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Als Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser beim Landgericht Koblenz eine Einstweilige Verfügung beantragte, um in den Besitz des Werktitel „Rock am Ring“ zu kommen und die Nutzung dem „Gegner“ Marek Lieberberg im Interesse des Nürburgrings verbieten zu lassen, da geschah das zu dem wohlfeilen Streitwert von 25.000 Euro. Im gerade vor dem Oberlandesgericht am 26. August 2014 abgelaufenen „Prüfverfahren“, bei dem auch neue Beweismittel zugelassen waren, erschien dem Vorsitzenden Richter das deutlich zu wenig und er hat den Streitwert verfünffacht, was die anwesenden Rechtsanwälte beider Seiten sicherlich mit Interesse positiv vermerkt haben. Es verbessert ihr Honorar. Für ein mögliches Hauptverfahren hat er den Streitwert dann gleich verzehnfacht – und mit 250.000 Euro – festgesetzt, was die Hürden für eine Klageerhebung erhöht, zumal eine solche Klage nach dem im „Prüfverfahren“ gehörten Argumentation, die sich sicherlich im schriftlichen Urteil widerspiegeln wird, nur mit einer Niederlage des Insolvenz-Sachwalters enden kann. - Außer Spesen nichts gewesen? - Eigentlich ist alles noch schlimmer: Die Capricorn Entscheidung gegen eine Zusammenarbeit mit Marek Lieberberg im 29. Jahr nach „Rock am Ring“, für die 30. Veranstaltung im Jahr 2015, wird per Saldo – nicht nur der Gerichts- und Anwaltskosten wegen – richtig Geld kosten. Capricorn erweist sich – um eine Zuordnungen der Frau Malu Dreyer auf Robertino Wild bezogen zu verwenden - „als verlässlicher Partner“ (!) im Minimieren von Werten, Verschieben von Zahlungen und Drücken des Kaufpreises. Das Letztere natürlich auf der Basis des geschlossenen Kaufvertrages und seinem Anhang (!!!), in dem der Preis auch für die einzelnen „immateriellen Werte“ festgelegt sind.
„Rock am Ring“: Teurer Titel ohne Wert!
Marek Lieberberg war sich seiner Sache sicher. Nach seiner scheinbaren Niederlage – weil er eigentlich dort wichtige Eidesstattliche Erklärungen in Unkenntnis der Beweisführung des Antragstellers – nicht rechtzeitig beibringen konnte, hatte er gegen die Entscheidung des Landgerichts Koblenz beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung eingelegt.
Wenn Fernseh- und Radio-Sender bei einer Gerichtsverhandlung ein größeres Interesse der Öffentlichkeit vermuten können, dann entsenden sie natürlich ihre Aufnahmeteams. So war das jetzt auch am 26. August in Koblenz:
Vor dem Sitzungszahl 10 warteten gegen 11 Uhr dann auch eine Reihe von Pressevertretern und Journalisten auf Einlass und hielten evtl. schon mal die Eintragung auf dem Aushang fest:
Weil es eine Reihe von Anmeldungen von Journalisten gab, hatte man die erste Reihe der Stühle im den Zuschauern und Zuhörern zugedachten Raumteil des großen, sachlich ausgestatteten Gerichtssaals...
...für die Presse reserviert:
Und die Kollegen und Kolleginnen informierten sich schon vor Beginn der Sitzung über Details und Stimmung. Hier die Kollegin der „Rhein-Zeitung“ bei der Notiz des Namens des Markenrechtlers, der für die Kanzlei Jonas (Köln) die Interessen des Insolvenz-Sachwalters der Nürburgring GmbH „in Eigenverwaltung“ vertrat:
Auch die Damen des SWR informierten sich schon mal vorab bei dem „Gewinner“ vor dem Landgericht. Die Rechtsanwälte, die für ihren Mandanten Marek Lieberberg erschienen waren...
...waren dagegen scheinbar zunächst „uninteressant“.
Dann nahm das Richter-Kollegium Platz...
...und der Vorsitzende des 6. Zivilsenats, Richter Bernd Sator, kündigte – sich bei seinen juristisch gebildeten Kollegen entschuldigend – eine längere Erklärung für Presse und Öffentlichkeit an, die auch die unterschiedlichen Arten der Abwicklung bei einer EV im Eilverfahren, einem „Prüfverfahren“ - wie wir es hier erleben sollten – und einem evtl. später noch zu führenden Hauptverfahren verständlich machen sollte.
