IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?

Eigentlich wollten wir bei Motor-KRITIK nur die Übersicht nicht verlieren. Über die Bauschäden im Fall „Nürburgring 2009“ zum Beispiel. Also haben wir beim Landgericht Koblenz mal angefragt. Und eine intelligente Absage erhalten. (In Motor-KRITIK war dazu zu lesen.) Dann habe ich mich der Bauschild-Fotos erinnert, die ich über die Jahre zu Nürburgring-Neubauten gemacht habe. Dort habe ich einen Firmennamen entnommen, der für einen Bauschäden-Prozess nach meiner Einschätzung (und Beobachtungen „vor Ort“) gut war und habe meinerseits eine intelligente Anfrage an das Landgericht Koblenz gerichtet. - Und habe lächelnd auf Antwort gewartet. - Die war anders als ich erwartet hatte, noch intelligenter als meine Anfrage. - Weil... - ich hatte einen Tippfehler gemacht, den dann ein Richter des LG Koblenz gnadenlos genutzt hat. - Warum eigentlich? - Wäre eine wahrheitsgemäße Antwort problematisch geworden? - Bis ich darauf stieß, dass der Dienstherr des LG Koblenz, der Landes-Justizminister Jochen Hartloff, schon mal – exakt mit der von mir angefragten Firma – in einen schnöden Verdacht geraten war. Das hat mich neugierig gemacht. Das Rechercheergebnis finden Sie nachstehend. - Es ist nicht aufregend. - Eben ganz im „Stil der neuen Zeit“. Man weist z.B. 200.000 Euro „von meinem BlackBerry“ an. Alles ist so, wie wir das gerne im Kino erleben würden. - Dieses Mal in Motor-KRITIK.

IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?

Am Anfang unserer Recherchen stand die Antwort des Landgerichts Koblenz, in der zu lesen war:

„...meine Geschäftstelle teilt mir mit, eine Überprüfung habe ergeben, dass betreffend der von Ihnen vorgegebenen Suchkriterien in hiesiger EDV kein Treffer erzielt werden konnte.“

Ich habe schon etwas Zeit gebraucht, um die gewählte Formulierung – obwohl sie auffallend war – zu verstehen; und habe dann so geantwortet:

„...Sie haben meinen Beifall! - Sehr gut gemacht!

Ich habe vier Jahrzehnte lang Motorsport betrieben und weiß wie wichtig es ist, eigene Fehler anzunehmen, zu analysieren, um daraus zu lernen.

Nachdem ich gestern Ihre Antwort erhalten hatte, habe ich zunächst gar nichts begriffen. Erst gestern Abend - bei einem guten Glas Wein - ist mir aufgegangen, welchen Fehler von mir Sie elegant genutzt haben. - Bravo!

Ich nehme das durchaus sportlich und werde versuchen in Zukunft solche Fehler zu vermeiden. - Danke, für Ihre Hilfestellung!

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Hahne“

Ich hatte in meiner Anfrage an das Landgericht Koblenz u.a. danach gefragt, ob gegen die Firma

„IMG GmbH, Hinter Inghell, Medard/Glan“

beim Landgericht Koblenz irgendwelche Gerichtsverfahren anhängig wären. Man hat meinen Tippfehler – IMG statt IGM – gnadenlos für obige Antwort genutzt.

Natürlich hat das mich zu Recherchen angeregt und ich bin z.B. auf eine alte Meldung im SPIEGEL vom 6. September 2011 gestoßen, nach der sich Jochen Hartloff, 2008 als SPD-Fraktionschef im Mainzer Landtag tätig, damals bei seinem Minister und Parteikollegen Prof. Deubel für eine Firma in seinem Wahlkreis (Kusel) verwendet hat, die sich auch in einem Ausschreibungsverfahren um einen Auftrag zu „Nürburgring 2009“ beworben hatte. Das war am 15. Januar 2008. Am nächsten Tag hat Hartloff dann noch mal seinen Wunsch in einem Schreiben an Herrn Deubel, der auch Aufsichtsratsvorsitzender bei der Nürburgring GmbH war, schriftlich fixiert und (lt. SPIEGEL) u.a. geschrieben:

„Hier wäre die Bitte, dass die Firma IGM, sofern sie konkurrenzfähig ist, Berücksichtigung finden kann – zumindest in die Verhandlungen einbezogen werden könnte.“

Nun hat die IGM in einem späteren – neuen – Vergabeverfahren den Zuschlag für Aufträge erhalten, die sich lt. SPIEGEL „auf mehr als 7 Millionen Euro summierten“.

Die Firma IGM ist eine Firma, die sich auf Fenster & Fassaden spezialisiert hat und eigentlich – soweit das die Motor-KRITIK-Recherchen ergaben – auch keine Konkurrenz am Nürburgring zu fürchten brauchte: Sie machte das beste Angebot.

