen Hang zu 'megalomanen Architekturfantasien' zu haben. Sonst wäre ein Projekt wie „Nürburgring 2009“ schon in seiner Planungsphase als 'Erlebnisregion Nürburgring' an seinem Gigantismus gescheitert.“

Ich habe damals daran erinnert, dass der Lebenszyklus dieser (neuen) Bauwerke kostenmäßig wie folgt kalukuliert werden müsste:

„1) Planungskosten
2) Baukosten
3) Betreibungskosten (z.B. Energiekosten usw.)
4) Instandhaltungs und Wartungskosten
5) Entsorgungskosten“

Und ich habe - weil ich aus „jener Zeit“ stamme – daran erinnert, dass ein Albert Speer, von dem die „Theorie vom Ruinenwert“ stammt, in seinen „Erinnerungen“ geschrieben hat:

„Die Verwendung besonderer Materialien sowie die Berücksichtigung besonderer statischer Überlegungen sollte Bauten ermöglichen, die im Verfallszustand, nach Hunderten oder (so rechneten wir) Tausenden von Jahren etwa den römischen Vorbildern gleichen würden.“

„König“ Kurt Beck hat offenbar Albert Speer nie gelesen. Was er der Eifel-Region mit seinem „Leuchtturmprojekt Nürburgring 2009“ hinterlassen hat, sind offenbar nur Abrissprojekte. Ob „Grüne Hölle“, die Achterbahn „ring°racer“ oder Tribüne oder „Boulevard“: Alles offenbar Abrissobjekte, die nun durch das angepasste Verhalten von „Untertanen“ einen Schutz vor eigentlich berechtigter Kritik erfahren sollen.

Damals, 2008, schrieb ich (in meinem Buch nachzulesen):

„Die Sprache der Architektur ist nun mal nicht nur die Sprache der Geometrie, sondern auch gleichzeitig die einer von Zufälligkeit und Zerstörung; praktisch einer Ordnung des Zerfalls.“

Dem ist – auch heute in 2014 – nichts hinzu zu fügen.

MK/Wilhelm Hahne
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