Schon diese Art der Einführung machte für mich deutlich, dass es hier im „Prüfverfahren“ beim Oberlandesgericht zu einer gegenüber der EV-Eil-Entscheidung des LG's anderen Wertung der Beweise kommen würde.
Aufgrund neuer nun vorliegender – vorher unbekannter – Unterlagen musste das OLG feststellen.
- Marek Lieberberg, hat „Rock am Ring“ „erfunden“, die Nürburgring GmbH als Veranstaltungsort auch akquieriert.
- Das war noch – 1984 – zu der Zeit, als er zusammen mit Marcel Avran die gemeinsame Firma „Mama Concerts“ (Marek = Ma, ma = Marcel) betrieb. Als man sich trennte, um jeder für sich als Musikveranstalter zu arbeiten, da hat jeder die Musiker und Veranstaltungen mitgenommen, für die er früher auch verantwortlich war. Marek Lieberberg kam so zu „Rock am Ring“, wobei ihm sein ehemaliger Teilhaber bescheinigte: „Erfinder warst allein du, Marek.“
- Der Mitveranstalter des ersten „Rock am Ring“-Festivals, Matthias Hoffmann (Mannheim) bescheinigte in einer Eidesstattlichen Erklärung, dass in seinem Beisein die damaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Rainer Mertel und Friedhelm Demandt, damit einverstanden gewesen wären, dass das alleinige Recht für den Titel „Rock am Ring“ bei Mama Concerts liegen würde. Hoffmann kalkulierte damit, dass dieser Titel sich – wenn das am Nürburgring nicht klappen würde - auch am Hockenheimring verwenden ließe.
- Friedhelm Demandt, als einer der benannten Nürburgring-Geschäftsführer konnte diese Hoffmann-Schilderung mit einer weiteren Eidesstattlichen Erklärung bestätigen.
- Außerdem hatte Marek Lieberberg den Titel in 1993 als Marke beim Marken- und Patentamt in München schützen lassen. Wenn auch – wie es vor Gericht hieß - „ohne Wissen des Partners“.
1997 sicherte dann übrigens der Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Dr. Walter Kafitz, den Titel „Rock am Ring“ (auch ohne Wissen des Partners) für alle Merchandising-Artikel. So werden diese Rechte auch noch heute als bei der Nürburgring GmbH liegend empfunden.
Marek Lieberberg hatte über seine Anwälte versucht, mit dem Kläger – über dessen Anwälte – zu einer Einigung über diese Merchandisingrechte zu kommen. Das war eine Empfehlung des Landgerichts. Jens Lieser hatte eine prozentuale Beteiligung an den Umsätzen gefordert, während Lieberberg eine Einmalzahlung als allein richtig empfand. Darüber konnte dann aber nicht weiter verhandelt werden, weil der Insolvenz-Sachwalter erklären ließ, man habe diese Rechte bereits an den (vielleicht!) zukünftigen Besitzer des Nürburgrings, Capricorn, weiter verkauft. - Man hat also etwas weiter verkauft, was sich vom bedeutensten Teil des Titels – nämlich dem für die Veranstaltung – gar nicht im Besitz der Landes GmbH befand.
Gegen Ende seiner Darstellung hat der Vorsitzende des 6. Zivilsenats beim OLG in Koblenz dann deutlich gemacht, dass nach der Bedeutung, die die Nürburgring GmbH in der Prozessführung dem Titel „Rock am Ring“ zusprechen würde, der Streitwert beim ersten EV-Eilverfahren mit 25.000 Euro deutlich zu niedrig angesetzt gewesen sei. Man müsse diesen Streitwert nun für das „Prüfverfahren“ darum auf 125.000 Euro erhöhen, während der Streitwert für ein evtl. noch zu führendes Hauptsacheverfahren mit 250.000 Euro festzusetzen wäre.
Nachdem man die Urteilsverkündung für Freitag, dem 29. August 2014, 10:00 Uhr in der Geschäftsstelle festgesetzt hatte, haben die Richter die Verhandlung beschlossen und Saal 10 verlassen:
Nach kurzer Abstimmung...
... haben sich dann die Kollegen der Fernseh- und Hörfunk-Teams zunächst auf die Anwälte der – entsprechend dem Vortrag der Richter - „Sieger“ gestürzt:
Der Rechtsanwalt des Klägers hatte sich still entfernt, während an seiner Stelle dann der auch anwesende PR-Mann der Insolvenz-Sachwalter, Pietro Nuvoloni, zum Sprachrohr des Klägers für die Fernseh- und Radio-Teams wurde:
Der erinnerte daran, dass eben jeder zu seinem Urteil kommen könne und dass die hier gehörte Wertung des Gerichts, auch wenn sie in der Urteilsverkündung am Freitag zum Tragen käme, nur eine „vorläufige Entscheidung“ wäre. Denn immerhin gäbe es noch das Hauptsacheverfahren.