Das war nach Motor-KRITIK-Feststellungen aber lt. einer uns vorliegenden Unterlage summenmäßig bei der „Endabbuchung“ deutlich höher als 7 Millionen Euro.

Wie schon der SPIEGEL feststellte, hatte die Nürburgring GmbH im Fall IGM „besonders weitreichende Bürgschaften“ übernommen. Die IGM hatte so nach Motor-KRITIK-Feststellungen für das „Los 022 Fassadenarbeiten“ bis Ende März 2010

„auf Anforderung die Bürgschaften zur Bauhandwerkerversicherung nach § 648a BGB insgesamt 8.677.460,24 Euro

auszahlen lassen.

Die Nürburgring GmbH beanstandet in einem Schreiben vom 1. April 2010, dass die IGM

„einschließlich Nachlass, den Abzügen für Baustrom, Bauwasser und Bauwesensversicherung, sowie dem Abzug für Müllbeseitigungskosten lediglich 7.160.658,78 EUR...“

zu erhalten hatte. Dabei hatte da die Nürburgring GmbH vorgesehene „Einbehalte“ zur Beseitigung von Mängeln in Höhe von 120.000 – 150.000 Euro noch nicht berücksichtigt. - Sie verlangte Rückzahlung und hat auch ihren Anwalt in Kenntnis gesetzt.

Außerdem scheint die Firma IGM Subunternehmer bei den Arbeiten am Nürburgring eingesetzt zu haben, die sich – unter Hinweis auf vertragliche Vereinbarungen mit ihrem Auftraggeber – nicht in der Lage sahen, irgendwelche von der Nürburgring GmbH gewünschten Umbauten oder Anpassungen vorzunehmen. Die Nürburgring-Mitarbeiter Alexander Schnobel und Andreas Stickel könnten sicherlich dazu exakte Darstellungen liefern.

Vorher wurde nach Motor-KRITIK-Recherchen auch von Seiten der Nürburgring GmbH sozusagen „lässig“ mit Geld umgegangen. Da gibt es z.B. im Juli 2009 eine kurze schriftliche Anweisung eines Nürburgring-Mitarbeiters an die Abteilung Buchhaltung:

„Bitte überweisen Sie 200.000,00 Euro an die IGM. Die Schlussrechnung wird gemacht, sobald Tilke mit der Prüfung fertig ist.“

Am Ende findet sich – nach einer weiteren kurzen Erklärung der Satz:

„Gesendet von meinem mobilen BlackBerry“

Schon aus den recherchierten Details ergibt sich, dass sich IGM und Nürburgring GmbH nicht unbedingt in allen Fragen einig waren. Da hilft es auch nicht, dass der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff, die Firma als in seinem Wahlkreis Kusel liegend bezeichnet.

Der Herr Minister verwahrte sich übrigens gegenüber dem SPIEGEL gegen den Verdacht, „er habe auf unzulässige Weise Einfluss nehmen wollen“, während der Geschäftsführer der IGM sich nicht erinnern konnte.

Vor dem Landgericht in Koblenz ist - wie gedacht - aktuell eine Klage gegen die Firma IGM GmbH, Fenster & Fassaden, Hinter Inghell, Medard/Glan, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 21654, anhängig, die nach Motor-KRITIK-Recherchen das...

Aktenzeichen 9 O 310/13 trägt.

Dieser Hinweis nur, um dem Landgericht in Koblenz weitere Sucharbeit zu ersparen.

Und ich möchte diesen Hinweis auch noch durch einen Tipp als kleines Dankeschön an das Landgericht Koblenz ergänzen:

Der o.g. Akte liegt auch ein Gutachten bei. Wie sich bei der Motor-KRITIK-Recherche ergab, ist/sind der/die Gutachter in Rheinland-Pfalz weitgehend unbekannt. Da wäre dem Richter beim Landgericht Koblenz zu empfehlen in einer der kommenden Verhandlungen doch einmal zu hinterfragen, wer eigentlich diesen/diese Gutachter wem empfohlen hat.

Und noch ein Tipp: Fassadenschäden an modernen (isolierten!) Fassaden können z.B. auch durch Spechte entstehen, die beim „Anklopfen“ feststellen, dass es dahinter hohl klingt. (Der Isolierung wegen.) Und die dann den Verputz aufklopfen. - Sie finden zwar nicht was sie suchen, aber die Löcher bleiben.

Ja, - Motor-KRITIK konnte seinen Horizont bei der Recherche zum Thema IGM deutlich erweitern. - Danke, nach Koblenz!

Und was die Verbindung Hartloff/IGM betrifft: Sie sind sich wohl nur kameradschaftlich über die gemeinschaftliche Suche nach Erfolg verbunden.

MK/Wilhelm Hahne
 
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