Eine Entscheidung darüber, ob man ein solches Verfahren anstrengen wolle, könne aber frühestens nach der Urteilsverkündung des OLG am Freitag fallen. Als feststehende Fakten bezeichnete er, dass es einen Streit um den „Werktitel“ gäbe und dass das nächste Rockfestival am Nürburgring in 2015 unter dem Titel „Grüne Hölle“ stattfinden würde.
Er machte darauf aufmerksam, dass die Insolvenz-Sachwalter diesen Streit vor Gericht „um einen Werktitel (!) nur geführt hätten, um „einen finanziellen Vermögenswert“ für die insolvente Landes-GmbH zu sichern.
Die nächsten Rechnungen in dieser Sache erreichen also die Kläger demnächst zunächst vom Gericht, dann von den Anwälten, zumal – auch das machte das Gericht deutlich – die Gesamtkosten nun vom Kläger getragen werden müssen.
Und dann wird Capricorn seine Rechnung aufmachen. - Sagt Motor-KRITIK. - Wie im Vorspann bereits erwähnt, gibt es im Anhang des der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbekannten Kaufvertrages eine „Werttabelle“ in der alle „materiellen und immateriellen Vermögenswerte“ - wie in § 3 festgehalten – erfasst sind, und die Capricorn ermächtigen, den Kaufpreis um den entsprechenden Wert zu senken, wenn der Realwert nicht dem des Angebots entspricht.
Capricorn zahlt also nicht pünktlich; der Insolvenz-Sachwalter versucht sich solo in „Nachjustierungen“, während Capricorn dann in den nächsten Monaten auch sonst noch den Kaufpreis (den im Vertrag erwähnten) dem in der Realität vorgefundenen Wert der einzelnen Stüke des Kaufgegenstands anpassen kann.
Bisher ist nur bekannt, dass man den angenommenen (!) Gewinn für das Kalenderjahr 2014 mit 6 Millionen Euro absetzen wird, was den offiziellen Kaufpreis von 77 Millionen Euro auf 71 Millionen mindert. Zur Minderung hinzu kommt jetzt noch der Wert für die Schutzrechte hinzu, die man verkauft erhielt, aber nicht mit verkauft werden konnten, da sie nicht zum Besitz der Nürburgring GmbH gezählt werden können. (Das ist in Absatz 9.4 geregelt.)
Man muss diesen Realitäten die auch am 26. August, dem Prozesstag in Koblenz, veröffentlichten Worte der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, gegenüber stellen, die lt. dpa feststellte:
„Ich habe bislang sowohl die Insolvenz-Sachwalter als auch den neuen Erwerber, Herrn Wild, als verlässliche Partner erlebt.“
Da stöhnt dann so mancher ganz normale Mensch auf. Und meine Großmutter – würde sie noch leben – würde einen Satz sagen, der mit ...“da helfen keine Pillen!“ endet.
Da würde sie recht haben, denn Malu Dreyer sagte auch:
„Ich habe keine Veranlassung zu glauben, dass die EU-Kommission dem Kaufvertrag mit Capricorn nicht zustimmen wird.“
Man sollte vielleicht diese Meinungsäußerung eines Politikers nicht als ungewöhnlich empfinden. Ich habe sogar wenige Tage vor Ende des 2. Weltkriegs aus dem Mund begnadeter Politiker gehört, dass wir – die Deutschen – diesen Weltkrieg noch gewinnen würden.
Daran erinnere ich mich – sehr geehrter Herr Pietro Nuvoloni – auch noch nach 69 Jahren sehr genau. Diese Anmerkung nur deshalb, da dieser Herr mit einer geschickten Formulierung am 26. August 2014 in Frage zu stellen versuchte, ob man sich wohl nach 30 Jahren noch genau an eine bestimmte Situation so erinnern könne, dass man dazu eine gerichtsfähige Eidesstattliche Erklärung abgeben könne.
Pietero Nuvoloni, Jens Lieser, Prof. Dr. Dr. Schmidt, Robertino Wild, Dr. Axel Heinemann waren vor 30 Jahren übrigens auch nicht dabei, führen aber heute teure Prozesse um Ereignisse in dieser Zeit. - Weil sie genau wissen was „damals“ geschah?